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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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weiter wie - es gibt offenbar keine gesetzliche Pausenregelung - kann ich dir jetzt auch nicht helfen. Vielleicht melden sich ja noch ein paar Elternvertreter oder so, aus dem Alter bin ich raus
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#27
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Ich weiß nicht wie es bei Euch geregelt ist, in Ba-Wü bzw. an der Schule meiner Kinder war eine größere Pause nach der 6. Stunde vorgeschrieben, die es den Schülern ermöglichte, ein Mittagessen in Ruhe einzunehmen.
Wende dich mit deinem Anliegen erst einmal an deine Elternbeiratsvorsitzenden. Deren Aufgabe ist es dieses mit dem Rektor und dem Konrektor zu besprechen, es gegebenenfalls bei der Elternbeiratssitzung auf die Tagesordnung zu setzen. Sollte das nicht helfen kannst du dich beim Oberschulamt schlau zu machen, denn das kann auch von Schule zu Schule differieren. Nur zur Info: Die Schulkonferenz kann solche schulinternen Beschlüsse fassen. Eine Schulkonferenz besteht aus dem Rektor, Konrektor, Lehrern, Elternbeiratsvorsitzenden und Schulsprechern. Ich war 6 Jahre Elternbeiratsvorsitzende und davor Mitglied der Schulkonferenz. Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea
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#28
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![]() Zitat:
(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1.in der Berufsausbildung, 2.als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter, 3.mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind, 4.in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#29
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#30
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...und genau darum geht es ![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#31
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Leider kann ich Dir nur mit den gesetzlichen Vorgaben in NRW dienen. Ob es in SH eine ähnliche Regelung gibt, müßte beim dortigen Schulministerium aber zu erfahren sein.
Gruß Wepi http://www.schulministerium.nrw.de/B...sen_erlass.pdf Und hier noch als Ergänzung der im obigen Erlaß erwähnte Teil des JArbSchG. Bitte dabei beachten, das hier Arbeitsstunden von 60 Min. Dauer und nicht Schulstunden von 45 Min. Dauer gemeint sind. § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume (1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von an- Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.gemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, 2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung vonmindestens 15Minuten. (2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Geändert von Wepi (04.03.2010 um 15:33 Uhr) Grund: Ergänzung
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#32
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in Baden Württemberg ist es definitiv so, dass maximal 6 stunden am Stück gemacht werden dürfen und dann eine Stunde Pause eingelegt werden muss...
Zumindest in der Oberstufe...
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#33
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Hallo Frank,
mach dir doch den Spaß und hole das Kind in deiner Freiwoche einfach zum Essen ab. 60 Minuten später dann zurück bringen und ganz erschrocken tun wieso denn schon Unterricht ist. Dann mal den Schulchef aufsuchen und ne Diskussion starten. Gruß
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#34
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![]() Zitat:
![]() Ich war durchgehend in Mitsprachefunktion, von der ersten bis zu letzten Klasse, obwohl ich bestimmt nicht den Mainstream vertrete. ![]() Die Lehrerin konnte das m.E. nur durchbringen, da sie keinen Gegenwind hatte. Ich bin mir sicher, du findest Mitstreiter und brauchst die gar nicht mal, wenn du das der Schulleitung einfach nur mitteilst. Anrufen und Termin mit Direktor beim Sekretariat machen lasse und das wirkt oft Wunder, da die Leiter keinen Ärger wollen oder aber nur einen Anlaß benötigen, ohne den sie nicht eingreifen dürfen. Ich kenne das so, daß keiner sich traut und wenn du etwas sagst ganz viele nicken. ![]() Notfalls verweise auf das Jugendschutzgesetz, das gilt auf jeden Fall bis 18 bundesweit. ![]() Ach ja, wenn eine Freistunde vorhanden ist, zählt das als Pause bei uns. ![]() |
#35
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Ist bei uns in NRW ähnlich meine kleine Tochter geht in die 12 Gesamtschule sollte Dienstags ohne Mittagspause 10 Stunden abreißen. Hat sich dann aber durch Kursverschiebung nach 3 Monaten und Drängen abändern lassen.
Das sollte mal einer der Lehrerschaft vorschlagen 10 Stunden ohne Pause, ich glaube dann wäre sofort Krieg ![]() ![]() ![]() ![]()
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#36
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Ich würde dazu mal das zuständige Schulamt befragen
Gruß Andrea |
#37
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Hallo an alle,
man kann alle Vorgaben und Regelungen auf den jeweiligen Bildungsservern der einzelnen Länder abrufen. Z.B in Rheinland-Pfalz http://bildung-rp.de. Für die einzelnen Länder ist dann das Länderkürzel auszutauschen
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#38
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#39
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Auch dort steht nichts ![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#40
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bei der Schule meiner Tochter arbeiten mehrere Lehrer und meine Tochter hat auch Unterricht bei mehreren Lehrern täglich. ![]() Glaub mal nicht das die durcharbeiten ![]() ![]()
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#41
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
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Ah ein überarbeiteter Lehrer
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#43
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Doch,
du musst auf dem Bildungsserver unter Schularten die Schulart auswählen, dann unter rechtsgrundlagen die Schulordnung finden. Da ist ein Paragraph der Unterrichtszeit und Pausen behandelt. In RP steht dazu folgendes: § 34 Unterrichtszeit (1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter legt unter Berücksichtigung der Belange des Schulträgers nach Anhören der Gesamtkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat und im Benehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung die tägliche Unterrichtsund Pausenzeit fest. Wirtschaftlichen Erfordernissen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung ist Rechnung zu tragen, wenn nicht zwingende schulische Belange entgegenstehen. Am letzten Unterrichtstag vor Beginn eines Ferienabschnitts im Sinne der Ferienordnung und am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse kann der Unterricht nach der vierten Stunde beendet werden. § 36 bleibt unberührt. (2) Rechnerisch sind für eine Unterrichtsstunde 45 Minuten anzusetzen. Der Unterricht soll nicht vor 7.45 Uhr beginnen. Es ist für ausreichend Pausen zu sorgen. (3) Der Unterricht wird in der Regel auf die Wochentage Montag bis Freitag verteilt (Fünf-Tage- Woche). Wird auch am Samstag Unterricht erteilt (Sechs-Tage-Woche), sind der erste und dritte Samstag im Monat sowie der Samstag vor Fastnacht und vor Pfingsten unterrichtsfrei. (4) Schulen, für die ein gemeinsamer Schulbus eingesetzt wird, sollen sich bei der Festlegung von unterrichtsfreien Tagen und bei der Einführung der Fünf- oder Sechs-Tage-Woche abstimmen. Also kann die Schule alleine nichts so einfach bestimmen
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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#44
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Auf unqualifizierte Äußerungen antworte ich nicht
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#45
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das ist krass.....
selbst wir auf der UNi haben drei Pausen. immer nach 90Min. 15Min Pause. Und dann von 13.15-14Uhr Mittag Gruss |
#46
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Und genau hier liegt das Problem...was sind "ausreichende" Pausen??? Wer legt das fest? Wo steht das?
Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#47
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Schulleiter oder leitung, Schulträger, Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Träger der Schülerbeförderung heißt Busunternehmen öffentliche Verkehrsmittel. Dies sind 5 Parteien, welche das im Einvernehmen festlegen. Also haben Eltern ein gutes Mitspracherecht und Einfluß, wenn sie denn wollen Übrigens wird eine gute Schule alle diese Belange einfließen lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann läuft mit der Elternarbeit etwas schief. Empfehle daher in dieser Richtung etwas zu tun oder sich zumindest erklären zu lassen, welche Zwänge hinter dieser Regelung stecken. Wolf hat das ja auch schon angeführt
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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#48
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90 Min Unterricht,
dann Pause 10-15 min, 90 min Unterricht, dann 10-15 min Pause, 90 min Unterricht Mittagspause, mindesten 45 min bei uns in RP 60 min ab 14 Uhr Nachmittagsunterricht So sollte es mindestens sein
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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#49
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Leider sind offenbar die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, auch wenn Life0815 da anderer Ansicht zu sein scheint. Während es offenbar in RP und NRW gesetzliche Pausenvorgaben gibt, scheint das leider in SH nicht der Fall zu sein. Trotz intensiver Suche auf den Seiten des Schulministeriums von SH und bei den verschiedenen Schulformen ließ sich nichts dazu finden. Es ist offenbar nur im Schulgesetz von SH festgelegt, dass die Schulkonferenz (nicht ein einzelne Klassenkonferenz!) über die Schul- und Pausenordnung entscheidet. Da es aber auch ziemlich schwierig ist, die entsprechende Regelung in NRW (siehe Beitrag 31! Steht bei "Fünftagewoche") zu finden, würde ich zur Sicherheit einfach bei der Pressestelle des KM für SH anrufen und nach einer eventuell vorhandenen gesetzlichen Regelung fragen. (Tel.: 0431/9880).
Gruß Wepi
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#50
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Nöö, die Stundenpläne der Lehrer wollte ich sehen. die machen bestimmt wechselweise Pause und die Kinder sollen durchmachen. Gut, braucht´s schon keine Pausenaufsicht auf dem Schulhof ![]() Ich werde immer sprachloser mittlerweile <KopfschüttelSmiley> |
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