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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #101  
Alt 08.09.2010, 21:32
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
halt, bitte nicht falsch verstehen. Ich habe auf niemanden eine Waffe gerichtet, habe niemanden gerfährdet, geschadet oder beleidigt. Aber ich soll nach Ansicht der Polizei ein Foto von mir machen lassen, welches dem Anschuldiger vor gelegt wird. Sprich Gegenüberstellung wegen einer angeblichen Nötigung.
Ja dann hab ich jetzt einiges zu tun. Erst die Fotos aus dem BF löschen oder was??
Gruss Hubert
Das käme ja schon fast einer erkennungsdienstlichen
Behandlung gleich.

Nee, mal im Ernst:
Ich glaube nicht, daß die Polizei das anordnen darf.
Es gibt doch so ein Begriff. "Verhältnismäßigkeit der Mittel".
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  #102  
Alt 08.09.2010, 21:33
juepi1
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Zitat:
Zitat von grappa58 Beitrag anzeigen
halt, bitte nicht falsch verstehen. Ich habe auf niemanden eine waffe gerichtet, habe niemanden gerfährdet, geschadet oder beleidigt. Aber ich soll nach ansicht der polizei ein foto von mir machen lassen, welches dem anschuldiger vor gelegt wird. Sprich gegenüberstellung wegen einer angeblichen nötigung.
Ja dann hab ich jetzt einiges zu tun. Erst die fotos aus dem bf löschen oder was??
Gruss hubert
§55stgb
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  #103  
Alt 08.09.2010, 21:35
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von juepi1 Beitrag anzeigen
§55stgb
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe ? - versteh' ich jetzt nicht.
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  #104  
Alt 08.09.2010, 21:35
Benutzerbild von Grappa58
Grappa58 Grappa58 ist offline
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Das käme ja schon fast einer erkennungsdienstlichen
Behandlung gleich.

Nee, mal im Ernst:
Ich glaube nicht, daß die Polizei das anordnen darf.
Es gibt doch so ein Begriff. "Verhältnismäßigkeit der Mittel".
genau der Begriff wird in der Vorladung genannt, erkennungsdienstliche Behandlung. Und das bei einer engeblichen Nötigung.
Gruss Hubert
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  #105  
Alt 08.09.2010, 21:40
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
genau der Begriff wird in der Vorladung genannt, erkennungsdienstliche Behandlung. Und das bei einer engeblichen Nötigung.
Gruss Hubert
Der "Vogel" hat wahrscheinlich bei der Polizei aus 'ner Mücke einen
Elefanten gemacht und das Blaue vom Himmel heruntergelogen.
Der wollte seiner Alten mal zeigen, wat für'n toller Hecht er ist.

Habe solche Idioten auch schon kennenlernen müssen.
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  #106  
Alt 08.09.2010, 21:41
juepi1
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe ? - versteh' ich jetzt nicht.
Sorry Sorry war im falschen Film--- Strafprozessordnung.
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  #107  
Alt 08.09.2010, 21:43
juepi1
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Ichhab jetzt nicht alle 100 Beiträge gelesen aber warum machst du nicht von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch, indem du behauptest ein Verwandter sei gefahren.
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  #108  
Alt 08.09.2010, 21:46
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von juepi1 Beitrag anzeigen
Ichhab jetzt nicht alle 100 Beiträge gelesen aber warum machst du nicht von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch, indem du behauptest nein Verwandter sei gefahren.
Junge Freund, du führst dich aber gut ein

Schon einmal was von Anstiftung einer Straftat gehört

Denk einfach daran, du bist hier in einem öffentlichen
Forum, das regelmäßig von Suchmaschinen gescant wird

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #109  
Alt 08.09.2010, 21:46
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Die Polizei darf dem "Geschädigten" nicht nur ein Foto von dir
vorlegen (wenn sie es denn überhaupt dürfen).
Das wäre Suggestion.
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  #110  
Alt 08.09.2010, 21:48
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Junge Freund, du führst dich aber gut ein

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Gruß
UWE
Der Angeklagte darf lügen, wie er will.
Sogar vor Gericht, also erst recht bei der Polizei.
Also ist es auch keine Anstiftung, wenn es keine Straftat ist.
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  #111  
Alt 08.09.2010, 21:53
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Grappa58 Grappa58 ist offline
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Zitat:
Zitat von juepi1 Beitrag anzeigen
Ichhab jetzt nicht alle 100 Beiträge gelesen aber warum machst du nicht von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch, indem du behauptest ein Verwandter sei gefahren.
hallo, ich soll auf der Polizei erscheinen, ein Foto soll gemacht werden zur Personenfeststellung. Das Fahrzeug (Fa.) ist auf den Namen meiner Frau zugelassen. Mein Anwalt wird die Sache hoffentlich regeln. Es geht eigentlich nur um die Verhältnismässigkeit, die Angesprochene. Der Polizist hat damit gedroht mich abholen zu lassen, wenn ich mich weigere. Das passt doch alles nicht, oder der jenige, der die Anzeige erstattet hat, ist selber Polizist. Nach Aussage meines Anwalts wäre das Verhalten des Polizistes nicht erklärbar.
Eines steht für mich jetzt schon fest. Wenn diese Sache erledigt ist, werde ich gegen diesen Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, wegen der Drohung und auch einen Leserbrief an die regionale Zeitung los lassen.
Gruss Hubert
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  #112  
Alt 08.09.2010, 21:55
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
hallo, ich soll auf der Polizei erscheinen, ein Foto soll gemacht werden zur Personenfeststellung. Das Fahrzeug (Fa.) ist auf den Namen meiner Frau zugelassen. Mein Anwalt wird die Sache hoffentlich regeln. Es geht eigentlich nur um die Verhältnismässigkeit, die Angesprochene. Der Polizist hat damit gedroht mich abholen zu lassen, wenn ich mich weigere. Das passt doch alles nicht, oder der jenige, der die Anzeige erstattet hat, ist selber Polizist. Nach Aussage meines Anwalts wäre das Verhalten des Polizistes nicht erklärbar.
Eines steht für mich jetzt schon fest. Wenn diese Sache erledigt ist, werde ich gegen diesen Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, wegen der Drohung und auch einen Leserbrief an die regionale Zeitung los lassen.
Gruss Hubert
Hat man dir denn konkret gesagt, wessen du beschuldigt wirst ?
Das hört sich ja so an, als ob du fast jemanden umgebracht hättest.
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  #113  
Alt 08.09.2010, 21:55
juepi1
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Junge Freund, du führst dich aber gut ein

Schon einmal was von Anstiftung einer Straftat gehört

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Gruß
UWE
Und wo Juristen moderieren!

Sollte man einer Straftat bezichtigt werden, darf man lügen, dass sich die Balken biegen.

Das ist nicht strafbar!!

Und somit auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, sich der Strafe zu entziehen, genau so, wie du, als Gefangener, straffrei, aus dem Knast marschieren darfst, wenn einer die Tür offen gelassen hat.

Anders sieht es im Zivilrecht aus, da gibt es durchaus den Tatbestend des Prozessbetruges, wenn du als Kläger oder Beklagter, nicht die Wahrheit sagst.

Aber im Strafrecht ist das legitim.

Er soll ja nicht mehr sagen, als nicht selbst gefaghren zu sein und sich sogleich der Benennung eines möglichen andreren Fahrers entziehen.

Man ist nicht zu einemGeständnis verpflichtet.

Geändert von juepi1 (09.09.2010 um 00:36 Uhr)
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  #114  
Alt 08.09.2010, 21:57
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Grappa58 Grappa58 ist offline
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Hat man dir denn konkret gesagt, wessen du beschuldigt wirst ?
Das hört sich ja so an, als ob du fast jemanden umgebracht hättest.
Nötigung im Stassenverkehr.
Gruss Hubert
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  #115  
Alt 08.09.2010, 21:57
juepi1
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Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
hallo, ich soll auf der Polizei erscheinen, ein Foto soll gemacht werden zur Personenfeststellung. Das Fahrzeug (Fa.) ist auf den Namen meiner Frau zugelassen. Mein Anwalt wird die Sache hoffentlich regeln. Es geht eigentlich nur um die Verhältnismässigkeit, die Angesprochene. Der Polizist hat damit gedroht mich abholen zu lassen, wenn ich mich weigere. Das passt doch alles nicht, oder der jenige, der die Anzeige erstattet hat, ist selber Polizist. Nach Aussage meines Anwalts wäre das Verhalten des Polizistes nicht erklärbar.
Eines steht für mich jetzt schon fest. Wenn diese Sache erledigt ist, werde ich gegen diesen Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, wegen der Drohung und auch einen Leserbrief an die regionale Zeitung los lassen.
Gruss Hubert
Geh einfach nicht dahin, die Polizei kann vorladen bis sie schwarz wird und abgeholt wirst du erst wenn ein Staatsanwalt es anordnet.

Lass dich nicht verrückt machen!
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  #116  
Alt 08.09.2010, 21:59
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von juepi1 Beitrag anzeigen
Geh einfach nicht dahin, die Polizei kann vorladen bis sie schwarz wird und abgeholt wirst du erst wenn ein Staatsanwalt es anordnet.

Lass dich nicht verrückt machen!
Generell darf dich die Polizei auch ohne Anordnung der
Staatsanwaltschaft abholen.
Aber in diesem Fall glaube ich es nicht - wie
eben schon von mir gesagt: Verhältnismäßigkeit der Mittel.
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  #117  
Alt 08.09.2010, 22:06
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Grappa58 Grappa58 ist offline
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Generell darf dich die Polizei auch ohne Anordnung der
Staatsanwaltschaft abholen.
Aber in diesem Fall glaube ich es nicht - wie
eben schon von mir gesagt: Verhältnismäßigkeit der Mittel.
bitte verstehe mich keiner falsch. Wenn man mir die Möglichkeit gegeben hätte, mich schriftlich zu der Sache zu äußern, wäre die ganze Sache schon lange eingestellt worden. Ich wehre mich nicht gegen irgendwelche Gesetze oder Anordnungen. Aber es geht um Nötigung im Strassenverkehr und nicht um Körperverletzung, Sachbeschädigung oder irgendwas wo jemand geschädigt wurde. Verhältnismässigkeit der Mittel ist das Schlüsselwort.
Gruss Hubert
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  #118  
Alt 08.09.2010, 22:24
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Generell darf dich die Polizei auch ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft abholen.
So einfach ist es nicht. Klar darf die Polizei jemand auf frischet Tat verhaften, aber zu einer Vernehmung abholen darf sie nicht auf eigene Faust.

Ich glaube da brauchen sie sogar den Richter dazu, bin mir aber gerade nicht ganz sicher, aber wenn nicht dann mindestens den StA.


Zitat:
Zitat von juepi1 Beitrag anzeigen
Sollte man einer Straftat bezichtigt werden, darf man lügen, dass sich die Balken biegen.
Ja, man darf lediglich nicht jemand anders als Täter benennen, der es nicht war, da endet auch die Freiheit zu lügen. (§164 StGB, Falsche Verdächtigung)


Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
bitte verstehe mich keiner falsch. Wenn man mir die Möglichkeit gegeben hätte, mich schriftlich zu der Sache zu äußern, wäre die ganze Sache schon lange eingestellt worden.
Sei dir da nicht so sicher. Gerade weil du ja als Beschuldigter frei lügen darfst wird deiner Aussage per se weniger Bedeutung beigemessen als der Aussage des anzeigenden Zeugen, der zur Wahrheit verpflichtet ist.

Der Richter bleibt zwar frei in seiner Entscheidung, wem er glaubt, aber per se steht der Beschuldigte schlechter da als der Zeuge.

Falls du also nicht identifiziert werden könntest, wäre das erstmal der aussichtsreichere Weg.
__________________
Gruß Robert
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  #119  
Alt 08.09.2010, 22:32
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
So einfach ist es nicht. Klar darf die Polizei jemand auf frischet Tat verhaften, aber zu einer Vernehmung abholen darf sie nicht auf eigene Faust.
Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluß nicht verhaften,
sondern nur vorläufig festnehmen.
Dann dürfen die dich auch vernehmen.
Aber wie ich schon sagte: Es muß verhältnismäßig sein.
Du mußt aber außer deinen Personalien nichts weiter angeben.
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  #120  
Alt 08.09.2010, 22:53
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluß nicht verhaften,
sondern nur vorläufig festnehmen.
Danke für die Korrektur.

Allerdings reden wir hier ja nicht von einer Festnahme sondern von einer Vorführung zur Vernehmung.
__________________
Gruß Robert
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  #121  
Alt 08.09.2010, 23:55
juepi1
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen

Ja, man darf lediglich nicht jemand anders als Täter benennen, der es nicht war, da endet auch die Freiheit zu lügen. (§164 StGB, Falsche Verdächtigung)



.
Er soll doch nur behaupten, ein direkt Verwandter sei gefahren, da greift dann §55STPO.

Den 164 STGB würde das schon eher erfüllen, ggf mit §147a , aber wir sind ja nicht so.

http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=108

Gutts Nächtle!

P.S.Man will ja nur helfen und wird dann hier so unqualifiziert angegriffen.
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  #122  
Alt 09.09.2010, 00:42
juepi1
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Abschliessend mein Rat:

Bei dem ganzen Salmon der hier zusammengeschrieben wird, ob einer den Spiegel wegdreht, oder lieber in der Nähe ein Boot sucht, kann dir hier mit Sicherheit nicht wirklich geholfen werden.

Ich kenne diese Situation aus der Erfahrung, lass dich ausschliesslich auf den Rat deines Anwaltes ein.

Der Ausgang ist absolut unbestimmt!

Ich ziehe jetzt meine Konsequenz und nehme dieses Forum wieder aus meinen Favoriten.

Wie tief könnte man sonst noch sinken.

Viel Glück.
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  #123  
Alt 09.09.2010, 00:52
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von juepi1 Beitrag anzeigen
Er soll doch nur behaupten, ein direkt Verwandter sei gefahren, da greift dann §55STPO.
Selbst wenn er Zeuge wäre würde es reichen, wenn er es ablehnt, sich zu äußern, er braucht nichts von einem Verwandten zu sagen.

Ich fürchte aber, er ist schon Beschuldigter, siehe hier:
Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
Letzte Wochen eine schriftliche Vorladung, Begründung: Erkennungsdienstliche Untersuchung.
Und somit muss er sowieso nichts sagen.

Gute Nacht.
__________________
Gruß Robert
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  #124  
Alt 09.09.2010, 01:03
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von juepi1 Beitrag anzeigen
Viel Glück.
Dito, Reisende soll man nicht aufhalten.

Zitat:
Zitat von juepi1 Beitrag anzeigen
Wie tief könnte man sonst noch sinken.
Hauptsache man hat immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.
__________________
Gruß Robert
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  #125  
Alt 17.02.2011, 13:00
Benutzerbild von Grappa58
Grappa58 Grappa58 ist offline
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so Leute,
die Sache ist nun ausgestanden:m rgreen:
Auf Grund der erkennungsdienstlichen Behandlung gab sowohl der Kläger, als auch seine Zeugin an, dass die erstellten Fotos nicht den Fahrer darstellen.
Trotzdem gaben beide an, dass sie mich auf den Fotos unserer Webseite ganz klar erkennen würden.
Am 25.01.11 bekam ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Duisburg.
Wortlaut:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind Sie eines Vergehens nach § 240 StGB hinreichend verdächtig.
Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und Ihnen aufzugeben als Auflage:
einen Geldbetrag von 200,00€ innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Zugang dieses Schreibens an folgende Stelle zu zahlen.
xxxx
xxxxxx
xxxxxxx
Nach Eingang der Zahlung wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Ich habe dann eine Zahlung an eine andere gemeinnützige Stelle vorgeschlagen. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt.

Dieses Verhalten der Justiz erinnert mich doch sehr stark an Erpressung. Mein Anwalt gab mir aber den Rat, die Zahlung zu leisten. Wir würden zwar bei einer Gerichtsverhandlung gewinnen, aber die Kosten würden 200,00€ überschreiten.
Jetzt bekommt der Spruch auf dem Briefumschlag der Staatsanwaltschaft für mich erst die richtige Bedeutung "Mit Recht in die Zukunft".
Gruss Hubert

Geändert von Grappa58 (17.02.2011 um 14:41 Uhr)
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