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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 05.03.2010, 08:16
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Beim Sachkundenachweis SKN (im Zusammenhang mit Signalpistole) spielen die Bundesländer aber irgendwie mit. U.A. deshalb werden derzeit von DSV+DMYV nur FKN Prüfungen angeboten.
Na klar, die Länder (und hier die Kreise und kreisfreien Städte) sind ja auch die 'ausführenden Organe'. Da ich beruflich mit der Materie zu tun habe, weiß ich auch, dass das Waffenrecht in der Umsetzung 'hier und da' etwas unterschiedlich angewandt wird - letztendlich gilt es aber bundesweit ohne regionale 'Besonderheiten'.
Ist aber in diesem Strang auch nicht wichtig (kleiner Anfall von Klugscheißerei meinerseits ).

Gruß Visara.
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  #27  
Alt 05.03.2010, 08:44
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Schlechtes Beispiel. Beim Waffenrecht haben die Länder nix zu melden; ist Bundessache. Anders verhält es sich beim Jagdrecht. Visara.
Falsch!

Sieh Dir doch nur mal die Umsetzung des Waffenrechtes in den unterschiedlichen Waffenverordnungen der Länder an.
Was in dem einen Bundesland erlaubt ist, ist in dem anderen Bundesland noch längst nicht zulässig.
Und bei den vielen Verquickungen und Verknüpfungen blickt keiner mehr durch.
Wie bei Asterix und Oblelix: Wir leben in dem Haus (Staat), das alle verrückt macht!
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  #28  
Alt 05.03.2010, 09:00
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
...
Sieh Dir doch nur mal die Umsetzung des Waffenrechtes in den unterschiedlichen Waffenverordnungen der Länder an.
Siehe Posting #26. Dass es allerdings in den Ländern unterschiedliche Verordnungen zum Waffenrecht gibt wäre mir neu. Hast Du irgendwelche Links dazu? Würde mich sehr interessieren!

Zitat:
Was in dem einen Bundesland erlaubt ist, ist in dem anderen Bundesland noch längst nicht zulässig.
Das ist interessant. Hast Du ein Beispiel?

Zitat:
Und bei den vielen Verquickungen und Verknüpfungen blickt keiner mehr durch.
...
Wer ist denn 'keiner'? Bin ich es? Oder Du? Mein Nachbar?

Guck mal z. B. hier

Gruß Visara.
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  #29  
Alt 05.03.2010, 09:02
Lady An Lady An ist offline
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Schön wie hier immer wieder die Threats verhunzt werden.
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  #30  
Alt 05.03.2010, 09:15
Rob Rob ist offline
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Standard ursprünglich ... Kombianlagen

Jau,

schließe mich voll Lady An an, würde mich freuen wenn jemand auf meine Anfrage bezüglich des Anmeldeformulars antwortet.
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Rob

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  #31  
Alt 05.03.2010, 09:31
Benutzerbild von jannie
jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von Rob Beitrag anzeigen
Noch´mal hallo miteinander ,

beim studieren der Ausfüllhinweise zum Antrag auf Frequenzzuteilung zur Nutzung einer beweglichen Funkstelle des Binnenschiffahrtfunkes (das heißt tatsächlich so) fiel mir der Hinweis auf, dass für die Freizeitschiffahrt der Liegeplatz anzugeben ist und die Bundesnetzagentur nur für Schiffe mit deutschen Heimathäfen zuständig ist.

Mein Heimathafen wäre zwar Düsseldorf, jedoch liegt das Boot schon ewig in den Niederlanden und hat Düsseldorf noch nie gesehen und wird es wohl in Zukunft auch nicht. Gebe ich im Antrag vorsichthalber doch einfach nur Düsseldorf als Heimathafen an, um Problem mit der Bürokratie zu vermeiden??
Moin,
wenn Dein Boot in Deutschland angemeldet ist, hat es auch einen deutschen Heimathafen. (Muss man den beim IBS oder der WSV Anmeldung eigentlich angeben?) Egal wo Dein Liegeplatz ist, der kann sich ja oft mal ändern. Gib einfach D'dorf an, dann sind alle glücklich. Ich habe mal ein paar Jahre in NL gewohnt und hatte in der Zeit keinen Wohnsitz in Deutschland. Weil das Boot aber in Deutschland angemeldet war (als Seeschiff mit Flaggenzertifikat) hat sich die Bundesnetzagentur weiter für zuständig erklärt. Zur Not kann man die auch anrufen, sind immer freundlich und man bekommt auch eine Auskunft.
gruesse
Hanse
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  #32  
Alt 05.03.2010, 09:36
Rob Rob ist offline
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Hallo Hans,

das war ja mal prompte Bedienung, danke. Genauso werde ich es machen. Im IBF ist auch kein Heimathafen angegeben.

Ich muß evtl. mal am Heck anstatt den holländischen Liegeplatz den Heimathafen anbringen, dann sind wohl alle happy, wenn ich demnächst zum ersten Mal in Deutschland rumschippere und der WaschPo in die Hände falle .
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Rob

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  #33  
Alt 05.03.2010, 10:13
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Falsch!

Sieh Dir doch nur mal die Umsetzung des Waffenrechtes in den unterschiedlichen Waffenverordnungen der Länder an.
Es gibt keine Verordnungen zum Waffenrecht auf Landesebene. Es gibt allenfalls eine von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Verwaltungspraxis.
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  #34  
Alt 05.03.2010, 13:25
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doncamillo01 doncamillo01 ist offline
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ich habe erst im letzten winter mein ubi gemacht ,mir dann eine icom funke(kombigerät ) mit dsc gekauft und alles freischalten lassen was die kiste so hergibt
als ich die funke angemeldet habe wurde ich nur gefragt wo ich denn fahren will und als ich sagte das weiß ich nicht so genau -mal binnen mal küste -bekam ich für alles eine genehmigung -es interesierte keinen welchen schein ich habe -ich wurde im letzten sommer in nl 2mal kontroliert aber auch da fragte mich keiner welche scheine ich überhaupt habe
einfach nur glück gehabt ???
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  #35  
Alt 05.03.2010, 13:40
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billi billi ist offline
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beim Anmelden fragt dich keiner sind ja deine Gebühren.
Beim Autoanmelden fragt auch keiner nach dem Führerschein.

Bei den Kontrollen in NL gehe ich davon aus das es in NL keine zwei Funkshceine gibt und die Waschpo nicht den hickack in unserem Land kennt oder sich dafür nicht interresiert.

Glück gehabt !!!
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Gruß Volker
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  #36  
Alt 05.03.2010, 18:57
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jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
ich habe erst im letzten winter mein ubi gemacht ,mir dann eine icom funke(kombigerät ) mit dsc gekauft und alles freischalten lassen was die kiste so hergibt
als ich die funke angemeldet habe wurde ich nur gefragt wo ich denn fahren will und als ich sagte das weiß ich nicht so genau -mal binnen mal küste -bekam ich für alles eine genehmigung -es interesierte keinen welchen schein ich habe -ich wurde im letzten sommer in nl 2mal kontroliert aber auch da fragte mich keiner welche scheine ich überhaupt habe
einfach nur glück gehabt ???
Moin,
die Bundesnetzagentur gibt Dir ne Frequenzzuteilung, auch wenn Du überhaupt keinen Funkschein hast, Dir aber das Schiff gehört. Lies mal hier: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18082.pdf
Nur betreiben darft Du die Anlage dann nicht! Und langfristig geht das mit dem Glück haben schon mal ins Auge. Also für Dich: keinen Seefunk betreiben.
gruesse
Hanse
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  #37  
Alt 06.03.2010, 09:43
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Luger08 Luger08 ist offline
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Standard Funkzeugnis Niederlande

Auch in NL gilt eine Regelung hinsichtlich der Funkzeugnisse:

Funkzeugnispflicht in Holland - bei Verstoß werden Bußgelder fällig

In den Niederlanden gibt es seit 1. Januar 1985 die Pflicht, an Bord von "pleziervaartuigen" ein Funkzeugnis (in Holland: Basiscertificaat marifonie) entsprechend der an Bord befindlichen Funkanlage vorweisen zu können. Es gilt: **) Mindestens eine Person an Bord muss den Funkschein besitzen. Wie bei allen anderen Führerscheinen gelten die Regelungen des Heimatlandes, ein Deutscher muss also das für dieses Fahrtgebiet und die entsprechende Anlage gültiges Sprechfunkzeugnis (UBI, SRC oder LRC) Funkschein vorweisen können.

Die Funkscheine werden bei Kontrollen verlangt, wer keines zeigen kann, darf ein saftiges Bußgeld (sieher unten) berappen, wie im Juni 2008 ein deutscher Skipper aus dem Ijsselmeer berichtete.


Wichtig: Wer eine Funkanlage am Bord hat, muss eine Registrierung nachweisen, außerdem muss **)eine Person an Bord das entsprechende Funkzeugnis besitzten. Zu Beginn der Saison 2008 hagelte es bei einer gemeinsamen Aktion von Wasserschutzpolizei und Agentur für Telekommunikation Bußgeldbescheide über je 250 Euro (!) wegen fehlender Registrierung für Funkanlagen / Fehlen eines Funkzeugnisses. Auch wird Jagd auf illegal (z.B. aus den USA) importierte Funkanlagen gemacht. Sie werden beschlagnahmt. Weitere Kontrollen dieser Art wurden angekündigt.
**) überholt durch Neuregelung ab 2010 (s.u.)

Funk

ab der Saison 2010 ist in den Niederlanden das Sprechfunkzeugnis erforderlich !


a) bis zu den Waddeninseln, Texel, Vlieland, Terschelling durch die Waddenzee über den Oever oder Kornwerd das UBI,
b) ab Übergang zur Nordsee, Amsterdam, Seeschiffahrtskanal das SRC
Der Skipper muss das passende Funkzeugniss haben !!!
Es reicht nicht mehr aus, wenn ein Mitglied der Crew den Funkschein hat.
Die niederländischen Behörden werden Kontrollen durchführen, die in aller Regel das Bezahlen von Bussgeld bedeuten.

Diejenigen, die über kein Funksprechzeugnis verfügen, können dennoch segeln gehen. Wir bauen dann das Funkgerät aus bzw. legen es still. bis 12 m Schiffslänge.

Die Bußgelder sind in NL von anderem Kaliber als bei uns. Während es bei uns meistens bei 25,00 EURO bleibt, wird es dort richtig teuer. Die Regelung mit dem Ausbau oder der Stilllegung der Anlage ist m.E. mit Vorsicht zu handhaben.
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  #38  
Alt 06.03.2010, 10:05
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Flieger Flieger ist offline
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Flieger eine Nachricht über MSN schicken
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ich habe seit letztem Sommer das M-Tech 500 eingebaut und bin auf dem Rhein auch schon mal kontrolliert worden.
Kein Problem wegen "nur UBI".
Und wenn ich von Saarbrücken aus mal per DSC mit einem Küstenschiff funken kann denke ich über einen SRC-Kurs nach.

Gruß Bernhard
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #39  
Alt 07.03.2010, 08:08
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Der eine der beiden anwesenden Beamten erklärte mir daraufhin, es würde immer nur das Funkzeugnis abgefragt, das für das Revier vorgeschrieben ist, in dem man sich bewegt. Also auf der Weser bis zur Brücke B 75 (Seeschiffahrtsgrenze) flußaufwärts der UBI und flußabwärts ein Seefunkschein.
Auch hier irrte der Beamte:

Die Weser ist auch dort, wo sie bereits Seeschifffahrtsstraße ist,
zugleich (Binnen-)Wasserstraße der Zone 2. Die reicht
"Von der Untergrenze des Hafens Brake bis zur Verbindungslinie
zwischen den Kirchtürmen Langwarden und Cappel mit den
Nebenarmen Rechter Nebenarm und Schweiburg"

Auf der Niederelbe ist diese Zone wie folgt festgelegt:
"Von der unteren Grenze des Hamburger Hafens bis zur
Verbindungslinie zwischen der Kugelbake bei Döse und der
westlichen Kante des Deichs des Friedrichskoogs (Dieksand)
einschließlich der Wischhafener Süderelbe (von km 8,03 bis zur
Mündung in die Elbe), dem Ruthenstrom (von km 3,75 bis zur
Mündung in die Elbe) und der Bützflether Süderelbe (von km 0,69
bis zur Mündung in die Elbe)"
(Beides zitiert aus Binnenschiffs-Untersuchungsordnung Anhang 1)

Dort sollte auf jeden Fall UBI ausreichen, wenn das Funkgerät im
ATIS-Betrieb arbeitet. Laut Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
gilt dieses Funkzeugnis auf Wasserstraßen der Zonen 1-4.

Belem
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  #40  
Alt 07.03.2010, 10:29
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Auch hier irrte der Beamte:
Die Weser ist auch dort, wo sie bereits Seeschifffahrtsstraße ist,
zugleich (Binnen-)Wasserstraße der Zone 2. Die reicht
"Von der Untergrenze des Hafens Brake bis zur Verbindungslinie
zwischen den Kirchtürmen Langwarden und Cappel mit den
Nebenarmen Rechter Nebenarm und Schweiburg"

Auf der Niederelbe ist diese Zone wie folgt festgelegt:
"Von der unteren Grenze des Hamburger Hafens bis zur
Verbindungslinie zwischen der Kugelbake bei Döse und der
westlichen Kante des Deichs des Friedrichskoogs (Dieksand)
einschließlich der Wischhafener Süderelbe (von km 8,03 bis zur
Mündung in die Elbe), dem Ruthenstrom (von km 3,75 bis zur
Mündung in die Elbe) und der Bützflether Süderelbe (von km 0,69
bis zur Mündung in die Elbe)"
(Beides zitiert aus Binnenschiffs-Untersuchungsordnung Anhang 1)

Dort sollte auf jeden Fall UBI ausreichen, wenn das Funkgerät im
ATIS-Betrieb arbeitet. Laut Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
gilt dieses Funkzeugnis auf Wasserstraßen der Zonen 1-4.

Belem
Du hast selbstverständlich Recht, aber nicht der Beamte irrte, sondern ich hab´mich verhauen.
Hinsichtlich der Grenze B 75 gilt die Ausage nur für den SBF-See und Binnen. Leider kann ich
den ersten Beitrag nicht mehr ändern. Deshalb hier die Richtigstellung:

Selbstverständlich gilt für Funk die Grenze nicht, da hier bis zum Ende der Zone 1 noch der
UBI gültig ist. Ab Beginn der sich anschießenden Seezone kommt erst der SRC zum Tragen.

Hier noch mal eine Übersichtskarte der WSV dazu:
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Karte-Zonen-1-4.pdf (570,1 KB, 274x aufgerufen)
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cul8er
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  #41  
Alt 07.03.2010, 18:09
werner34 werner34 ist offline
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Hallo ,

Habe meinen ubi auch erst vor kurzen gemacht und in sachen kombie anlage ist das revier wo ich fahre maßgebend welchen schein ich benötige.
Wenn ich auf binnen also sagen wir wie ich viel auf main oder rhein unterwegs gilt das ubi egal ob es auch dsc kann oder nicht, überlicherweise ist natürlich atis aktiv, also muß ich mein ubi dabei haben wenn ich jetzt im küstenbereich bin wo auch der sbf see benötigt wird schalte ich natürlich auf dsc um also brauch ich jetzt lrc/src.
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  #42  
Alt 09.03.2010, 14:43
Lady An Lady An ist offline
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Hier mal ein kurzer Zwischenstand meiner Anfrage bei der WaschPo:


Sehr geehrter Herr XXX,
wir haben uns der Sache angenommen. Durch div. Außeneinsätze/Urlaub werden wir die Anfrage nicht zeitnah beantworten können. Absprachegemäß erhalten sie in den nächsten
zwei Wochen eine Antwort.


Mit freundlichen Grüßen

i. A.

XXX, Polizeikommissar
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  #43  
Alt 21.03.2010, 15:29
Lady An Lady An ist offline
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So, damit wären die Fragen zu einer Kombianlage wohl geklärt:

Sehr geehrter Herr XXX

Das Ministerium (BMVBS) hat mir Ihre Anfrage zwecks Beantwortung weitergeleitet.

Das BMVBS hat bereits am 15.04.2004 die zuständigen Länderministerien/Wasserschutzpolizeien darüber informiert, das bei der Bedienung einer Kombianlage lediglich das Zeugnis vorzuweisen ist, dass dem geschalteten und somit wahrzunehmenden Funkdienst entspricht (also Seefunk, SRC, LRC, GOC usw. und Binnenschifffahrtssprechfunk UBI und anerkannte Funkzeugnisse).

Leider sind diese Information seitens der jeweiligen Landesministerien offensichtlich noch nicht im entsprechen Umfang weitergeleitet worden, sodass es in der Öffentlichkeit offensichtlich Fehlinterpretationen gibt.

Eine entsprechende Veröffentlichung der FVT zu diesem Thema habe ich Ihnen als Anlage beigefügt.

Ihre Annahme ist, bis auf den letzten Punkt, grundsätzlich richtig.

Am mobilen Seefunkdienst Funkdienst müssen Sie teilnehmen, sobald Sie die Zonen 1-4 verlassen und somit den räumlichen Befähigungskreis des UBI-Zeugnisses überschreiten.

Dies setzt aber (seit 1998) das Vorhandensein eines DSC-Controllers voraus. Ihre Anlage bietet diese Einrichtung durch die Schaltung auf Seefunk. Die Bedienung des DSC-Controllers und die damit verbundene Teilnahme am Seefunkdienst ist Ihnen aber erst mit Erwerb eines SRC-Zeugnisses oder eines vergleichbaren Funkzeugnisses bußgeldfrei gestattet.

Innerhalb dieser Zonen dürfen Sie aber sehr wohl, auch mit einem UBI-Zeugnis und einer auf Binnen geschalteten Anlage, am mobilen Seefunkdienst teilnehmen. Allerdings haben Sie hier die bekannten technischen Einschränkungen (automatische Sendeleistungsreduzierung) zu berücksichtigen

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXX
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  #44  
Alt 21.03.2010, 21:30
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Hallo,

dazu gibt es auch ein eigenes Merkblatt der WSV:

http://www.wsv.de/fvt/ubi/merkblatt_kombianlagen.pdf


Gruß
Frank
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Meine Törnberichte
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  #45  
Alt 22.03.2010, 07:37
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
...
Am mobilen Seefunkdienst Funkdienst müssen Sie teilnehmen, sobald Sie die Zonen 1-4 verlassen und somit den räumlichen Befähigungskreis des UBI-Zeugnisses überschreiten.
...
Das Wort "müssen" sollte wohl durch "können" ersetzt werden .

Zitat:
Dies setzt aber (seit 1998) das Vorhandensein eines DSC-Controllers voraus.
...
Bitte? Wie kommen die denn zu dieser Erkenntnis?

Visara.
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  #46  
Alt 22.03.2010, 07:48
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Hallo Visara,
evtl. beziehen die sich auf Kombianlagen, wo DSC eh mit drin ist.

Aber nach meinem Kenntnisstand hast Du recht. Auf See ist nur das SRC vonnöten.
Funken darf man nach wie vor auch mit Geräten älterer Bauart ohne DSC sowie auch mit -reinen- Binnenanlagen.
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (22.03.2010 um 07:53 Uhr)
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  #47  
Alt 22.03.2010, 09:39
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Das Wort "müssen" sollte wohl durch "können" ersetzt werden .
Das "müssen" ist so zu verstehen, dass außerhalb der Zonen 1 - 4 auf jeden Fall ein Seefunkzeugnis erforderlich ist.
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  #48  
Alt 22.03.2010, 14:32
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Hallo Visara,
evtl. beziehen die sich auf Kombianlagen, wo DSC eh mit drin ist.

Aber nach meinem Kenntnisstand hast Du recht. Auf See ist nur das SRC vonnöten.
Funken darf man nach wie vor auch mit Geräten älterer Bauart ohne DSC sowie auch mit -reinen- Binnenanlagen.
es Gibt auch noch das alte "beschränkt Gültige Funkzeugniss" dies berechtigt ebenfalls am Seefunk und Binnenfunk teilzunehmen. Dies wurde bei EInführung von DSC und europäisierung der Funkzeugnisse in das UBI und das SRC aufgesplittet (ich denke das war so um 1998 deshalb der hinweis der WaPo auf diese Jahr)
Allerdings darf das alte nur benutzt werden wenn das Seefunkgerät älteren Baujahres ohne DSC-Kontroller ist.
Mit DSC-Controller ist zwingend das SRC als Mindestvoraussetzung vorgeschrieben.
Es gab Jahrelang erweiterungskurse ohne Prüfung bei der die man sich die Kenntnisse aneignen Konnte und das "beschgültFunkzgns" danach umschreiben lassen konnte.
Wäre mal interresannt ob es die möglichkeit heute auch noch gibt.
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Gruß Volker
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  #49  
Alt 22.03.2010, 15:02
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KaiB KaiB ist offline
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Hallo Billi,
die letzte Splittung war 2002/03. Bis dahin galten für das BZI (beschränkt gültige Funkzeugnis für UKW) Binnen und See in einem, wobei bis Ende 2002 die Prüfung für das BZI auch die GMDSS/DSC Klamotten umfasste.
Die Dinger sind unbeschränkt weiter gültig für Binnen-See mit DSC (Ich habe auch solche Ding).
Noch älter Typen sind i.d.T. ohne DSC.
Das BZI ist jetzt, UBI plus SRC.
BTW: BZI bloß nicht umschreiben auf SRC, dann geht die Binnenfunklizens flöten.

Alle Merkblätter scheinen auch widerum "Klärungsbedarf" aufzuwerfen.
Das zieht sich durch bis in die Binnenfunkbücher und das TKG.
So richtig ehern rechtlich festgeschriebenes findet man m.E. nicht.
Wenn man dann, trotz int. gültiger Vorschriften wie ITU, Radio Regulations, Solas und den nat. TKG, SchSV, Dienstbehelfe etc. immer noch solche Threads nötig hat, dann stimmt was im gesetzlichen System System nicht
Von nat. Aussreissern ganz zu schweigen.
__________________
Gruß
Kai
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Alt 22.03.2010, 15:20
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billi billi ist offline
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Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Hallo Billi,
die letzte Splittung war 2002/03. Bis dahin galten für das BZI (beschränkt gültige Funkzeugnis für UKW) Binnen und See in einem, wobei bis Ende 2002 die Prüfung für das BZI auch die GMDSS/DSC Klamotten umfasste.
Die Dinger sind unbeschränkt weiter gültig für Binnen-See mit DSC (Ich habe auch solche Ding).
Noch älter Typen sind i.d.T. ohne DSC.
Das BZI ist jetzt, UBI plus SRC.
BTW: BZI bloß nicht umschreiben auf SRC, dann geht die Binnenfunklizens flöten.

Alle Merkblätter scheinen auch widerum "Klärungsbedarf" aufzuwerfen.
Das zieht sich durch bis in die Binnenfunkbücher und das TKG.
So richtig ehern rechtlich festgeschriebenes findet man m.E. nicht.
Wenn man dann, trotz int. gültiger Vorschriften wie ITU, Radio Regulations, Solas und den nat. TKG, SchSV, Dienstbehelfe etc. immer noch solche Threads nötig hat, dann stimmt was im gesetzlichen System System nicht
Von nat. Aussreissern ganz zu schweigen.
wenn du das sagst wirtz stimmen
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Gruß Volker
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