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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.12.2010, 18:25
Benutzerbild von Balu2000
Balu2000 Balu2000 ist offline
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Standard Inkassoandrohung-aber wofür??

Wie verhalte ich mich richtig bei Zustellung unberechtigter Zahlungsaufforderung, letzter Mahnung (ohne dass vorher eine Rechnung kam) und Inkassoandrohung durch eine Anwaltskanzlei der 1 und 1 Mail und Media GmbH. Soll ich gar nicht antworten oder gepfefferten Brief zurück oder wie. Wenn ein wenigstens paar Fachauskünfte dabei wären, wäre nicht schlecht. (Es handelt sich um 20,-Euro)
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #2  
Alt 09.12.2010, 18:32
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Karlsson Karlsson ist offline
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nicht reagieen .. erst wenn ein Gerichtlicher Mahnbescheid kommt wird es Interessant... dann sind die Forderungen auch aufgeschlüsselt..
Bei einem Mahnbescheid MUßT Du reagieren bzw. Einspruch einlegen.
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By Karsten
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  #3  
Alt 09.12.2010, 18:33
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Fuck them, wegen nen 20iger machen die nix!
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Mit sonnigen Grüßen

Achim
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  #4  
Alt 09.12.2010, 18:35
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B.Hallier B.Hallier ist offline
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Wenn du dir absolut sicher bist, dass die Forderung unberechtigt ist, mal die Firma bei Google eingeben und falls einschlägig wegen versuchten Betruges anzeigen.

Nur so wird man dem Problem mit blind verschickten Rechnungen Herr werden
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  #5  
Alt 09.12.2010, 18:36
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Rotkäppchen
 
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Garnichts machen.

Du wartest in Ruhe das Schreiben vom Gericht ab und widersprichst der Forderung.
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  #6  
Alt 09.12.2010, 18:36
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Wiesenpilz Wiesenpilz ist offline
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Media GmbH, kommt mir bekannt vor, hatte ich auch.
Nicht reagieren, abwarten ob Mahnbescheid kommt.
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Gruß Andreas
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  #7  
Alt 09.12.2010, 18:50
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Balu2000 Balu2000 ist offline
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Ja, gegoogelt habe ich. Die verschicken wohl öfter mal solche Forderungen und nicht nur immer bloß 20 Euro. Erstmal schon vielen Dank für die Ratschläge.
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #8  
Alt 09.12.2010, 18:55
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Ja, gegoogelt habe ich. Die verschicken wohl öfter mal solche Forderungen und nicht nur immer bloß 20 Euro. Erstmal schon vielen Dank für die Ratschläge.
Zwingend aktiv werden musst du erst beim gerichtlichen Mahnbescheid. Vorher kann jeder behaupten was er will Ich spreche aus Erfahrung
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  #9  
Alt 09.12.2010, 21:00
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skip skip ist offline
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Vielleicht tröstet es Dich, dass Du nicht allein bist...
http://www.elcario.de/den-falschen-abgemahnt/284/
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MfG Skip
Was ich nicht verstehe: Diejenigen, welche am Meisten über Maßnahmen zum Umweltschutz schimpfen, sind meist für Umweltschutz... aber nur, solange ihn Andere umsetzen!
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  #10  
Alt 09.12.2010, 21:19
Holz-Uli Holz-Uli ist offline
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Wirklich interessant wird es erst beim Mahnbescheid. Dann musst du widersprechen. Die Gegenseite muss dann die Gerichtskosten vorstrecken und ihren Anwalt bezahlen, macht bei 20.-€ strittiger Forderung kaum Sinn.
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Gruß Uli
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  #11  
Alt 10.12.2010, 08:29
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Lieutenant
 
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Ich habe in diesem Zusammenhang mal eine Frage:

Gibt es bei einem Mahnbescheid, egal ob berechtigt oder nicht, nicht automatisch auch eine Info an die Schufa?
Falls ja, verschlechtert sich dann das Schufa-Ranking?
Falls ja, hat das dann nicht Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit etc.?
__________________
Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
(Wilhelm Busch)
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  #12  
Alt 10.12.2010, 08:32
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B.Hallier B.Hallier ist offline
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Ich habe in diesem Zusammenhang mal eine Frage:

Gibt es bei einem Mahnbescheid, egal ob berechtigt oder nicht, nicht automatisch auch eine Info an die Schufa?
Falls ja, verschlechtert sich dann das Schufa-Ranking?
Falls ja, hat das dann nicht Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit etc.?
Nein, gibt es natürlich nicht, da für den Mahnbescheid KEINERLEI Prüfung stattfindet, du kannst du ohne Weiteres einfach so verschicken
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  #13  
Alt 10.12.2010, 08:35
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Ich habe in diesem Zusammenhang mal eine Frage:

Gibt es bei einem Mahnbescheid, egal ob berechtigt oder nicht, nicht automatisch auch eine Info an die Schufa?
Falls ja, verschlechtert sich dann das Schufa-Ranking?
Falls ja, hat das dann nicht Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit etc.?

Einen Schufaeintrag kann nur auf Grund eines Titels, also gerichtlich festgestellte Schuld eingetragen werden. Es sei denn der Beschuldigte erkennt seine Schulden aussergerichtlich an.
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Gruß Hans
Folge dem Fluß und finde das Meer
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  #14  
Alt 10.12.2010, 08:46
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Zitat:
Zitat von B.Hallier Beitrag anzeigen
Nein, gibt es natürlich nicht, da für den Mahnbescheid KEINERLEI Prüfung stattfindet, du kannst du ohne Weiteres einfach so verschicken
Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Einen Schufaeintrag kann nur auf Grund eines Titels, also gerichtlich festgestellte Schuld eingetragen werden. Es sei denn der Beschuldigte erkennt seine Schulden aussergerichtlich an.
Seit die Schufa für jeden zugänglich ist wird da eh kaum noch was eingetragen.

Mittlerweile gibt es viele andere Auskunfteien die sich überhaupt um nichts scheren.

Ich habe erst vorgestern meinem Anwalt wieder was überwiesen weil er einen falschen Eintrag bei der Accumio Finance Services löschen lies.
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  #15  
Alt 10.12.2010, 08:49
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Einen Schufaeintrag kann nur auf Grund eines Titels, also gerichtlich festgestellte Schuld eingetragen werden. Es sei denn der Beschuldigte erkennt seine Schulden aussergerichtlich an.
Aha. Alles Andere hätte mich auch gewundert, da ja allgemein geraten wird, aus der Luft gegriffene Mahnbescheide zu ignorieren. Dennoch gut zu wissen, wie es genau funktioniert.
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Andreas

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Alt 10.12.2010, 08:55
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Aha. Alles Andere hätte mich auch gewundert, da ja allgemein geraten wird, aus der Luft gegriffene Mahnbescheide zu ignorieren. Dennoch gut zu wissen, wie es genau funktioniert.

Nöh,

das Ignorieren ist total falsch. Widersrechen darfst Du nicht vergessen.
Sonst kommt es mal ganz schnell zu einem Versäumnisurteil, und schon hast Du Schulden obwohl Du gar keine gemacht hast.
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  #17  
Alt 10.12.2010, 08:56
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
...da ja allgemein geraten wird, aus der Luft gegriffene Mahnbescheide zu ignorieren...
Mahnung und gerichtlichen Mahnbescheid bitte nicht verwechseln.

Dem gerichtlichen Mahnbescheid musst du widersprechen!
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  #18  
Alt 10.12.2010, 09:00
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Nöh,

das Ignorieren ist total falsch. Widersrechen darfst Du nicht vergessen.
Sonst kommt es mal ganz schnell zu einem Versäumnisurteil, und schon hast Du Schulden obwohl Du gar keine gemacht hast.
Da hast Du natürlich Recht, Hans. Ich meinte die Forderungsschreiben und nicht den Mahnbescheid. Ich bin nicht so vertraut mit der Terminologie.
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Da hast Du natürlich Recht, Hans. Ich meinte die Forderungsschreiben und nicht den Mahnbescheid. Ich bin nicht so vertraut mit der Terminologie.

Dazu kommt man heutzutage leider auch unverschuldet viel schneller als zum einem Schnäppchen.
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