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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich weiss, dass ich mit BE soviel ziehen darf, dass Zugmaschine und Anhänger die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten. Aber wie viel ich genau ziehen darf weiss ich nicht. Könnt ihr mir da helfen? |
#2
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BE: Gesamtmasse des Gespanns max. 7t (8,75t mit Druckluftbremse).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (11.10.2010 um 09:03 Uhr) |
#3
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![]() Zitat:
3,5 + 3,49 To ( da der Hänger ja leichter sein muß als das Zugfahrzeug)
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#4
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Nö.
![]() ... Zulassung und Führerscheine Allgemeines ... bei der Auflaufbremse gilt, dass das augenblickliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf. eine Ausnahme gilt für Pkw-Geländewagen, diese dürfen Anhänger mit einem maximalen Gesamtgewicht bis zum 1,5-fachen des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs haben. bei der Druckluftbremsanlage darf das maximale Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache der Zugmaschine betragen - ausgenommen bei landwirtschaftlichen Anhängern, hier ist bis zum vierfachen des Eigengewichts der Zugmaschine zulässig. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger) (Anmerkung: Grundsätzlich gelten erst mal die Werte aus den Fahrzeugpapieren)
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#5
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Hast du nun den B wie in der Überschrift oder den BE wie im Text?
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...einklassen.htm Ansonsten ist das mit dem 1,5 fachen Gewicht des Zugfahrzeuges als Anhängelast ja schon genannt worden. Naja und dann halt noch drauf achten was du laut Fahrzeugpapieren überhaupt machen darfst. Lernt man das nicht schon in der Fahrschule, wenn man den BE macht oder? |
#6
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Ich denke, die Frage zielt ab auf Hänger mit mehr als 3.500 kg Gesamtmasse.
Darf man mit BE Hänger ziehen, die schwerer als 3,5 t sind? . Ja, wenn das Zugfahrzeug nicht schwerer als 3,5 t ist (sonst CE), die Fahrzeugpapiere es erlauben (Zugfahrzeug und Hänger) und eine durchgängige Bremsanlage vorhanden ist (Auflaufbremse geht nur bis 3,5 t Hängergewicht). siehe §42 StVZO (Da gibt es ja nun diese Klein-LKW unter 3,5 to mit Druckluftbremsanlage, wegen der LKW-Maut. In der Regel sind das dann 7,5 t-Gespanne, die mit BE zu fahren sind.) Die Führerschein-Klasse BE gilt einfach für alle Hänger, ohne Gewichtslimit, an Fzg bis 3,5 t. Technisch gibt es eben Grenzen
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