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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Im FZG und der FZV steht das nicht, sondern da steht was anderes: FZV: Anerkennung ausländischer Zeugnisse § 2. (1) Funker-Zeugnisse, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ... ausgestellt sind und einen Vermerk enthalten, dass das Zeugnis entsprechend den einschlägigen Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst ausgestellt wurde, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt. Ich meine, wenn im UK-SRC Binnen nicht inkludiert ist, dann mag die Interpretation stimmen. Ansonsten ist es kaum möglich auf eine Ausbildung in Österreich zu bestehen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#27
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Moin,
es kommt ja noch schärfer: Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Funker-Zeugnisgesetz 1998, Fassung vom 23.11.2010 ... Umfang der Berechtigung ... § 5c: Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis (sollte das SRC sein, Anm. d.Verf.) für den beweglichen Seefunkdienst: Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Binnen- und Seefunkstellen, bei Schiffserdfunkstellen und bei Küsten- und Uferfunkstellen, wenn das Bedienen der Sendeanlage nur im Betätigen einfacher Umschaltevorrichtungen besteht, wobei ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente ausgeschlossen ist. Nach EU-Recht muss ein in Ö anerkanntes Zeugnis oder Zertifikat, welches in der EU ausgestellt wurde, auch in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt werden.
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Gruss Vestus |
#28
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Zitat:
Rechtsquelle für den konkreten Fall? |
#29
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Zitat:
Wenn du dir die Vorschriften in D ansiehst, http://www.buzer.de/gesetz/2089/a29735.htm 2.6 Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW auf Sportfahrzeugen sowie auf Schiffen, für die dies in einer Rechtsnorm oder in einer Richtlinie im Sinne von § 6 vorgesehen ist. so wirst du feststellen, dass in D nur vom SEEFUNK nicht Binnen die Rede ist. Daher wird es in Österreich auch Binnen nicht anerkannt. Ein Deutscher benötigt in Österreich die gleichen Scheine wie in seinem Heimatland. Binnenfunk ist dass, das UBI.
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Liebe Grüße Willi |
#30
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Naja, Willi,
Die Rede war eigentlich vom SRC RYA (die RYA ist die staatlich beauftragte Institution für die OpCerts). Der britische SRC befugt zum Binnenfunk. Vor geraumer Zeit gab es in UK heftige Diskussionen, wie das ist, wenn Briten kontinentale Binnenwasserstraßen befahren, zB franz. Kanäle, Flüssen, den Rhein etc., zumal das UK keine ATIS-Kennungen vergeben hat. (GB ist naturgemäß nicht Unterzeichner der "Basel-Vereinbarung"). Ergebnis: Auch Briten brauchen ATIS und binnenfunkkompatible Geräte am Kontinent (, nona; für die Briten kam das etwas überraschend), mit allem drumunddran etc. p.p. (die Britische OfCom hat dann vorerst erreicht, dass eine "9" vor der MMSI als ATIS-Kennung reicht. Inzwischen vergibt sie bei Bedarf ATIS-Kennungen). Zum Betreiben einer ATIS-Binnenfunkanlage in "Kontinental-Europa" benötigt ein Brite das SRC RYA. Wenn der Brite mit dem SRC RYA in Ö auf einer Wasserstraße funken darf (egal ob sein Boot oder zB ein Charterboot), dann sehe ich §2(1) FZV als erfüllt an. Das SRC RYA befähigt nach UK-Recht zum Binnenschifffahrtsfunk nach "Basel-Übereinkommen-Kriterien". Quod erat demonstrandum.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#31
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Ironie Modus an:
Ihr glaubt doch nicht, das in D ein Engländer mit seinem windigen RYA Funklappen nach den Normen und Richtlinien funken kann, und das am Ende auch noch in englischer Sprache... Ironie aus... Ich habe z.B. das AZF, das allgemein gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunk (Airline Piloten und Fluglotsen haben dieses...). Man muss alle 4-6 Jahre zum Sprachtest Englisch damit einem einem so ein Schnösel ordentlich Geld abnehmen kann und einem sagt man könne kein Englisch... Zu diesem Sprachtest muss auch ein Freund von mir, der Clou: der Mann ist Amerikaner !!! Diese Funkzeugnis wird natürlich nicht für das SRC anerkannt nicht mal teilweise, weil funken in der Luft ist gaaaaanz anders als auf dem Wasser Das zum Thema Verbandstralala und Anerkennungen, in D wird eigentlich nix aus dem Ausland anerkannt ... Grüße Christian
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#32
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Zitat:
Welcher Verband macht denn in dieser Richtung das Tralala? |
#33
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Zitat:
Für das AZF wird das SRC sicher nicht anerkannt, da die Prüfung in deutsch beim SRC ist, aber beim BZF (beschränkt gültiges Flugfunkdingens...) könnte es zumindest teilweise anerkannt werden, wie das in der Praxis aussieht weiss ich aber nicht. Mit Verband meine ich die mit der Prüfungsdurchführung beauftragte institution. Wie schrieben meine Vorredner, die mit den Messingknöpfen am Jacket... Sollte ja nur ein Exkurs in den deutschen Vorschriftenwahnsinn sein... So long Christian |
#34
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Zitat:
Ergänzung: http://forum.yacht.de/showthread.php?t=116694 (andere Diskussion zum Thema)
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Liebe Grüße Mattze Geändert von Sehbeer (24.11.2010 um 12:30 Uhr) Grund: Ergänzung |
#35
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Hallo Leute,
wie nicht anders zu erwarten, gab es auf die Eingangsfrage, ob denn jemand schon mal diesbezüglich einen Bussgeldbescheid erhalten habe, keine Antwort. Das ist mit Sicherheit kein Indiz, lässt aber nichtsdestotrotz einiges erahnen. Das BMVBS prüft seit nunmehr fast drei Jahren ob das RYA-SRC in D anerkannt werden könnte, bislang ohne Ergebnis. In unseren Verbänden sitzen ebenfalls Juristen, die zumindest eine Empfehlung hätten abgeben können. Ich mag nicht beurteilen, ob sie es getan haben, wenn ja, ist es zumindest nicht an die interessierte Öffentlichkeit vorgedrungen. Man kann den Schuh auch umdrehen und daraus sehen dass in dieser Zeit kein belastbarer Grund gefunden wurde, das RYA-SRC nicht anzuerkennen und die Zeit für sich spielen zu lassen. Selbst bei den in Aussicht gestellten "Anerkennungsprüfungen", sollte sie denn je kommen, gibt es keinen Verweis auf eine Rechtsgrundlage. Es geht nicht darum eine Qualifikation nachweisen, die uns berechtigt eine OP am offenen Herzen auszuführen, sondern um unseren Sport, der mit Sicherheit auch gewisse Regeln erfordert, ausüben zu lassen. Ich finde es beschämend, wenn die eigenen Leute, die eigentlich selbstverpflichtet und im Auftrag ihrer Mitglieder fördernd tätig sein sollten, diesen Knüppel zwischen die Beine schmeissen. Aus Angst um bestimmt auch verdiente Pfründe werden selbsterfundene Bedenken wider jeden gesunden Menschenverstand vorgeschoben, rechtliche Einwände einfach weggewischt, Andersdenkende als Revoluzzer oder Querulanten abqualifiziert, und das nur um sich auf den langsam verwelkenden Lorbeeren ausruhen zu dürfen. Über Spanien lacht die Sonne, über Deutschland die ganze Welt. Out Geändert von vestus (24.11.2010 um 18:33 Uhr)
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#36
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Die Rechtsgrundlage für die Anpassungsprüfung ist § 13 Absatz 4a Schiffssicherheitsverordnung.
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#37
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Hallo,
das Thema hatten wir doch schon mal Damlas war doch ein -Kollege dabei der mit viel Herzblut die deutsche Vorgehsweise verteidigt hat. Evtl. kann, sofern noch im aktiv er was dazu beitragen. Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#38
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.... hmmmm, zu meiner Zeit waren die wenigstens noch feuervergoldet
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#39
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Zitat:
das sehe ich etwas anders. GB ist Mitglied des STCW Übereinkommens und Vertragsstaat der Internationalen Fernmeldeunion. Es gilt dann 2.2.1 als speziellere Regelung. In der Folge gilt B 4. Zitat:
Der Staatssekretär im Verkehrsministerium sagte dazu im März: Zitat:
Und ohne diese Liste kann zur Zeit jeder für sich entscheiden was gilt. Gruß Frank |
#40
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Nein, bei den Dänen gilt: https://www.retsinformation.dk/Forms....aspx?id=27028 Daraus gilt seit 2004: Eine SRC-Prüfung muss nach "ERC Empfehlung 31-04 der Europäischen Post-und Fernmeldewesen Association (CEPT)" abgelegt werden
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#41
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Am 26. Januar 2012 hat der Deutsche Bundestag in einer Abstimmung den Antrag der Regierungsfraktion bestätigt, das u.a. das britische RYA-SRC gültig ist.
Hier im PDF auf Seite 18639. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/...55.pdf#P.18629 Auszug des Wortlautes:"Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/8482, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/7937 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen". Hier die angenommene Drucksache mit u.a. der Anerkennung ausländischer Funkzeugnisse: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707937.pdf Somit gibt es keinen Zweifel, mein RYA-SRC ist in Deutschland gültig. Markus
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#42
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Dann sollte mein kroatisches Funkzeugnis ja auch gelten
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#43
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Musst du ggf. letztinstanzlich klären (lassen).
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