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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Nein, kein Womo. Ist ein LKW mit 7,49 to.
Gruß Bajo |
#52
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Dann schaut es schlecht aus ..... wenn du einen LKW hast,
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_...-fuer-Lkw.html Wie du herraus lesen kannst, Höchst Zul. GG von 7,5 To mit Hänger.
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Gruß Helmut. ![]() |
#53
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Wie kommst du auf das ???
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_...-fuer-Lkw.html Das Wort *deren* sagt schon alles aus. LKW solo bis 7,5 TO. Mit Hänger bis 7,5 TO.
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Gruß Helmut. ![]()
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#54
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Ok war mir nicht geläufig!
![]() War anderer Meinung! Aber man lernt ja nie aus! ![]()
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#55
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Gruß Helmut. ![]() |
#56
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Hallo nochmal.
Irgendwie steig ich jetzt nimmer durch ... In dem Link oben steht doch "LKW´s mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 to". --> LKW hat jedoch nur 7,49 to. --> Somit sollte es doch eigentlich erlaubt sein Von "Solo" und "nicht solo" les ich da irgendwie nix. ![]() Selbst wenn ich das echte Gewicht des Gespannes addiere, komme ich nicht über die 7,5 to.... (tut wahrscheinlich nix zur Sache) Gibts eigentlich in SLO + HR auch so Spezialgesetze? ***EDIT*** Jetzt hab ich gelesen, was ihr meint: "Lastkraftwagen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 7,5 Tonnen beträgt" Hab den Bezug auf > 7,5 to. jedoch immer nur auf den LKW gesehen und nicht auf das Gesamtgespann Ich glaub ich ruf da morgen mal an. ***EDIT ENDE*** Gruß Bajo |
#57
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habe etwas über SLO gefunden ....
http://www.wkstmk.at/pdf/FahrverbotSL.pdf HR bin ich noch am suchen.
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Gruß Helmut. ![]() |
#58
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Gruß Helmut. ![]() |
#59
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![]() Zitat:
Jetzt schreibst du das dein LKW inkl. Anhänger nicht über 7,5 To wiegt. ![]() Somit könntest du beruhigt fahren und brauchst kein WE- Fahrverbot zu beachten. Natürlich wenn alles genau passt mit dem Gewicht. Aber das weißt du am besten. ![]()
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Gruß Helmut. ![]() |
#60
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![]() Zitat:
ist dann vielleicht etwas schief rübergekommen. LKW hat Zul.Gesamtgewicht von 7,49 to. Die Echte Masse ist def. unter 7,5 to. Ich glaube aber nicht, dass sich irgendjemand in Ö für das echte Gewicht interessiert, sondern für das Zul.Gesamtgewicht. Gruß Bajo |
#61
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FAHRVERBOTE
Gemäß Artikel 1 der Verordnung über die Beschränkung des Verkehrs auf den Straßen der Republik Slowenien (Amtsblatt des Republik Slowenien 38/99; in Kraft per 1. Juni 1999) gilt ein Fahrverbot auf praktisch alle Hauptstraßen und Autobahnen innerhalb der Republik Slowenien für folgende Fahrzeuge: w Lastfahrzeuge und Fahrzeuggruppen, deren größte erlaubte Masse 7,5 t übersteigt; w Traktoren, Motorkultivatoren, Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen: w Lastfahrzeuge und Fahrzeuggruppen mit zwei Stockwerken, sowie Wohnmobile und Wohnanhänger, außer leichte Fahrzeuge, die auf Basis eines Personenkraftwagens aufgebaut wurden; Zu folgenden Zeiten w jeden Sonntag, Feiertag oder sonstigen arbeitsfreien Tagen von 6:00 bis 22:00; w Karfreitag von 14:00 bis 22:00; In der Zeit zwischen 15.6 und 5.9 (Tourismus-Saison) w jeden Samstag 6:00 bis 13:00 __________________________________________________ __________ So wie ich das hier verstehe darf auch ein Wohnmobil in der Zeit nicht fahren?! Welches Womo ist auf PKW Fahrgestell aufgebaut? Oder stehe ich irgendwie auf der Leitung?
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#62
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![]() Zitat:
Da unterliegst du einem fatalen Irrtum. In Österreich sind in allen Bundesländern Verkehrs-Kontrollplätze eingerichtet, auf denen Fahrzeug-Lenker und Gewichtskontrollen stattfinden. Vor allem werden auch LKW (auch unter 7,5to) auf technischen Zustand und Überladung kontrolliert. Und das ist auch gut so ![]()
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___________________ Gruß Werner |
#63
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![]() Zitat:
Wieso ist der Irrtum "fatal"? ![]()
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Beste Grüße John |
#64
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![]() Hätte ich besser schreiben sollen, du unterliegst einem Irrglauben? ![]()
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___________________ Gruß Werner |
#65
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![]() Zitat:
Wobei ich nochmals gelesen habe .... bei dir. LKW unter 7,5 To, aber mit Hänger + 2,7 To ...... machen zusammen rund 10 To Gesamtgewicht. Also viel zuviel ...... des guten.
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Gruß Helmut. ![]() |
#66
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![]() Zitat:
Ich denke, nachgemessen wird aber nur wenns darum geht, ob man zuviel hat und nicht, ob evtl. "zuwenig". Zuviel (zul. Gesamtgewicht) haben tun wir definitiv nicht. ![]() Es geht lediglich darum, ob das Nacht-Fahrverbot jetzt auch für einen LKW < 7,5 to (echte ~4 to) und einen Trailer mit Boot mit 2,7 to (echte ~ 2,4 to) gilt. Hab aber jetzt mal bei den "Experten" aus dem obigen Link angerufen. Morgen mehr. (war für die jetzt auch nicht gleich klar ![]() Wenns ne Strafe für zu wenig Gewicht gibt, dann finden wir hierfür schon eine Lösung. ![]() Gruß Bajo |
#67
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![]() Zitat:
Wie gesagt, echte 4 to + echte 2,4 Tonnen (cirka). Sollte so ungefähr 6,5 to. ergeben. Wenn man mit dem echten Gewicht rechnet, dann ist also noch Luft für 1-2 Bierchen. Es geht eigentlich nur darum, ob ich mit echten Kilos rechnen kann oder die zul. Gesamtgewichte zählen. Berichte morgen mal über den aktuellen Stand...... Gruß Bajo |
#68
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![]() Zitat:
Aber schön langsam kommen wir auf einen grünen zweig. ![]() Also ich bin kein Experte .... aber mit deinen Gewicht würde ich mal sagen das du fahren kannst. Auch wenn sie dich abwägen ..... bei einer Kontrolle, du bis weit unter 7,5. Aber sollen mal die Experten sprechen. ![]()
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Gruß Helmut. ![]() |
#69
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![]() Zitat:
![]() ![]() Anders kann ich mir das nicht Vorstellen. Denn da würden sehr viele .... und noch mehr Strafe zahlen. Vielleicht meinen die Slowenen so Ami Womo ..... die einen Autobus gleich kommen. ![]()
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Gruß Helmut. ![]() |
#70
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Hallo zusammen,
es gibt NEWS. Die lauten Jein! ![]() Die Autobahnpolizei aus Melk sagt Ja, kein Problem, wir dürfen fahren. Die vom Ihk sagen auf gut Deutsch, Nein bzw. keine Ahnung, aber zumindest hab ich jetzt !!! 7 !!! Seiten Östereichischen Gesetzestext per FAX bekommen, wo alles drin steht. ![]() ![]() Ich glaub ich hab jetzt eigentlich nur noch eine Frage, WER KENNT DEN BUSSGELDKATALOG FÜR Ö UND KANN MIR SAGEN, WAS DER SPASS KOSTET WENN WIR EINFACH FAHREN UND DRAUF SCH§&%& ? ![]() Ne Quatsch. Der einzigste Fakt ist eigentlich, dass das echte Gewicht Wurst ist und nur die zul. Gesamtgewichte zählen. Ob jetzt allerdings ein LKW < 7,5 to mit Hänger < 2,7 to fahren darf ist immer noch net klar.......... ![]() Gruß Bajo |
#71
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Na bumm Bajo, einfach hast du es nicht ...... wirklich.
Aber .... ich möchte schon sagen ...... und ich habe es Hautnah gesehen. 3er BMW mit Tandemtrailer wo die Reifen in den Kotflügel schon streifen ...... und sie fahren doch. Gewicht ?? zuviel ?? egal. ![]() Aber das hilft dir jetzt auch ned weiter.
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Gruß Helmut. ![]() |
#72
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![]() Zitat:
Moin liebes ![]() bin da über diesen Satz gestolpert 6 rote Handfackeln mit Zündhölzern (wasserdicht verpackt) wie sollen diese Fackeln aussehen??? habt ihr ein Bild oder Link? brauche ich einen Pyroschein? will im August nach Rab ![]() danke schon mal im vorraus m.f.G. Sven
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m.f.G. Sven ![]() |
#73
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AWN "NICO" Signalgeber mit 6 Roten Signalpatronen. ca 50€
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand ![]()
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#74
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![]() sowas ??? Danke und brauche ich dafür einen Schein??? und ist es ein muss in HR??? m.f.G. Sven
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m.f.G. Sven ![]() Geändert von Sunseekersven (15.05.2010 um 18:21 Uhr) Grund: bild |
#75
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Jo Jo Jo wasn hier los????
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m.f.G. Sven ![]() |
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