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  #1  
Alt 05.12.2010, 17:13
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Standard Funkzeugnis England Binnen

Moin,

hat jemand eine Ahnung welches Funkzeugnis die Engländer für ihre Binnenwasserstrassen verlangen?

So etwas wie unser UBI scheinen sie dort auf der Insel nicht zu kennen.

Welches Funkzeugnis benötigt ein Engländer auf deutschen Binnenwasserstrassen? Muss er nach passieren der See-Binnen-Grenze rechts ranfahren und das UBI machen oder seine ATIS-fähige-Funke abschalten oder reicht sein SRC?

Freue mich über jede Antwort.
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Gruss Vestus
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  #2  
Alt 05.12.2010, 17:58
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Meines Wissens nach kann man mit dem RYA(Seefunkzeugnis) auch im engl. Binnenverkehr funken.
Wenn ein Engländer allerdings nach DE kommt benötigt er ein UBI.
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Gruß
Chris24

Never change a running system -->

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  #3  
Alt 05.12.2010, 18:08
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Hallo Chris,

vielen Dank für Deine Antwort. Nichtsdestotrotz die Gretchenfrage: "Wie kommt ein Insulaner an ein UBI"?
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Gruss Vestus
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  #4  
Alt 05.12.2010, 18:16
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1) UK kennt keinen "Binnenschifffahrtsfunk" sondern nur das SRC in diesem Zusammenhang.
2) Mit dem SRC darf er auch Binnen in F, D, BE, NL, A etc. funken.
3) Die Funkanlage braucht allerdings die "volle Binnenausrüstung" (ATIS mit den Beschränkungen der Sendeleistung, kein Dualwatch etc.), auch der Brite braucht daher neben der MMSI eine ATIS-Kennung, die inzwischen von Britischen Verwaltung ausgegeben wird.
4) Für Quellen am besten unter google.co.uk die Suchwörter SRC ATIS CEVNI

(nur ein Artikel dazu von vielen: http://www.rnsyc.net/forum/viewthread.php?thread_id=43)
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Gruss Andreas

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  #5  
Alt 05.12.2010, 19:00
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Hallo Andreas,

auch Dir vielen Dank für Deine Antwort.

Und nun kommt Gretchenfrage Nummer 2: Darf auch ein Deutscher mit einem britischen SRC in F, BE, NL, A etc. Binnen funken? D lasse ich mal weg, die prüfen das ja noch (seit 2007).

P.S.:Inzwischen soll ja sogar das kroatische Küstenfunkzeugnis in D für Binnen anerkannt worden sein, da es dort auch nur einen einzigen Schein, wie in GB, gibt.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (05.12.2010 um 19:31 Uhr)
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  #6  
Alt 05.12.2010, 20:42
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Das hatten wir doch neulich in einem Thread von dir. http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=114242

Übrigens: das im kroat. Küstenpatent inkludierte Funkerzeugnis ist NICHT anerkannt. Hinsichtlich der kroat. Funkerzeugnisse sind die anerkennungsfähigen zumindest im österr. Gesetz taxativ aufgezählt: die beiden "großen" Zeugnisse vergleichbar mit SRC und LRC.

Zum Rest der Frage ist meine Interpretation im o.a. Thread schon vollständig dokumentiert. Im weitesten Sinne vergleichbar wie mit dem KFZ-Führerschein: Egal wo ich in der EU diesen Schein mache, gilt er in der ganzen EU und ich brauch ihn nach Aufgabe des Wohnsitzes, wo ich ihn ausgestellt bekommen habe, auch nicht mehr auf einen nationalen Schein umschreiben lassen. Daher gibt es dort auch keine Frage, ob mein UK Führerschein in D oder Portugal gilt.

Meine Lesart der Bestimmungen zum SRC sind aus österreichischer Sicht durchaus vergleichbar.
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Alt 06.12.2010, 05:55
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Nicht ganz. Trööt 1 bezog sich auf Buten, dieser auf Binnen.
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