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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 07.03.2010, 16:50
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von anmac Beitrag anzeigen
Ma

Selbst erfahrende und gute Schwimmer sind in großen Flüssen (Rhein ect)
schon ertrunken,weil sie gegen die Strömung nicht anschwimmen konnten.
Kannst Du mir einen einzigen Grund nennen in einem Fluß gegen den Strom anzuschwimmen?

Wenn ich aus dem Wasser raus will schwimme ich einfach Richtung Ufer. Die Strömung ist dabei egal.
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  #27  
Alt 07.03.2010, 17:37
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RalphB RalphB ist offline
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Standard Zwischenfrage: Kehrwasser

Immer in Richtung Ufer schwimmen? Könnte es schneller
gehen, manchmal mit der Strömung zu schwimmen?

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Gruß Ralph
(Fragesteller)
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  #28  
Alt 07.03.2010, 17:40
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von Fam.Kirsch Beitrag anzeigen
Hi
Na hier sind ja wieder tolle Antworten dabei.
Könnt ihr einfach nicht die Fragen beantworten?
Immer so ausfallend und beleidigend werden.
Allso Katja Kinder müssen die Schwimmwesten anhaben, für die anderen Personen muss für jede Person eine Schwimmweste an Bord sein.
Ich hoffe ich habe die Frage hiermit beantwortet
Das ist so nicht richtig!!!!
Als ich das letzte mal auf der Elbe, oder überhaupt Binnen unterwegs war habe ich nicht einen mit Weste gesehen. Ein Pflicht gibt es meiner meinung nach nicht (regionale Unterschiede vllt ausgenommen.)
Für Kinder ist es sicher sinnvoll eine Weste zu tragen aber kein Muß, schon gar nicht von Gesetzgeberseite her.
Bei allen anderen Erwachsenen ebenso.
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  #29  
Alt 07.03.2010, 17:47
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dagmarg dagmarg ist offline
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Ich sag nix mehr....
Seine Meinung zu sagen ist ja hier nicht mehr gefragt..
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  #30  
Alt 07.03.2010, 17:59
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RalphB RalphB ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
...
Für Kinder ist es sicher sinnvoll eine Weste zu tragen aber kein Muß, schon gar nicht von Gesetzgeberseite her.
Bei allen anderen Erwachsenen ebenso.
Hallo Jan,
sehe ich auch so. Aber wenn was passiert, ist der Skipper seiner
Sorgfaltspflicht (...) nicht nachgekommen.

Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Ich sag nix mehr....
Seine Meinung zu sagen ist ja hier nicht mehr gefragt..
Hallo Klaus ,
paßt schon, wenn ein paar rummosern gibt es andere, welche sich
die Beiträge durchlsesen und vielleicht ein wenig anders urteilen.
Über gehaltevolle Kritik freue ich mich übrigens - auch wenn meine
eigenen Beiträge kritisiert werden.

Gruß Ralph
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  #31  
Alt 07.03.2010, 19:14
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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stimme dir zu.


Die Frage war aber ob eine Weste für jedermann an Bord sein muss!! und das muss!! sie ganz klar nicht, sollte aber dennoch schon, +

ich hab zB gar keine an Bord, ausser vllt ne WasserskieWeste, die aber auch keiner an hat, ausser er hat vor Wasserski zu fahrn. Weiterhin spiele ich aber mit den Gedanken mir 2 Automatikwesten zuzulegen, da die ja auch nicht die Welt kosten.
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  #32  
Alt 07.03.2010, 19:25
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Müssen in Form von "sonst kann jemand kommen und das erzwingen" kenne ich nur Z.B. in den österreichischen Donauschleusen. Auch Frankreich, Kroatien und Italien hab ich in dem Zusammenhang irgendwo im Hinterkopf.
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  #33  
Alt 07.03.2010, 19:34
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Hallo Katja,

Zitat:
Erstmal Willkommen hier im.

Also Nichtschwimmer und Kinder tragen auf meinen Boot immer Schwimmwesten.
Obwohl, ich auf dem Main unterwegs bin der eher langsam fließt,
werde ich in der nächsten Saison auch selbst eine tragen.
Gruß Rainer[/quote]

Hallo Rainer,
wieso erst ab nächste Saison? Sinniger wäre doch schon ab dieser Saison
(ab ca. April/Mai 2010)
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  #34  
Alt 07.03.2010, 19:39
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Müssen in Form von "sonst kann jemand kommen und das erzwingen" kenne ich nur Z.B. in den österreichischen Donauschleusen. Auch Frankreich, Kroatien und Italien hab ich in dem Zusammenhang irgendwo im Hinterkopf.
Aber es war die Rede von der Elbe
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  #35  
Alt 07.03.2010, 19:49
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Aber es war die Rede von der Elbe
Eben deshalb hab ich das ja so geschrieben. Jan.
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  #36  
Alt 07.03.2010, 21:22
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Luger08 Luger08 ist offline
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In der Profi-Schifffahrt sind die Westen sowohl in der See- als auch in der Binnenschiffahrt von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Warum wohl?

Ich habe hier noch einmal die Antwort auf die ursprünglich gestellte Frage:

Aus dem Merkblatt/der Broschüre des BSH zur Sicherheit auf Sportfahrzeugen:

I1.3 Seemännische Sorgfaltspflichten für Sportfahrzeuge, Verantwortung des Schiffsführers
Neben den Verhaltenspflichten aufgrund der Verkehrsvorschriften hat jeder Führer eines
Wassersportfahrzeuges die seemännischen Sorgfaltspflichten zu beachten, die der allgemeine
Seemannsbrauch oder die Besonderheiten der Situation erfordern. Damit kommt den Sorgfalts-
pflichten die gleiche rechtliche Bedeutung zu wie den Verkehrsvorschriften. Verletzungen der
Verkehrsvorschriften und der seemännischen Sorgfaltspflichten sind gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1
SeeSchStrO bußgeldpflichtig. Ebenso wie die Verkehrsvorschriften werden auch die seemännischen
Sorgfaltspflichten in einer Seeunfalluntersuchung als Maßstab der Prüfung eines gegebenenfalls
fehlerhaften Verhaltens der Besatzungsmitglieder zugrunde gelegt. Wurden die seemännischen
Sorgfaltspflichten nicht beachtet, müssen die am Seeunfall Beteiligten nachweisen, dass die
besonderen Umstände der Situation ein abweichendes Verhalten erforderlich gemacht haben.
Die seemännischen Sorgfaltspflichten erstrecken sich aber nicht nur auf das Verkehrsverhalten
(s. Abschnitte 3 und 4), sondern auch auf die Schiffsführung (s. Abschnitt 5), und die Schiff-
sicherheit (s. Abschnitte 6).

Eine der wichtigsten Maßregeln ist es, das Wassersportfahrzeug vor Beginn der Seereise „seeklar“
zu machen, d. h. – erforderliche Sicherheitsausrüstung (s. Abschnitte 2.1 bis 2.4) einsatzfähig
an Bord zu haben, – die notwendige Stabilität zu überprüfen, – den erforderlichen Auftrieb und
– einen sicheren Verschlusszustand herzustellen. Außerdem ist es geboten, vor dem Auslaufen
einen aktuellen Seewetterbericht einzuholen und auszuwerten (s. Abschnitt 6.4). Neuerdings
sind Fahrzeugführer verpflichtet ihre Befähigung zur Teilnahme am Seefunkdienst (mobil und
über Satellit), entsprechend der Ausrüstung des Fahrzeugs, nachzuweisen.

Der Betreiber eines Wassersportfahrzeuges ist außerdem dafür verantwortlich, dass angemessene
und auf den neuesten Stand berichtigte Seekarten, Seehandbücher sowie alle sonstigen für die
beabsichtigte Reise erforderlichen nautischen Veröffentlichungen an Bord mitgeführt werden
(§ 7 Nr. 3 SchSG i. V. m. Kapitel V Regel 19 und 28 SOLAS) und ein Schiffstagebuch geführt wird
(s. Abschnitt 5.1).

1.4 Zehn Sicherheitsregeln für Wassersportler
Nach den Grundregeln für das Verhalten im Verkehr, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten, hat
auch der Wassersportler die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere
Umstände des Falles erfordern. Jeder Wassersportler ist daher gut beraten, wenn er insbesondere
folgende Regeln beachtet:

10 S i c h e r h e i t s r e g e l n

1. Fahrzeugführer:

1. Schätzen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten richtig ein.
Auch wenn Sie die Befähigung zum Führen eines Sportbootes in einer Prüfung nachgewiesen
haben, sammeln Sie zunächst am Tage praktische Erfahrungen in geschützten Gewässern, die
nur wenig von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt befahren werden.

2. Fahrzeug:

2. Machen Sie sich mit den Eigenschaften und der Einrichtung Ihres Fahrzeuges vertraut.
Ihr Fahrzeug muss für das vorgesehene Fahrtgebiet geeignet sein. Stellen Sie fest, ob
Ihr Fahrzeug den Anforderungen für Fahrten in Küstennähe oder auf der Hohen See genügt.
Fahrzeug und Einrichtung müssen sich in einem fahr- und funktionstüchtigen Zustand befinden.

3. Sicherheitsausrüstung:

3. Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit geeigneten Rettungsmitteln aus.
Zur Mindestsicherheitsausrüstung gehören eine Rettungsweste für jede Person an Bord, ge-
eignete Mittel, um einen Brand an Bord zu bekämpfen und Signalmittel, um einen Notfall
anzuzeigen sowie Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfass) und Erste-Hilfe-Ausrüstung.

Zur Orientierung empfehlen sich die Sicherheitsrichtlinien der Kreuzer-Abteilung des DSV.
Die Sicherheitsausrüstung muss regelmäßig überprüft und gewartet werden.

6. Einweisung:

6. Unterrichten Sie Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste über Sicherheitsvorkehrungen an Bord.
Zeigen Sie den Aufbewahrungsort der Rettungsmittel und üben Sie das Anlegen von Rettungs-
weste und Sicherheitsgurt („Lifebelt“). Erklären Sie den Umgang mit Seenot-Signalmitteln.
Erläutern Sie die für die Sicherheit wichtigen Einrichtungen des Fahrzeugs, wie Lenzeinrichtungen,
Seeventile – vor allem am Pump-WC – Feuerlöscheinrichtungen, Heiz- und Kocheinrichtungen.

Achten Sie darauf, dass Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste sich an Bord sicher bewegen, Arme
und Beine nicht außenbords hängen lassen und auf Segelbooten den Gefahrenbereich des Großbaums
meiden. ............... Bestimmen und unterweisen Sie ein geeignetes Besatzungsmitglied als Vertreter,
falls Sie als Fahrzeugführer ausfallen sollten.


7. Mensch-über-Bord

7. Treffen Sie Maßnahmen gegen das Überbordfallen und prüfen Sie Möglichkeiten, über Bord Gefallene
zu bergen.
Lassen Sie rechtzeitig Rettungswesten und Sicherheitsgurte anlegen. Weisen Sie auf geeignete
Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte hin. Üben Sie regelmäßig Mensch-über-Bord-Manöver.
Prüfen Sie Möglichkeiten und üben Sie das an Bord Holen insbesondere von geschwächten Personen.

Soweit auszugsweise das Merkblatt es BSH.
Auch wenn man meint, daß vieles übertrieben klingt, die Praxis beweist leider immer wieder, das vieles
von den "Bootjefahrern" nicht beachtet wird:

http://www.boote-forum.de/showthread...ht=Bootsunfall

http://www.boote-forum.de/showthread...ht=Bootsunfall
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cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.

Geändert von Luger08 (07.03.2010 um 22:30 Uhr)
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  #37  
Alt 08.03.2010, 09:31
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
...Verletzungen der Verkehrsvorschriften und der seemännischen Sorgfaltspflichten sind gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 SeeSchStrO bußgeldpflichtig. ...
Der Begriff "seemännische Sorgfaltspflichten" wird ja oft strapaziert, ohne das irgendwo deren Inhalt definiert ist. Die hier geforderten seemännischen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf das Verhalten im Verkehr und die Abwendung von Gefahren aus der Nutzung des eigenen Wasserfahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer.
Auch nach dem zitierten § 61 ist das Nichtmitführen von Rettungswesten keine Ordnungswidrigkeit.

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Seeaufgabengesetzes oder im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
  1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 sich nicht so verhält, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird,
    1. entgegen § 3 Abs. 3 ein Fahrzeug führt oder eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes ausübt, mit einem Wassermotorrad, einem Kite- oder einem Segelsurfbrett fährt, obwohl er infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung des Fahrzeuges oder in der sicheren Ausübung der Tätigkeiten des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes behindert ist,
    2. entgegen § 3 Abs. 4 ein Fahrzeug führt oder eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes ausübt, mit einem Wassermotorrad, einem Kite- oder einem Segelsurfbrett fährt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
    3. entgegen § 3 Abs. 5 während der Fahrt alkoholische Getränke zu sich nimmt oder bei Dienstantritt unter der Wirkung solcher Getränke steht,
§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Eine gesetzliche Regelung zum Mitführen und Tragen von Rettungswesten hat m. E. auch keinen Sinn. Dafür gibt es zu viele unterschiedliche Reviere und Wetterbedingungen, als das jeder konkrete Fall behandelt werden könnte.

Gruß Lutz
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  #38  
Alt 08.03.2010, 10:09
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
... Und im Falle eines Falles wird bei einer Untersuchung eines Unfalles durch die BSU immer
auch diese seemännische Sorgfaltspflicht hinterfragt. ...
Die BSU klärt aber kein Verschulden und keine Haftung. Nachzulesen in jedem BSU-Bericht:

"Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Der vorliegende Bericht soll nicht in Gerichtsverfahren oder Verfahren der seeamlichen Untersuchung verwendet werden. Auf § 19 Asatz 4 SUG wird hingewiesen."

Die BSU gibt lediglich Sicherheitsempfehlungen.

Interessant finde ich hier die Empfehlung 2.4, mal sehen ob, und wenn ja was, das BMVBS daraus macht.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #39  
Alt 08.03.2010, 10:37
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Zitat:
Zitat von peterle Beitrag anzeigen
Guten Morgen,
bei uns gibt es zumindest ein Crewmitglied das immer eine Schwimmweste an Bord trägt..
Und für alle anderen Besatzungsmitglieder sind Schwimmwesten vorhanden und werden bei entsprechenden Verhältnissen auch benutzt

endlich mal einer der auch sagt das wenn hunde an bord nur mit weste, habe einen ridgeback und nen dobermann sieht schon ulkig aus
lg
tom
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  #40  
Alt 08.03.2010, 11:50
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Zitat:
Zitat von rubicon911 Beitrag anzeigen
endlich mal einer der auch sagt das wenn hunde an bord nur mit weste, ...
Mein Hund bekommt keine Weste.. (Neufundländer-Labrador-Mischling)

Mein Hund war der einzige Aussenborder der vorne montiert wurde, d.h. er hat mein Kanu und mein Schlauchboot (4,3m) gezogen und das recht zügig. Er zieht das Kanu stärker als die meisten gegenan paddeln konnten , zieht Schwimmer aus dem Wasser, die eigentlich noch weiter schwimmen wollen , kann tauchen und ist auf Rügen 3km parallel zum Ufer in normaler Schrittgeschwindigkeit neben mir hergeschwommen und war immer noch nicht müde .

Mit Strömungen und Wellen kennt er sich instinktiv besser aus als Menschen und an dem Henkel der Weste auf dem Rücken bekomme ich die 50kg + Wasser ohnehin nicht ins Boot. Wozu sollte er eine Weste tragen?

Für alle anderen habe ich eine Weste dabei und Kinder und Gäste haben die auch zu tragen. (In NL muß der Führer eines schnellen offenen Bootes eine Weste neben dem Notstopp auch tragen.)
__________________
gregor

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  #41  
Alt 08.03.2010, 11:56
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Für alle anderen habe ich eine Weste dabei und Kinder und Gäste haben die auch zu tragen. (In NL muß der Führer eines schnellen offenen Bootes eine Weste neben dem Notstopp auch tragen.)[/quote]


Nicht ganz:
In NL ist für den Bootsführer Tragepflicht , wenn er am Steuer steht!
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  #42  
Alt 08.03.2010, 12:49
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Moin Gregor,
unser Neufundländer war genau so. Spezialität: Menschen retten, die das garnicht wollten. War gelegentlich etwas stressig, ihm beizubringen, diese Aktionen zu lassen. Ne Rettungsweste habe ich dafür nie besessen, für richtige Boots-Touren hätte er eh zu wenig Auslauf gehabt.
gruesse
Hanse
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  #43  
Alt 08.03.2010, 13:51
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die BSU klärt aber kein Verschulden und keine Haftung.

Die BSU gibt lediglich Sicherheitsempfehlungen.
Die für die Klärung des Verschuldens zuständigen Stellen (Seeamt, WSD, Staatsanwaltschaft, Richter, etc.) lesen diese Berichte trotzdem.
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  #44  
Alt 08.03.2010, 14:16
mjels mjels ist offline
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin Gregor,
unser Neufundländer war genau so. Spezialität: Menschen retten, die das garnicht wollten. War gelegentlich etwas stressig, ihm beizubringen, diese Aktionen zu lassen.
Na hoffentlich springt er dann noch ins Wasser,
wenn es wirklich mal eng wird.
Ist schon beeindruckend, wie sich so ein Koloss trotz Schwimmhäuten
an den Pfoten im Wasser bewegt.
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  #45  
Alt 08.03.2010, 22:29
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jannie jannie ist offline
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Moin,
nee, springt leider nicht mehr, sondern erfreut sich im Neufundländerhimmel an unbegrenzten Rettungsaktionen.
Hast Du mal die Panik miterlebt, wenn so ein freundliches Ungeheuer einen verängstigten Menschen retten will und der das ganz falsch versteht? Unsere Neufundländerdame hat ohne deutliche Verbotshinweise bis zum Ende immer alle gerettet, die im Wasser auch nur etwas geplatscht haben. Die ist auch ins Wasser gesprungen, wenn da keiner dran geglaubt hat.
Manchmal waren wir ganz froh, wenn kein Wasser in der Nähe war.
gruesse
Hanse
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  #46  
Alt 09.03.2010, 12:46
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ich wollte mich für die super beteidigung und beiträge bedanken !
und für die leute, die mir geraten haben an land zu bleiben !!!
tja zu spät !!!! und das ganze seid 6 jahren!!!
aber ich bin ja nicht nachtragend lg katja
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  #47  
Alt 09.03.2010, 13:04
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Alle immer mit Weste auf diesem Boot,
denn bei einem extremen Manöver
kann man herunterfliegen.
__________________
Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
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Geändert von Antaris (19.08.2010 um 12:00 Uhr)
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  #48  
Alt 09.03.2010, 14:50
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Zitat:
Zitat von Gerry1961 Beitrag anzeigen
Hallo Katja,


Gruß Rainer
Hallo Rainer,
wieso erst ab nächste Saison? Sinniger wäre doch schon ab dieser Saison
(ab ca. April/Mai 2010)[/quote]


Hallo Gerald,

Nach der Saison, ist vor der Saison.

Gruß Rainer
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  #49  
Alt 09.03.2010, 18:40
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat von KatjaB Beitrag anzeigen
ich wollte mich für die super beteidigung und beiträge bedanken !
und für die leute, die mir geraten haben an land zu bleiben !!!
tja zu spät !!!! und das ganze seid 6 jahren!!!
aber ich bin ja nicht nachtragend lg katja
Hallo Katja,

manche Antwort war ein wenig heftig, aber die Frage war dafür, daß Du/Ihr schon 6 Jahre
Boot fahrt, etwas anfängerhaft gestellt. Vor allem mit dem Hinweis auf Euer Revier, die Elbe.

Das fordert einige geradezu zu solchen Antworten heraus.

Ich bin auch faktisch noch Anfänger gegenüber manchen alten Hasen hier im Forum, aber ich nehme
auch mein Hobby hinsichtlich Weiterbildung etc. ernst. Mit dem Bestehen der SBF-Prüfung endet
ja nicht das Lernen für unser gemeines Hobby. Es gibt Fachzeitschriften (Boote, Skipper, Palstek u.s.w.)
Auch wenn man in keinem WS-Verein ist, gibt es z. B. den SBV für Einzelmitglieder (ein Ableger
des DMYV) oder den Landesverband Motorbootsport, die ihre Mitglieder über HP´s oder Fachzeitschriften
informieren.

So habe ich z. B. im ersten Jahr nach meiner Führerscheinprüfung ein Skippertraining auf einem
Boot von 14,95 m Länge in Friesland (NL) gemacht, um auch ein etwas größeres Boot als das
Fahrschulboot (6,5 m) händeln zu können. Letztes Jahr habe ich beim zweitgenannten Verein eine
Weiterbildung "Training Wattenmeer" und im letzten Monat ein Seminar Wetterkunde gemacht.

Da ich der nichttechischen und nichthandwerklichen Fraktion bei unserem Hobby angehöre, steht
bei mir demnächst etwas hinsichtlich Motorenkunde etc. auf dem Lehrplan.
Man lernt ja nie aus.
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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Alt 10.03.2010, 11:28
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KatjaB KatjaB ist offline
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das mit der weiterbildung und wetterkunde habe ich automatisch !
das bleibt nicht aus wenn vatern "kapitän in ruhestand" ist .
allerdings konnte er das mit den westen auch nicht genau sagen,da beruf und hobby doch kleine unterschiede haben ! aber danke für die tipps lg katja
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