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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 01.11.2010, 13:23
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Standard Als Fahrtkosten steuerlich absetzbar?

Moinsen,

mittlerweile ist es ja egal wie ich zur Arbeit komme.
Ob mit eigenem PKW, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft, ich kann jeden km steuerlich absetzen.
In meinem Fall ist es so, daß mein Arbeitgeber mir ein Fahrzeug zur Verfügung stellt mit dem ich zur Arbeit hin und zurück fahren darf.
Kann ich, obwohl mich der Wagen nichts kostet, die Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend machen?

Danke
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Gruß
Jörg
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  #2  
Alt 01.11.2010, 13:38
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um Gottes Willen !!

Wenn der Arbeitgeber dir ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, mit dem du den regelmäßigen Weg zur Arbeit bestreitest, dann werden diese Vergünstigungen dir sogar noch als "geldwerten Vorteil" angerechnet und du darfst u.U. nachzahlen !
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  #3  
Alt 01.11.2010, 13:58
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Wenn der Wagen nur für die Fahrten zur/von der Arbeit genutzt wird, kannst Du keinesfalls km geltend machen.
Wenn der Wagen noch zusätzlich privat genutzt werden kann/darf, muss entweder ein Fahrtenbuch geführt werden, oder 1% des Neuwertes wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Ebenso die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden als geldwerter Vorteil versteuert.
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  #4  
Alt 01.11.2010, 14:10
nixbart nixbart ist offline
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Zitat:
Zitat von JPCool Beitrag anzeigen
Kann ich, obwohl mich der Wagen nichts kostet, die Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend machen?
Nichts bezahlen, aber Steuern von der Gemeinschaft abkassieren ! DANKE
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  #5  
Alt 01.11.2010, 21:03
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AlexH AlexH ist offline
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Naja, wenigstens zahlt er Steuern, es gibt genug die das nicht tun...
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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #6  
Alt 01.11.2010, 21:07
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Wenn du kein Fahrtenbuch führst, darfst du das Fahrzeug mit 1 % des Anschaffungswertes jährlich versteuern.
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  #7  
Alt 01.11.2010, 21:14
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Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
...muss entweder ein Fahrtenbuch geführt werden, oder 1% des Neuwertes wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet..
Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
Wenn du kein Fahrtenbuch führst, darfst du das Fahrzeug mit 1 % des Anschaffungswertes jährlich versteuern.
So wie es im Zitat von else steht ist es richtig.
Das Gehalt bekommt man monatlich und man bekommt dann auch monatlich das eine Prozent draufgerechnet.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #8  
Alt 01.11.2010, 21:25
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Fahrtenbuch muss man aber nur über einen gewissen Zeitraum führen, um die Nachhaltigkeit der Benutzung zu beweisen, bei mir waren es zwei Jahre, danach wurde auf das Fahrtenbuch verzichtet.

Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
So wie es im Zitat von else steht ist es richtig.
Das Gehalt bekommt man monatlich und man bekommt dann auch monatlich das eine Prozent draufgerechnet.
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  #9  
Alt 01.11.2010, 21:37
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hmigor hmigor ist offline
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Zitat:
Zitat von Vista Beitrag anzeigen
Fahrtenbuch muss man aber nur über einen gewissen Zeitraum führen, um die Nachhaltigkeit der Benutzung zu beweisen, bei mir waren es zwei Jahre, danach wurde auf das Fahrtenbuch verzichtet.

Der Bundesfinanzhof hat zum 1.12010 eine neue Richtlinie erlassen. Entweder Fahrtenbuch oder 1% Regelung bei Firmenfahzeugen. Und zwar ständig.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #10  
Alt 01.11.2010, 21:49
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Der Bundesfinanzhof hat zum 1.12010 eine neue Richtlinie erlassen. Entweder Fahrtenbuch oder 1% Regelung bei Firmenfahzeugen. Und zwar ständig.
Und um überhaupt die 1% Regel anwenden zu können mind. 50% Betrieblich genutzt.
Wenn nicht, dann Fahrtenbuch.

Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #11  
Alt 01.11.2010, 21:57
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bezahlt der arbeitgeber sämtliche kosten? dann nicht.
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  #12  
Alt 01.11.2010, 22:30
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Zitat:
Zitat von rascala17fm Beitrag anzeigen
Und um überhaupt die 1% Regel anwenden zu können mind. 50% Betrieblich genutzt.
Wenn nicht, dann Fahrtenbuch.

Carsten
Nö.
1% ist auch keine Regel, sondern Gesetz, wobei es völlig unerheblich ist, ob das KFZ 50% oder mehr oder weniger betrieblich oder privat genutzt wird.
Stellt sich allerdings heraus, das privat weniger als 50% gefahren wird, kann es günstiger sein, ein Fahrtenbuch zu führen. Das allerdings muss penibel mit Kilometerständen, Entfernungen, Grund der Fahrt, wer ist gefahren..... geführt werden.
Verzichten tut das FA meines Wissens allerdings weder auf die eine, noch die andere Möglichkeit, es gibt nur entweder/ oder. Wahlmöglichkeiten habe ich allerdings jährlich.

Wenn nun ein recht geringwertiger PKW oder Oldtimer gefahren wird, kann man sich die Schreiberei sparen und gleich 1% versteuern. Bei einem sehr teuren Wagen kann ein Fahrtenbuch günstiger sein.
Kann der Steuerberater aber aus dem Handgelenk sagen.
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  #13  
Alt 02.11.2010, 06:08
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Zitat:
Zitat von nixbart Beitrag anzeigen
Nichts bezahlen, aber Steuern von der Gemeinschaft abkassieren ! DANKE

*off topic*
Er bekommt NICHTS von der Gemeinschaft sondern die Kosten die IHM entstehen würden, würden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und auf DIESEN Betrag müsste ER keine Steuern bezahlen.

Abgesehen davon, dass es sich dabei um "Peanuts" handeln würde, weil kaum Jemand mit den Fahrtkosten über den Werbungskostenfreibetrag hinaus kommt, ist es vollkommen legitim zu versuchen Steuern zu sparen.
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  #14  
Alt 02.11.2010, 06:37
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Früher war es so, bist du mit dem Auto zur Arbeit gefahren, konntest du die Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Warst du nur Beifahrer, dann halt nicht.
Dann gab es ja diese Änderung, das egal wie du zur Arbeit kommst, den Weg steuerlich absetzen kannst.
Dabei ist es egal, ob du mit dem Fahrrad fährt, trampst oder in einer Fahrgemeinschaft nur eine Woche im Monat fahren musst. Sprich, du kannst Fahrtkosten steuerlich geltend machen, obwohl dir keine Kosten entstanden sind.
Meinen Fall sehe ich da ähnlich, daher die Frage.
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Gruß
Jörg
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  #15  
Alt 02.11.2010, 06:59
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Ja, aber man darf/kann nichts doppelt geltend machen.
Kommt der Arbeitgeber für die Fahrtkosten auf, so ist das Thema erledigt.

Der Arbeitgeber setzt den Wagen und die Km ja selbst von der Steuer ab.

Geändert von Stralsunder (02.11.2010 um 07:14 Uhr)
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  #16  
Alt 02.11.2010, 07:47
Werner_B Werner_B ist offline
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Unter der Voraussetzung dass die private Nutzung des Firmenwagens als geldwerter Vorteil auf der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung auftaucht und somit auch nach einer der beiden oben genannten Regelungen versteuert wird, können trotzdem Fahrtkosten geltend gemacht werden.

Wobei zu beachten ist, dass bei der 1% Regel der zu versteuernde Betrag sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: 1% vom Bruttolistenpreis des Autos sowie einem Betrag xx (weiss ich grade nicht genau, beides ist auf meiner Abrechnung als eine Summe zusammengefasst) für die Fahrten Wohnung <-> Arbeitsstätte.

Man bezahlt also Steuern für die Nutzung und darf die Kosten gleichzeitig auch wieder als Werbungskosten geltend machen.

Zu beachten ist noch dass es grundsätzlich erlaubt ist für den geldwerten Vorteil die kürzeste Entfernung und für die Werbungskosten die verkehrsgünstigste Entfernung anzusetzen. Was da anerkannt wird ist von der Situation und dem Ermessen des Finanzbeamten abhängig.
__________________
Gruß an alle

Werner
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  #17  
Alt 02.11.2010, 08:39
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Werner_B hat noch den wichtigen Aspekt der Nutzung für den Arbeitsweg erwähnt.

Hier ist alles zusammengefasst gut erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen
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Viele Grüße
Michael
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  #18  
Alt 02.11.2010, 08:44
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Das Gehalt bekommt man monatlich und man bekommt dann auch monatlich das eine Prozent draufgerechnet.
und wieder unten abgezogen
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Gr€€ts Stefan
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  #19  
Alt 02.11.2010, 08:53
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Hier wird wieder alles durcheinander geworfen, Firmenwagen, Poolfahrzeug, etc..

Ich verstehe es so, dass der AG ein Fahrzeug nur für die Strecke zur und von der Arbeit zur Verfügung stellt. Also ein Art Poolfahrzeug, mit dem auch ein Kollege tagsüber einen Kundentermin wahrnehmen kann. Da das Fahrzeug wohl nicht für eine Urlaubsfahrt zur Verfügung steht, entfällt die private Nutzung. Folglich KEINE 1% Regelung.

Wenn du das Auto betankst, würde ich die km-Pauschale ansetzten. Wenn nicht, dann müsste ein Fahrtenbuch geführt werden, und der Arbeitgeber müsste dir den geldwerten Vorteil berechnen. Dann könntest du auch die km absetzen.

Ich bin aber kein Steuerspezi.

Welches Kennzeichen gibts du denn in der Anlage N an???????
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #20  
Alt 02.11.2010, 09:06
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Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
...Wenn nun ein recht geringwertiger PKW oder Oldtimer gefahren wird, kann man sich die Schreiberei sparen und gleich 1% versteuern. ...
Es gilt immer der Listen-NP des PKW, nicht der aktuelle Marktpreis!

Der Chef, der seinem Mitarbeiter im 5ten Jahr seinen (fast) abgeschriebenen 120.000-€-Bomber vor die Tür stellt, hat ihm einen Bärendienst erwiesen (Marktwert ca. € 30.000, Geldwerter Vorteil Fahrzeug und für die tägliche Fahrt zur Arbeit mindestens € 1.200 p.m.).

Der Mitarbeiter, der jetzt den Bond-Aston-Martin fahren darf, müßte im Prinzip nur rund € 5.000 geldwert versteuern (oder was hat die Kiste in den 60ern gekostet?).

Im Ausgangsfall würde schön die Füße still halten! Bei der nächsten Betriebsprüfung kann es herauskommen. Das wird dann für alle Beteiligten (finanziell) sehr unangenehm!
__________________
Gruß
Stefan
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  #21  
Alt 02.11.2010, 09:08
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Genauso war es gedacht. Der Neuwert zählt. Und deswegen geringwertiger PKW (C1 für 6990€) oder ein Oldtimer 500Sl für 27000€ (damals ca. 55000DM) oder ein neuer 120 000€ Bomber.....
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  #22  
Alt 02.11.2010, 09:19
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Hier wird wieder alles durcheinander geworfen, Firmenwagen, Poolfahrzeug, etc..

Ich verstehe es so, dass der AG ein Fahrzeug nur für die Strecke zur und von der Arbeit zur Verfügung stellt. Also ein Art Poolfahrzeug, mit dem auch ein Kollege tagsüber einen Kundentermin wahrnehmen kann. Da das Fahrzeug wohl nicht für eine Urlaubsfahrt zur Verfügung steht, entfällt die private Nutzung. Folglich KEINE 1% Regelung.
Das ist falsch.
Wir hatten das damals. Poolfahrzeug, das der Mitarbeiter nur mit nach Hause nehmendurfte, aber keine Privatfahrten mit machen durfte.
Hat das Finanzamt bei einer Prüfung nicht durchgehen lassen. Das Poolfahrzeug hätte abends wieder auf dem Firmenhof gemusst.
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Viele Grüße
Michael
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  #23  
Alt 02.11.2010, 09:24
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ich stells mal richtig


Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich verstehe es so, dass der AG ein Fahrzeug nur für die Strecke zur und von der Arbeit zur Verfügung stellt. Also ein Art Poolfahrzeug, mit dem auch ein Kollege tagsüber einen Kundentermin wahrnehmen kann. Da das Fahrzeug wohl nicht für eine Urlaubsfahrt zur Verfügung steht, entfällt die private Nutzung. Folglich KEINE 1% Regelung.
nein.
private nutzung sind bereits die fahrten zur arbeit...




Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Wenn du das Auto betankst, würde ich die km-Pauschale ansetzten.
nein.
denn er zahlt die laufenden kosten des kfz`s nicht selbst (versicherung/werkstatt/steuer), die in der pauschale mit abgegolten werden.


Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Wenn nicht, dann müsste ein Fahrtenbuch geführt werden,
ja, bei nachweis kann die km pauschale lt. fahrtenbuch geltend gemacht werden

das macht aber in der regel keinen sinn, weil nur unnützer aufwand mit der schreiberei

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
und der Arbeitgeber müsste dir den geldwerten Vorteil berechnen. Dann könntest du auch die km absetzen.
nein.
wenn er den geldwerten vorteil versteuert (1%), dann kann er auch keine pauschale geltend machen
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Gr€€ts Stefan
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  #24  
Alt 02.11.2010, 12:16
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Bitte mal die Zitate korrigieren; nicht alle sind von mir. Danke.
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  #25  
Alt 02.11.2010, 12:49
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Zitat:
Zitat von Werner_B Beitrag anzeigen
Zu beachten ist noch dass es grundsätzlich erlaubt ist für den geldwerten Vorteil die kürzeste Entfernung und für die Werbungskosten die verkehrsgünstigste Entfernung anzusetzen. Was da anerkannt wird ist von der Situation und dem Ermessen des Finanzbeamten abhängig.
Das ist interessant.
Ich habe 11km für den Gwv angegeben (kürzeste Stercke duch die Stadt)
fahr jedoch 33 km über die Autobahn um die Stadt rum, da schneller und wesentlich Entspannter und auch ungefährlicher.

Habe jedoch nur immer die 11 Km bei den Werbungskosten angegeben.
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