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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 05.11.2010, 18:15
Benutzerbild von tenement2
tenement2 tenement2 ist offline
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Hallo Gemeinde!

Ich habe mich entschlossen (besser gesagt, ich bin entschlossen worden), mir Wohneigentum zuzulegen.

Gibt es bei der Variante Zwangsversteigerung irgendwas zu beachten, was ich als Laie nicht absehen kann?
Werden Zwangsversteigerungen immer von einem Amtgericht durchgeführt oder gibt es da auch andere Institutionen, die diese Möglichkeit haben?

Danke schonmal vorab....
__________________
Grüße vom Main

Ralf
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  #2  
Alt 05.11.2010, 18:32
Benutzerbild von pottkieker
pottkieker pottkieker ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von tenement2 Beitrag anzeigen

Gibt es bei der Variante Zwangsversteigerung irgendwas zu beachten, was ich als Laie nicht absehen kann?

....
Leider kannst Du in den allermeisten Fällen das Objekt deiner Berierde vorher nicht in allen Einzelheiten einsehen. Du mußt damit rechnen dass in einigen Fällen alles - "Wertberichtigt"- ist, sprich nicht einmal mehr Heizkörper und Fliesen an den Wänden sind.
__________________
Gruß Hans
Folge dem Fluß und finde das Meer
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  #3  
Alt 05.11.2010, 18:51
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Roko666 Roko666 ist offline
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Hallo haben selber ein Haus aus einer Zwangsversteigerung gekauft .

Hatten aber ein riesen Vorteil ,ein bekannten kannte den hausbesitzer der das Haus verkauften musste und wir konnte uns das Haus anschauen und ein Bild machen um zu Kalkulieren.

Ein weiterer Vorteil war wir konnten ein Teil des Hausrats übernehmen(Pumpen,Rasenmäher,.....)

Versuch über die Bank mehr Informationen zu bekommen.

Wie gesagt es muss ja auch ein Grund haben das man Häuser für bis zu 30 % günstiger kauft.

Wir hatten Glück ,habe aber Bekannte die musste mehr als die hälfte des Kaufpreis nochmal reinstecken.

Bei weiteren fragen einfach mailen.
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  #4  
Alt 05.11.2010, 19:07
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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ZV geht nur vor dem Amtsgericht.

So einen Trööt hatten wir schon. Geh mal in die Suche.

Kalkuliere ein paar Tausender für unliebsame Überraschunge, wi z.B. dass die Ex-Eigentümer nicht ausziehen un rausgeklagt werden.

Die Gutachten sind mesit Schrott.

Möglichst die Hütte von innen besichtigen, wenn man dich rein lässt...
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #5  
Alt 05.11.2010, 19:16
Rödel Rödel ist offline
 
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Hallo, habe selbst ein Haus ersteigert u.konnte vorher 2x mit je einem anderen befreundeten Architekten zur Begutachtung rein. Dadurch sind später keinerlei unangenehme Überraschungen hochgekommen, die nicht vorher schon bekannt waren. Ohne Innenbesichtigung rate ich ab.

Die Regeln der Versteigerung können nach Landkreis unterschiedlich sein. Bei mir waren im Gericht 10% des Verkehrswertes vor der Verhandlung zu hinterlegen.
Die Finanzierung sollte vorher stehen, sonst könnte man ein Problem bekommen. Bekommt man den Zuschlag nicht, ist man an die Finanzierung gebunden, was dann auch wieder ein Problem darstellt, da der Start-Termin für die Finanzierung bereits festgelegt sein dürfte. Vielleicht kannst Du eine Backuplösung mit der Bank vereinbaren, um Stornogebühren zu vermeiden.

Ansonsten solltest Du mit einer realistischen Preisvorstellung in die Verhandllung gehen, da die Bank bei zu geringem Ergebnis die Auktion ausschlagen kann, bzw. höhere Gebote den Zuschlag bekommen.

Geh' vorher auf jeden Fall zu einer Versteigerung um das mal kennen zu lernen.
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  #6  
Alt 05.11.2010, 19:52
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Die zuständigen Gerichte und Internetportale halten dazu viele Infos bereit. Für hamburg findet man alles rund um Hamburger Zwangsversteigerungen unter zvhh.de erklärt und verlinkt.

Frankfurt weiß ich nicht, ist mir auch viel zu weit weg von der Küste
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
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  #7  
Alt 05.11.2010, 20:34
Twinmonster Twinmonster ist offline
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Lies Dich hier mal durch:

http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=36

Wenn Du danach noch Lust auf ne Versteigerung hast, weißt Du wenigstens, was Dich erwarten kann. Ich hab zwar 103qm für unter 30k ersteigert, klage aber gerade gegen den Gutachter, der das Versteigerungsgutachten erstellt hat, da die Bude nass ist.
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  #8  
Alt 05.11.2010, 21:06
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
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Zitat:
Zitat von tenement2 Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde!

Ich habe mich entschlossen (besser gesagt, ich bin entschlossen worden), mir Wohneigentum zuzulegen.



....

...DAS ist keine gute Basis...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #9  
Alt 05.11.2010, 21:17
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...DAS ist keine gute Basis...
...und wichtig ist daß man um die eigenen Grundstücksgrenzen mindestens 300 m freien Raum hat
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  #10  
Alt 05.11.2010, 21:17
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Volker1969 Volker1969 ist offline
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Ich habe mal einen Fall bei einem Bekannten erlebt, wo der Rausversteigerte dann beim endgültigen Auszug wirklich alles abmontiert und mitgenommen hat, also Wasserhähne, Steckdosen, Türen inklusive Zargen, Fenstergriffe etc.

Gruß, Volker
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  #11  
Alt 05.11.2010, 21:47
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...DAS ist keine gute Basis...
Das passt schon.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #12  
Alt 05.11.2010, 21:54
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Das passt schon.
Genau ich bin auch bewegt worden und sage jetzt das hätt ich schon Jahre eher tun sollen
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  #13  
Alt 05.11.2010, 21:57
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Genau ich bin auch bewegt worden und sage jetzt das hätt ich schon Jahre eher tun sollen

Genau!

Denn Miete zahlen ist ziemlich blöd.
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  #14  
Alt 05.11.2010, 22:06
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Genau ich bin auch bewegt worden und sage jetzt das hätt ich schon Jahre eher tun sollen
Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Genau!

Denn Miete zahlen ist ziemlich blöd.

und das musste euch erst eure Frauen sagen
nee, nee,neee
__________________
Und auf vorgeschriebnen Bahnen
Zieht die Menge durch die Flur;
Den entrollten Lügenfahnen
Folgen alle. – Schafsnatur!
Johann Wolfgang von Goethe
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  #15  
Alt 05.11.2010, 22:06
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Zitat:
Zitat von el toro Beitrag anzeigen
und das musste euch erst eure Frauen sagen
nee, nee,neee

Wo steht das?

Bitte danach wieder zurück zum Thema.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #16  
Alt 05.11.2010, 22:10
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Traumtänzer
 
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Genau ich bin auch bewegt worden und sage jetzt das hätt ich schon Jahre eher tun sollen
Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Genau!
Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Wo steht das?

Bitte danach wieder zurück zum Thema.

liest sich so
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen
Zieht die Menge durch die Flur;
Den entrollten Lügenfahnen
Folgen alle. – Schafsnatur!
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  #17  
Alt 05.11.2010, 22:32
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Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von el toro Beitrag anzeigen
liest sich so
OT Na Frauchen hat es ja erlebt wie ihre Eltern die Bude gekauft haben und plötzlich war statt Überfluß Geldmangel Ich kannte nur Miete und sagte immer warum die Kohle in Steine und Rohre investieren wenn es auch Boote gibt

Jetzt im Nachgang sage ich: ein Haus mit 120 Quadrat, 300 Quadrat Nebengelass, auf einem 1500 Quadrat Grundstück ist ein wenig teurer als eine 77 Quadrat Mietwohnung mit 2 Carports aber sei es drum OT Ende

Zum Topic: bei so einer Zwangsverteigerung scheint man als Ersteigerer nicht viele Rechte zu haben bzw. sie nicht durchsetzen zu können.

Hier in der Gegend gibt es in den ZV meist olle Buden mit 1500 oder mehr Quadrat Land für kurz über 10000. Da tät ich mir keine Sorgen machen. Wenns allerdings nahe dem Marktpreis geht hätt ich schon Bauchschmerzen zumal der versteigerte ja nichts zu verlieren hat egal was er tut.
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  #18  
Alt 05.11.2010, 23:47
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Zitat von Twinmonster Beitrag anzeigen
Ich hab zwar 103qm für unter 30k ersteigert, klage aber gerade gegen den Gutachter, der das Versteigerungsgutachten erstellt hat, da die Bude nass ist.
Es gibt doch kein einziges vom Amtsgericht bestelltes Verkehrswertgutachten, in dem nicht stünde, dass auf weitere Untersuchungen verzichtet wurde. Es wird immer nur "zerstörungsfrei in Augenschein genommen".

In keinem Immobilienforum ist so ein Fall bekannt, dass jemand wegen eines solchen Bau- bzw. Zustandsmangels erfolgreich einen Gutachter verklagt hätte...

Wegen übersehener Altlasteneinträge, grundbuchlicher Lasten, Erschließungskosten, ja aber doch nicht "weil die Bude nass ist"...
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  #19  
Alt 06.11.2010, 07:44
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
zumal der versteigerte ja nichts zu verlieren hat egal was er tut.
Das ist ziemlich falsch.
@ Ralf: wir wollten uns auch mal ne Bude in Kelsterbach ersteigern

Man muss versuchen, mit der armen Seele von Vorbesitzer ins Gespräch zu kommen und etwas Überzeugungsarbeit leisten.
Argumentationskette dem gegenüber kann so aussehen:
- du hast umso weniger Restschulden, je höher der Erlös ist
- der Erlös wird umso höher, je interessierter die Käufer sind
- die Käufer sind umso interessierter, je mehr sie vorher sehen können und je weniger Probleme zu erwarten sind.

Ergo: mach keine Probleme, zeig uns alles, ist am Ende auch das Beste für dich

Oftmals kann man auch mit der jeweiligen Bank verhandeln und das Objekt vorher schon erwerben. Nicht wenige ZV werden ganz kurzfristig abgesagt wegen anderer Lösungen.
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  #20  
Alt 06.11.2010, 08:33
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tenement2 tenement2 ist offline
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Zitat:
Zitat von el toro Beitrag anzeigen
und das musste euch erst eure Frauen sagen
nee, nee,neee

...nee, meine Frau war nicht daran beteiligt,
aber ich hätte beinahe bei einer zu spät erkannten Zicke was gemietet, aber da war dann ein kleiner Tropfen zuviel des Guten und ich habe es gelassen.

Mehr oder weniger ging es also doch von einer Frau aus
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Ralf
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  #21  
Alt 06.11.2010, 08:59
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Averna Averna ist offline
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Ralf,

1. sich früh genug um ein Objekt kümmern, bzw. aussuchen was gefällt und in Frage kommt.

2. bei Gericht das Gutachten einsehen bzw. bestellen.

3. vor Ort schauen , vielleicht wenn der Eigentümer einverstanden ist, innen besichtigen, ist immer am besten.

4. mit der Bank alles abklären, du brauchst aber kein Darlehen abzuschließen, eine Finanzierungszusage reicht vollkommen aus, kostet auch nichts. Wer dir was anderes erzählt hat keine Ahnung.
10% der Steigerungswertes musst du Bar - teilw. reicht auch ein Schreiben der bank, das die Fianazierung bis zu einer Höhe XX gesichert ist, aus. Musst du nur vor dem Steigern im Versteigerungstermin beim dem Justizbeamten vorne vorlegen und genehmigen lassen.

5. wenn keinen anderer mitsteigert und es der 1. Termin, also min. 70% vom Verkehrswert erreicht werden muss, überlegen, ob man nicht lieber auf den 2. Termin = 50% vom Wert abwartet, dauert i.d.Regel 4-6 Monate. Das musst du aber entscheiden, ob du zocken willst.
6. Wenn der ehemalige Eigentümer nicht auszieht, musst du leider klagen, wenn sachen abgeschraubt, zerstört oder sonst was passiert, tja, dumm gelaufeb, kannst ihn zwar verklagen aber nutzt auch nichts, ist ja schon kaputt der Junge.

6. Eventuell versuchen, mit der Bank vor der Versteigerung eine Einigung zu finden, wird z.T. auch gerne gemacht wenn der Preis stimmt.


dann viel Glück.
__________________
AVERNA - Dirk
Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen


GRÖMITZ
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  #22  
Alt 06.11.2010, 09:15
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Und gib auf keinen Fall Geld für irgendeinen dieser Zwangsversteigerungskalender aus!

Das ist pure Abzocke - gibt es nämlich alles kostenfrei im Internet:

http://www.zvg-portal.de/

Und oft kannst du dir sogar übers Internet das Wertgutachten (bei dem Link) runterladen!

Bevor du jedoch nen Haus käufst würde ich mir vorher mal so 1 - 2 Versteigerungen ansehen - der Ablauf ist nämlich schon etwas eigenartig.

Vor allem sollte man sich etwas mit dem Grundbuch vertraut machen damit man das auch versteht was da die erste halbe Stunde vom Versteigerungstermin gesprochen wird
__________________
Gruß
Markus


Geändert von hempelche (06.11.2010 um 09:26 Uhr)
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  #23  
Alt 06.11.2010, 14:44
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
4. mit der Bank alles abklären, du brauchst aber kein Darlehen abzuschließen, eine Finanzierungszusage reicht vollkommen aus, kostet auch nichts. Wer dir was anderes erzählt hat keine Ahnung.
10% der Steigerungswertes musst du Bar - teilw. reicht auch ein Schreiben der bank, das die Fianazierung bis zu einer Höhe XX gesichert ist, aus. Musst du nur vor dem Steigern im Versteigerungstermin beim dem Justizbeamten vorne vorlegen und genehmigen lassen.
Schon falsch. Bargeld geht nicht mehr nur noch Bankbestätigter Scheck, tlw. nue Bundesbankscheck oder Vorabüberweisung der Sicherheitsleistung. Seit Einführung des Geldwäschegesetzes ist das so.

Immer beim Gericht nachfragen, nie auf Foren, Infos oder Publikation unbekannten Alters verlassen...


Nachtrag:
Bieter müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird (bei Geboten d. Eigentümer gelten besondere Vorschriften). Die Sicherheitsleistung kann durch Bankbürgschaft, Bundesbankscheck oder Verrechnungsscheck eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts (Achtung: kein Privatscheck; der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein!) oder durch rechtzeitige Überweisung an die für das Gericht zuständige Kasse geleistet werden. Seit dem 16. Februar 2007 ist die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ausgeschlossen! Weitergehende Auskünfte erhalten Sie über Ihre Hausbank, die Ihnen auch die Sicherheitsleistung beschafft und bei dem jeweiligen Amtsgericht, das Sie über die Modalitäten der Überweisung informiert.
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote

Geändert von OceanixTS (06.11.2010 um 15:15 Uhr)
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Alt 06.11.2010, 16:27
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Zitat von Averna Beitrag anzeigen
Ralf,

1. sich früh genug um ein Objekt kümmern, bzw. aussuchen was gefällt und in Frage kommt.

2. bei Gericht das Gutachten einsehen bzw. bestellen.

3. vor Ort schauen , vielleicht wenn der Eigentümer einverstanden ist, innen besichtigen, ist immer am besten.

4. mit der Bank alles abklären, du brauchst aber kein Darlehen abzuschließen, eine Finanzierungszusage reicht vollkommen aus, kostet auch nichts. Wer dir was anderes erzählt hat keine Ahnung.
10% der Steigerungswertes musst du Bar - teilw. reicht auch ein Schreiben der bank, das die Fianazierung bis zu einer Höhe XX gesichert ist, aus. Musst du nur vor dem Steigern im Versteigerungstermin beim dem Justizbeamten vorne vorlegen und genehmigen lassen.

5. wenn keinen anderer mitsteigert und es der 1. Termin, also min. 70% vom Verkehrswert erreicht werden muss, überlegen, ob man nicht lieber auf den 2. Termin = 50% vom Wert abwartet, dauert i.d.Regel 4-6 Monate. Das musst du aber entscheiden, ob du zocken willst.
6. Wenn der ehemalige Eigentümer nicht auszieht, musst du leider klagen, wenn sachen abgeschraubt, zerstört oder sonst was passiert, tja, dumm gelaufeb, kannst ihn zwar verklagen aber nutzt auch nichts, ist ja schon kaputt der Junge.

6. Eventuell versuchen, mit der Bank vor der Versteigerung eine Einigung zu finden, wird z.T. auch gerne gemacht wenn der Preis stimmt.


dann viel Glück.
Danke für die Tipps. Zu Punkt 4 habe ich schon gehört, dass Bargeld in Frankfurt nicht mehr akzeptiert wird.
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Grüße vom Main

Ralf
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Alt 06.11.2010, 21:13
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Mork Mork ist offline
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Ich habe bereits dreimal aus ZV gekauft und würde es immer wieder tun, wenn das Objekt und mein Bauchgefühl nicht im Zwist liegen.

Und die Kalkulation dunkelgrün mit Reserve ist.

Geht es Spitz auf Knopf, lass es bleiben.

www.zvg-portal.de kennst Du?
Ist, wenigstens was Bayern betrifft, die beste Seite, da von offiziellster Stelle und vollständig.

Wichtig: Gehe vorher einige Male (nicht nur einmal!) auf Zwangsversteigerungen, egal, welche Art Immobile dort versteigert wird.
So lernst Du die Gepflogenheiten kennen, kannst Dich live informieren und das Geschehen einatmen.
Achte auf die Art und Weise, wie, wann und von wem geboten wird - die Schnäppchenjäger sind schnell ausgemacht
und ebenso schnell raus, spätestens dann, wenn der Preis sich dem Marktwert -30% nähert.
Die Nochbesitzer sind oft dabei und steigern selbst mit, die kannst Du anhand des Namens erkennen.
An der Geschwindigkeit der Gebotsabgabe der Parteien kannst Du auch vieles erkennen - aber das alles wirst Du heraus-
finden, wenn Du dir ein paar angesehen hast.

Das Allerwichtigste:
Setze Dir ein Limit!
Du hast eine Grenze, entweder eine Deiner Bank, eine Deines Sparschweins oder oder oder.
Von dieser Grenze ziehst Du die allfälligen Kosten ab, rechnest nochmal Kohle für Umzug weg, rechnest auf blöd einige Monate
Doppelbelastung (Du zahlst noch Miete, während Du bereits den Kredit bedienen musst - und dann musst Du den anderen zum Schluss
noch räumen, was zwar vergleichsweise schnell geht, aber doch einige Monate dauern kann) und renovieren / umgestalten
willst / musst Du ja auch noch - und diese Liste setzt Du Deiner Situation entsprechend fort.

Das, was dann übrigbleibt, das ist Dein Limit.

Gehe NIE darüber hinaus, lasse Dich von keinem "Bietfieber" anstecken.
Das ist der erste Schritt zur Fortführung der ZV-Geschichte der Immobilie.

Versuche herauszufinden, warum die Hütte in die ZV gekommen ist, seit wann der Schuldner drin wohnt usw usf -
daraus kannst Du Schlüsse ziehen, wie sehr der/diejenige(n) verhaftet sind mit und an dem Haus.

Naja, wenn Du spezifische Fragen hast, dann frage einfach
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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