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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.09.2010, 22:27
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Standard Schuldfrage

Ich würde gern mal eure Meinung hören.

Folgendes habe ich heute beobachtet:

Ich möchte an einer Kreuzung von einer Nebenstrasse auf eine Hauptstrasse nach links abbiegen.
Dabei stehe ich als Zweiter auf der Linksabbieger-Spur. Es wird grün und mein Vordermann und ich fahren
in die Kreuzung ein und stoppen etwa mittig um dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren. Gegenüber an der
Ampel steht auch ein Fahrzeug, aber der Fahrer telefoniert mit dem Handy am Ohr. Er steht und steht...
Mein Vordermann rückt erst ein Stückchen vor, beobachtet den Telefonierer dabei, wie er da
so rumsteht. Nun denkt er folgerichtig:
Der hat wohl doch noch rot und fährt vorsichtig los. In dem Moment bemerkt der Telefonierer seine grüne Ampel
und rast los... geradewegs meinem Vordermann in die Karre. Handy hatte er immer noch am Ohr...

Wer ist schuld ??

__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #2  
Alt 30.09.2010, 22:34
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Wenn du als Zeuge aussagst, was du hoffentlich tun wirst, wird wohl der Telefonierer die Hauptschuld bekommen .

Gruß Didi

edit, meine Begründung ; der Telefonierer darf erst losfahren, wenn seine Fahrstrecke oder die Kreuzung auch frei ist.
Das Telefonieren gibt zusätzlich ne Mitschuld .

Geändert von fliegerdidi (30.09.2010 um 22:41 Uhr)
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  #3  
Alt 30.09.2010, 22:44
Benutzerbild von hheck
hheck hheck ist offline
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Vermutlich sind Beide Schuld,
das hat nähmlich den Vorteil, dass die Versicherungen bei Beiden eine Kürzung des Freiheitsrabattes vornehmen können.

Gruß
Helle
M.Y.Franziska
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat.
Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier:
https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4
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  #4  
Alt 30.09.2010, 23:08
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Chili Chili ist offline
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Das muss man zweigeteilt sehen.
Ich sage meine Ansicht mal mit meinen Worten (Anwälte mögen es mir nachsehen):

"Verkehrsrechtlich" hat dein Vordermann am Unfall schuld, weil er die Vorfahrt missachtet hat.
Die Ordnungswidrigkeit des anderen hat damit soweit erstmal nix zu tun.

"Zivilrechtlich" (und dass ist das, was die Versicherung reguliert) wird der Telefonierer wohl die Schuld ganz oder zum Grossteil bekommen.

Warum ich das so sehe:
Ich war mal Zeuge, als ein Radfahrer, der auf dem linken Radweg fuhr, an einer Einmündung von einem PKW aufgeladen wurde (es ist ihm nichts weiter passiert). Der PKW-Fahrer wollte rechts abbiegen und hat halt nur nach links geschaut.

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	unfall.JPG
Hits:	414
Größe:	24,8 KB
ID:	236329

Der PKW-Fahrer bekam Schuld, weil er den Verkehr auf der Hauptstrasse nicht beachtet hat (egal aus welcher Richtung). Gab Bussgeld.
Der Radfahrer hatte hingegen den materiellen Schaden zu tragen, weil er entgegen der vorgeschriebenen Richtung unterwegs war.

Und deshalb sehe ich es so wie oben geschrieben.
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  #5  
Alt 30.09.2010, 23:37
Benutzerbild von Bobesch
Bobesch Bobesch ist offline
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egal was du hier geschrieben hast, aber für deine zeichnung kriegste nen danke.
is ja nen echten picasso hahaha super bild
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Kind Regards
Bobesch ( Ralf, Anja und Shadow )

Schiffsordnung:
§1 Der Kapitän hat immer Recht
§2 Sollte der Kapitän einmal nicht Recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft
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  #6  
Alt 01.10.2010, 06:34
Benutzerbild von david78
david78 david78 ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
(es ist ihm nichts weiter passiert).
Was heisst hier nichts passiert? Der Blutlache nach, trug er wohl eine schwere Kopfverletzung davon.
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  #7  
Alt 01.10.2010, 07:08
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Das muss man zweigeteilt sehen.
Ich sage meine Ansicht mal mit meinen Worten (Anwälte mögen es mir nachsehen):

"Verkehrsrechtlich" hat dein Vordermann am Unfall schuld, weil er die Vorfahrt missachtet hat.
Die Ordnungswidrigkeit des anderen hat damit soweit erstmal nix zu tun.

"Zivilrechtlich" (und dass ist das, was die Versicherung reguliert) wird der Telefonierer wohl die Schuld ganz oder zum Grossteil bekommen.

Warum ich das so sehe:
Ich war mal Zeuge, als ein Radfahrer, der auf dem linken Radweg fuhr, an einer Einmündung von einem PKW aufgeladen wurde (es ist ihm nichts weiter passiert). Der PKW-Fahrer wollte rechts abbiegen und hat halt nur nach links geschaut.

Anhang 236329

Der PKW-Fahrer bekam Schuld, weil er den Verkehr auf der Hauptstrasse nicht beachtet hat (egal aus welcher Richtung). Gab Bussgeld.
Der Radfahrer hatte hingegen den materiellen Schaden zu tragen, weil er entgegen der vorgeschriebenen Richtung unterwegs war.

Und deshalb sehe ich es so wie oben geschrieben.

Das ist so nicht ganz richtig und der Fall von Akki ist mit deinem m.M. nach nicht vergleichbar. Der Vordermann von Akki hat sich korrekt verhalten und sich in die Kreuzung "reingetastet" Der Umstand der Ablenkung durchs Handy hatte zur Folge das der Telefonierer die Situation nicht richtig beurteilen konnte und

Zitat:
rast los... geradewegs meinem Vordermann in die Karre. Handy hatte er immer noch am Ohr...
wenn dieser Umstand (geradewegs meinem Vordermann in die Karre) durch einen Verkehrsgutachter bestätigt wird das Telefonieren ähnlich wie bei Alkohol am Steuer als nicht fahrtüchtiger Steuerer gewertet und bekommt somit, wenn nicht sogar die Vollschuld aber wenigstens die Hauptschuld. Wie gesagt es geht hier nicht ob er angeschnallt war oder nicht sondern ob er aufmerksam am Verkehr teilgenommen hat oder nicht.

Und zu deinem Fahrradcrash: Na logo bekommst du die Vollschuld wenn du einem Fahrradfahrer oder einem Fussgänger die Vorfahrt nimmst, was dachtest du denn . Und wer will denn einem Fahhradfahrer sagen auf welcher Seite er auf dem Fahrradweg zu fahren hat. Ich hoffe für dich dass das kein Kind war, sonst wäre ich persönlich noch nach Frankfurt gefahren um Selbstjustiz auszuüben!
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
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  #8  
Alt 01.10.2010, 07:13
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Und wer will denn einem Fahhradfahrer sagen auf welcher Seite er auf dem Fahrradweg zu fahren hat.
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links

"Nur in die Richtung, in der das Verkehrsschild (Radfahrer auf blauem Grund) zu sehen ist, darf der Radweg von Radfahrern auch benutzt werden."

Weiter drunter liesst du auch das Mitverschulden des Radfahrers.

Ist ein links verlaufender Radweg durch Verkehrszeichen in der Gegenrichtung freigegeben, so kann er wahlweise benutzt werden. (Und nur dann!)
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  #9  
Alt 01.10.2010, 07:54
seltrecht seltrecht ist offline
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
...Und wer will denn einem Fahhradfahrer sagen auf welcher Seite er auf dem Fahrradweg zu fahren hat. Ich hoffe für dich dass das kein Kind war, sonst wäre ich persönlich noch nach Frankfurt gefahren um Selbstjustiz auszuüben!
Es ist eindeutig geregelt auf welcher Seite der Radfahrer zu Fahren hat:

ist auf beiden Seiten der Fahrbahn ein Radweg, so ist der in Fahrtrichtung rechte Radweg zu nutzen, es sei denn es wird durhc die Beschilderung was anderes gefordert. Ist nur auf einer Seite ein Radweg, so ist dieser zu nutzen, auch wenn er auf der Linken Seite liegt. Es gibt dann dieses Schild für die Autofahrer unter dem Vorfahrtsschild.

Meistens wird der PKW-Fahrer zumindestens eine Teilschuld bekommen, da Radfahrer gebenüber PKW benachteiligt sind, oder wie immer das in der Rechtssprechung heißt. Also bei Radwegen immer die Augen auf und lieber einmal mehr warten.

Gruß Ingolf

Ps.: Hatten vor einem Jahr gerade das Problem. PKW gegen meine Freundin auf dem Rad, der Knöchel war schwächer als der PKW.
Angehängte Grafiken
 
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  #10  
Alt 01.10.2010, 07:59
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links

"Nur in die Richtung, in der das Verkehrsschild (Radfahrer auf blauem Grund) zu sehen ist, darf der Radweg von Radfahrern auch benutzt werden."

Weiter drunter liesst du auch das Mitverschulden des Radfahrers.

Ist ein links verlaufender Radweg durch Verkehrszeichen in der Gegenrichtung freigegeben, so kann er wahlweise benutzt werden. (Und nur dann!)

und sowas weiß natürlich jeder Radfahrer der keinen Führerschein hat und natürlich auch jedes Kind Zudem prüfst du lieber ob es zwei Radwege auf der Vorfahrtsstrasse gibt bevor du einmal nach rechts kuckst Wie gesagt der Radfahrer hätte auch ein spielendes Kind oder eins auf Rollschuhen sein können! Für mich ist jeder der nicht nach rechts auf den Fussgängerweg und Fahrradweg schaut ein Verkehrsrowdy!
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  #11  
Alt 01.10.2010, 08:09
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Es gibt zu solchen Fällen eine Rechtssprechung; die ich aber nicht kenne, weil ich keine aktuellen Unterlagen dazu habe.

In jedem Fall bleiben beim Linksabbieger 20-25% hängen. Das ist die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters.

Wenn du als Zeuge aussagst, wird es aus meiner Sicht bei 50/50 bleiben. Der Linksabbieger hat immer die schlechteren Karten.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #12  
Alt 01.10.2010, 08:16
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Wer ist schuld ??

Ich denke der "Gegenverkehrfahrer" wird aufgrund deiner Aussage die Schuld alleine tragen müssen.
1. Telefonieren während dem Fahren
2. man darf sich die Vorfahrt bzw. das Vorfahrtsrecht nicht erzwingen

So wie dein Vordermann hätte ich mich in dem Fall auch verhalten.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #13  
Alt 01.10.2010, 08:29
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Ich denke der "Gegenverkehrfahrer" wird aufgrund deiner Aussage die Schuld alleine tragen müssen.
.
Das wird so nicht kommen !

Ich spreche aus eigener Erfahrung.
Mir hat einer die Vorfahrt genommen.
Die Sache war eindeutig. Die Zeugen
haben es auch so ausgesagt und trotzdem
wurde die gegnerische Versicherung nur
zur Regulierung von 90 % meines Schadens
verurteilt (ohne Präjudiz, d.h. meine Versicherung
brauchte nicht im Gegenzug die 10 % des Schadens
des Unfallgegners bezahlen).
Das Zauberwort heißt in der Rechtsprechung:
"Betriebsgefahr".
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  #14  
Alt 01.10.2010, 08:48
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Das wird auf alle Fälle eine gerichtliche Einzelfallentscheidung. Zwischen alles bekommen und alles selber zahlen ist alles drin.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #15  
Alt 01.10.2010, 09:14
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Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht am Unfallort verweilen, habe
aber, nachdem ich mich vergewissert habe, dass niemand verletzt ist, meinem
Vordermann meine Adresse da gelassen und mich als Zeuge benannt. Als ich
nach einer Dreiviertelstunde dahin zurück kam, war die Unfallstelle schon abgeräumt.
Es ist wirklich einer der wenigen Fälle, wo ich mir absolut nicht sicher bin, wer Recht bekäme.
__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #16  
Alt 01.10.2010, 09:48
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Das Zauberwort heißt in der Rechtsprechung:
"Betriebsgefahr".
Betriebsgefahr = Gefährdungshaftung
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  #17  
Alt 01.10.2010, 16:47
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Akki Akki ist offline
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Wird manchmal die Schuldfrage bei den Richtern einfach gewürfelt ??
__________________
.
.

Akki

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  #18  
Alt 01.10.2010, 16:49
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Wird manchmal die Schuldfrage bei den Richtern einfach gewürfelt ??
Die nennen es Ermessensspielraum.
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  #19  
Alt 01.10.2010, 17:22
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Ein Richter hat mal gesagt:

"Von mir bekommen Sie ein Urteil.
Ob sich das mit Ihrer Vorstellung von Recht verträgt, müssen Sie selbst entscheiden."

Gruß
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