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  #1  
Alt 06.03.2010, 14:47
Benutzerbild von derbigu
derbigu derbigu ist offline
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Standard Gewährleistung bei Gebrauchtbootskauf...

hi zusammen,

sicherlich schon zig mal behandelt, denoch die frage:
Habe ich gewährleistung bei Kauf eines Gebrauchtbootes von einem Händler? Bei mir konkret BJ 2005.
Der Händler ist Sunseeker England.
Oder geht England einen Sonderweg?
Ist das Verhandlungssache?
Und wenn es geregelt ist (z.b. über EU Recht) wo finde ich da
entsprechende Gesetzgebung im Netz (am besten in english?)

danke im Voraus, sicherlich wissen das einige von Euch...

grreetz
UWE
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  #2  
Alt 06.03.2010, 15:14
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Hallo Uwe,

Da der Kaufvertrag, wie ich annehme in GB abgeschlossen wird. Wird wahrscheinlich im Falle eines Falles nach englischer Recht verhandelt
werden.
Wie es dort mit Gewährleistung steht, weis ich leider nicht.

Gruß Rainer
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  #3  
Alt 06.03.2010, 15:20
Benutzerbild von derbigu
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ja das ist richitg, bzw wäre richtig...
Die frage ist ob es nicht EU weit geregelt ist?
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  #4  
Alt 06.03.2010, 16:05
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Die im BGB §434 geregelte Gewährleistung basiert auf einer EU-Richtlinie aus 1999.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #5  
Alt 06.03.2010, 16:13
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Die im BGB §434 geregelte Gewährleistung basiert auf einer EU-Richtlinie aus 1999.

Da GB seit 1973 EU Mitglied ist , müsste die Gewährleistung nach EU-Recht gültig sein..
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  #6  
Alt 07.03.2010, 07:30
Andreas V. Andreas V. ist offline
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Ich hoffe, das es aktuell keinen Streitfall gibt, aber wenn:
Mach dich schlau, ob es überhaupt um Gewährleistung geht, denn häufig meint man Garantie und schreibt Gewährleistung.
Gewährleistung bedeutet nicht viel anderes als das bei Übergabe des Objektes der Schaden schon vorgelegen hat.
Für Schäden, die nach dem Kaufabschluss entstanden sind ist die Garantie zuständig und die ist nicht ges. vorgeschrieben.
Gruß Andreas
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