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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Ist aber in diesem Strang auch nicht wichtig (kleiner Anfall von Klugscheißerei meinerseits ![]() ![]() Gruß Visara. |
#27
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Sieh Dir doch nur mal die Umsetzung des Waffenrechtes in den unterschiedlichen Waffenverordnungen der Länder an. Was in dem einen Bundesland erlaubt ist, ist in dem anderen Bundesland noch längst nicht zulässig. Und bei den vielen Verquickungen und Verknüpfungen blickt keiner mehr durch. Wie bei Asterix und Oblelix: Wir leben in dem Haus (Staat), das alle verrückt macht!
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cul8er Barney ![]() ![]() Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. |
#28
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![]() Guck mal z. B. hier Gruß Visara. |
#29
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Schön wie hier immer wieder die Threats verhunzt werden.
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#30
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Jau,
schließe mich voll Lady An an, würde mich freuen wenn jemand auf meine Anfrage bezüglich des Anmeldeformulars antwortet. ![]() |
#31
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wenn Dein Boot in Deutschland angemeldet ist, hat es auch einen deutschen Heimathafen. (Muss man den beim IBS oder der WSV Anmeldung eigentlich angeben?) Egal wo Dein Liegeplatz ist, der kann sich ja oft mal ändern. Gib einfach D'dorf an, dann sind alle glücklich. Ich habe mal ein paar Jahre in NL gewohnt und hatte in der Zeit keinen Wohnsitz in Deutschland. Weil das Boot aber in Deutschland angemeldet war (als Seeschiff mit Flaggenzertifikat) hat sich die Bundesnetzagentur weiter für zuständig erklärt. Zur Not kann man die auch anrufen, sind immer freundlich und man bekommt auch eine Auskunft. gruesse Hanse
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#32
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Hallo Hans,
das war ja mal prompte Bedienung, danke. Genauso werde ich es machen. Im IBF ist auch kein Heimathafen angegeben. Ich muß evtl. mal am Heck anstatt den holländischen Liegeplatz den Heimathafen anbringen, dann sind wohl alle happy, wenn ich demnächst zum ersten Mal in Deutschland rumschippere und der WaschPo in die Hände falle ![]() |
#33
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Es gibt keine Verordnungen zum Waffenrecht auf Landesebene. Es gibt allenfalls eine von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Verwaltungspraxis.
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#34
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ich habe erst im letzten winter mein ubi gemacht ,mir dann eine icom funke(kombigerät ) mit dsc gekauft und alles freischalten lassen was die kiste so hergibt
als ich die funke angemeldet habe wurde ich nur gefragt wo ich denn fahren will und als ich sagte das weiß ich nicht so genau -mal binnen mal küste -bekam ich für alles eine genehmigung -es interesierte keinen welchen schein ich habe -ich wurde im letzten sommer in nl 2mal kontroliert aber auch da fragte mich keiner welche scheine ich überhaupt habe einfach nur glück gehabt ??? |
#35
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beim Anmelden fragt dich keiner sind ja deine Gebühren.
Beim Autoanmelden fragt auch keiner nach dem Führerschein. Bei den Kontrollen in NL gehe ich davon aus das es in NL keine zwei Funkshceine gibt und die Waschpo nicht den hickack in unserem Land kennt oder sich dafür nicht interresiert. Glück gehabt !!!
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#36
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die Bundesnetzagentur gibt Dir ne Frequenzzuteilung, auch wenn Du überhaupt keinen Funkschein hast, Dir aber das Schiff gehört. Lies mal hier: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18082.pdf Nur betreiben darft Du die Anlage dann nicht! Und langfristig geht das mit dem Glück haben schon mal ins Auge. Also für Dich: keinen Seefunk betreiben. gruesse Hanse
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#37
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Auch in NL gilt eine Regelung hinsichtlich der Funkzeugnisse:
Funkzeugnispflicht in Holland - bei Verstoß werden Bußgelder fällig In den Niederlanden gibt es seit 1. Januar 1985 die Pflicht, an Bord von "pleziervaartuigen" ein Funkzeugnis (in Holland: Basiscertificaat marifonie) entsprechend der an Bord befindlichen Funkanlage vorweisen zu können. Es gilt: **) Mindestens eine Person an Bord muss den Funkschein besitzen. Wie bei allen anderen Führerscheinen gelten die Regelungen des Heimatlandes, ein Deutscher muss also das für dieses Fahrtgebiet und die entsprechende Anlage gültiges Sprechfunkzeugnis (UBI, SRC oder LRC) Funkschein vorweisen können. Die Funkscheine werden bei Kontrollen verlangt, wer keines zeigen kann, darf ein saftiges Bußgeld (sieher unten) berappen, wie im Juni 2008 ein deutscher Skipper aus dem Ijsselmeer berichtete. Wichtig: Wer eine Funkanlage am Bord hat, muss eine Registrierung nachweisen, außerdem muss **)eine Person an Bord das entsprechende Funkzeugnis besitzten. Zu Beginn der Saison 2008 hagelte es bei einer gemeinsamen Aktion von Wasserschutzpolizei und Agentur für Telekommunikation Bußgeldbescheide über je 250 Euro (!) wegen fehlender Registrierung für Funkanlagen / Fehlen eines Funkzeugnisses. Auch wird Jagd auf illegal (z.B. aus den USA) importierte Funkanlagen gemacht. Sie werden beschlagnahmt. Weitere Kontrollen dieser Art wurden angekündigt. **) überholt durch Neuregelung ab 2010 (s.u.) Funk ab der Saison 2010 ist in den Niederlanden das Sprechfunkzeugnis erforderlich ! a) bis zu den Waddeninseln, Texel, Vlieland, Terschelling durch die Waddenzee über den Oever oder Kornwerd das UBI, b) ab Übergang zur Nordsee, Amsterdam, Seeschiffahrtskanal das SRC Der Skipper muss das passende Funkzeugniss haben !!! Es reicht nicht mehr aus, wenn ein Mitglied der Crew den Funkschein hat. Die niederländischen Behörden werden Kontrollen durchführen, die in aller Regel das Bezahlen von Bussgeld bedeuten. Diejenigen, die über kein Funksprechzeugnis verfügen, können dennoch segeln gehen. Wir bauen dann das Funkgerät aus bzw. legen es still. bis 12 m Schiffslänge. Die Bußgelder sind in NL von anderem Kaliber als bei uns. Während es bei uns meistens bei 25,00 EURO bleibt, wird es dort richtig teuer. Die Regelung mit dem Ausbau oder der Stilllegung der Anlage ist m.E. mit Vorsicht zu handhaben.
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#38
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ich habe seit letztem Sommer das M-Tech 500 eingebaut und bin auf dem Rhein auch schon mal kontrolliert worden.
Kein Problem wegen "nur UBI". ![]() Und wenn ich von Saarbrücken aus mal per DSC mit einem Küstenschiff funken kann denke ich über einen SRC-Kurs nach. ![]() Gruß Bernhard
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#39
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Die Weser ist auch dort, wo sie bereits Seeschifffahrtsstraße ist, zugleich (Binnen-)Wasserstraße der Zone 2. Die reicht "Von der Untergrenze des Hafens Brake bis zur Verbindungslinie zwischen den Kirchtürmen Langwarden und Cappel mit den Nebenarmen Rechter Nebenarm und Schweiburg" Auf der Niederelbe ist diese Zone wie folgt festgelegt: "Von der unteren Grenze des Hamburger Hafens bis zur Verbindungslinie zwischen der Kugelbake bei Döse und der westlichen Kante des Deichs des Friedrichskoogs (Dieksand) einschließlich der Wischhafener Süderelbe (von km 8,03 bis zur Mündung in die Elbe), dem Ruthenstrom (von km 3,75 bis zur Mündung in die Elbe) und der Bützflether Süderelbe (von km 0,69 bis zur Mündung in die Elbe)" (Beides zitiert aus Binnenschiffs-Untersuchungsordnung Anhang 1) Dort sollte auf jeden Fall UBI ausreichen, wenn das Funkgerät im ATIS-Betrieb arbeitet. Laut Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung gilt dieses Funkzeugnis auf Wasserstraßen der Zonen 1-4. Belem |
#40
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Hinsichtlich der Grenze B 75 gilt die Ausage nur für den SBF-See und Binnen. Leider kann ich den ersten Beitrag nicht mehr ändern. Deshalb hier die Richtigstellung: Selbstverständlich gilt für Funk die Grenze nicht, da hier bis zum Ende der Zone 1 noch der UBI gültig ist. Ab Beginn der sich anschießenden Seezone kommt erst der SRC zum Tragen. Hier noch mal eine Übersichtskarte der WSV dazu:
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#41
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Hallo
![]() Habe meinen ubi auch erst vor kurzen gemacht und in sachen kombie anlage ist das revier wo ich fahre maßgebend welchen schein ich benötige. Wenn ich auf binnen also sagen wir wie ich viel auf main oder rhein unterwegs gilt das ubi egal ob es auch dsc kann oder nicht, überlicherweise ist natürlich atis aktiv, also muß ich mein ubi dabei haben wenn ich jetzt im küstenbereich bin wo auch der sbf see benötigt wird schalte ich natürlich auf dsc um also brauch ich jetzt lrc/src. |
#42
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Hier mal ein kurzer Zwischenstand meiner Anfrage bei der WaschPo:
Sehr geehrter Herr XXX, wir haben uns der Sache angenommen. Durch div. Außeneinsätze/Urlaub werden wir die Anfrage nicht zeitnah beantworten können. Absprachegemäß erhalten sie in den nächsten zwei Wochen eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen i. A. XXX, Polizeikommissar
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#43
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So, damit wären die Fragen zu einer Kombianlage wohl geklärt:
Sehr geehrter Herr XXX Das Ministerium (BMVBS) hat mir Ihre Anfrage zwecks Beantwortung weitergeleitet. Das BMVBS hat bereits am 15.04.2004 die zuständigen Länderministerien/Wasserschutzpolizeien darüber informiert, das bei der Bedienung einer Kombianlage lediglich das Zeugnis vorzuweisen ist, dass dem geschalteten und somit wahrzunehmenden Funkdienst entspricht (also Seefunk, SRC, LRC, GOC usw. und Binnenschifffahrtssprechfunk UBI und anerkannte Funkzeugnisse). Leider sind diese Information seitens der jeweiligen Landesministerien offensichtlich noch nicht im entsprechen Umfang weitergeleitet worden, sodass es in der Öffentlichkeit offensichtlich Fehlinterpretationen gibt. Eine entsprechende Veröffentlichung der FVT zu diesem Thema habe ich Ihnen als Anlage beigefügt. Ihre Annahme ist, bis auf den letzten Punkt, grundsätzlich richtig. Am mobilen Seefunkdienst Funkdienst müssen Sie teilnehmen, sobald Sie die Zonen 1-4 verlassen und somit den räumlichen Befähigungskreis des UBI-Zeugnisses überschreiten. Dies setzt aber (seit 1998) das Vorhandensein eines DSC-Controllers voraus. Ihre Anlage bietet diese Einrichtung durch die Schaltung auf Seefunk. Die Bedienung des DSC-Controllers und die damit verbundene Teilnahme am Seefunkdienst ist Ihnen aber erst mit Erwerb eines SRC-Zeugnisses oder eines vergleichbaren Funkzeugnisses bußgeldfrei gestattet. Innerhalb dieser Zonen dürfen Sie aber sehr wohl, auch mit einem UBI-Zeugnis und einer auf Binnen geschalteten Anlage, am mobilen Seefunkdienst teilnehmen. Allerdings haben Sie hier die bekannten technischen Einschränkungen (automatische Sendeleistungsreduzierung) zu berücksichtigen Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXX |
#44
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Hallo,
dazu gibt es auch ein eigenes Merkblatt der WSV: http://www.wsv.de/fvt/ubi/merkblatt_kombianlagen.pdf Gruß Frank |
#45
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![]() Zitat:
Visara.
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#46
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Hallo Visara,
evtl. beziehen die sich auf Kombianlagen, wo DSC eh mit drin ist. Aber nach meinem Kenntnisstand hast Du recht. Auf See ist nur das SRC vonnöten. Funken darf man nach wie vor auch mit Geräten älterer Bauart ohne DSC sowie auch mit -reinen- Binnenanlagen.
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Gruß Kai Geändert von KaiB (22.03.2010 um 07:53 Uhr) |
#47
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Das "müssen" ist so zu verstehen, dass außerhalb der Zonen 1 - 4 auf jeden Fall ein Seefunkzeugnis erforderlich ist.
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#48
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![]() Zitat:
Allerdings darf das alte nur benutzt werden wenn das Seefunkgerät älteren Baujahres ohne DSC-Kontroller ist. Mit DSC-Controller ist zwingend das SRC als Mindestvoraussetzung vorgeschrieben. Es gab Jahrelang erweiterungskurse ohne Prüfung bei der die man sich die Kenntnisse aneignen Konnte und das "beschgültFunkzgns" danach umschreiben lassen konnte. Wäre mal interresannt ob es die möglichkeit heute auch noch gibt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#49
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Hallo Billi,
die letzte Splittung war 2002/03. Bis dahin galten für das BZI (beschränkt gültige Funkzeugnis für UKW) Binnen und See in einem, wobei bis Ende 2002 die Prüfung für das BZI auch die GMDSS/DSC Klamotten umfasste. Die Dinger sind unbeschränkt weiter gültig für Binnen-See mit DSC (Ich habe auch solche Ding). Noch älter Typen sind i.d.T. ohne DSC. Das BZI ist jetzt, UBI plus SRC. BTW: BZI bloß nicht umschreiben auf SRC, dann geht die Binnenfunklizens flöten. Alle Merkblätter scheinen auch widerum "Klärungsbedarf" aufzuwerfen. Das zieht sich durch bis in die Binnenfunkbücher und das TKG. So richtig ehern rechtlich festgeschriebenes findet man m.E. nicht. Wenn man dann, trotz int. gültiger Vorschriften wie ITU, Radio Regulations, Solas und den nat. TKG, SchSV, Dienstbehelfe etc. immer noch solche Threads nötig hat, dann stimmt was im gesetzlichen System System nicht ![]() ![]() Von nat. Aussreissern ganz zu schweigen.
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Gruß Kai
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#50
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