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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 01.03.2010, 21:11
Benutzerbild von Liebertee
Liebertee Liebertee ist offline
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Standard Führerscheinproblem

Ich habe Holz bestellt, 12 RM.
Vorher hatte ich mir natürlich jemanden gesucht, der mich mit Traktor, Hänger und beim Aufladen unterstützt.
Der gute Mann hatte aber offenbar ein Alkoholproblem, was ich nicht wußte.
Vor ein paar Tagen hat man ihn nämlich nachts um halb drei mit knapp 2 Promille auf´m Trecker erwischt und das offenbar nicht zu ersten Mal.
Jetzt ist seine Pappe entgültig weg und ich hab niemanden, der mir mein Holz aus dem Wald fährt....

Nun kam mir die Idee, ob ich die Fuhre nicht einfach selbst fahren dürfte.

Darf ich das? 40km/h Trecker mit Anhänger mit dem alten 3er Führerschein?

Ich hab ne Weile gegoogelt, aber nix konkretes gefunden.....
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  #2  
Alt 01.03.2010, 21:17
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Standard

Hallo Liebertee,
früher reicht Klasse 5 zum Trecker fahren
mit Klasse 3 darfst du also auf jeden Fall
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #3  
Alt 01.03.2010, 21:18
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Standard

Mit altem 3er darfst Du Trecker mit 2Anhängern mit 25 km/h
Habe ich jedenfalls tausendfach gemacht
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #4  
Alt 01.03.2010, 21:20
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Ich habe Holz bestellt, 12 RM.
Vorher hatte ich mir natürlich jemanden gesucht, der mich mit Traktor, Hänger und beim Aufladen unterstützt.
Der gute Mann hatte aber offenbar ein Alkoholproblem, was ich nicht wußte.
Vor ein paar Tagen hat man ihn nämlich nachts um halb drei mit knapp 2 Promille auf´m Trecker erwischt und das offenbar nicht zu ersten Mal.
Jetzt ist seine Pappe entgültig weg und ich hab niemanden, der mir mein Holz aus dem Wald fährt....

Nun kam mir die Idee, ob ich die Fuhre nicht einfach selbst fahren dürfte.

Darf ich das? 40km/h Trecker mit Anhänger mit dem alten 3er Führerschein?

Ich hab ne Weile gegoogelt, aber nix konkretes gefunden.....
ich bin 44 und hab auch den alten 3er...soviel ich weiß dürfen wir kein trecker fahren.auch damals musste man schon nen extra schein dafür machen...könnte dir aber evtl jemanden vermitteln...kommen ja aus der gleichen gegend....
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Gruß Andrea
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  #5  
Alt 01.03.2010, 21:25
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Trecker sind in der Klasse L und die ist im 3er mit drin.

Du darfst Einzelfahrzeuge bis 7,5 und als Gespann bis 12t fahren.
http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...inklassen.html
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Gruß aus Hamburg
Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.

Geändert von nimmerland (01.03.2010 um 21:32 Uhr)
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  #6  
Alt 01.03.2010, 21:26
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Mit altem 3er darfst Du Trecker mit 2Anhängern mit 25 km/h
Habe ich jedenfalls tausendfach gemacht
vielleicht ist das von bundesland zu bundesland verschieden?
für ne mofa bis 25kmh mussten wir hier auch nen schein machen...
kann mir nicht vorstellen das es dann bei nem trecker ohne ging....
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Gruß Andrea
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  #7  
Alt 01.03.2010, 21:30
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Nun kam mir die Idee, ob ich die Fuhre nicht einfach selbst fahren dürfte.

Darf ich das? 40km/h Trecker mit Anhänger mit dem alten 3er Führerschein?

.....
Darfst du, aber nur mit einem Zweiachsanhänger.
Mit zwei Zweiachsanhängern brauchte man früher den FS 2.

Der alte 3er FS wird heute in die Klassen B, T und C1e geändert.
Wenn du dann die Klasse T hast darfst auch zwei Zweiachsanhänger dran
hängen allerdings nur noch bis 12t.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #8  
Alt 01.03.2010, 21:30
schnipsy schnipsy ist offline
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Schau mal hier ganz unten

Gruß Maik
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Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann
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  #9  
Alt 01.03.2010, 21:30
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bis 40 kmh draf man mit dem alten 3er ab 40 wäre der 2er also lkw vorgeschrieben gewesen. wenn du nen kartenschein hast dann darfst du bis 25 kmh (trekker) über 25 kmh sind es schlepper und du brauchst T
achja und das mit den anhängern ist so wie oben geschrieben
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  #10  
Alt 01.03.2010, 21:37
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Heiko hat Recht. Bei den Modellen ab 40 Km/h braucht du nen LKW Führerschein.
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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #11  
Alt 01.03.2010, 21:41
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hier noch eine Antwort vom Fahrlehrerverband
Die sollten es wissen

Gruß Maik
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  #12  
Alt 01.03.2010, 22:05
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
ich bin 44 und hab auch den alten 3er...soviel ich weiß dürfen wir kein trecker fahren.auch damals musste man schon nen extra schein dafür machen...könnte dir aber evtl jemanden vermitteln...kommen ja aus der gleichen gegend....

Ne nee....., Trecker mit 25km/h dürfen wir mit dem alten 3er fahren,weil der 4er/5er mit drin ist, das wußte ich schon....
Mein Problem ist der 40 km/h Trecker.
Ich wollte halt diesem speziellen Menschen einen Gefallen tun, er hats nicht gerade leicht mit seinem Lebensunterhalt.
Die 100...150 € würden ihm weit mehr helfen als jedem anderen, deswegen würde ich schon gern einen Weg finden, das mit seinem Equipment zu machen, aber natürlich nicht mit Gewalt.
Aber danke für das Angebot, wenns anders nicht klappt werde ich gern darauf zurückkommen.

Gruß, Norbert
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  #13  
Alt 01.03.2010, 22:22
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hier ist es noch einmal mit Bilder erklärt
http://www.praevention.lsv.de/lbg/fa...loffistr/2.htm

http://www.praevention.lsv.de/lbg/fa...loffistr/3.htm

Gruß Maik
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  #14  
Alt 01.03.2010, 22:53
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Hallo Norbert,

laut diesem Link http://www.praevention.lsv.de/lbg/fa...loffistr/3.htm kannst Du
den Traktor mit Hänger fahren. Bedingung ist nur,

bedeutet in den Tabellen: Diese Fahrerlaubnisklasse ist ausreichend, wenn eine Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h eingehalten wird und Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet sind, sofern die bbH des Zugfahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt.

Gruß Maik
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Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann
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  #15  
Alt 01.03.2010, 23:22
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Snackman Snackman ist offline
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Zitat:
Zitat von nimmerland Beitrag anzeigen
Trecker sind in der Klasse L und die ist im 3er mit drin.

Du darfst Einzelfahrzeuge bis 7,5 und als Gespann bis 12t fahren.
http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...inklassen.html
Nö, darfst das anderthalbfache vom Zugfahrzeug (7,5) , also 11,25 Tonnen anhängen.
Und selbst wenn du den "neuen" Schein hast darfst du das auf Antrag.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #16  
Alt 02.03.2010, 09:01
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Ich habe den alten FS Klasse 1,3, 4, seit 1981/83 und seit letztem Jahr den neuen FS.
Bei mir wurde die Klasse T eingetragen.
Danach darf ich auch Arbeitsmaschinen/Traktoren mit 40km/h fahren.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #17  
Alt 02.03.2010, 10:39
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
für ne mofa bis 25kmh mussten wir hier auch nen schein machen...
OT
Mofaschein wenn geboren nach dem 1.4.1965.. so wie ich auch
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By Karsten
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  #18  
Alt 02.03.2010, 15:31
GrunAIR GrunAIR ist offline
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16.495 Danke in 6.277 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Nö, darfst das anderthalbfache vom Zugfahrzeug (7,5) , also 11,25 Tonnen anhängen.
Bei Druckluftbremse, nicht bei Auflaufbremse.
Immerwieder erschütternd, daß viele Leute gar nicht wissen, was sie mit ihren Führerscheinen eigentlich bewegen dürfen...
Hier die alten Fahrerlaubnisklassen: http://www.kba.de/nn_232106/DE/Press...tml?__nnn=true

Gruß Torben
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  #19  
Alt 02.03.2010, 17:45
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MG 1 MG 1 ist offline
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Boot: immer wieder Glastron Boote
861 Danke in 339 Beiträgen
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Moin

Guckt mal hier : http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=15084 . und hier http://www.deutzforum.de/board.php?boardid=47

Gruß Matthias
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Alles GLASTRON,oder was? ( Thinking Ahead - Moving Forward )
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  #20  
Alt 03.03.2010, 22:14
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Snackman Snackman ist offline
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Boot: Chriscraft Commander
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Bei Druckluftbremse, nicht bei Auflaufbremse.
Immerwieder erschütternd, daß viele Leute gar nicht wissen, was sie mit ihren Führerscheinen eigentlich bewegen dürfen...
Hier die alten Fahrerlaubnisklassen: http://www.kba.de/nn_232106/DE/Press...tml?__nnn=true

Gruß Torben
Die Art der Bremssteuerung hat nichts mit der max erlaubten Anhängelast des Führerscheins zu tun, sondern mit der max erlaubten Anhängelast des
Zugfahrzeuges. Dieses gilt es natürlich ebenfalls zu beachten.
Das anderthalbfache zulässige Gesamtgewicht gilt sowieso nur bei durchgehender Bremsanlage.
Grüße
__________________
Marco,



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