boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 29.06.2010, 19:54
Benutzerbild von Helldriver
Helldriver Helldriver ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.05.2008
Ort: Nordseeinsel
Beiträge: 678
Boot: Beneteau Antares 6.80
570 Danke in 304 Beiträgen
Standard Vertragsklausel rechtmäßig?

Hallo
Ist in einem selbst entworfenen Mietvertrag die Klausel "Die gesetzlichen Vorschriften zum Mietrecht finden Nachrangig Anwendung" rechtmäßig?
Darf man sich mit so einem Satz einfach über das Gesetz stellen?
Vielleicht hat ja einer von euch eine Antwort darauf.
__________________
Gruß Christian

Abstinenz ist die Kunst, das nicht zu mögen, was man ohnehin nicht bekommt.
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 29.06.2010, 20:00
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.01.2006
Beiträge: 968
6.610 Danke in 2.141 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Helldriver Beitrag anzeigen
Hallo
Ist in einem selbst entworfenen Mietvertrag die Klausel "Die gesetzlichen Vorschriften zum Mietrecht finden Nachrangig Anwendung" rechtmäßig?
Darf man sich mit so einem Satz einfach über das Gesetz stellen?
Vielleicht hat ja einer von euch eine Antwort darauf.
die Klausel ist überflüssig

Denn wenn Du zB in Deinem Mietvertrag Klauseln A, B, C vereinbarst, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, dann ist damit schon zum Ausdruck gebracht, dass die vertraglichen Regelungen gelten sollen - und nicht das Gesetz.

Dann stellt sich nur die Frage, inwieweit die gesetzliche Regelung dispositiv ist, also vertraglich abbedungen werden kann.

Im Wohnraummietrecht zB können gesetzliche Regelungen zu Lasten des Mieters nur sehr eingeschränkt abbedungen werden ... Es kommt also darauf an, was Du konkret abweichend regeln möchtest.

Gruss
Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 29.06.2010, 20:23
makana makana ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 521
614 Danke in 373 Beiträgen
Standard

Geht es um einen Gewerbemietvertrag? Dann wäre das so zu verstehen: "Sofern die Vertragspartner eine bestimmte Sache NICHT geregelt haben - gilt die gesetzliche Regelung".
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 29.06.2010, 20:27
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.01.2006
Beiträge: 968
6.610 Danke in 2.141 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von makana Beitrag anzeigen
Geht es um einen Gewerbemietvertrag? Dann wäre das so zu verstehen: "Sofern die Vertragspartner eine bestimmte Sache NICHT geregelt haben - gilt die gesetzliche Regelung".
die gilt immer, wenn nix geregelt ist, egal, ob gewerblich oder Wohnraum

gruss
Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 30.06.2010, 20:29
Benutzerbild von Helldriver
Helldriver Helldriver ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.05.2008
Ort: Nordseeinsel
Beiträge: 678
Boot: Beneteau Antares 6.80
570 Danke in 304 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen

Dann stellt sich nur die Frage, inwieweit die gesetzliche Regelung dispositiv ist, also vertraglich abbedungen werden kann.

Im Wohnraummietrecht zB können gesetzliche Regelungen zu Lasten des Mieters nur sehr eingeschränkt abbedungen werden
Moin Lars
Besten Dank erstmal für die Antwort. Aber könntest du den Teil im Zitat noch für juristische Laien erklären?
Ich weiß mit Ausdrücken wie "dispositiv" und "abbedungen" nix anzufangen.
__________________
Gruß Christian

Abstinenz ist die Kunst, das nicht zu mögen, was man ohnehin nicht bekommt.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 30.06.2010, 20:37
TomHH
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Moin,

bin zwar kein Jurist, sondern nur.....

Dispositives Recht bedeutet das Recht, welches den Vertragsparteien im Vertrag aufgrund der Vertragsautonomie zur Wahl steht.

In diesem Fall dann also abbedungen werden kann, heißt, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, außer Kraft gesetzt werden kann.

Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
Dann stellt sich nur die Frage, inwieweit die gesetzliche Regelung dispositiv ist, also vertraglich abbedungen werden kann.
Das verstehe ich dann so, das sich hier die Frage stellt, in wie fern hier die Regelung wählbar ist, also die gesetzlichen Vorgaben außer Kraft gesetzt werden kann.

Sollte ich falsch liegen, dann bitte kurze Info.

P.S. Ich dachte immer gesetzliche Regelungen brechen Individualregelungen (AGB usw).
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 30.06.2010, 20:45
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.01.2006
Beiträge: 968
6.610 Danke in 2.141 Beiträgen
Standard

Sorry,

wenn 2 Vertragsparteien eine Vereinbarung treffen, dann soll erst mal die Vereinbarung gelten und nicht das Gesetz.

Beispiel:

"Die Gewährleistung wird ausgeschlossen".

Dann wollen die, das das Gesetz, das die Gewährleistung grundsätzlich regelt, nicht gilt.

Das ist oft möglich.

Deswegen stellt sich in einem zweiten Schritt die Frage, ob man von der gesetzlichen Regelung abweichen darf (sie "abbedingen darf").

Das steht manchmal im Gesetz so drin.

Beispiel:

§ 551 BGB:

Zitat:
§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Siehe Absatz 4 : eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Diese gesetzliche Regelung ist unumstösslich, also nicht dispositiv.

Nun verständlicher ?

Gruss
Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 30.06.2010, 20:48
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Mit solchen sittenwidrigen Klauseln kannst Du den gesamten Vertrag gleich verbrennen.

Fürchterlich (ich bin in der Branche), wie immer wieder juristische Voll-Laien meinen, ausgefeilte Mietverträge aufsetzen zu können. Geh in den Buchhandel oder zu Haus und Grund und besorg Dir einen aktuellen Mietvertrag. Und nicht vergessen: Die Verteilschlüssel für die HNK ordentlich vereinbaren, sonst darfst Du alles nach m² abrechnen.

Im Gewerbebereich sieht es etwas anders aus!
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 30.06.2010, 20:58
Benutzerbild von Helldriver
Helldriver Helldriver ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.05.2008
Ort: Nordseeinsel
Beiträge: 678
Boot: Beneteau Antares 6.80
570 Danke in 304 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Fürchterlich (ich bin in der Branche), wie immer wieder juristische Voll-Laien meinen, ausgefeilte Mietverträge aufsetzen zu können.
Der Vermieter in meinem Fall ist selbst Anwalt. Es geht mir darum nichts zu unterschreiben, womit ich mir selbst schade.
__________________
Gruß Christian

Abstinenz ist die Kunst, das nicht zu mögen, was man ohnehin nicht bekommt.
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 30.06.2010, 21:03
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Helldriver Beitrag anzeigen
Der Vermieter in meinem Fall ist selbst Anwalt. Es geht mir darum nichts zu unterschreiben, womit ich mir selbst schade.
Dann leg den Vertrag gleich bei der Anwaltskammer vor und beantrage den Ausschluß von diesem Winkeladvokaten.
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 30.06.2010, 21:07
Pusteblume Pusteblume ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: Brandenburg / Havel
Beiträge: 5.636
8.174 Danke in 3.379 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Helldriver Beitrag anzeigen
Der Vermieter in meinem Fall ist selbst Anwalt. ...
Wahrscheinlich liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt nicht im Mietrecht.
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 30.06.2010, 21:22
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.01.2006
Beiträge: 968
6.610 Danke in 2.141 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Dann leg den Vertrag gleich bei der Anwaltskammer vor und beantrage den Ausschluß von diesem Winkeladvokaten.
Grober Unfug!

Die verwendete Klausel ist einfach nur überflüssig, weil sie nur wiederholt, was von Gesetzes wegen ohnehin schon gilt. Sie hat also keinen Regelungsgehalt.

Das ist kein Grund, hier Formalbeleidigungen vom Stapel zu lassen.

Auch nicht, wenn man "in der Branche" ist

Gruss
Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 30.06.2010, 21:30
Pusteblume Pusteblume ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: Brandenburg / Havel
Beiträge: 5.636
8.174 Danke in 3.379 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
Grober Unfug!

Die verwendete Klausel ist einfach nur überflüssig, weil sie nur wiederholt, was von Gesetzes wegen ohnehin schon gilt. Sie hat also keinen Regelungsgehalt.

Das ist kein Grund, hier Formalbeleidigungen vom Stapel zu lassen.

Auch nicht, wenn man "in der Branche" ist

Gruss
Lars
Immer langsam mit die junge Pferde. Die genannte Klausel im Vertrag ist irreführend, weil es ja nu jenuch gesetzlieche Regelungen gibt die zwingend sind und nicht abbedungen werden können, die genannte Klausel aber den Anschein erweckt.
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 30.06.2010, 21:33
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
Grober Unfug!

Die verwendete Klausel ist einfach nur überflüssig, weil sie nur wiederholt, was von Gesetzes wegen ohnehin schon gilt. Sie hat also keinen Regelungsgehalt.

Das ist kein Grund, hier Formalbeleidigungen vom Stapel zu lassen.

Auch nicht, wenn man "in der Branche" ist

Gruss
Lars
Da hast Du Dir aber Deine "Formalbeleidigung" um die Ecke gebogen, ne, ne , ne.

Erstens: In meiner Branche basteln sich viele Vermieter Mietverträge zurecht, die sind aber fast immer juristische Laien.

Zweitens: Ein Rechtsanwalt, der einen derart getürkten Vertrag als "Fachmann" seinen Mietern unterjubeln will, ist unseriös.

Zweitens ist aber keine Schlußfolgerung aus erstens.
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 30.06.2010, 21:50
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.01.2006
Beiträge: 968
6.610 Danke in 2.141 Beiträgen
Standard

ich bin raus aus der Diskussion.

Eine völlig unsinnige Klausel ohne nachteilige Wirkung für die andere Vertragspartei ist einfach nur überflüssig (so hab ich es in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema schon genannt) und nicht etwa unseriös.

In 80 Prozent aller Arbeitsverträge steht zum Beispiel "es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen".

Diese Regelung ist nichts anderes als die Regelung im Ausgangsposting.

"Es gilt (im Zweifel) das Gesetz".

Solche Klauseln sind einfach nur überflüssig und haben aber nicht im Entferntesten etwas unseriöses oder anrüchiges an sich.

Wer so etwas behauptet, sollte einmal erklären, welcher Nachteil dem anderen Vertragsteil denn aufgrund so einer Vereinbarung entstehen könnte.

Dass kann 40+ wahrscheinlich nicht.

Ich schreib´ hierzu nichts mehr.

Meine Meinung habe ich dem TO eben noch per PN mitgeteilt, denn der soll ja unter diesen Kommentaren nicht leiden.

Gute Nacht
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 30.06.2010, 23:08
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.045 Danke in 10.498 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
.........
Erstens: In meiner Branche basteln sich viele Vermieter Mietverträge zurecht, die sind aber fast immer juristische Laien.
...........
Stefan, hier gibt es viele User, die wissen alles
und können mehr als die Fachleute

Wenn ich dann lese "In meiner Branche", behaupte
ich einfach mal frech, du bist kein Fachmann und
lebst von "hören sagen".

Es gibt aber hier im boote-forum.de sehr viele
wirkliche Fachleute, die wissen was sie schreiben
und das solltest du akzeptieren, auch wenn es dir
evtl. zu hoch erscheint.

Ich weiß, dass einige Wissende hier nicht mehr
mit Rat und Tat zur Verfügungen stehen, da die
Allwissende meinen, ihr nicht wissen zum besten
zu geben. Ich persönlich finde das Schiet³, da gerade
diese (Fach)User anderen User Hinweise geben können,
die keine "Larifarie" Hinweise sind.

Nimm das bitte jetzt nicht persönlich, aber ich
weiß genau wovon ich schreibe

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 30.06.2010, 23:18
Zitteraal Zitteraal ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Zuhause
Beiträge: 994
Boot: Schwimmt
1.087 Danke in 654 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Helldriver Beitrag anzeigen
Ist in einem selbst entworfenen Mietvertrag die Klausel "Die gesetzlichen Vorschriften zum Mietrecht finden Nachrangig Anwendung" rechtmäßig?
Darf man sich mit so einem Satz einfach über das Gesetz stellen?
Ohne den gesamten Vorgang (Aktenlage) zu kennen ist es nicht möglich, eine Aussage zu treffen.

"Nachrangig" bedeutet nicht unbedingt, dass damit "Geltendes Recht" quasi ausgehebelt werden soll.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 01.07.2010, 04:16
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.092
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.750 Danke in 9.031 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
....

Wer so etwas behauptet, sollte einmal erklären, welcher Nachteil dem anderen Vertragsteil denn aufgrund so einer Vereinbarung entstehen könnte.

....
Z.B. dass ein Laie aufgrund dieser Klausel im Streitfall so eingeschüchtert ist, dass er gar nicht erst prüft, ob die abgedungene gesetzliche Regelung überhaupt abgedungen werden darf, stammt ja sogar von einem Anwalt....

Die salvatorische Klausel sorgt auch letztlich z.B. nur dafür, dass nicht der ganze Vertrag hinfällig wird, bloß weil beim Vertragsabschluß jemand daneben gelegen hat bzw. sich gesetzliche Regelungen ändern.

Z.B. beim Mietvertrag sind die Schönheitsreparaturen ein Klasse-Beispiel. Stehen dort pauschale Fristenregelungen aufgrund eines veralteten Musters, sind diese schlicht ungültig. Hat man aber eine explizite, ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen ist es so leicht nicht.

Ich kann schon verstehen, das ein solcher Passus erst mal verunsichert.
__________________
gregor

Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 01.07.2010, 07:37
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Stefan, hier gibt es viele User, die wissen alles
und können mehr als die Fachleute

Wenn ich dann lese "In meiner Branche", behaupte
ich einfach mal frech, du bist kein Fachmann und
lebst von "hören sagen".

...
Das ist wirklich frech! Ich werde hier wohl kaum meinen Arbeitgeber und meinen Job preisgeben!

Aber man sieht, wie einem hier das Wort im Munde umgedreht wird. Incl. persönlicher (Inkompetenz-) Unterstellungen mit "Totschlagsargumenten".
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 01.07.2010, 07:54
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.045 Danke in 10.498 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Das ist wirklich frech! Ich werde hier wohl kaum meinen Arbeitgeber und meinen Job preisgeben!

Aber man sieht, wie einem hier das Wort im Munde umgedreht wird. Incl. persönlicher (Inkompetenz-) Unterstellungen mit "Totschlagsargumenten".
Stefan, ich (wir) möchten doch gar nicht deinen Arbeitgeber
wissen, darum geht es doch gar nicht

Du solltest Dir mal in Ruhe Lars seine Beiträge durchlesen,
dann wirst du wahrscheinlich erkennen, dass er weiß
was er schreibt!

Ob die Bezeichnung "Winkeladvokaten" in dem Zusammenhang
gut gewählt war, mag ich bezweifeln.

Also fahr dich runter, genieße das schöne Wetter
und lass uns zum Thema zurück kommen.

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 01.07.2010, 08:13
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
...Ob die Bezeichnung "Winkeladvokaten" in dem Zusammenhang
gut gewählt war, mag ich bezweifeln.

Also fahr dich runter, genieße das schöne Wetter
und lass uns zum Thema zurück kommen.

Gruß
UWE
Ein RA legt seinem Mieter einen Vertrag vor, den dieser nicht versteht und der "überflüssige Klauseln" enthält. Und da der Mieter als juristischer Laie in diesem Fall ohne juristischen Beistand nicht erkennen kann, ob er über das Ohr gehauen werden soll oder nicht, wirft das für mich ein sehr schräges Bild auf diesen speziellen RA (nicht auf den Berufsstand).

Das schöne Wetter würde ich ja gerne genießen, aber leider ist der heutige Tag schon wieder voll durchgeplant. Nichts mit Freibad und Co. - die haben meistens schon geschlossen, wenn ich Feierabend habe.
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 01.07.2010, 08:20
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.045 Danke in 10.498 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Ein RA legt seinem Mieter einen Vertrag vor, den dieser nicht versteht und der "überflüssige Klauseln" enthält. Und da der Mieter als juristischer Laie in diesem Fall ohne juristischen Beistand nicht erkennen kann, ob er über das Ohr gehauen werden soll oder nicht, wirft das für mich ein sehr schräges Bild auf diesen speziellen RA (nicht auf den Berufsstand).
.............
Nun, dann gibt es ja das boote-forum.de, das dann
"Aufklärungsarbeit" betreibt

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
............
Das schöne Wetter würde ich ja gerne genießen, aber leider ist der heutige Tag schon wieder voll durchgeplant. Nichts mit Freibad und Co. - die haben meistens schon geschlossen, wenn ich Feierabend habe.
Arme Stefan

Ich überlege mir gerade, ob ich gleich nach Damp fahre,
schließlich bin ich schon fast 3 Tage am arbeiten

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 01.07.2010, 20:14
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
...Ich überlege mir gerade, ob ich gleich nach Damp fahre,
schließlich bin ich schon fast 3 Tage am arbeiten

Gruß
UWE
Dann hätten wir direkt den Übergang zu:
http://www.boote-forum.de/showthread...de#post1803254

Und denk dran, morgen ist YCD-Stammtisch (vermutlich nur in kleiner Besetzung).
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.