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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
![]() Folgendes Problem: Bei einem Onlinehändler wurde einen Artikel gekauft. In den AGB steht, ab 150 € Warenwert ist der Versand kostenlos. In der Artikelbeschreibung ist ein Link zu den AGB. Am rechten Seitenrand neben der Artikelbeschreibung steht der Hinweis, dass der kostenlose Versand nicht für Speditionsware gilt. Dass der Artikel Speditionsware ist, ergeht nicht aus der Beschreibung. Im Warenkorb erscheinen dann aber 49,50 € Versandkosten, die auch bezahlt wurden. Meine Frage: Ist das o.k. so, oder könnte man sich auf die AGB berufen und die Versandkosten zurück fordern? ![]()
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#2
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Wenn der Online Händler ein lieber Kerl ist gibt es beim nächsten mal vielleicht etwas dazu. Ist aber nur meine, unmaßgebliche, Meinung zu solchen Themen. Gruß Ludwig
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#3
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Leben lassen ist richtig. Aber ich finde die 50€ nur ´n bissl viel.
Übrigens gehts nicht um mich, wurde im Verein bestellt.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#4
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Für eine Palette? Egal wieviel drauf ist berechnet der Spediteur eben normal einen m³, oder bei Gewicht min. 150 kg.
Ja nachdem wie weit der Weg ist, ist das eher normal. Überleg mal, wenn der Shop Betreiber bei 150 Euro Warenwert eben die 50 Euro auf seiner Rechnung hat - sind grad mal 33% und das ist i.d.R. die Spanne. Deshalb, leben lassen.
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#5
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Hier geht es eigentlich darum, so verstehe ich das, dass die AGB´s andere
Inhalte hat, als das angepriesene und gekaufte Angebot. Und rein rechtlich, hat er bei einem Angebot mit KEINEN VERSANDKOSTEN, auch KEINE VERSANDKOSTEN zu bezahlen. Die AGB´s sind hier für den Verbraucher irreführend nachteilig, und daher als unwirksam zu sehen. Zitat:
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]()
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#6
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AGB hin und unglückliche Artikelbeschreibung her, wenn Euch die Versandkosten zu hoch sind, warum habt Ihr dann trotzdem bestellt ![]() Wären die 49,90 € nicht im Warenkorb sondern nur auf der Rechnung erschienen könnte ich Euren Unmut verstehen ![]() Aber so ist das m.E. wie eine falsch ausgepreiste Ware im Supermarkt, der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande. Ein Recht auf den (irrtümlich) zu geringen Preis besteht da auch nicht . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#7
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#8
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Die Bestellung wurde jemanden gemacht, der mit Onlinebestellung noch nicht so bewandert ist.
Mir ist es im nachhinein aufgefallen.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#9
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Ich finde auch immer recht seltsam wenn z.B. auf den Versandkosten im ebay-Handel herumgeritten wird.
Wird irgend jemand gezwungen zu kaufen ???????? Wenn jemand etwas für z.B. 10,- haben möchte und zzgl. noch 8,- Versandkosten berechnet werden ist es doch der freie Wille des Käufers das Teil zu bestellen , oder ?? Denn die Versandkosten erscheinen doch immer bevor jemand auf den "Absenden" button drückt. Geiz ist eben nicht immer Geil ![]() Michael |
#10
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Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#11
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![]() Er kann doch lesen was da auf dem Bildschirm steht, oder? Sonst wäre er nicht Geschäftsfähig - dann wäre das Geschäft ungültig....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#12
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STIMMT - das im Warenkorb habe ich übersehen. Ist natürlich richtig!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#13
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NUTZE ES - damit die erkennen, dass das nicht so fair ist.
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]()
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#14
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Lesen schon, nur eben nicht die AGB.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#15
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Ist natürlich eine Option. Wollte ich aber verhindern, um unötige Kosten zu verhindern.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#16
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Der Warenwert wird bestimmt erstattet, aber die Versandkosten
![]() Da ist die Rechtsprechung offensichtlich nicht ganz eindeutig. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. Geändert von B4-Skipper (31.03.2010 um 20:24 Uhr)
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#17
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Das Gesetz ist völlig eindeutig:
1.) Der Käufer bestimmt ob er etwas zurückgeben möchte. 2.) Der Verkäufer bestimmt, wie das geschieht. 3.) Wenn der Käufer sich daran hält gibts das Geld zurück, incl. der Versandkosten für die ursprüngliche Sendung und, bei Warenwert > 40€, für die Rücksendung. Der Streit entzündet sich regelmässig daran, dass der Käufer 2. ingoriert und z.B. die Sendung "Gebühr zahlt Empfänger" in die nächste Poststelle wirft. Wenn der Verkäufer was anderes vorschreibt wird er die Mehrkosten, die ihm dadurch entstehen, in aller Regel nicht zurückzahlen müssen. Das aber sehen viele Käufer erst vor Gericht ein - und manche selbst dort nicht. Ich an Daniels Stelle würde das Teil behalten, 40,-- sind fair für Palettenware, der Besteller konnte das vor Absenden der Bestellung sehen, damit ist nach gesundem Menschenverstand (der etwas anderes ist als die Situation vor Gericht) alles in Butter. Im übrigen wird das diesbezügliche Gesetz sich bald ändern, auch die EU sieht ein, dass zwei Wochen gefahrene Winterreifen, verfleckte Ballkleider und gebrauchte Erotikspielzeuge nach "Rückgabe wegen Nichtgefallen" nicht erneut in Verkauf gebracht werden können, um nur ein paar der krasseren Fälle zu nennen. Schöne Grüße, Jörg
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#18
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![]() Zitat:
Ich habe verstanden, dass es bei dem Artikel stand "Lieferung per Spedition" und dann noch einmal im Warenkorb. Da ist nix misszudeuteln. Eine Palette kostet eben mehr als ein Paket, so ist das nun mal. Frachtfrei? Was glaubt ihr wie das geht? Da wird die Fracht eben im VK eingerechnet. Glaubt wirklich irgendjemand es gäbe was geschenkt? style0410, Du bist, glaub ich, Frisör, oder. Was ist wenn einer sagt, nö so wollte ich das nicht das bezahl ich nicht? Wenn er wirklich nicht bezahlt, wer bezahlt Deine Angestellten? Richtig, alle anderen, ehrlichen. Aber im direkten handwerk hast Du selten solche Probleme, ich weiß, da kann man gerne auf das Fernabsatzgesetz hinweisen. Nein, ich betreibe keinen Internetshop! Ich betreue welche und bekomme deswegen mit was da abgeht!
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Gruß Ludwig |
#19
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Woher hast du eigentlich, dass es sich um eine Pallette handelt? Es ist eine mobile Musikanlage, die ein bischen schwerer ist als eine Normale. In der Artikelbeschreibung stand nichts von Speditionsware, sondern der Link auf die AGB, versandkostenfrei! Außerdem ist es nicht die einzige Sache, die mich an diesem Deal ärgert, wobei der Händler immer auf seine AGB pocht. Nun wäre es ja recht und billig, wenn ich das auch täte. Es geht hier nicht darum, auf Teufel komm raus Geld zu sparen sondern gleiches Recht für alle. Und im Handwerk ist es doch ähnlich. Wenn ich für mein Geld nicht das bekomme was nicht abgesprochen war, wird nachgebessert oder Preis nachgelassen.
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#20
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Nenn doch mal Ross und Reiter, also Händler und Produkt, dann kann man sich ein Bild machen.
Was ich nicht verstehe, die AGB bis ins letzte Detail gelesen (so soll es ja auch sein), aber die Bestellung nicht ordentlich kontrolliert oder die Versandkosten bewusst akzeptiert. Es fällt mir doch ins Auge, wenn der Endpreis erheblich über dem Warenwert liegt ![]() Und nun gleiches Recht für alle ![]() Du beharrst auf die Versandkostenfreiheit der AGB, der Händler auf die in der Bestellung unmissverständlich ausgewiesen Versandkosten. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#21
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![]() Zitat:
![]() Vom Händler in der Bestellung aufgeführt und von Dir (Euch) durch Absenden der Bestellung akzeptiert. Zitat:
![]() Du suchst jetzt nicht etwa nach dem Haar in der Suppe ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#22
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Wie oben schon erwähnt habe ich die Bestellung nicht selbst getätigt.
Mir sind nachher die hohen Versandkosten aufgefallen und habe nachgeforscht. Ich meine nur, dass evtll. entstehende Speditionkosten in den AGB (und in der Artikelbeschreibung) erwähnt werden müssen.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#23
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![]() Zitat:
![]() Die Anlage hat u.a. Schrammen und Kratzer am Gehäuse, die an einer Neuware unüblich sind. Der Händler ist aber nicht bereit, einen Preisnachlass zu geben und verweist auf seine AGB, wonach der Spediteur einen Transportschaden bescheinigen muss. Haben wir natürlich nicht, da das Paket äußerlich unbeschädigt war.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#24
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Das ließ sich im Eröffnungsposting zwischen den Zeilen schon erahnen...
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Sowohl Händler als auch Käufer scheinen sich häufig darin einig zu sein, dass es Gewerbetreibenden mit der Definition von AGB´s ermöglicht wird, eigene Gesetze zu schaffen. Dem ist selbstverständlich nicht so! Und deshalb sind viele Klauseln in AGB´s Blödsinn. Welche das im Einzelnen sind, gilt es herauszufinden. Die o. g. Klausel ist meiner Meinung nach Unsinn, weil sie dem Händler grundsätzlich ermöglicht, auf Kosten der Kunden fehlerbehaftete Ware zu versenden; der Kunde wird genötigt, die Ware direkt bei Erhalt im Beisein des Spediteurs zu prüfen (optisch und technisch). Ich würde mal in diese Richtung 'googeln'... Gruß Visara.
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#25
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Und welcher Fahrer stellt sich mit mir solange hin, bis ich die Ware peinlichst überprüft habe. Ist wohl nicht realistisch. Hab ich bis jetzt auch nie gemacht, weil ich immer dem Händler vertraut habe.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
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