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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 29.08.2010, 21:56
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v-sprint v-sprint ist offline
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Standard Auto fahren in der Schweiz

Ich habe gelesen, dass man z.B. den Zweitwagen der Eltern nur max. drei Tage im Jahr in der Schweiz fahren darf.

Kann jemand diese Aussage bestättigen?

Quelle: http://www.hallo-schweiz.ch/CH_20e_auto_faq.htm

"Das Auto, mit dem ich den Umzug gestaltete, ist nicht dasjenige, das ich dann auch in der Schweiz fahren werde. Gibt's da Probleme an der Grenze? / Das Auto, das ich in der Schweiz fahren werde, ist auf die Firma meines Vaters (Deutschland) angemeldet. Was ist da beim Zoll zu beachten?
Beim Umzug ist dies nicht problematisch, lediglich der Punkt, ein fremdes Auto in der Schweiz zu lenken, wirft Schwierigkeiten auf.
Grundsätzlich ist dieses Autoproblem ein internationales: man darf in seinem "eigenen" Land kein "fremdes" Auto fahren. (Das wäre auch praktisch, wenn das Auto in Takatukaland (ohne dortigen Wohnsitz) anmeldet wird, dort jährlich CHF 10.00 takatukaländische Steuer und CHF 5.00 Versicherung zu zahlen sind und man trotzdem legal unterwegs wäre - solchen Missbrauch wollen die Behörden natürlich verhindern.)
Man darf als in der Schweiz Wohnhafter alleine ein Auto mit deutschen Kennzeichen fahren, der Wagen muss jedoch temporär importiert worden sein (geht am Grenzübergang mit einem Formular, aber gratis) und es darf höchstens 3 Tage / Jahr in der Schweiz benutzt werden. (unbestätigt)"



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  #2  
Alt 30.08.2010, 09:17
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von v-sprint Beitrag anzeigen
Ich habe gelesen, dass man z.B. den Zweitwagen der Eltern nur max. drei Tage im Jahr in der Schweiz fahren darf.

Kann jemand diese Aussage bestättigen?

Quelle: http://www.hallo-schweiz.ch/CH_20e_auto_faq.htm

"Das Auto, mit dem ich den Umzug gestaltete, ist nicht dasjenige, das ich dann auch in der Schweiz fahren werde. Gibt's da Probleme an der Grenze? / Das Auto, das ich in der Schweiz fahren werde, ist auf die Firma meines Vaters (Deutschland) angemeldet. Was ist da beim Zoll zu beachten?
Beim Umzug ist dies nicht problematisch, lediglich der Punkt, ein fremdes Auto in der Schweiz zu lenken, wirft Schwierigkeiten auf.
Grundsätzlich ist dieses Autoproblem ein internationales: man darf in seinem "eigenen" Land kein "fremdes" Auto fahren. (Das wäre auch praktisch, wenn das Auto in Takatukaland (ohne dortigen Wohnsitz) anmeldet wird, dort jährlich CHF 10.00 takatukaländische Steuer und CHF 5.00 Versicherung zu zahlen sind und man trotzdem legal unterwegs wäre - solchen Missbrauch wollen die Behörden natürlich verhindern.)
Man darf als in der Schweiz Wohnhafter alleine ein Auto mit deutschen Kennzeichen fahren, der Wagen muss jedoch temporär importiert worden sein (geht am Grenzübergang mit einem Formular, aber gratis) und es darf höchstens 3 Tage / Jahr in der Schweiz benutzt werden. (unbestätigt)"


Firmenwagen bedeutet dass du eine Vollmacht der Firma dabei haben musst, die dir das fahren des Fahrzeuges erlaubt.

Die 3 Tages Regel kenn ich net, sonst könnt ja keiner ne Dienstreise oder nen Urlaub dort verbringen. Wenn du dann den Wohnsitz in der Schweiz hast kann das "Theater" losgehen.

Hier im Dorf hatte auch einer nen Firmenwagen seiner Schweizer Firma, die Sheriffs haben da die Fährte aufgenommen, das weiss ich.
Aber der Wagen steht immer noch mit Schweizer Kennzeichen da.....hat sich wohl klären lassen.
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  #3  
Alt 30.08.2010, 17:31
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Mein Fahrzeug ist auf meine Mutter in D zugelassen und versichert.

(Der Text war ein Bsp. aus dem Link.)

Ich werde mein Auto wohl in D lassen und mir für die CH ein Motorrad zulegen (was ich in der CH kaufe und versichern werde).
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  #4  
Alt 30.08.2010, 18:51
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Zitat:
Zitat von v-sprint Beitrag anzeigen
Mein Fahrzeug ist auf meine Mutter in D zugelassen und versichert.

(Der Text war ein Bsp. aus dem Link.)

Ich werde mein Auto wohl in D lassen und mir für die CH ein Motorrad zulegen (was ich in der CH kaufe und versichern werde).
Dann brauchst du eine Vollmacht von deiner Mutter, die brauchst aber theoretisch eh immer wenn du ins "Ausland" (dazu zählt z.Bsp. auch der Zollbereich des Hamburger Hafens, da bin ich mal mit dem Firmenwagen aufgeklärt und verwarnt worden "....mündlich").

Und dann ist doch alles schick, du wohnst in der Schweiz und fährst halt ein Auto das in D seinen Wohnsitz hat
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  #5  
Alt 31.08.2010, 07:21
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Ist überhaupt kein Problem. Macht mein Sohn schon über ein Jahr.
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  #6  
Alt 31.08.2010, 11:17
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solang es keine Nachbarn gibt die das Verhindern wollen.

Wenn schon dann kann es aber zu erheblichen Problemen führen. Denn eigentlich muss er ja auch wenn er in der Schweiz Wohnsitz hat seinen Führerschein umschreiben lassen ... und dann wird es noch komplizierter

Das hat schon ein Kollege von mir erlebt der in Zürich wohne und plötzlich eine Vorladung bekommen hat da er über 6 Monate mit einem Auto fuhr das aber im Tessin zugelassen war.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #7  
Alt 31.08.2010, 15:53
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Zitat:
Zitat von boetli Beitrag anzeigen
Das hat schon ein Kollege von mir erlebt der in Zürich wohne und plötzlich eine Vorladung bekommen hat da er über 6 Monate mit einem Auto fuhr das aber im Tessin zugelassen war.
Von ähnlichen Fällen habe ich auch schon gehört, da man sich ja ständig ausserhalb des Zulassungsbezirkes(D) bzw Kontons aufhält.

Den Führerschein muss ich umschreiben lassen, ich telefoniere die Tage noch mal mit jemanden, der schon in Zürich wohnt und das alles hinter sich hat.

Noch ist ja etwas Zeit, aber ich möchte halt gut vorbereitet sein.

Danke schon einmal für eure Erfahrungen /Meinungen.
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  #8  
Alt 31.08.2010, 21:52
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Führerschein umschreiben hat Zeit.
3 Jahre ... mach Dir doch keinen Stress.

ich habe erst nach 5 Jahren umgeschreiben lassen - also take it easy !
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Mari lena

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  #9  
Alt 01.09.2010, 10:40
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solange nichts passiert hat man immer Zeit.

im übrigen sind es nicht 3 Jahre sondern 1 Jahr, siehe auch hier http://www.stva.zh.ch/internet/ds/st...aw_auslfa.html
Sollte man aber in einer Kontrolle oder in einen Unfall verwickelt sein, dann wird halt Zeit plötzlich eine andere Bedeutung bekommen.

und hier noch zum Auto (PDF)

http://www.stva.zh.ch/internet/ds/st...=1283333447629
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Gruss Roger
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