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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich würde gern mal eure Meinung hören.
Folgendes habe ich heute beobachtet: Ich möchte an einer Kreuzung von einer Nebenstrasse auf eine Hauptstrasse nach links abbiegen. Dabei stehe ich als Zweiter auf der Linksabbieger-Spur. Es wird grün und mein Vordermann und ich fahren in die Kreuzung ein und stoppen etwa mittig um dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren. Gegenüber an der Ampel steht auch ein Fahrzeug, aber der Fahrer telefoniert mit dem Handy am Ohr. Er steht und steht... Mein Vordermann rückt erst ein Stückchen vor, beobachtet den Telefonierer dabei, wie er da so rumsteht. Nun denkt er folgerichtig: Der hat wohl doch noch rot und fährt vorsichtig los. In dem Moment bemerkt der Telefonierer seine grüne Ampel und rast los... geradewegs meinem Vordermann in die Karre. Handy hatte er immer noch am Ohr... Wer ist schuld ?? ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#2
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Wenn du als Zeuge aussagst, was du hoffentlich tun wirst, wird wohl der Telefonierer die Hauptschuld bekommen .
Gruß Didi edit, meine Begründung ; der Telefonierer darf erst losfahren, wenn seine Fahrstrecke oder die Kreuzung auch frei ist. Das Telefonieren gibt zusätzlich ne Mitschuld . Geändert von fliegerdidi (30.09.2010 um 22:41 Uhr) |
#3
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Vermutlich sind Beide Schuld,
das hat nähmlich den Vorteil, dass die Versicherungen bei Beiden eine Kürzung des Freiheitsrabattes vornehmen können. ![]() Gruß Helle M.Y.Franziska
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat. Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4
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#4
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Das muss man zweigeteilt sehen.
Ich sage meine Ansicht mal mit meinen Worten (Anwälte mögen es mir nachsehen): "Verkehrsrechtlich" hat dein Vordermann am Unfall schuld, weil er die Vorfahrt missachtet hat. Die Ordnungswidrigkeit des anderen hat damit soweit erstmal nix zu tun. "Zivilrechtlich" (und dass ist das, was die Versicherung reguliert) wird der Telefonierer wohl die Schuld ganz oder zum Grossteil bekommen. Warum ich das so sehe: Ich war mal Zeuge, als ein Radfahrer, der auf dem linken Radweg fuhr, an einer Einmündung von einem PKW aufgeladen wurde (es ist ihm nichts weiter passiert). Der PKW-Fahrer wollte rechts abbiegen und hat halt nur nach links geschaut. Der PKW-Fahrer bekam Schuld, weil er den Verkehr auf der Hauptstrasse nicht beachtet hat (egal aus welcher Richtung). Gab Bussgeld. Der Radfahrer hatte hingegen den materiellen Schaden zu tragen, weil er entgegen der vorgeschriebenen Richtung unterwegs war. Und deshalb sehe ich es so wie oben geschrieben.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#5
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egal was du hier geschrieben hast, aber für deine zeichnung kriegste nen danke.
is ja nen echten picasso hahaha super bild
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Kind Regards ![]() Bobesch ( Ralf, Anja und Shadow ) Schiffsordnung: §1 Der Kapitän hat immer Recht §2 Sollte der Kapitän einmal nicht Recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft
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#6
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Was heisst hier nichts passiert? Der Blutlache nach, trug er wohl eine schwere Kopfverletzung davon.
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#7
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![]() Zitat:
Das ist so nicht ganz richtig und der Fall von Akki ist mit deinem m.M. nach nicht vergleichbar. Der Vordermann von Akki hat sich korrekt verhalten und sich in die Kreuzung "reingetastet" Der Umstand der Ablenkung durchs Handy hatte zur Folge das der Telefonierer die Situation nicht richtig beurteilen konnte und Zitat:
Und zu deinem Fahrradcrash: Na logo bekommst du die Vollschuld wenn du einem Fahrradfahrer oder einem Fussgänger die Vorfahrt nimmst, was dachtest du denn ![]()
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#8
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![]() Zitat:
"Nur in die Richtung, in der das Verkehrsschild (Radfahrer auf blauem Grund) zu sehen ist, darf der Radweg von Radfahrern auch benutzt werden." Weiter drunter liesst du auch das Mitverschulden des Radfahrers. Ist ein links verlaufender Radweg durch Verkehrszeichen in der Gegenrichtung freigegeben, so kann er wahlweise benutzt werden. (Und nur dann!)
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#9
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![]() Zitat:
ist auf beiden Seiten der Fahrbahn ein Radweg, so ist der in Fahrtrichtung rechte Radweg zu nutzen, es sei denn es wird durhc die Beschilderung was anderes gefordert. Ist nur auf einer Seite ein Radweg, so ist dieser zu nutzen, auch wenn er auf der Linken Seite liegt. Es gibt dann dieses Schild für die Autofahrer unter dem Vorfahrtsschild. Meistens wird der PKW-Fahrer zumindestens eine Teilschuld bekommen, da Radfahrer gebenüber PKW benachteiligt sind, oder wie immer das in der Rechtssprechung heißt. Also bei Radwegen immer die Augen auf und lieber einmal mehr warten. Gruß Ingolf Ps.: Hatten vor einem Jahr gerade das Problem. PKW gegen meine Freundin auf dem Rad, der Knöchel war schwächer als der PKW.
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Dehler Delanta 76 Baujahr 1975 |
#10
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![]() Zitat:
und sowas weiß natürlich jeder Radfahrer der keinen Führerschein hat und natürlich auch jedes Kind ![]() ![]()
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#11
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Es gibt zu solchen Fällen eine Rechtssprechung; die ich aber nicht kenne, weil ich keine aktuellen Unterlagen dazu habe.
In jedem Fall bleiben beim Linksabbieger 20-25% hängen. Das ist die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters. Wenn du als Zeuge aussagst, wird es aus meiner Sicht bei 50/50 bleiben. Der Linksabbieger hat immer die schlechteren Karten.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#12
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Ich denke der "Gegenverkehrfahrer" wird aufgrund deiner Aussage die Schuld alleine tragen müssen.
1. Telefonieren während dem Fahren 2. man darf sich die Vorfahrt bzw. das Vorfahrtsrecht nicht erzwingen So wie dein Vordermann hätte ich mich in dem Fall auch verhalten.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#13
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![]() Zitat:
Ich spreche aus eigener Erfahrung. Mir hat einer die Vorfahrt genommen. Die Sache war eindeutig. Die Zeugen haben es auch so ausgesagt und trotzdem wurde die gegnerische Versicherung nur zur Regulierung von 90 % meines Schadens verurteilt (ohne Präjudiz, d.h. meine Versicherung brauchte nicht im Gegenzug die 10 % des Schadens des Unfallgegners bezahlen). Das Zauberwort heißt in der Rechtsprechung: "Betriebsgefahr". |
#14
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Das wird auf alle Fälle eine gerichtliche Einzelfallentscheidung. Zwischen alles bekommen und alles selber zahlen ist alles drin.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#15
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Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht am Unfallort verweilen, habe
aber, nachdem ich mich vergewissert habe, dass niemand verletzt ist, meinem Vordermann meine Adresse da gelassen und mich als Zeuge benannt. Als ich nach einer Dreiviertelstunde dahin zurück kam, war die Unfallstelle schon abgeräumt. Es ist wirklich einer der wenigen Fälle, wo ich mir absolut nicht sicher bin, wer Recht bekäme. ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#16
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Betriebsgefahr = Gefährdungshaftung
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#17
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Wird manchmal die Schuldfrage bei den Richtern einfach gewürfelt ??
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#18
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Die nennen es Ermessensspielraum.
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#19
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Ein Richter hat mal gesagt:
"Von mir bekommen Sie ein Urteil. Ob sich das mit Ihrer Vorstellung von Recht verträgt, müssen Sie selbst entscheiden." ![]() Gruß Helle M.Y.Franziska
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat. Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4 |
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