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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zusammengefasst stellt sich das für mich so dar:
Die Versandkosten haben Dich ursprünglich nicht gestört. Nun hat die gelieferte Ware Schrammen und Kratzer (was ja unbestritten ein Reklamationsgrund ist). Der Händler verweist auf seine AGB und verlangt eine Bescheinigung des Spediteurs. Die hast Du nicht (weil es auch kein Transportschaden ist). Jetzt versuchst Du den AGB-Spieß umzudrehen und die dort nicht genannten Versandkosten als Preisnachlass für die Schrammen und Kratzer einzuklagen. Irgendwie spielt ihr beide mit gezinkten Karten ![]() Da der Hänler Dein Geld hat, wirst Du (auch an Hand des Wertes der Sache) entscheiden müssen, ob Dir das einen Rechtstreit wert ist oder Du mit den "Schönheitsfehlern" leben kannst. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#27
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(Meine Erfahrung sagt mir jedenfalls, dass es so ganz gut funktioniert...) Visara.
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#28
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Es steht offensichtlich ALLES schon in in der Artikelbeschreibung - oder warum steht dort, dass der kostenlose Versand nicht für Speditionsware gilt. Kontrolle auf Transportschäden, willkommen im Leben, das IST einfach so und wird sicher im Streifall kein Richter dieser Welt anzweifeln. Der Fahrer MUSS warten, bis Du kontrolliert hast. Das ist bei Massenware oder nicht sofort erkennbaren Mängeln ein wenig aufgeweicht, aber ein Kratzer ist nicht solch ein Mangel. Fakt ist offensichtlich, es hat einer aus dem Verein etwas für den Verein bestellt und Du bist der Ansicht das war ein Fehler. Nun willst Du raus aus der Nummer und streitest Dich mit fadenscheinigen Ausreden darum ob, warum und wie. Das nächste Problem sind die Kratzer, die der Händler natürlich nicht so akzeptieren wird und Dir wahrscheinlich zuschreibt. Und nun bist Du da, wo Du gar nicht hinwolltest, in der Zwickmühle. Mein unmaßgeblicher Tipp ist der, wenn die Anlage ansonsten funtioniert (Kratzer bekommt eine mobile Anlage eh beim ersten Aufstellen), dann gib Ruhe. Ob Palette oder Päckchen ist bei Speditionen ziemlich egal, früher haben die sogar minimum einen Palettenplatz mit etwas mehr als einen m³ Berechnet - heute eben meist ein minimum Gewicht. Alles andere, auch Dein Schaden, ist nicht Dokumentiert und damit irrelevant. Noch ein Wort zum Handwerk, ordentliche Arbeit wird ordentlich bezahlt - aus. Beim Frisör hab ich noch einen reklamieren sehen, und wenn dann hat der trotzdem bezahlen müssen. Nur geht es hier um eines, der Händler ist ein A*rsch und bietet nicht wie irgendein eBay Schuppen an. Der Händler ist immer ein A*rsch. So soll der Eindruck erweckt werden. Dem ist nicht so! Nun kannst Du Dich gerne juristisch mit dem Händler über seine und Deine Pflichten auseinandersetzen. Dauert und endet im Vergleich oder darin, dass Du nicht das bekommst was Du meinst, was Dir zusteht. Ich würde meine Zeit nicht damit verschwenden. (hab ich hier grad eh schon gemacht)
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Gruß Ludwig |
#29
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sollte in den AGB keine "Salvatorische Klausel" sein (bitte einfach den Onkel Guugel anwerfen). werden diese ungültig wenn nur eine Klausel ungültig ist. Damit gilt das BGB (im Falle von Privatkunden) oder das HGB in Verbindung mit dem BGB (im Falle von Firmenkunden) wo der Verein eingeordnet ist, weiß ich nicht, ich vermute mal eher bei den Firmenkunden. Es ist nicht das Recht von Kunden sich im Nachhinein über den Vertrag zu ärgern und diesen anfechten zu wollen, Verbraucherrechte (ob die überhaupt gelten ist fraglich) sollen den verbraucher schützen. Wann die Ware beschädigt wurde, kann keiner mehr nachweisen. An das Gute mag ich nicht mehr glauben bei der Story. Gut ist nur, dass all das nun seit gestern im Gockel zu finden ist - auch für den Händler, der sich das sicher schon ausdrucken lassen hat ![]()
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Gruß Ludwig |
#30
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das wäre dann aber ein Verdeckter Mangel/Schaden der mit dem Spediteur nichts zu tun hat. Für versteckte Mängel gibt es allerderings sehr enge Fristen. Früher waren es mal 3 Tage. Wie das heute aussieht bin ich mir nicht so sicher, aber unsere Lieferanmten sind da immer recht kulant, wenn die Verpackung in Ordnung war. Aber man sollte so etwas schnellstmöglich beanstanden und kann dann sicher auch einen Umtausch verlangen. Was die Versandkosten anbetrifft, so wurden die ja wohl eindeutig angezeigt und auch bei der Betsellung von eurem Vereinsmitglied bestätigt. Da würde ich sagen dumm gelaufen. Denn selbst wenn ihr die AGBs anfechtet, so würde doch auch die Klausel mit Versandkostenfrei ungültig werden, und damit die 49,00 € rechtens werden oder? Gruß Ingolf
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Dehler Delanta 76 Baujahr 1975
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#31
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![]() In der Artikelbeschreibung steht eben nichts von Speditionsware, sondern der Link zu den AGB (ab 150€ frei). Es ist auch nicht erwähnt, dass es sich um Speditionsware handelt. Die Bestellung war weder ein Fehler noch suche ich nach Ausreden, lediglich versuche ich, die rechtliche Lage zu klären. Ordentliche Ware oder Arbeit bezahle ich auch sehr gerne. Dass der Händler ein Axxx ist, hab ich nie behauptet, nur sein Umgang mit dem Kunden ist sehr arrogant. Und bei ebay bietet er auch an, ist das was Schlimmes ![]() Juristisch wird es sich kaum lohnen, das ist mir auch klar. Wenn du meinst, du verschwendest deine Zeit hier, dann lass es doch einfach.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#32
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Das ist ja eben meine Frage. Zählen die AGBs oder was endlich im Warenkorb/Rechnung steht.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#33
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Vielleicht solltest du den Experten hier mal die AGBs zum Lesen geben.
Normalerweise müßte der Händler euch diese zugeschickt haben mit einer Bestellbestätigung, ansonsten sind die AGBs meines Wissens sowieso ungültig. Gruß Ingolf
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Dehler Delanta 76 Baujahr 1975
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#34
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Nicht bezahlt - gibt es bei mir nicht! Das hat aber mit dem Thread NULL zu tun! Wo ist das Problem.. ![]() ich habe schon zig mal Privat etwas irgendwo tel. oder online bestellt und dann zurückgeschickt! Diese Freiheit nehme ich mir. Sollten die Unternehmen das umlegen - bitteschön. Solange das gesetzlich geregelt ist, werde ich niemals ein schlechtes Gewissen dabei haben! Wenn das ein Händler nicht akzeptieren will, nehem ich den nächsten! Und wenn der Threadstarter aus irgendeinem Grund die Ware loswerden will, dann sei ihm geraten, diese Rücktrittsklausel binnen der 14 Tage auszuschöpfen! Das ist weder frech, noch unverschämt. Das nennt sich Handel!!! Dem würde ich eine Frist setzen, das Zeugs abzuholen, und voll zu erstatten, und einen Mahnbescheid bei nichterfüllung hinterher. Genau dieser Händler würde das gleiche mit EUCH allen machen - genau so!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() Geändert von Style (01.04.2010 um 11:54 Uhr)
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#35
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Danke Daniel, oben hab ich nun zum zweiten mal zitiert, was Du geschrieben hast. "Am rechten Seitenrand neben der Artikelbeschreibung steht der Hinweis, dass der kostenlose Versand nicht für Speditionsware gilt". Also, was hab ich nicht gelesen? Etwas was nicht in Deiner Beschreibung steht, nämlich dass der Hinweis immer dort steht, oder was ist es? Hör auf, für mich ist klar, Du willst den Händler abzocken, Ende. Bestellt und Versandkosten ANGEBLICH nicht bemerkt - Dein Fehler, oder der des Bestellers. Paket bei Ankunft nicht kontrolliert - DEIN Fehler, oder der Fehler desjenigen der es annahm. Nun soll der Händler Preisnachlass geben - warum? Er tuts nicht - und jetzt werden Haar gespalten. Ich hoffe im Falle des Rechtsstreites, dass Du hinten runter fällst. Ehrlich. Deine Praktiken machen meine Kunden kaputt, vor allem die, die ehrlich sind (ich hab nur ehrliche (hoffe ich). Da werden 300 Euro an einem Wochenende aus dem Auspuff geblasen und wegen der 50 Euro (die von vorne herein klar waren) wird hier ein Aufstand gemacht - Mann, Mann.
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Gruß Ludwig |
#36
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![]() Da bekommst Du die AGB's auch nicht bei jeder Bestellung zugeschickt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#37
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![]() Was hast Du eigentlich zuerst bemängelt, die Versandkosten oder den Zustand der Ware ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#38
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Du verschwendest schon wieder deine (und meine) Zeit.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#39
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Auch hier ist die Angelegenheit relativ schnell durch ein Telefonat zwischen
Versender und Kunden zu klären. Die hier gegebenen Ratschläge bestehen nur aus Halbwissen und basieren auf Angaben des Kunden. Gibt aber bei einem Geschäft immer min. zwei Partner!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#40
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Um den anderen Partner wenigsten auch virtuell kennen zu lernen hatte ich schon zweimal um Nennung des Händlers und der Ware gebeten. Aber das ist wohl Haffskippers Geheimnis.
Oder es ist peinlich, weil der Versandkostenhinweis sowohl auf der Produktseite als auch im Warenkorb unmissverständlich vorhanden ist ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#41
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Produkseite nein, Warenkorb ja. Schrieb ich aber schon mehrmals.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#42
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Stehe mit dem Händler im Kontakt, wollte nur meine Verhandlungsposition bewerten (lassen).
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#43
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![]() Zitat:
![]() ![]() Und auch zum zweiten mal, was hast Du nun zuerst bemängelt: Versandkosten oder Artikelzustand ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#44
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![]() Zitat:
Also, wann bestellt, wann geliefert, wann was bemängelt usw. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#45
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![]() Zitat:
Zuerst habe ich den Zustand der Artikels beanstandet. Weil der Händler daraufhin auf seine AGB hinwies (Bestätigung durch Spediteur), wies ich ihn auch auf seine AGB (versandkostenfrei) hin. Auf meinen Einwand hat er nicht reagiert, besteht auf die Bestätigung vom Spediteur.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." Geändert von Haffskipper (01.04.2010 um 13:13 Uhr) |
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![]() Zitat:
Mich interesierte nur, welchen Stellenwert die AGB in einem Kaufvertrag haben. Danke an alle, die sich bemüht haben. ![]()
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." Geändert von Haffskipper (01.04.2010 um 13:11 Uhr) |
#47
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Mann, Mann Daniel,
die Pflicht zur Prüfung der Ware steht sogar im BGB. Woher soll der Versender wissen, wo die Ware beschädigt wurde? Die Frachtversicherung zahlt keinen Pfennig ohne den Vermerk auf den Frachtpapieren. Lutz hat es schon richtig erkannt worum es hier geht. Ach ja, und selbstverständloich gelten die AGB, nur wurden sie für Speditionsware Eineindeutig in Bezug auf frachtfreie Lieferung ergänzt/geändert und mit dem Auslösen der bestellung hast Du das, weil Du es ja im Warenkorb sehen kannst, bestätigt. Mit anderen Worten, Deine "Verhandlungsposition" ist miserabel. Du kannst auf Kulanz hoffen - aber wer weiß was für einen Tanz Du schon gemacht hast, dann ist auch Kulanz vorbei.
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Gruß Ludwig |
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