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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 02.08.2010, 14:27
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Standard Autoversicherung bei der Ineas

Hallo ist noch jemand mit seiner Autoversicherung bei der Ineas?

Aus Zufall habe ich letztens mal auf der hp meiner Versicherung etwas nachsehen wollen und stolperte über diese Bekanntmachung vom 01.07.2010:

http://www.ineas.de/de/versicherung/

Und der Hammer:

Zitat:
Kasko-Schadensersatzansprüche
Es besteht kein Garantiefonds für Ansprüche aus Kaskoschäden. Schäden, die vor oder während der Notregelung eingetreten sind, werden aus den Mitteln der IIC gezahlt.
Für die Zahlung der Kaskoschäden gilt eine neue Regelung, da die Notregelung es der IIC nicht gestattet die Rechnungen von Werkstätten (Garagen, Glas Reparaturwerkstätten, etc.) direkt zu bezahlen. Die Versicherungsnehmer müssen diese Rechnungen zuerst selbst bezahlen und diese bei IIC einreichen.
Zu diesem Zeitpunkt ist es ungewiss, ob IIC Kaskoschäden in vollem Umfang erstatten kann. Die Verwalter werden dies so bald wie möglich klären. Dies könnte allerdings einige Zeit dauern.
Das heißt inwiefern man die Leistungen aus der bezahlten Kasko erstattet bekommt, ist ungewiß. Gleichzeitig heißt es aber in den FAQ:

Zitat:

Frage Kann ich jetzt kündigen und mich bei einem anderen Versicherungunternehmen versichern?
Antwort Sie haben kein außerordentliches Kündigungsrecht, Ihre Prämien bleiben weiterhin bis zum Vertragsablauf fällig. Sofern Sie Ihre Kaskodeckung sicherstellen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich bei einer anderen Gesellschaft zu versichern, bestenfalls mit der Möglichkeit, diese wieder kurzfristig kündigen zu können. Für diesen Zeitraum der Doppelversicherung müssen Sie auch die Prämie doppelt zahlen. Die Verwalter haben versichert dies für Ineas Kunden schnellstmöglich zu klären.

Quelle



Kann das wirklich in Deutschland zulässig sein? Man kann doch nicht den Anspruch auf eine bezahlte Dienstleistung pauschal in Frage stellen und gleichzeitig auf dem Standpunkt beharren,die entsprechenden Beiträge seien fällig und eine außerordentliche Kündigung nicht möglich. Gleichzeitig stellt man diese Info stillschweigend auf die hp, ohne jegliche weitere Info (eine Mail hätte ja gereicht ). Wenn man gerade erst einen Neuwagen angemeldet hat und Pech hat.... hatte man noch nicht mal die Chance der empfohlenen Doppelversicherung. (Wer übernimmt eigentlich diese Kosten... is schon klar, ne. )

Ich versuche nun erst mal einen Marderschaden abzurechnen und kündige dann ggf. wegen Nichtleistung.
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gregor

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  #2  
Alt 02.08.2010, 14:37
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Jeder Schaden bedeutet ein beidseitiges Kündigungsrecht ;)
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Hendrik
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  #3  
Alt 02.08.2010, 14:49
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Das ist ja das Letzte, die sind wohl Pleite und versuchen noch Geld einzutreiben,
ich würde mir sofort ne andere Versicherung suchen, keine müde Mark mehr überweisen und es drauf ankommen lassen bzw. nen Rechtsverdeher mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen,

gruss dieter
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  #4  
Alt 02.08.2010, 14:55
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ich versuche nun erst mal einen Marderschaden abzurechnen und kündige dann ggf. wegen Nichtleistung.
Es kann sein, dass Du da Pech haben wirst. Du kannst kein ausserordentliches Kündigungrechtgeltend machen, wenn solche Schäden in den VS-Bedingungen von vornherein ausgeschlossen bzw. nicht mitversichert sind.

Allerdings sehe ich trotzdem die Möglichkeit eines Kündigungsrechtes, Ich würde jedenfalls unverzüglich fristlos (!!!) kündigen auch wenn diese Gesellschaft meint, das würde nicht gehen und mich nach einem anderen Versicherer umsehen.

Das hier :
Zitat:
Sofern Sie Ihre Kaskodeckung sicherstellen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich bei einer anderen Gesellschaft zu versichern, bestenfalls mit der Möglichkeit, diese wieder kurzfristig kündigen zu können. Für diesen Zeitraum der Doppelversicherung müssen Sie auch die Prämie doppelt zahlen.
halte ich für eine totale Verxxxxung ! So etwas sollte man an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen melden.


Zitat:
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) war in Deutschland die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und ist zum 1. Mai 2002 in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) integriert worden. Das ehemalige BAV sollte die Belange der Versicherten wahren. Finanziert wurde die Behörde aber fast ausschließlich (zu 90%) durch Versicherungsunternehmen. 10% stammen aus dem Bundeshaushalt. Die Beiräte werden von Versicherungsunternehmen dominiert. Beschwerden werden entgegengenommen, anschließend wird das Versicherungsunternehmen um Stellungnahme gebeten und dann das Ergebnis dem Kunden mitgeteilt.

In begründeten Fällen sollte das BAV als Beschwerdeinstanz genutzt werden. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Aufgrund eines Gerichtsurteils ist das Amt verpflichtet, Statistiken über Kundenbeschwerden zu veröffentlichen. Man stelle sich vor: Je Versicherungssparte und Versicherungsgesellschaft wäre an dieser Stelle (oder per elektronischem Verweis) die Anzahl der Beschwerden pro 10.000 Verträge für jeden Interessenten abrufbar. Sicherlich eine sehr sinnvolle Maßnahme für den Verbraucherschutz.
Das Amt bearbeitet jährlich rund 30.000 Eingaben, davon entfallen rund 90% auf Beschwerden über das Verhalten von Versicherungsunternehmen. Rund 30% der Beschwerden sind erfolgreich, wobei nur rund 10% der Beschwerden rechtlich begründet sein sollen. Adresse der BaFin für Bankenaufsicht & Versicherungsaufsicht:
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
oder
Postfach 1308, 53003 Bonn
Verbrauchertelefon: 01805-122346 (Mo-Fr 8:00 - 18:00) Fon: 0228 / 4108 - 0 Fax: 0228 / 4108 - 1550
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Gruß Fred
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  #5  
Alt 02.08.2010, 14:59
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Jeder Schaden bedeutet ein beidseitiges Kündigungsrecht ;)
Nur wenn der Schadensgegenstand Bestandteil der Vers.-Bedingungen war. Sind Marderschäden nicht in der Teilkasko- / Kaskoversicherung enthalten, gibt es auch kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
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  #6  
Alt 02.08.2010, 15:01
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Jeder Schaden bedeutet ein beidseitiges Kündigungsrecht ;)
Eben....

Zumal wenn nicht vollumfänglich geleistet wird. Nun habe ich im Juli einen Marderschaden (Sensor vom Spurhaltesystem AFIL) beseitigen lassen. Betrag ~ 50€. Dass dieser im Basicpaket Kasko versichert ist, wusste ich gar nicht, bis ich mich über die o.a. Note aufregte und wild auf der hp rumklickte.

http://www.ineas.de/DE/Versicherung/...x?tabid=286#i4

Nun werde ich diesen Schaden natürlich melden und dann schau´n wir mal.
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gregor

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  #7  
Alt 02.08.2010, 15:23
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Nun werde ich diesen Schaden natürlich melden und dann schau´n wir mal.
Klar - würde ich auch tun - aber denke daran, wenn Du morgen den Schaden meldest, dass der Marderbiss natürlich heute war !
(Meldepflicht / Frist eines Schadens)

Schaden ca. 50.-€ !???
Wie hoch ist Deine Selbstbeteiligung ???
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  #8  
Alt 02.08.2010, 15:30
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Hallo Gregor,

ein Sonderkündigungsrecht würde Dir nur etwas bringen, wenn Du Deine ja schon im voraus entrichtete Prämie zeitanteilig zurück bekämst. Dazu wird IIC das Geld fehlen.

Somit wäre ein Sonderkündigungsrecht nichts wert.

Du bist also in der blöden Situation, daß die Kaskoprämie weg ist, und Du keine Leistung dafür erhoffen kannst. Das ist in etwa so, wenn nach Vorkassezahlung ein Versandhändler pleite geht. Du mußt also entscheiden, ob Du "neu kaufst" - also eine neue Kaskoversicherung abschließt.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (02.08.2010 um 15:36 Uhr) Grund: Letzten Absatz angefügt.
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  #9  
Alt 02.08.2010, 15:32
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Somit wäre ein Sonderkündigungsrecht nichts wert.
Aber das muss er abwägen !
Soll er etwa wie von dieser ominösen Gesllschaft vorgeschlagen, eine zweite Versicherung parallel abschliessen ?
__________________
Gruß Fred
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Geändert von Fred (02.08.2010 um 15:38 Uhr)
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  #10  
Alt 03.08.2010, 03:52
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Klar - würde ich auch tun - aber denke daran, wenn Du morgen den Schaden meldest, dass der Marderbiss natürlich heute war !
(Meldepflicht / Frist eines Schadens)

Schaden ca. 50.-€ !???
Wie hoch ist Deine Selbstbeteiligung ???
Naja, der Marderbiss muss ja als erstes mal als solcher identifiziert werden. Aber... an die Selbstbeteiligung habe ich nicht gedacht, die entfällt bei mir nur bei Glasbruch....

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Somit wäre ein Sonderkündigungsrecht nichts wert.

Du bist also in der blöden Situation, daß die Kaskoprämie weg ist, und Du keine Leistung dafür erhoffen kannst.....
Ich zahle immer 1/4 jährlich, aus Prinzip, das entspricht dann einer Kaskoprämie von 56€, damit kann ich leben.

Ich schicke jetzt erst mal so die Kündigung raus, mal auf die Antwort gespannt. Die nächsten Monate ziehe ich ohnehin um und das Fhzg.wird dann umgemeldet.
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gregor

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  #11  
Alt 09.08.2010, 08:01
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Ineas- und LadyCarOnline-Pleite: Ende mit Schrecken

http://www.test.de/themen/versicheru...21962-4121964/
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Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
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Alt 09.08.2010, 09:20
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Im ADAC Magazin stand es, Kündigung liegt vor...
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Alt 09.08.2010, 14:22
sven089 sven089 ist offline
 
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Hallo!

Wie schon vorher mitgeteilt: Jeder Schaden, der mitversichert ist, führt zu eine Kündigungsmöglichkeit. Da sollte man doch ein paar Möglichkeiten habe

Hab mir gleich mal eine neue Marken-Versicherung auf http://www.autoversicherung.net. Die geht hoffentlich nicht pleite.

PS: Eine Versicherung nur für Frauen... Wer hätte das gedacht...
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