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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 27.01.2010, 05:25
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Balu2000 Balu2000 ist offline
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Standard Kindergeld

Hallo Gemeinde,
ich brauche dringend eine Fachauskunft zum Thema Kindergeld. Was kann ich als Werbungskosten angeben. Sohn ist in Ausbildung, hat eigene Wohnung 150km vom Elterhaus (Lebensmittelpunkt; Heimfahrt rund 40 Stück/Jahr).
Trotz Abzug der Werbekostenpauschale liegt er noch knapp über der Einkommensgrenze. Das Umwandeln von Ausbildungsvergütung in Altersvorsorge nutzt z.Zt. nichts, da er jeden Cent benötigt. In seiner Ausbildungsvergütung sind 180,- Euro/monatl. Zulage enthalten, da er selbst Miete für seine Wohnung zahlt. Kann dieser Betrag zum Einkommen angerechnet werden, die Miete aber nicht als Werbungskosten abgezogen? Da ist aus meiner Sicht ein Wiederspruch.
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #2  
Alt 27.01.2010, 06:02
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schon mal nen Steuerberater kontaktiert
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #3  
Alt 27.01.2010, 07:40
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
[..] In seiner Ausbildungsvergütung sind 180,- Euro/monatl. Zulage enthalten, da er selbst Miete für seine Wohnung zahlt. Kann dieser Betrag zum Einkommen angerechnet werden, die Miete aber nicht als Werbungskosten abgezogen? Da ist aus meiner Sicht ein Widerspruch.
Warum.

Eine Zulage muß doch nicht zwingend für Kosten sein, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aufgewendet werden (=Werbungskosten).


Ein kommunaler Angesteller erhält z.B. einen Zuschlag, wenn er verheiratet ist, und kann die Ehefrau nicht als Werbungskosten abziehen.
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Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 27.01.2010, 16:53
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Warum.

Eine Zulage muß doch nicht zwingend für Kosten sein, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aufgewendet werden (=Werbungskosten).


In diesem speziellen Fall ist es ein Wohnzuschuß, den nur die Azubis bekommen, die auch ihre eigene Miete bestreiten. Azubis, die bei Mutti wohnen, bekommen den Zuschuß nicht.
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MfG Roland

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  #5  
Alt 27.01.2010, 17:12
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
schon mal nen Steuerberater kontaktiert

Ich habe doch Euch.
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MfG Roland

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  #6  
Alt 27.01.2010, 17:18
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www.123recht.de

Beste seite für Rechtshilfe und auch solche Sachen. Seit ich mich da angemeldet habe brauch ich kein Anwalt mehr und Steuerrechtlich wird da sehr gut geholfen.
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so long, Tino!

Richtige Männer fahren mit Pinne!!
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  #7  
Alt 27.01.2010, 17:27
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Also, fürs Kindergeld wird die Zweitwohnung aber vom Verdienst genauso abgezogen, wie die Fahrtkosten.
Sämmtliche Lehrmittel, Berufsbekleidung, Compi usw. kannst du abrechnen.

Nur darf die Quittung nicht auf deinen Namen lauten, sondern auf den Sproß.
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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