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  #1  
Alt 21.10.2010, 18:47
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Standard Bodensee braucht man da für jede kleine Jolle eine Zulassung?

Gefunden bei bodensee-info.com:

Für den Bodensee gibt es einen eigenen Segelschein, das Bodensee - Schifferpatent Klasse D für alle Segelboote mit über 12 qm Segelfläche. Zusätzlich die Klasse A für alle Boote mit Motoren über 4,4 KW.

Segelboote ohne Motor, bis zu einer Länge von 2,50 m und unter 12 qm Segelfläche, dürfen ohne Patent gesegelt werden und sind nicht registrierungspflichtig.

Gleiches gilt für Surf - Segelbretter.

Segelboote über 2,50m Länge sind registrierungspflichtig, sie erhalten ein Bodensee - Kennzeichen.


Wird das wirklich auch so gelebt? Ich kann also noch nicht mal mit meinem Boot oder meinem Surfbrett (Länge 2,55 m) auf den Bodensee ohne eine Zulassung

Da weiß ich ja, wo ich keinen Urlaub machen werde - obwohl es eigentlich eine schöne Gegend ist

Christian
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  #2  
Alt 22.10.2010, 06:59
Benutzerbild von boetli
boetli boetli ist offline
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ja das wird so gelebt

Surfbretter gehen so viel ich weiss nicht unter Boote daher ohne Zulassung. Aber da ich nicht surfe bin ich da nicht ganz auf dem laufenden, gibt sicher Leute die das genau sagen können

also einfach mal warten
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #3  
Alt 22.10.2010, 10:24
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Was kostet den der ganze Spaß? Bodenseezulassung und Umschreibung des Führerscheins Binnen?
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  #4  
Alt 22.10.2010, 10:37
Täuberich Täuberich ist offline
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Umschreiben geht nur für den praktischen Teil der Binnenprüfung, solange der nicht länger als 2 (meine ich zu glauben) Jahre zurückliegt.
Für den theoretischen Teil muß auf alle Fälle eine Prüfung abgelegt werden.
Binnenschein kann als Gästepatent für max 4 Wochen umgeschrieben werden, das Landratsamt Friedrichshafen hat dazu eine gute Seite im Netz.

Preis hab ich vergessen, findest Du aber auf der Seite des Landratsamts.

Andreas
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  #5  
Alt 22.10.2010, 10:38
Benutzerbild von bayliner2655_KN
bayliner2655_KN bayliner2655_KN ist offline
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Hallo,
deinen Führerschein kannst nicht umschreiben, aber eine 4-wöchige Gastlizenz beantragen. Die kostet, glaub ich, 25 Euro. Gilt für 4 Wochen im Jahr, jedoch an einem Stück.
Die Gastzulassung für das Boot ist sicher auch nicht so teuer, weiß es aber nicht genau.
Gruß
Yvonne
__________________
Man fährt kein Boot um anzukommen.
Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen!
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  #6  
Alt 22.10.2010, 14:16
havanna havanna ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
Hallo,
deinen Führerschein kannst nicht umschreiben, aber eine 4-wöchige Gastlizenz beantragen. Die kostet, glaub ich, 25 Euro. Gilt für 4 Wochen im Jahr, jedoch an einem Stück.
Die Gastzulassung für das Boot ist sicher auch nicht so teuer, weiß es aber nicht genau.
Gruß
Yvonne
Wo gibt es bitte eine Gastzulassung für ein Boot auf dem Bodensee
Hat es bisher noch nie gegeben.

Die gesetzliche Grundlage hier.

Zur Eingangsfrage: Surfbretter sind ausgenommen (steht auch dort).
Ja, das wird so gehandhabt und die Wasserschutzpolizei die hier täglich herum fährt wird, wird das auch schnell zur Kenntnis nehmen.

Aber wo ist das Problem? Du musst es ja nur registrieren.

Überlege einmal, für was eine Registrierung gut ist... U.a. dazu, einen Schadensverursacher festzustellen. Falls dir, oder einer Sache von dir, ein Schaden zugefügt wird, bist du doch froh, wenn der Schadensverursacher festgestellt wird.

Also: Erst denken, dann....

Ciao Thomas
__________________
Infos zur Beneteau First 235 und zum Bodensee: mein-bodensee.com
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  #7  
Alt 22.10.2010, 14:23
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Zitat:
Zitat von havanna Beitrag anzeigen
Aber wo ist das Problem? Du musst es ja nur registrieren.

Überlege einmal, für was eine Registrierung gut ist... U.a. dazu, einen Schadensverursacher festzustellen. Falls dir, oder einer Sache von dir, ein Schaden zugefügt wird, bist du doch froh, wenn der Schadensverursacher festgestellt wird.
Wie sieht es denn aus, wenn die Jolle eine WSA Registrierung hat?
Braucht es trotzdem noch die Bodensee Registrierung?

Ich meine natürlich als Gast, also Kurzurlaub z.B.
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  #8  
Alt 22.10.2010, 14:39
Täuberich Täuberich ist offline
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ja.

ist aber für eine Jolle nicht weiter aufregend, geforderte Ausrüstung muß vorhanden sein, ein paar Euro, gilt drei Jahre.

Ist ein Zerknalltriebling dran, muß er entsprechend abgasarm gelistet sein.
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  #9  
Alt 22.10.2010, 14:45
Täuberich Täuberich ist offline
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Wolf, meine Antwort war Käse.

Kuck mal da:

http://www.bodenseekreis.de/252.html

nur Registrierung, keine Zulassung!

Andreas
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  #10  
Alt 22.10.2010, 14:56
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
Kuck mal da:

http://www.bodenseekreis.de/252.html

nur Registrierung, keine Zulassung!
Danke Andreas, ist für mich nicht aktuell aber gut zu Wissen.
Ich verstehe den Satz "Die Anerkennung entbindet aber nicht von der Untersuchungs- und Zulassungspflicht" aber so, daß sich das Boot jemand ansieht?

Ich hab keine "mechanische Lenzeinrichtung" wie unter Mindestausrüstung gefordert.
Würde auch keinen Sinn machen, da selbstlenzend und zusätzlich Elvström Ventile. Wird das so eng ausgelegt, da die ja nicht mechanisch sind?
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  #11  
Alt 22.10.2010, 15:30
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Aber wo ist das Problem? Du musst es ja nur registrieren.

Überlege einmal, für was eine Registrierung gut ist... U.a. dazu, einen Schadensverursacher festzustellen. Falls dir, oder einer Sache von dir, ein Schaden zugefügt wird, bist du doch froh, wenn der Schadensverursacher festgestellt wird.

Also: Erst denken, dann....
Naja, es gibt für mich sinnvolle Vorschriften und weniger sinnvolle Vorschriften. Den Sinn der Umschreibung des Führerscheins Binnen für vier Wochen aufs Ferienpatent verstehe ich nicht. Dadurch werden weder meine praktischen Fähigkeiten besser, noch erlange ich irgendwelche Bodensee spezifischen Kenntnisse.

Zur Haftungsfrage: Boote über 5,50 m müssen doch sowieso registriert werden oder? Jedenfalls ist es auf der Mosel so. Ein Großteil der Boote ist damit sowieso schon registriert. Und dass Jollen die sich nur unter Segel bewegen häufig Unfälle verursachen und dann "Segelflucht" begehen, ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Zum Thema Zulassung (Habe ich auf der genannten Seite gefunden):

"Die Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug dem Ergebnis einer amtlichen Untersuchung nach den Vorschriften entspricht. Die Behörde bestimmt dann Zeit und Ort der Musterzulassung. Der Antragsteller hat das zu untersuchende Fahrzeug an dem bestimmten Ort vorzuführen und die zur Untersuchung erforderliche Hilfe zu leisten. Das Schiff muss in allen Teilen zugänglich sein, auf Verlangen ist eine Probefahrt zu machen. Die Untersuchung erstreckt sich auf die Tauglichkeit, Betriebssicherheit und Ausrüstung des gesamten Fahrzeugs. Das Boot muss zur Abnahme im Wasser liegen."
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  #12  
Alt 22.10.2010, 15:46
Täuberich Täuberich ist offline
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Ob sinnvoll oder nicht kann man lange diskutieren.

Natürlich dienen diese Maßnahmen auch zur Reduzierung des Drucks der Trailerfreizeitkäpitäne auf den großen Trinkwasserspeicher Bodensee.

Wenn ich mich recht erinnere sind um die 50.000 Boote am See registriert. Kommen dazu noch Massen von Gelegenheitsbooten kollabieren die Infrastrukturen an manchen Wochenenden endgültig.

Die Zulassungsuntersuchungen sind ausgesprochen freundlich und keinesfalls kleinlich angelegt. Damit wird ein gewisser Mindeststandard festgezurrt, der im Endeffekt allen zugute kommt.

Bei der Ausstellung des Ferienpatents werden Dir reviertypische Besonderheiten zur Kenntnis gebracht (beispielsweise System der Starkwindwarnung), schaden kann das sicherlich nicht.
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  #13  
Alt 22.10.2010, 16:50
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen

Bei der Ausstellung des Ferienpatents werden Dir reviertypische Besonderheiten zur Kenntnis gebracht (beispielsweise System der Starkwindwarnung), schaden kann das sicherlich nicht.
Schaden wird das nicht. Aber jeder lernt vor seinem Schein, daß man sich mit den besonderheiten eines fremden Revieres vertraut machen muß. Dafür brauche ich kein Ferienpatent.
Und verfällt dann mein neu erworbenes Wissen wieder nach 4 Wochen?



Und gegen neue gebühr im neuen Jahr kommts wieder?
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Gruß
Ewald
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  #14  
Alt 22.10.2010, 17:06
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http://www.bodenseekreis.de/fileadmi...erzeichnis.pdf

nach studie des gebuehrenverzeichnisses weiß ich, wo ich definitiv nicht urlaub machen werde. irgendwie sehe ich es nicht ein, einen dreistelligen betrag zu bezahlen nur für den amtsschimmel... da pack ich das gesparte geld lieber in den tank und fahre irgendwo anders hin...
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  #15  
Alt 22.10.2010, 17:20
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
.......
Und verfällt dann mein neu erworbenes Wissen wieder nach 4 Wochen?



Und gegen neue gebühr im neuen Jahr kommts wieder?
Ja klar.

Das ist genauso wie beim Charterschein. Sobald Du den großen Dampfer zurückgegeben hast, bist Du wieder ungeeignet.

Sobald Du den nächsten Charterkontrakt bezahlt hast, ist für große Kähne alles wieder da. Zumindest solange sie Dir nicht selbst gehören.

Das Wohlwollen der behörden ist nur eine Frage des Preises.

Schließlich lernt man bei den Boots Führerscheinen auch nicht Boot fahren.
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Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

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  #16  
Alt 22.10.2010, 17:25
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Man muß gerechterweise natürlich sagen, ich bin weder gezwungen den Charter- noch den Bodenseeurlaubsschein machen sondern kann auch gleich den jeweils richtigen machen.

Wir beschweren uns ja auch nicht, daß der SBF nicht verfällt, obwohl es die erworbenen Kentnisse bei Nichtgebrauch durchaus tun (bei mir zumindest).

Ich sehe das für den einmaligen Gebrauch ...
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  #17  
Alt 22.10.2010, 18:31
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Ja Wolf, ich habe deshalb vor vielen Jahren auch direkt beide Scheine gemacht. Waren übrigens die leichtesten Führerscheine, die ich je erworben hatte.

Damit darf ich auf alle Weltmeere und auf die meisten Binnenwasserstraßen.

Und nur wenn man so einen Schein schon hat bekommt man ja den zeitlich begrenzten Urlaubsführerschein für den Bodensee.
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  #18  
Alt 25.10.2010, 07:10
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Zitat:
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nur Registrierung, keine Zulassung!

Andreas

Mit der Registrierung habe ich die "Gastzulassung" gemeint. Dann halt von mir aus Registrierung.
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  #19  
Alt 25.10.2010, 15:42
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hab keine "mechanische Lenzeinrichtung" wie unter Mindestausrüstung gefordert.
Würde auch keinen Sinn machen, da selbstlenzend und zusätzlich Elvström Ventile. Wird das so eng ausgelegt, da die ja nicht mechanisch sind?
Hallo Wolf,

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Tom

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Bei Interesse gerne Infos per PN!
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