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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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wie du beim Führerschein gelernt hast muss jedes Boot mit einer Zugelassenen Beleuchtung ausgerüstet sein. da ist es Egal zu welcher Tageszeit du angehalten wirst oder bei welchem Wetter.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#27
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Ich hab gedacht die Regelung wurde abgeschafft
Hier haben sich auch mal welche darüber unterhalten: http://www.kutterboard.de/showthread...ng-abgeschafft
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#28
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#29
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Zitat:
Binne ist eine BSH-Beleuchtung weiterhin zwingend vorgeschrieben. Im See-Bereich gibt es eine Änderung. Da ich nur Binne unterwegs bin hab ich mich allerdings mit der Beleuchtung See noch nicht auseinander gesetzt. Hier ging es ja auch um binnen bereich.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#30
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okay danke danke !!!
hat hier vielleicht noch jemand n link für schicke funzeln mit zulassung?
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LG Ric |
#31
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Wenn ich richtig gelesen habe hat Dich die Waschpo nur "freundlich" auf Deine nichtzugelassenen Lampen hingewiesen. Du hast also nichts zahlen müssen. So weit so gut. ABER: Wenn du einen Unfall hast und die Versicherer Dein Boot unter die Lupe nehmem hast Du schlechte Karten. Du fährst ein in D nicht zugelassenes Gefährt und das kostet Dich u. U. den Versicherungsschutz!
Gruß Uwe |
#32
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Wenn ich nur bei Tageslicht unterwegs bin, brauche ich überhaupt keine Beleuchtung.
Was haltet ihr von der Aussage?
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#33
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Was ist mit Oldtimern, darf man die nicht mehr fahren wenn sie ihre Lampen vor der Zulassungspflicht bekommen haben?
Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#34
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Hallo Uwe,
Zitat:
Bestenfalls die Leuchten sind nicht zugelassen. Da müßte die Lichterführung schon mit dem Unfall zusammenhängen.
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Beste Grüße John |
#35
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@ JohnB: Wenn du keine zugelassenen Leuchten hast, ist dein Boot nicht verkehrstüchtig (ist nicht meine Meinung sondern offizieller Versicherungsjargon!!!) und dann wird sich jede Versicherung wie ein Aal winden um sich vor einem Schadensausgleich zu drücken! Lies dir mal die Versicherungsbedingungen durch. (Ist übrigens beim PKW genau so)
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#36
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Naja ob ich das so sehen würde mit dem Versicherungsschutz
Mein Boot fährt seid fast 20 Jahren in Deutschland ohne BSH gedönze rum und ich werd das auch wohl nicht mehr umrüsten, es sei denn die alten Lampen geben auf
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#37
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1. Ein Sportboot wird gemeinhin nicht zugelassen. Es geht also nicht um Verlust irgendeiner Zulassung. Die Parallelität zum Pkw gilt nicht. Die Verkehrstüchtigkeit wird durch CE belegt (Wo steht im Übrigen, daß ein Boot überhaupt Beleuchtung haben muß?)
2. Eine Versicherung müßte nachweisen, daß etwaige Ordnungswidrigkeiten (das wäre es im Zweifelsfall) ursächlich für den Schaden waren. Dabei hilft ihr natürlich eine gewisse Vermutung, daß im Zweifelsfall nicht BSH-zugelassene Lichter den Unfall zumindest begünstigten - aber nicht, wenn es hellichter Tag war. 3. Die Bedingungen meiner Versicherung verlangen keine BSH-Beleuchtung.
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Beste Grüße John |
#38
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Zitat:
leider sind die Preise für so eine lächerliche Funzel wiederum unerträglich...
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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#39
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Zitat:
Mit einer Bootszulassung hat dies aber alles nix zu tun, es geht hier rein um die Nutzung des Bootes außerhalb des Tageslichts.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#40
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Zitat:
Sie wird IMHO durch die BinSchStrO gestützt: Die regelt in ihrer EinführungsVO: Artikel 4 (1) Ordnungswidrig im Sinne [..] des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer [..]... und in §3.02 steht: Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter [..] den Bestimmungen der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung [..] entsprechen.Also ist eine OWi nicht gegeben, wenn gar keine Lichter vorhanden sind und auch keine zu führen sind (aka heller Tag).
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Beste Grüße John
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#41
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Zitat:
http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#42
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Da liegst Du (See) etwas falsch. Das ist keine generelle Ausrüstungspflicht. Revierabhängige Sonderverordnungen mal aussen vor gelassen.
WENN Du eine Beleuchtung haben musst dann so wie in deinen Links abhängig von Gebiet See/Binnen und Bootsgrösse. Aber wenn Du nur tagsüber (keine eingeschränkte Sicht) fährst musst Du u.U. keine Beleuchtung haben. Tagsüber heisst von AMTLICHEN!! Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, nicht vom tatsächlichen Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. WENN Du aber aber bei schlechter Sicht oder Nachts fährst musst Du eine Beleuchtung haben, und die muss dann ordnungsgemäß sein.
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Gruß Andreas
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#43
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hab nochmal rechachiert.
Auch binnen scheint es keine Ausrüstungspflicht zu geben. Nur wenn leuchten dran sind müssen sie BSH-Kennzeichnung haben.
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#44
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Zitat:
Sehe ich auch so. Man darf ohne jegliche Beleuchtung fahren. Dann natürlich nur zwischen Sonnenaufgang und Untergang und nicht bei unsichtigem Wetter. Jetskis z.B. sind auch Sportboote und fahren legal ohne jegliche Beleuchtung. Wenn man aber eine Beleuchtung an sein Sportboot anbaut, muß sie zugelassen sein.
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Viele Grüße aus Köln Thomas |
#45
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Was ist jetzt mit alten Booten? dürfen die alten Lampen weiterleuchten oder muss man sie unbrauchbar machen?
Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#46
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wenn lampen, dann BSH zugelassene.
Alles andere ist nicht erlaubt.
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#47
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Also Birnen raus
Danke!
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#48
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soo ich denke die wirds werden...
http://www.hellamarine.com/?a=3&t=3&...ID=352&pcid=11 die is bestimmt ok oder?
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LG Ric |
#49
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Moin,
Zitat:
BSH fordert 2 nm Tragweite vom Licht!! Gruß e-mixer
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#50
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VERDAMMT! aber s ungefähr die bauweise muss es doch mit zulassung geben..
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LG Ric |
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