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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hintergrund:
Ich schliesse ab Montag mein Geschäft. Der Käufer des Inventars holt dieses aber erst im Laufe des -bereits bezahlten- Monats April ab. Mein Vermieter möchte aber vorab einen Schlüssel fürs Geschäft, um das Ladenlokal ohne mich evtl. Interessenten zu zeigen. Ich habe aber versicherungstechnische Bedenken, wie auch meine Versicherung... Das Geschäft ist nämlich komplett mit Ware bestückt ![]() Meine Frage also: Muß ich einen Ladenschlüssel aushändigen, oder muß ich lediglich zu den mit mir abgesprochenen Besichtigungsterminen anwesend sein, wie ich glaube. Ich male nämlich einfach mal ein Horrorszenario: Der Vermieter läßt sich in meiner Abwesenheit austricksen, es fehlt Ware, die eigentlich per Vertrag schon dem Verkäufer gehört, der ist sauer über den Fehlbestand und kündigt den Kaufvertrag ![]() In diesem Fall wäre ich nämlich der gelackmeierte, was ich verständlicherweise gerne vermeiden würde.
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Grüße, Guido ----------------------------------------------------- Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt, um das Leben zu gewinnen, und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse) |
#2
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Nein!
Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]()
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#3
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Glaube kaum das du dazu verpflichtet werden kannst,einen Schlüssel abzugeben.Bei der Besichtigung mußt halt anwesend sein,mehr nicht.
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#5
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Du glaubst richtig ! Du musst ihm keinen Schlüssel geben.
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Grüße Jens ![]() ![]()
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#6
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Na prima, dann liege ich ja richtig. Wird ihn zwar nicht freuen, ist aber nunmal nicht mein Problem
![]() Jungs, danke schon mal für die schnellen Antworten. Ein Grund mehr, stolz auf unsere Forengemeinschaft zu sein ![]()
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Grüße, Guido ----------------------------------------------------- Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt, um das Leben zu gewinnen, und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse)
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#7
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Gib die Schlüssel dem Käufer und schick ihn auf die Besichtigungstermine...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#8
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Bahh, watt biss Du für ene fieese Charakter....
![]() Grundsätzlich gar nicht falsch, die Idee, aber: Der Käufer macht nicht an Ort und Stelle weiter, sondern zieht mit dem Geschäft nach Rheinland Pfalz, das sind einfache Strecke ca. 250 km ![]()
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Grüße, Guido ----------------------------------------------------- Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt, um das Leben zu gewinnen, und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse) |
#9
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wär' ja auch noch schöner...
auch wenn's mich als vermieter mal in eine brenzlige situation gebracht hat, ist es definitv so, dass niemand irgendjemandem einen zugang zu gemieteten/gepachteten räumen zu gewähren hat. der mieter/pächter darf bis zum allerletzten tag des mietverhältnisses alleine entscheiden, wer wann das objekt betritt und wer nicht. ausgenommen unsere ordnungsmacht im besitz eines durchsuchungsbeschlusses natürlich ![]() also zwei, drei feste termine ausmachen, zu denen dein vermieter potentielle interessenten einladen sollte, denn ausserhalb dieser zeiten gewährst du keinen zugang. mit dieser lösung wäre doch jedem geholfen.
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#10
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M.W. bist du nicht verpflichtet einen Zweitschlüssel Dritten auszuhändigen.
Bei Wohungen bist du verpflichtet, Besichtungstermine zu ermöglichen. Wie das bei Gewerbe aussieht, weiß ich nicht. Auch wenn es gesetzl. vorgeschrieben wäre, würde ich keinen Schlüssel aushändigen; mich aber bereit erklären, bei Besichtigungen, so sie denn zu üblichen Zeiten stattfinden und nicht jeden Tag sind.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
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