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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute,
ich weis, dass es auch das Arbeitslosenhilfeforum und das alg2forum und sonst was gibt, jedoch frag ich auch hier einfach mal nach Rat und Erfahrungen. Es ist ja leider so, dass ich mit meinen 35 Jahren bereits berentet bin (volle Erwerbsminderung im ersten Durchgang anerkannt) Von Seiten der Rentenkasse her, darf ich aber bis zu 400,-€ dazu verdienen, solange ich unter 15 Arbeits-Stunden in der Woche bleibe. Meine Frau ist leider Erwerbslos, wodurch wir bei der Arge Aufstockung zu meiner Rente erhalten. Vor 6 Wochen fragten wir bei der Arge an, wie es denn aussehen würde, wenn ich einen Minijob annehmen würde. Es wurde gesagt, alles kein Problem mit den Freigrenzen etc. Also 160,-€ die bei 400,-€ Einkommen behalten werden dürfen. Kosten für einen benötigten Lebensmittelhygieneausweis, Kilometergeld und Reinigungskosten für die Arbeitskleidung würden sie jedoch nicht übernehmen, dies wäre alles mit dem Freibetrag von 100,-€ abgegolten. Ok so weit so schlecht. seit 4 Wochen bin ich in Arbeit und habe dafür bislang mit Sprit und oben genannten Kosten für Kleidung und LH-Schein über 100,-€ ausgegeben. Nun sagt die Arge, es wird nichts davon angerechnet, weil die Freigrenzen NUR FÜR ERWERBSFÄHIGE gelten. Unterm Strich gehe ich also nun arbeiten, die Arge streicht mein Geld ein und ich darf dafür noch munter bezahlen. Das kannst doch irgendwie nicht sein. Die Rentenkasse sagt auch, sie kann mir nicht weiter helfen. Auch wenn ich arbeiten soll um wieder zu gesunden sind keine Hilfen über der zugeschriebenen Rente möglich. Sozusagen wäre weiter zu arbeiten ein kostspieliges Hobby für mich. Klasse ![]() Jeder 15 Jährige als Teil einer Bedarfsgemeinschaft bekommt den Freibetrag angerechnet wenn er auf Minijob-Basis Zeitungen austrägt und damit nicht mehr arbeitet oder verdient als ich. Grüße vom frustrierten Andreas aus Stralsund |
#2
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Hm, dann lass' doch deine Frau den Minijob machen ... Die bekoimmt es doch als Freibetrag. Ansoinsten bin ich deiner Meinung, dass das so nicht richtig sein kann. Also zum Anwalt, Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos für dich, wenn ich richtig informiert bin.
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#3
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Och das Klagen hilft mir leider auch nicht kurzfristig weiter, nebenbei erwähnt habe ich eine Rechtsschutzversicherung - ohne gehts heute ja kaum noch
![]() Leider ist das kein Job den meine Frau machen kann. Sie hat nicht den entsprechenden Führerschein und sieht nachts schlecht. Ab gesehen davon, soll es ja meiner Gesundung dienen und mich zurück in den Arbeitsalltag bringen. Hilft also nichts, wenn das meine Frau dann machen würde. Ich bin ja von der Rentenseite her verpflichtet alles zu tun, was zur Rückführung in eine Teil- oder Vollzeitanstellung führt. Edit: Sucht vieleicht jemand in oder um Greifswald herum einen Job? zunächst auf 400,-€ Basis, später auch Vollzeit? Geht ums Fahren von Sprinter bis 12 Tonner. Fahrerkarte sollte neben dem entsprechendem Führerschein vorhanden sein. Arbeitszeit ist Nachts! Allergieen gegen Lebensmittel wären ausschlusskriterium Lebensmittelhygieneausweis muss auch vorhanden sein. Ist ein junges Team, allesamt um die 30 Will wenigstens einen Nachfolger organisieren. Geändert von Stralsunder (27.10.2010 um 08:51 Uhr) |
#4
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Warum habe ich eine krause Stirn, wenn ich auf der einen Seite Suche Mitfahrt - biete Arbeit lese und Du dann hier schreibst, dass Du wegen mit 35 wegen voller Erwerbsminderung Rentner bist?
Ich kenne mich mit dieser Thematik überhaupt nicht aus und will Dich überhaupt nicht blöd anmachen, möchte das aber gern verstehen.
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Gruß, Philip
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#5
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Du darfst ja dazuverdienen, erhöhst damit aber das Familieneinkommen. Deine Frau kriegt Hartz IV weil das Familieneinkommen nicht ausreicht Dein Einkommmen wird also nicht direkt angerechnet, sondern das durch die 400 Euro erhöhte Familieneinkommen könnte dazu führen, daß Ihr zwar mehr Einkommen habt, dafür aber das ALG II Deiner Frau komplett wegfällt bzw. stark gekürzt wird.
Vermutlich haben die das damals so verstanden, daß der ALG-II-Empfänger die 400 Euro verdient, da stimmt das dann nämlich wieder mit den 160 Euro, die man behalten darf. Da hast Du vermutlich keine Chance außer die Arbeit hinzuwerfen oder Deine Frau verzichtet auf ALG II und versucht auch so einen 400-Euro-Job zu bekommen. ![]() |
#6
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Wo ist da der Widerspruch? kann halt nur nicht mehr alles in Vollzeit machen. Ich habe anerkannte 70% Schwerbehinderung und will eben bevor es ab in die Kiste geht noch mal das Meer spüren, das mich seit Kindheit lockt. Lach, Piraten mit Holzbein und Augenklappe sind damals ja auch noch zur See gefahren obwohl sie nach heutigem Bemessen Rente bekommen würden.
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#7
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tja wird wohl aufs hinschmeißen rauslaufen, da meine Frau in einer Maßnahme steckt, die wenn sie diese abbricht auch zu unseren Lasten berechnet werden würde. Es wurde im Gespräch vor den paar Wochen definitiv mehrfach erwähnt, dass es um mich geht und ich eben Rentner bin. Ist echt zum rückwärtsessen und verrückt werden. Geändert von Stralsunder (27.10.2010 um 10:02 Uhr) |
#8
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![]() ![]() Kleiner Tipp für die Zukunft: Geht nie alleine zur Arge, immer eine Begleitperson dabei, die nicht zur Familie gehört !!! ![]() |
#9
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Mein lieber Freund da begibst Dich da auf sehr dünnes Eis, wenn Du im ersten Durchgang Erwerbsunfähig geschrieben bist, dann solltest Du die Klappe halten, sonst bist Du schneller wieder bei der Kommision als Dir lieb ist.
In dieser Situation sollte man nichtmal laut darüber nachdenken. Dann bist Du plötzlich auch Harz IV Empfänger. Ich bin zwar 60 aber auch in diesem Jahr im ersten Anlauf - 3 Monate - Erwerbsunfähig geschrieben wurden. Also wecke keine schlafende Hunde. Pssssssssssssssssst. Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne.
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#10
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Och du von der Rentenkasse habe ich das OK dazu. Sind ja nur 7 Stunden in der Woche und wer somit innerhalb der Regelungen.
Auch bei Minijobbern erhält die Rentenversicherung eine Meldung vom Arbeitgeber. Es dient zusätzlich der Genesung auf dem Weg wieder mehr als 3 Stunden täglich arbeiten zu können. |
#11
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Das sind System ist tatsächlich zum heulen. Wir haben ein Lager in der Mitte von nirgendwo und hatten auch einen erwerbsunfähigen Frührentner auf 400€ Basis, der da immer hinlief, wenn Ware abgeholt oder angeliefert wird und gelegentlich mal ein paar Etiketten abzieht und aufklebt.
Alles gut. Ordentlich angemeldet, problemlos. Dann passierte das gleiche, seine Frau hatte einen Arbeitsunfall und wie Gott will nach 1,5 Jahren arbeitslos. Jetzt stehen die vor dem gleichen Problemen wie Du und er hat gekündigt, weil die nicht mal seine Aufwendungen als Abzug kassieren (Fahrkosten, Telefon, Klamotten etc). Das Arbeitsamt schickt Dir dann nur kraftstrotzende Jungspunde, die "Dir gleich mal verklickern, dass man das BAT (bar auf Tatze) regeln könne" und "Sie unter 3500 eh nicht anfangen zu arbeiten weil das sind dann 2000 netto und soviel haben Sie jetzt ja auch" (ALG II; 2 Kinder dazu, Wohn- und Heizgelder....). Das System ist krank... Und dann wundern sich alle über Schwarzarbeit. Haben wir dem Arbeitsamt auch recht deutlich kommuniziert, jetzt haben wir jemanden für 1 Jahr, der staatlich subventioniert wird. Also statt einer Teilzeitstelle mit pauschalierten Sozialabgaben jetzt einen Subventionierten Vollzeitler, der halbe Tage Däumchen dreht...
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#12
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Hallo Stralsunder,
ALG II /Hartz IV wird nur an erwerbsfähige Hilfebedürftige gezahlt. In diesem Fall ist das deine Frau. Deine Frau und du zählen zusammen zu einer Bedarfsgemeinschaft. Jedes Einkommen abzüglich Freibeträgen, welches du UND deine Frau erzielen wird auf euren Bedarf angerechnet. In deinem Fall würde ich versuchen, dass die Frau nen Minijob o.ä. findet. Dann werdet ihr wahrscheinlich aus dem Leistungsbezug rausfallen und dein Geld wird auch nicht mehr angerechnet. Wenn deine Frau diese "Maßnahme" wegen einer Arbeitsaufnahme abbricht, werden keine Sanktionen entstehen (außerdem seit ihr dann doch eh nicht mehr in einem Leistungsbezug). GuK Laduma
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Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben! (A. Einstein)
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#13
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Hallo Laduma,
das Problem ist leider halt, dass ich als Rentner keine Freibeträge erhalte. Naja und die Maßnahme darf auch nicht für einen Minijob abgebrochen werden. Es ginge, wenn sie dadurch etwas mehr als 400,-€ verdienen würde. Nu ists aber leider auch noch zusätzlich so, dass meine Frau schon seit langem versucht wieder in Arbeit zu kommen. Es gibt hier in der Region leider nichts auch nur halbwegs passendes. Also wird wohl nicht auf einmal nächste Woche ein passender Job dabei sein. Ja sie ist flexibel aber leider auch gesundheitlich eingeschränkt. Mal sehen, ich hab mit meinem Chef gesprochen, dass ich erst mal 2 Wochen aussetze und er war sehr verständnisvoll. Grüße, Andreas |
#14
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Wie es im Rentenrecht geregelt ist, k.A., aber du schreibst ja, dass dir durch den Rentenversicherungsträger ein Zuverdienst zugesagt ist, der von der ARGE auf euer ALGII angerechnet wird. Wenn deine Frau jetzt nen Minijob (MinijoB = mind.401,- EUR/mtl und damit sozialversicherungspflichtig und grundsätzlich vorrangig vor Aktivierungsmaaßnahmen der ARGE) bekommen könnte, würdet ihr aus dem Leistungsbezug der ARGE rausfallen und dein Zuverddienst zur Rente wird auch nicht mehr angerechnet. Ooh ja ich weiss leider zu gut, wie schwer es ist nen Job zu finden, besonders wenn noch gesundheitliche Einschränkungen beim Arbeitssuchenden dazukommen.
Ich wollte auch nur deutlich machen, dass das aus meiner Sicht die einzige Lösung für euer Problem ist. Ich drücke auf jeden Fall die Daumen. Vielleicht kann man ja auch helfen - dann aber per PN. GuK Laduma
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#15
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Sodele nu ist die Stelle wieder frei und es wird ein anderer Fahrer dafür gesucht, wer also ernsthaftes Interesse hat, der kann sich bei mir per PN melden, ich gebe dann die Kontaktdaten weiter.
Geht wie oben bereits geschrieben um eine Fahrerstelle ab Greifswald für den Nachtverkehr. Teilzeit und später evtl mehr C1 besser noch C mit Fahrerkarte zu besetzen ab sofort |
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