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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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SRC-RYA Bussgeld
Moin allerseits,
das Thema Anerkennung des RYA-SRC oder auch nicht wurde ja bereits ausführlich mit unterschiedlichen Meinungen hier im BF ausdiskutiert. Nun mal Butter bei die Fische: die Saison 2010 ist zu Ende. Hat irgend jemand bisher einen Bussgeldbescheid erhalten, weil sein RYA-SRC nicht anerkannt wurde? Wenn ja, auf welcher Grundlage, bzw. ist bekannt ob nach Widerspruch gegen einen dementsprechenden Bussgeldbescheid irgend welche Verfahren anhängig oder gar rechtskräftig abgeschlossen worden sind? Oder hat sich unser BMVBS mal wieder als zahnloser Tiger erwiesen?
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Gruss Vestus |
#2
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Moin,
hab ich mir fast gedacht dass sich keiner meldet. Wen es trotzdem interessiert: Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Anlage 3 (zu § 13 Abs. 4a) Befähigungsnachweise für den mobilen Seefunkdienst und den mobilen Seefunkdienst über Satelliten 2. Anerkennung von Seefunkzeugnissen ausländischer Verwaltungen ... 2.2 Befähigungsnachweise zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Seefunkstellen auf Schiffen, die nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen 2.2.2 Befähigungsnachweise eines Vertragsstaates des STCW-Übereinkommens bedürfen keiner Anerkennung, wenn diesem Staat vom Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation die uneingeschränkte Anwendung des STCW-Übereinkommens bestätigt worden ist und der Befähigungsnachweis der im STCW-Übereinkommen vorgeschriebenen Form entspricht. Eines Gültigkeitsvermerks im Sinne des STCW-Übereinkommens bedarf es nicht. (Stand: BGBl. I 2010, Nr. 56, S. 1503-1534, ausgegeben am 15.11.2010)
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Gruss Vestus
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#3
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Ist das bei einem SRC der RYA gegeben?
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#4
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Nein Rheinsegler,
die Binnenrepublik Großbritannien ist, was die Größenordnung und auch die Bedeutung seiner Seefahrt entspricht, der Seemacht Deutschland weit hinterher... Vestus, ich warte die Geschichte ab, bis ich selbst betroffen sein sollte. Dann werde ich entweder die Sache für mich abhaken - oder einen Rechtsanwalt Damit beauftragen. Da spielen einfach zuviele Begehrlichkeiten eine Rolle und zuviele Funkrentner haben Angst um ihre Nebeneinkünfte. Gruß HansH
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#5
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Beim "echten" SRC der RYA schon. Der ist allerdings ebenso wie die "kontinentalen" SRCs persönlich und "live" vor einem Prüfer abzulegen. Und billig ist er auch nicht (zumindest am Kontinent). In UK dauert er einen Tag mit Prüfung und kostet ca. 85 GBP und 25 GBP Prüfungsgebühren.
Die kontinentalen Anbieter des SRC/RYA nehmen dann schon mal 440 EUR (allerdings dann inkl. Prüfungsgebühr ), dauert gerne auch zwei Tage. Der häufig als - "nach den Inhalten der RYA" beworbene SRC-Fernkurs/Fern"prüfung" ist kein RYA-Schein.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#6
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Zitat:
Ein SRC der RYA entspricht ebenso wenig dem STCW-Vorschriften wie ein SRC von einem deutschen Prüfungsausschuss. STCW-Funkzeugnisse müssen eine auf 5 Jahre begrenzte Gültigkeit besitzen. Ein deutsches SRC erfüllt aber wenigstens die Anforderungen der ITU, das englische nicht einmal diese. Deshalb wird es auch in Deutschland nicht anerkannt. In Großbritannien kann man natürlich auch Funkzeugnisse erwerben, die den STCW-Vorschriften entsprechen und deshalb auch in Deutschland voll anerkannt werden. Der Kurs dauert nur 10 Tage und kostet entsprechend. |
#7
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Der zitierte Absatz ist IMHO für das SRC nicht relevant, sondern der hier:
2.2 Befähigungsnachweise zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Seefunkstellen auf Schiffen, die nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen 2.2.1 Befähigungsnachweise eines Vertragsstaates der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (BGBl. 1996 II S. 1306) in der jeweils geltenden Fassung bedürfen keiner Anerkennung, wenn das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgestellt hat, dass die Befähigungsnachweise nach Maßgabe der Vollzugsordnung für den Funkdienst erworben worden sind. Eine Liste mit den als gleichwertig festgestellten ausländischen Befähigungszeugnissen wird durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (B.1.1.1) im Verkehrsblatt bekannt gegeben. Entspricht der Erwerb der Befähigungsnachweise nicht der Maßgabe der Vollzugsordnung für den Funkdienst und hält sich der Inhaber länger als ein Jahr dauerhaft im Geltungsbereich dieser Verordnung auf, hat er durch das Ablegen einer Prüfung nach Abschnitt B Nummer 4 (Anpassungsprüfung) seine Befähigung nachzuweisen. Ich habe keinen Zugang zum Verkehrsblatt.de , um dort diese Liste einzusehen. Bei uns (Ö) ist der RYA-Schein anerkannt.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#8
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[QUOTE=Rheinsegler;2005483] STCW-Funkzeugnisse müssen eine auf 5 Jahre begrenzte Gültigkeit besitzen.
Richtig, das betrifft aber nur Schiffe, die dem Kapitel IV des SOLAS-Übereinkommens unterliegen. Sportboote gehören nicht dazu. Ist in D übrigens nicht anders.
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Gruss Vestus |
#9
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Zitat:
Andere Funkzeugnisse müssen nach Ziffer 2.2.1 der Vollzugsordnung für den Funkdienst entsprechen, was beim RYA-SRC nicht gegeben ist. |
#10
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Zitat:
vielen Dank. Dieser Abschnitt wäre anzuwenden wenn dem Vereinigten Königreich von der IMO nicht die uneingeschränkte Anwendung des STCW-Übereinkommens bestätigt worden wäre, was aber auszuschliessen ist. Die sind seit 1949 dabei, als bei uns noch Schutt und Asche beseitigt wurden. Die Bundersrepublik Deutschland kam erst 1959 dazu.
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Gruss Vestus |
#11
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Zitat:
A. Arten der Befähigungsnachweise, Erwerb, Gültigkeitsdauer, Umtausch 1. Arten der Befähigungsnachweise 1.1 Von der Bundesverkehrsverwaltung werden folgende Funkzeugnisse sowie Gültigkeits- und Anerkennungsvermerke (Befähigungsnachweise) ausgestellt oder in ihrer Geltungsdauer verlängert: a) für die Ausübung des Seefunkdienstes bei Seefunkstellen auf Schiffen, die am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS)) teilnehmen, aa) Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (General Operator's Certificate (GOC)), bb) Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker (Restricted Operator's Certificate (ROC)), cc) UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ); b) für die Ausübung des Seefunkdienstes bei Seefunkstellen auf Schiffen, die nicht dem Kapitel IV des SOLAS-Übereinkommens unterliegen und die am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS)) teilnehmen, aa) Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate (LRC)), bb) Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate (SRC)); c) Anerkennungsvermerk für Inhaber von Funkzeugnissen ausländischer Verwaltungen; d) Gültigkeitsvermerk zu Seefunkzeugnissen gemäß dem STCW-Übereinkommen.
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Gruss Vestus |
#12
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Zitat:
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#13
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sh.o., GOC und ROC sind befristet, SRC und LRC unbefristet.
Es ist schon erstaunlich das das RYA-SRC weltweit anerkannt wird mit Ausnahme eines kleinen Landes mitten in Euiropa, dass sich damit schwer tut, dass es niemanden interessiert wo seine Bundesnetzagentur seine Aussenstellen hat und auf welcher Frequenz, bitte bis auf die dritte Stelle hinterm Komma, eine EPIRB sendet
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Gruss Vestus Geändert von vestus (21.11.2010 um 16:26 Uhr)
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#14
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Man braucht sich doch garnicht den Kopf heiß machen. Es geht nicht um Qualifikation - es geht nur um Geldschneiderei.
Das der RYA-Schein seine Gültigkeit besitzt, zeigt doch schon die Verordnung über eine Zusatzprüfung (nochmals der letzte Versuch der deutschen Verbände Geld zu schneiden ). Diese Zusatzprüfungsanordnung fand für mich lange nach meiner RYA Prüfung statt. Eine rückwirkende Veränderung der Rechtslage gabs nur bei den Nürnberger Prozessen - soweit mir bekannt - obwohl ich dort mit den Ergebnissen leben kann. Aber ich habe auch garkeinen Bock auf diese Debatten. Sie sind ganz einfach engstirnig geführt und führen nicht zum Ziel. Ich habe meine Sachkunde nachgewiesen - geschätzte 20.000 Gerätebesitzer sollen das garnicht getan haben. Nebenbei Funke ich seit 37 Jahren beruflich im UKW Bereich. Komisch ist, dass die deutschen verbände, die jahrelang an ihren Südgrenzen den benachbarten Bootseignern die Kohle abgenommen haben, jetzt von rechtlichen Problemen statt von der Angst vor schwindenden Pfründen reden. Für mich ein wichtiger Grund, keinen dieser tollen Organisationen beizutreten. Gruß HansH
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#15
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Die Zusatzprüfungen gibt es noch nicht mal. Aber die Gebühren stehen schon fest: € 28,00 plus Auslagen für die Herren im Jacket mit den Messingknöpfen.
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Gruss Vestus
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#16
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So sieht es aus - und das entlavt!
Verbände sollten doch eigentlich das Interesse ihres Klientels vertreten. Was sollte das Interesse der Gemeinschaft der Bootsfreunde sein? In dieser Funksache kann unser gemeinsames Interesse nur sein, das es möglichst viele Funkgeräte auf den Booten der Freizeitskipper gibt - denn das ist ein sehr großer Sicherheitsaspekt. Natürlich ist es schön, wenn es mit Sachkunde geschieht. Seltsamerweise gibt es in Skandinavien weder den Funkschein - noch Funkprobleme. Was passiert aber hier: Kollegen mit dem deutschen Funkzeugnis ereifern sich und es wird gestritten, das doch diejenigen, die ihre Sachkunde in einer anderen Weise nachgewiesen haben am besten mit Bußgeldern und erneuten Prüfungen zu belegen sind. In meinen Augen Kleingeister - nichts weiter. Ich hoffe, es gibt in diesen Bereichen noch ordentlich Streit und man entzieht diesen Verbänden die Zuständigkeit für diese Dinge. Beim Staat gibts klare Regelungen. Nachdem z.B. beim Führerschein 3 eine Zusatzprüfung für größere Anhänger vorgeschrieben wurde, gabs diese Regelung mit einem Bestandsschutz für diejenigen, die bereits davor ihren Führerschein gemacht hatten. Ich gehe davon aus, das es einen gerichtlichen Streit in dieser Sache geben wird. Der naheliegende Analogschluß zu vielen anderen Vorgängen läßt erwarten, dass Gerichte die Dinge anders sehen als diese "Interessenvertretungen der Bootsfahrer". Gruß HansH
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#17
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#18
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Hi Leute,
ich bin auch im Besitz einer solchen Lizen im Namen ihrer Majestät.... Was soll ich sagen, das Dingens hat noch nie jemanden interessiert. Ich bin Italien unterwegs, die Einheimischen haben mich belächelt, sich überhaupt über sowas Gedanken zu machen... tja deutsche Gründlichkeit eben. Meinen Vorrednern kann ich nur zustimmen, das ist alles Geldschneiderei unserer ach so lieben Verbände. Gott sei Dank sind die nicht fürs Telefonieren zuständig, sonst müssten wir dafür einen mehrtägigen Kurs in mehreren Sprachen ablegen. So ein Handy ist jedenfalls deutlich komplizierter zu bedienen als eine Funke. Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#19
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Hallo Rheinsegler,
ich habe in Skandinavien an Bootsangelwettbewerben mit bis zu 250 Booten teilgenommen. Funk war Pflicht - Lizenz unbekannt. War allerdings vor drei Jahren das letzte Mal - vielleicht ist ja auch da inzwischen der Wahnsinn eingekehrt. Das schlimme ist nur, das in dem hier anliegenden Wahnsinn nicht die EU, sondern eine Trachtengruppe mit Goldknöpfchen Schuld hat. Gruß HansH
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#20
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Moin,
Bananen aus Übersee gibt es hier schon lange. Wein aus Australien kam dann irgendwann dazu. Was kommt morgen? Der SRC aus Timbuktu? Mag sein, dass ich besonders leidensfähig bin. Aber ich habe meine Scheine hier in DE gemacht. Hier lebe ich, hier sind meine Heimatreviere. Frustriert war ich beim Lernen für den Funkschein weniger bzgl. der Fragen als über die m. E. miesen Lehrbücher . Als Änderungsvorschlag würde ich anregen, den Funkschein verpflichtend an den jeweiligen SBF anzuhängen und den Inhalt etwas mehr an die Bordpraxis anzupassen. Jedem wird man es wohl nicht recht machen können. Gruß Ralph
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#21
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..... irgendjemand sagte mir neulich: "Die Scheinfrage ist eine Scheinfrage" ....
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Man sollte alles so einfach wie möglich erklären, aber nicht einfacher Gruss Uwe
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#22
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Hallo Andreas,
mit den Seeschifffahrtstrassen ist es bei Euch in Ö ja nicht so dolle. Wir das RYA-SRC auf Euren Gewässern anerkannt?
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Gruss Vestus |
#23
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Zitat:
Das "Österreichische" SRC - hier "Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst" - beinhaltet per Gesetz automatisch Binnenschifffahrtsfunk. Und der ist relevant hier. Daher kann man mit dem SRC RYA auch "binnenfunken". (Die "Binnenfunk-Spezialitäten" - zB Ch 10 statt 16 etc. - stehen im "Binnenfunk-Handbuch", das man zwingend an Bord haben muss.) Aber die Bedeutung der Frage ist hier in Ö eine relative, weil die Kosten von dem SRC RYA und dem "Original Österreichischen SRC" zumindest bei den hier in Ö angebotenen RYA-Kursen praktisch gleich sind und der zeitliche Aufwand vergleichbar. Ob einer schwieriger oder leichter ist, kann ich nicht beurteilen, ich habe nur das "Ö-SRC". Aber wer sowieso zB kurz in UK ist, hat die Sache an einem Tag und für 110 GBP inkl. Prüfung und Zertifikat erledigt. Für denselben Schein (SRC RYA) zahlt man in Ö inzwischen 440 EUR PLUS Ausstellungsgebühren (und der Kurs dauert 2 Tage). Quellen: Funker-Zeugnisgesetz und Funker-Zeugnisgesetzdurchführungsverordnung .
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#24
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Hallo Andreas,
das ist ja mal richtig interessant. Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, wenn das RYA-SRC in Ö Binnen anerkannt ist, müsste es auch in D Binnen anerkannt sein (ich sehe schon jetzt wie sich bei unseren Verbandsfuzzis die Zehennägel aufrollen). Die finanziellen Aufwendungen sind in D für das D-SRC ( ca. 250 Teuros) und das RYA-SRC (ca. 210 Teuros) auch in etwa identisch, zumindest wenn der D-Kurs besucht wird, Prüfung geht auch ohne Kurs, dann ca. 82,00 plus Auslagen). Zeitlicher Aufwand für das D-SRC 3 Tage plus irgendwann mal Prüfung, RYA-SRC 1 Tag incl. Prüfung. Allerdings stellt man sich bei den deutschen Theoriefragen teilweise die Frage ob es um die Aufnahme in den Kindergarten geht oder um die Teilnahme am Seefunk.
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Gruss Vestus |
#25
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Zitat:
Im Ausland erlangte SRC sind auf Österreichischen Binnengewässern ungültig.
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Liebe Grüße Willi Geändert von Gummiente (23.11.2010 um 18:27 Uhr) |
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