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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Widerrufsrecht vom Handy
Hallo Forum, es wurde ein Handy bestellt. Nach erhalt wurde es wieder zurück gesendet. Da der Vertrag unklar war. Jetzt kam diese Mail
Sehr geehrter Herr XXXXX, wir haben Ihren Widerruf und das Handy zurück erhalten. Nach Prüfung des Geräts müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir das Gerät in diesem Zustand nicht zurücknehmen können. Die Folie ist verschmutzt und auch unter der Folie sind schmutzspuren zu sehen. Da wir das Gerät so nicht weiterverkaufen können muss ein Covertausch veranlasst werden. Die Kosten hierfür belaufen Sie auf 29,00 EUR. Gerne führen wir die Stornierung durch, nachdem wir Ihre Zahlung über 29,00 EUR verbucht haben. Alternativ senden wir Ihnen das Gerät kostenfrei wieder zurück. Bitte teilen Sie uns kurz mit, wie wir in Ihrem Sinne weiterverfahren sollen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen wie würdet ihr jetzt vorgehen?
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#2
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Du hast bestimmt kein Photo vom Handy gemacht bevor du es zurück geschickt hast.
Was dir passiert ist höre derweilen öfter, ist eine Variante den Vertragspartner einzuschüchtern.
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#3
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Moin,
persönlich würde ich folgendes machen: wenn Rechtsschutz: dann ab zum Anwalt. Soll der Anwalt den passenden Schrieb aufsetzen. Ohne Rechtsschutz: schriftlich, Einschreiben mit Einwurf, das Du das Gerät zurück geschickt haben willst. Aber darauf bestehen, dass die Kündigung des Handyvertrages fristgerecht eingegangen ist. Mir wurde mal von einem Anwalt mal erklärt, dass ein Einwurf-Einschreibebrief mehr relevanz als ein Einschreibebrief mit Rückschein hat. Per E-Mail kannst Du ja die gleichen Forderungen stellen. Aber E-Mails sollen immer noch die Wertigkeit einer Postkarte haben. Um ganz sicher zu sein, würde ich gleichzeitig die Forderung per Einschreiben mit Rückschein losschicken. War da mal nicht etwas, dass der Handyvertrag und der Kaufvertrag des Handys (1,-€) zwei paar Schuhe sind? In den einschlägigen Netzbetreibershops habe ich immer zwei Verträge unterschrieben: Eins für das Gerät, eins für den Handyvertrag. Alles schriftliche vorher kopieren und gut weglegen. Jörg
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#4
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Hast Du das Handy in schlechterem Zustand zurückgeschickt, als Du es bekommen hast ?????
Zurücknehmen muss der Händler das Handy auf jeden Fall, kann Dir aber bei der Rückzahlung vom Kaufpreis für die Verschlechterung etwas abziehen. Falls Du das Handy tatsächlich nur angeschaut hast und sich der Zustand nicht verschlechtert hat, würde ich das schriftlich mitteilen und die vollständige Rückzahlung des Kaufpreises fordern. Wobei sich bei einem Kaufpreis von 29 € wohl der Gang zum Rechtsanwalt nicht lohnt. |
#5
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Finde die 29€ auch nicht dramatisch.Nur soll das Handy ohne irgendwelche Gebrauchsspuren wieder versendet wurden sein.Man will ja nicht solche machenschafften unterstützen.
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#6
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Micha, du hast das Recht, das Produkt zu testen. Es gibt im Versandhandel ein 14-tätiges Rückgaberecht. Wenn die Schutzfolie durch statische Aufladung sofort Schmutz zieht, kann das nicht dein Problem sein. Mit Folie war kein testen möglich...
Selbst wenn, dann ist der Schaden ja nur der EK der Schale plus Lohn. Bitte um detaillierte Rechnung und nicht um eine Pauschalrechnung. Er möchte ja nicht wegen einer unberechtigten Bereicherung Probleme bekommen. P.S. Wenn er in Hamburg sitzt, dann gehen wir nach dem Treffen mal alle ins Geschäft )
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