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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
bezüglich der Bootzulassung hat sich in Kroatien nichts geändert. Nach wie vor, braucht man bei der Zulassung die Bootspapiere (Eigentumsnachweis und Zulassung), Reisepass, oder Personalausweis, Personenliste (beim Hafenamt erhältlich) und ab 15 KW die Versicherung. NEU ist, dass die NAUTIKER, also diejenigen, die ihren Urlaub auf dem Boot (Yacht) verbringen, künftig die Kurtaxe beim Hafenamt bezahlen werden. Es sind noch Einzelheiten zu klären, wer beim Hafenamt das Geld kassiert. Bootsführerschein und die Funklizenz sind natürlich Pflicht. ![]() ![]() ![]() Stehe gerne zur Verfügung per PN. LG Mato
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LG Mato BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT VERGESSEN |
#2
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![]() Zitat:
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Gruß Jörg |
#3
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Hallo Jörg,
ich denke pauschal. Leider hat das zuständige Ministerium das Gesetz verabschiedet, aber nicht daran gedacht, dass das Ministerium bei jedem Hafenamt eine Kassiererin einstellen soll. Sie haben erwartet, das das Hafenamtpersonal das einfach mitmacht. Man erwartet eine Regelung bis Ende nächster Woche. Wie es dann im einzelnen zu bezahle ist, werde ich mich melden. Wichtig ist zu sagen, dass NUR diese Kurtaxe nur für die NAUTIKER so zu bezahlen ist. Gäste, die im Hotel, AC, oder Privat wohnen, zahlen nach wie vor die Kurtaxe im Touristbüro, auch diejenigen, die tagesweise mit einem Boot unterwegs sind. Gruß Mato
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LG Mato BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT VERGESSEN |
#4
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Hallo,
@Mato Brauche ich hier in D unbedingt die Zulassung. Wenn ich in Kroatien fahren möchte oder reicht die Versicherung und der Eigentumsnachweis(Kaufvertrag) um es beim Hafenkapitän zuzulassen? Führerschein habe ich natürlich. Gruß aus Franken Mike |
#5
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![]() Die Berechnung der Taxe setzt sich aus zwei Staffeln zusammen: 1. nach Länge der Yacht und 2. nach der Dauer der vom Skipper gewünschten Gültigkeit der Vignette. Eine Berechnung der Taxe nach der Anzahl der Crewmitglieder an Bord einer Yacht, wie sie bisher in den einzelnen Häfen vorgenommen wurde, entfällt. Die Vignette kann für einen Zeitraum von 3 Tagen 7 Tagen 15 Tagen 30 Tagen 90 Tagen oder 1 Jahr gekauft werden. Zahlungspflichtig sind alle Boote ab 5 m Länge und mindestens 1 Schlafplatz an Bord. Die Beträge stehen noch nicht fest ![]() Muss weg - Gruß Wolfgang |
#6
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![]() Zitat:
der Vertrag allein reicht nicht aus. Dieser dient NUR wenn er von einem öffentlichen Notar beglaubigt ist, als Eigentumsnachweis. Die Zulassung ist zugleich ein Tauglichkeitsnachweis. Also, diese Beiden Dokumente (oder nur die Zulassung) muss man haben. Wieviel ich weiss, heißen diese beiden Dokumente in Österreich und in Deutschland anders: IBS, oder Bootszulassung, ausgestellt vom WSA, oder in Ö. von der Landesregierung. LG Mato
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LG Mato BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT VERGESSEN
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