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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 02.12.2010, 15:47
Benutzerbild von FlipperPower
FlipperPower FlipperPower ist offline
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Standard Wechselkennzeichen für das Auto

Hallo Leute,
eigentlich sollte die neue Gesetzgebung ja schon zu Jahresbeginn 2011 greifen, jetzt musst ich leider lesen das es noch zu keinem klaren Entschluss kam

Mein Plan (wie bestimmt auch der von vielen anderen -lern) war es mir einen Auto zuzulegen womit ich mein Boot Trailern kann. Selber möchte ich mir Versicherung und Steuern nicht ans Bein binden (weil ich sonst kein Auto brauche) und deshalb wäre ein Wechselkennzeichen für die paar mal Trailern genau richtig. (würde dann über die Versicherung von meinen Eltern laufen)

1. Kann mir jemand erklären wie das mit der TÜV-Plakette geregelt wird?
Muss ich dann immer den TÜV-Bericht von dem Auto was gerade benutzt wird mitführen?... Weil die Plakette nur über den TÜV-Termin von einem der bis zu drei möglich genutzten Autos Aussage gibt.

2.Und sehen die Wechselkennzeichen irgendwie anders aus als die normalen sodas man sich neue machen lassen muss?

Über nützliche Links würde ich mich auch freuen. Hab leider nichts gefunden was meine Fragen beantwortet.
__________________
Gruß Toni
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  #2  
Alt 02.12.2010, 16:06
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Hier mein Vorschlag für die TÜV-Plakette, die am Fahrzeug befestigt werden müsste.
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  #3  
Alt 02.12.2010, 17:23
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Volker Sch Volker Sch ist gerade online
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Was soll man zu einem Gesetz sagen, von dem keiner weis, wie es aussehen soll?
Wir sind hier doch nicht bei Rate mal mit Rosenthal.

Das ergibt übrigens die Suchfunktion http://www.boote-forum.de/showthread...selkennzeichen

Gruß

Volker
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