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  #1  
Alt 07.06.2010, 22:11
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Standard Flagge am Boot? Verwirrt....

Guten Abend mal wieder liebes Forum,

ich bin etwas verwirrt und ich bin mir natürlich sicher das mir hier geholfen wird.

Mein kleines orangenes Boot hat eine Zulassung / Kennzeichen vom WSA Stuttgart. Kann / darf ich hier einfach eine Deutschlandflagge ans Heck machen? Ich habe eine beim Kauf mitbekommen, bin aber verunsichert.

Da habe ich doch mal irgendetwas von einem Flaggenzertifikat gelesen, bzw. von einem IBS Schein.

Verwirrung, kann ich oder muss ich wieder mal einen anderen Schein beantragen?

DANKE

Marco
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  #2  
Alt 07.06.2010, 22:20
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Hallo Marco.

Selbverständlich darfst du den "Adenauer" (Deutschlandflagge) setzen.



Zitat:
Zitat von Nexus21 Beitrag anzeigen
Guten Abend mal wieder liebes Forum,

ich bin etwas verwirrt und ich bin mir natürlich sicher das mir hier geholfen wird.

Mein kleines orangenes Boot hat eine Zulassung / Kennzeichen vom WSA Stuttgart. Kann / darf ich hier einfach eine Deutschlandflagge ans Heck machen? Ich habe eine beim Kauf mitbekommen, bin aber verunsichert.

Da habe ich doch mal irgendetwas von einem Flaggenzertifikat gelesen, bzw. von einem IBS Schein.

Verwirrung, kann ich oder muss ich wieder mal einen anderen Schein beantragen?

DANKE

Marco
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  #3  
Alt 07.06.2010, 22:23
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Hallo Dietmar,

vielen DANK!

Muss ich da was beachten? Die Flagge ist am Flaggenstock dran und ich habe am Heck eine Befestigung dafür. Einfach beim ablegen setzen und gut?

Was ist dann aber dieses Flaggenzertifikat?

DANKE!
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  #4  
Alt 07.06.2010, 22:23
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Hallo Marco,

natürlich darfst du die Flagge am Heck anbringen und führen!
Du brauchst auch kein Flaggenzertifikat oder ähnliches.

Im Ausland und auf Seeschifffahrtstraßen in D solltest/müsstest du sogar die "Nationale" führen.

Arrrghhh, war mal wieder zu langsam!
__________________
Grüße Thomas
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  #5  
Alt 07.06.2010, 22:29
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Vielen DANK Thomas,

dann mache ich Morgen Abend beim Feierabend fahren gleich mal die Flagge ans Heck!

DANKE
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  #6  
Alt 07.06.2010, 22:29
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Zitat:
Was ist dann aber dieses Flaggenzertifikat?
Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird. ...

I.d.R. sind das aber keine Boote mehr, sondern wirkliche Schiffe!
__________________
Grüße Thomas
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  #7  
Alt 07.06.2010, 22:32
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Ok, also zählt meine 5.50m Schönheit nicht als Schiff
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  #8  
Alt 07.06.2010, 22:52
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Hallo nexus,

das Flaggenzertifikat erfüllt die selben Funktionen wie ein Internationaler Bootsschein vom Adac. Die WSA- Zulassung wird auch weitgehend anerkannt, im Ausland aber möglicherweise nicht überall.

Das Zertifikat stellt das Bundesamt für Hydrographie und Seeschiffahrt kurz BSH aus. Jedes Boot kannst du anmelden, das hat mit der Bootsgröße überhaupt nichts zu tun. Die Nummer des Zertifikates und ein davor gestelltes F- ist deine Nummer.

die vom BSH sind sehr hilfsbereit, wenn du weitere Fragen hast.

viel Spaß

Jörg
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  #9  
Alt 07.06.2010, 22:58
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Aber denke dran.

Normalerweise holt man den Adenauer Abends rein.





Zitat:
Zitat von Nexus21 Beitrag anzeigen
Hallo Dietmar,

vielen DANK!

Muss ich da was beachten? Die Flagge ist am Flaggenstock dran und ich habe am Heck eine Befestigung dafür. Einfach beim ablegen setzen und gut?

Was ist dann aber dieses Flaggenzertifikat?

DANKE!
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  #10  
Alt 07.06.2010, 22:59
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Nexus21 Beitrag anzeigen
Einfach beim ablegen setzen und gut?
... gerne auch schon vorher

Der Adenauer wird gesetzt, wenn der Eigner/die Crew an Bord ist, allerdings erst nach Sonnenaufgang.

Zum Sonnenuntergang holst Du die Flagge dann wieder rein.

Wenn Du zwischendurch fährst, darfst Du sie natürlich drauf lassen;

auf Seeschiffahrtsstrassen musst Du sie sogar führen.

Gruss
Lars

PS: während der WM darfst Du die Flagge sogar am Auto führen
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #11  
Alt 07.06.2010, 23:28
Wohnbusfahrer
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Was hat denn das mit Adenauer zu tun?
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  #12  
Alt 08.06.2010, 06:33
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...ikat/index.jsp Siehe Merkblatt.

Bei hier fraglichem Boot irrelevant, aber die Bootsgröße an sich ist durchaus nicht egal, denn nur bis 15 m kann ein Flaggenzertifikat beantragt werden. Darüber geht es nur mittels Seeschiffsregister, was im Einzelfall eine kostenpflichtige Vermessung bedeuten kann, unter 15 m muss nicht aber darf.
Vorteil Zertifikat ist u.a. das die vergebene Nummer auch als Binnennummer gefahren werden kann.
__________________
Gruß
Kai
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  #13  
Alt 08.06.2010, 07:00
Benutzerbild von Larson180Sport
Larson180Sport Larson180Sport ist offline
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http://www.my-bootscharter.de/flaggenregeln.htm
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Gruß vom Main
Oliver
.................................................. .................................................. ..........
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
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  #14  
Alt 08.06.2010, 09:09
blackmolly blackmolly ist offline
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Hallo KaiB

Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...ikat/index.jsp Siehe Merkblatt.

Bei hier fraglichem Boot irrelevant, aber die Bootsgröße an sich ist durchaus nicht egal, denn nur bis 15 m kann ein Flaggenzertifikat beantragt werden.
Danke für die Richtigstellung, hatte das Detail nicht mehr präsent.

Gruß Jörg
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  #15  
Alt 08.06.2010, 19:09
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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@ Wohnbusfahrer

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Was hat denn das mit Adenauer zu tun?
so wird die Bundesflagge nun mal genannt, genauso wie das 5 DM- Stück "Heiermann" (nach Heinemann) genannt wird.


http://www.solmon.org/Seemannschaft/...E/Default.aspx

Gruss
Lars
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