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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Behandlung gleich. Nee, mal im Ernst: Ich glaube nicht, daß die Polizei das anordnen darf. Es gibt doch so ein Begriff. "Verhältnismäßigkeit der Mittel". |
#102
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#103
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Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe ? - versteh' ich jetzt nicht.
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#104
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Gruss Hubert |
#105
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Elefanten gemacht und das Blaue vom Himmel heruntergelogen. Der wollte seiner Alten mal zeigen, wat für'n toller Hecht er ist. Habe solche Idioten auch schon kennenlernen müssen. |
#106
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Sorry Sorry war im falschen Film--- Strafprozessordnung.
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#107
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Ichhab jetzt nicht alle 100 Beiträge gelesen aber warum machst du nicht von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch, indem du behauptest ein Verwandter sei gefahren.
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#108
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![]() Schon einmal was von Anstiftung einer Straftat gehört ![]() Denk einfach daran, du bist hier in einem öffentlichen Forum, das regelmäßig von Suchmaschinen gescant wird ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#109
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Die Polizei darf dem "Geschädigten" nicht nur ein Foto von dir
vorlegen (wenn sie es denn überhaupt dürfen). Das wäre Suggestion. |
#110
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Sogar vor Gericht, also erst recht bei der Polizei. Also ist es auch keine Anstiftung, wenn es keine Straftat ist. |
#111
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Eines steht für mich jetzt schon fest. Wenn diese Sache erledigt ist, werde ich gegen diesen Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, wegen der Drohung und auch einen Leserbrief an die regionale Zeitung los lassen. Gruss Hubert
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#112
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Das hört sich ja so an, als ob du fast jemanden umgebracht hättest. |
#113
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Sollte man einer Straftat bezichtigt werden, darf man lügen, dass sich die Balken biegen. Das ist nicht strafbar!! Und somit auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, sich der Strafe zu entziehen, genau so, wie du, als Gefangener, straffrei, aus dem Knast marschieren darfst, wenn einer die Tür offen gelassen hat. Anders sieht es im Zivilrecht aus, da gibt es durchaus den Tatbestend des Prozessbetruges, wenn du als Kläger oder Beklagter, nicht die Wahrheit sagst. Aber im Strafrecht ist das legitim. Er soll ja nicht mehr sagen, als nicht selbst gefaghren zu sein und sich sogleich der Benennung eines möglichen andreren Fahrers entziehen. Man ist nicht zu einemGeständnis verpflichtet. Geändert von juepi1 (09.09.2010 um 00:36 Uhr) |
#114
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Gruss Hubert |
#115
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Lass dich nicht verrückt machen! |
#116
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Staatsanwaltschaft abholen. Aber in diesem Fall glaube ich es nicht - wie eben schon von mir gesagt: Verhältnismäßigkeit der Mittel. |
#117
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Gruss Hubert |
#118
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Ich glaube da brauchen sie sogar den Richter dazu, bin mir aber gerade nicht ganz sicher, aber wenn nicht dann mindestens den StA. Zitat:
Zitat:
Der Richter bleibt zwar frei in seiner Entscheidung, wem er glaubt, aber per se steht der Beschuldigte schlechter da als der Zeuge. Falls du also nicht identifiziert werden könntest, wäre das erstmal der aussichtsreichere Weg.
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Gruß Robert
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#119
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sondern nur vorläufig festnehmen. Dann dürfen die dich auch vernehmen. Aber wie ich schon sagte: Es muß verhältnismäßig sein. Du mußt aber außer deinen Personalien nichts weiter angeben. |
#120
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Allerdings reden wir hier ja nicht von einer Festnahme sondern von einer Vorführung zur Vernehmung.
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Gruß Robert
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#121
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Den 164 STGB würde das schon eher erfüllen, ggf mit §147a , aber wir sind ja nicht so. http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=108 Gutts Nächtle! P.S.Man will ja nur helfen und wird dann hier so unqualifiziert angegriffen. ![]() |
#122
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Abschliessend mein Rat:
Bei dem ganzen Salmon der hier zusammengeschrieben wird, ob einer den Spiegel wegdreht, oder lieber in der Nähe ein Boot sucht, kann dir hier mit Sicherheit nicht wirklich geholfen werden. Ich kenne diese Situation aus der Erfahrung, lass dich ausschliesslich auf den Rat deines Anwaltes ein. Der Ausgang ist absolut unbestimmt! Ich ziehe jetzt meine Konsequenz und nehme dieses Forum wieder aus meinen Favoriten. Wie tief könnte man sonst noch sinken. Viel Glück. |
#123
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![]() Zitat:
Ich fürchte aber, er ist schon Beschuldigter, siehe hier: Zitat:
Gute Nacht.
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Gruß Robert
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#124
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Dito, Reisende soll man nicht aufhalten.
Hauptsache man hat immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel. ![]()
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Gruß Robert
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#125
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so Leute,
die Sache ist nun ausgestanden ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Auf Grund der erkennungsdienstlichen Behandlung gab sowohl der Kläger, als auch seine Zeugin an, dass die erstellten Fotos nicht den Fahrer darstellen. Trotzdem gaben beide an, dass sie mich auf den Fotos unserer Webseite ganz klar erkennen würden. Am 25.01.11 bekam ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Duisburg. Wortlaut: Sehr geehrter Herr xxxxxxx, nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind Sie eines Vergehens nach § 240 StGB hinreichend verdächtig. Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und Ihnen aufzugeben als Auflage: einen Geldbetrag von 200,00€ innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Zugang dieses Schreibens an folgende Stelle zu zahlen. xxxx xxxxxx xxxxxxx Nach Eingang der Zahlung wird das Verfahren endgültig eingestellt. Ich habe dann eine Zahlung an eine andere gemeinnützige Stelle vorgeschlagen. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt. Dieses Verhalten der Justiz erinnert mich doch sehr stark an Erpressung. Mein Anwalt gab mir aber den Rat, die Zahlung zu leisten. Wir würden zwar bei einer Gerichtsverhandlung gewinnen, aber die Kosten würden 200,00€ überschreiten. Jetzt bekommt der Spruch auf dem Briefumschlag der Staatsanwaltschaft für mich erst die richtige Bedeutung "Mit Recht in die Zukunft". ![]() ![]() ![]() Gruss Hubert Geändert von Grappa58 (17.02.2011 um 14:41 Uhr)
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