|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Führerscheinproblem
Ich habe Holz bestellt, 12 RM.
Vorher hatte ich mir natürlich jemanden gesucht, der mich mit Traktor, Hänger und beim Aufladen unterstützt. Der gute Mann hatte aber offenbar ein Alkoholproblem, was ich nicht wußte. Vor ein paar Tagen hat man ihn nämlich nachts um halb drei mit knapp 2 Promille auf´m Trecker erwischt und das offenbar nicht zu ersten Mal. Jetzt ist seine Pappe entgültig weg und ich hab niemanden, der mir mein Holz aus dem Wald fährt.... Nun kam mir die Idee, ob ich die Fuhre nicht einfach selbst fahren dürfte. Darf ich das? 40km/h Trecker mit Anhänger mit dem alten 3er Führerschein? Ich hab ne Weile gegoogelt, aber nix konkretes gefunden.....
__________________
|
#2
|
||||
|
||||
Hallo Liebertee,
früher reicht Klasse 5 zum Trecker fahren mit Klasse 3 darfst du also auf jeden Fall
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#3
|
||||
|
||||
Mit altem 3er darfst Du Trecker mit 2Anhängern mit 25 km/h
Habe ich jedenfalls tausendfach gemacht
__________________
Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#4
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Gruß Andrea |
#5
|
||||
|
||||
Trecker sind in der Klasse L und die ist im 3er mit drin.
Du darfst Einzelfahrzeuge bis 7,5 und als Gespann bis 12t fahren. http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...inklassen.html
__________________
Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel. Geändert von nimmerland (01.03.2010 um 21:32 Uhr) |
#6
|
||||
|
||||
Zitat:
für ne mofa bis 25kmh mussten wir hier auch nen schein machen... kann mir nicht vorstellen das es dann bei nem trecker ohne ging....
__________________
Gruß Andrea |
#7
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Mit zwei Zweiachsanhängern brauchte man früher den FS 2. Der alte 3er FS wird heute in die Klassen B, T und C1e geändert. Wenn du dann die Klasse T hast darfst auch zwei Zweiachsanhänger dran hängen allerdings nur noch bis 12t.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
|
#9
|
||||
|
||||
bis 40 kmh draf man mit dem alten 3er ab 40 wäre der 2er also lkw vorgeschrieben gewesen. wenn du nen kartenschein hast dann darfst du bis 25 kmh (trekker) über 25 kmh sind es schlepper und du brauchst T
achja und das mit den anhängern ist so wie oben geschrieben |
#10
|
||||
|
||||
Heiko hat Recht. Bei den Modellen ab 40 Km/h braucht du nen LKW Führerschein.
__________________
Gruß, Alex Endlich wird´s warm...
|
#12
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Ne nee....., Trecker mit 25km/h dürfen wir mit dem alten 3er fahren,weil der 4er/5er mit drin ist, das wußte ich schon.... Mein Problem ist der 40 km/h Trecker. Ich wollte halt diesem speziellen Menschen einen Gefallen tun, er hats nicht gerade leicht mit seinem Lebensunterhalt. Die 100...150 € würden ihm weit mehr helfen als jedem anderen, deswegen würde ich schon gern einen Weg finden, das mit seinem Equipment zu machen, aber natürlich nicht mit Gewalt. Aber danke für das Angebot, wenns anders nicht klappt werde ich gern darauf zurückkommen. Gruß, Norbert
__________________
|
#13
|
||||
|
||||
hier ist es noch einmal mit Bilder erklärt
http://www.praevention.lsv.de/lbg/fa...loffistr/2.htm http://www.praevention.lsv.de/lbg/fa...loffistr/3.htm Gruß Maik
__________________
Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann
|
#14
|
|||
|
|||
Hallo Norbert,
laut diesem Link http://www.praevention.lsv.de/lbg/fa...loffistr/3.htm kannst Du den Traktor mit Hänger fahren. Bedingung ist nur, bedeutet in den Tabellen: Diese Fahrerlaubnisklasse ist ausreichend, wenn eine Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h eingehalten wird und Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet sind, sofern die bbH des Zugfahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt. Gruß Maik
__________________
Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann |
#15
|
|
Zitat:
Und selbst wenn du den "neuen" Schein hast darfst du das auf Antrag. Grüße
__________________
Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#16
|
||||
|
||||
Ich habe den alten FS Klasse 1,3, 4, seit 1981/83 und seit letztem Jahr den neuen FS.
Bei mir wurde die Klasse T eingetragen. Danach darf ich auch Arbeitsmaschinen/Traktoren mit 40km/h fahren.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein. |
#17
|
||||
|
||||
OT
Mofaschein wenn geboren nach dem 1.4.1965.. so wie ich auch
__________________
By Karsten
|
#18
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Immerwieder erschütternd, daß viele Leute gar nicht wissen, was sie mit ihren Führerscheinen eigentlich bewegen dürfen... Hier die alten Fahrerlaubnisklassen: http://www.kba.de/nn_232106/DE/Press...tml?__nnn=true Gruß Torben
|
#19
|
||||
|
||||
Moin
Guckt mal hier : http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=15084 . und hier http://www.deutzforum.de/board.php?boardid=47 Gruß Matthias
__________________
Alles GLASTRON,oder was? ( Thinking Ahead - Moving Forward ) |
#20
|
|
Zitat:
Zugfahrzeuges. Dieses gilt es natürlich ebenfalls zu beachten. Das anderthalbfache zulässige Gesamtgewicht gilt sowieso nur bei durchgehender Bremsanlage. Grüße
__________________
Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
|
|