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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo!
Das sieht nicht gut aus! Selbst in ct-TV (TV-Sendung der Computerzeitschrift ct ) haben sie am Wochenende geraten eher zu bezahlen als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Die Beweislast liegt hier m.W. bei Dir, da der RA bereits den Anscheinsbeweis erbracht hat, dass der Verstoß von Deinem Anschluss erfolgt ist. Schau Dir das am besten selbst an: http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Vi...en-901243.html Grüße Erich |
#27
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Zum juristischen Teil kann ich nichts sagen, aber zum technischen Part soviel:
Wie schon geschrieben wurde, musst du nicht selbst online gewesen sein. Solange jemand über deinen Anschluss online geht, ist gegen aussen nur eine IP-Adresse, die deines Anschlusses ersichtlich. Das bedeutet es kann jeder aus deinem Haushalt sein, und falls du dein Netzwerk nicht abgesichert hast, zum Beispiel ein WLAN ohne Passwort betreibst, kann es eine x-beliebige Person sein, die sich im Umfeld deines Funknetzes befunden hat (Nachbar oder sonst irgendwer). Zumindest in der Schweiz ist der Download legal, aber es fallen immer wieder Leute darauf rein, dass die meisten Clients für Downloads aus welchen Netzen auch immer, automatisch alles runtergeladene auch wieder für den Upload zur Verfügung stellen. Der Upload kann also auch passieren ohne das man sich dessen bewusst ist. Gruss Marcel |
#28
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Hier noch mal was dazu. Ziemlich ausführlich.
http://www.urheberrecht.justlaw.de/a.../brockhaus.htm Klingt zwar alles relativ unschön für Dich, behalte aber in jedem Fall erstmal die Nerven! Nichts überstürzen! |
#29
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Überprüfe mal die Echtheit von deinem Anwalt.
Wer er es wirklich ist, dann kannst du mal den Spartopf von den Kinder plündern.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#30
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Das ist ja schon starker Tobak, da waren meine "Probleme" ja nur Kinderkram.
Nur bezahlen, wenn man definitiv sicher ist damit nichts zu tun zu haben, würde ich auf keinen Fall. Ich war der Meinung die Daten hinter einer IP dürfen nur auf richterlichen Erlass erfolgen und das würde nur bei schwereigenden Fällen geschehen. |
#31
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Moin Peter,
schau mal hier rein: http://abmahnwahn-dreipage.de/ und auch hier: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/ Grundsätzlich würde ich auf eine Abmahnung immer reagieren. Die Nicht-Reaktion ist wohl die schlechteste Empfehlung. Allerdings solltest Du auf keinen Fall die Unterlassungserklärung des Anwalts unterschreiben - dann bist Du nämlich geliefert. Du solltest ferner bei Dir im Haus klären, ob wirklich kein Rechner an irgendeiner Tauschbörse hing - nur um keine weiteren bösen Überraschungen zu erleben. Die Adresse wird der Anwalt übrigens von Deinem Provider bekommen haben (das übliche Verfahren ist unter obigen Links nachzulesen). Zudem solltest Du über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bei gleichzeitiger Nicht-Zahlung nachdenken (näheres und auch Vordrucke dazu findest Du unter o.g. Links). Die mod. UE stellt kein Schuldeingeständnis dar, kann aber die unmittelbaren Folgen abwenden und das Prozedere in reguläre, juristische Bahnen lenken (die die meisten Abmahnanwälte verständlicherweise scheuen). Seit kurzem gibt es übrigens eine Begrenzung der Forderungshöhe (siehe dazu auch o.g. Links). Wäre also zu prüfen, ob die Forderung noch im Rahmen liegt. Und für die mitlesenden Abmahngeier sei hier erwähnt: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung.
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#32
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![]() Zitat:
mein 28 jähriger stiefsohn der informatik und wirtschaftswissenschaften studiert, aber noch zuhause wohnt, und eigentlich für den ganzen it kram bei uns zuständig ist ( es grüßt das hotel mama), ist gerade ziemlich blass geworden, und hackt nun ganz nervös auf seinem rechner rum . hoffe das es nur ein irrtum ist und er das klären kann ansonsten sehe ich schwarz was seinen anteil am heizöl betrifft euch allen aber ein richtig fettes danke
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gruß peter |
#33
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Naja, blass werden und nervös am PC sitzen deutet leider in eine gewisse Richtung hin
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ![]() Life is better at the beach
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#34
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Mal ganz weit in die Zukunft gedacht:
Sowas wäre für mich ein schmucker Anlass um mal eine BF-Sammelaktion zu starten ![]() ![]() Sowas wurde schon andernorts erfolgreich mit großer Community durchgestanden. Siehe hier: http://www.bundesligaforen.de/showthread.php?t=4611 Lass Dich nicht so fix unterkriegen! ![]() P.S. Gegen echte und folgenschwere Urheberrechtsverletzungen sollte und muss man vorgehen, bin ich absolut dafür (Stichwort Musikdownload im großen Stil). Nur dieses "Kleinuser" abzocken bei Winzigkeiten, die z.T. absichtlich auf illegalen Download ausgelegt sind, da muss man was gegen machen. Das nur der Vollständigkeit halber. Geändert von superlolle (27.01.2010 um 11:43 Uhr) |
#35
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Peter, eines vergass ich noch:
Schau auch mal nach in den bislang genannten Quellen auch nach: "einmal gezahlt - immer wieder zur Kasse gebeten" bzw. "Mehrfachabmahnungen" Es scheint Abmahnanwälte zu geben, die bei erfolgter Zahlung auch Gelder für andere Urheberrechtsverletzungen haben wollen. Daher sollte Dein Sohn (so er denn illegal "gesaugt" hat) wirklich alle Karten auf den Tisch legen. Das wichtigste aber erstmal: Ruhe bewahren! Die Abmahngeier wollen nämlich gerade mit diesen "Sie sind schuldig" und ellenlangen Urteilszitaten einschüchtern und zur kopflosen Sofortzahlung bewegen. |
#36
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Moin,
mal ne dumme Frage: Wer ist denn dein Provider? Falls es das magenta T ist, die haben nur Verbindungsdaten von max. 1 Woche und rücken die dann nichtmal auf Anfrage der Staatsanwaltschaft raus (selbst erlebt). GRuß, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz ![]() |
#37
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Nach dieser Sachlage handelt es sich bei uns Gott sei Dank um einen anderen Anwalt, der auf dubiose Art und Weise Geld versucht einzutreiben.
Aber zumindest werde ich es mal wieder als Anlass nutzen meinen halbwüchsigen Söhnen ins Gewissen zu reden, da man ja nie weiß, was die Bande am PC so alles treibt ![]() |
#38
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![]() Zitat:
![]() 6 Monate sind heute vorgeschrieben!
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#39
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Ende letzten Jahres (gehackter Account meines Schwagers mit Schadenersatzgedöns).
Dem Laden sind die Gesetze weitgehend egal. Offizielle Begründung: Wir können das leider technisch nicht umsetzten (wenn ich denen überhaupt was glaube, dann das).... Gruß, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz ![]()
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#40
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Hast Du mal geschaut ob das Werk wirklich auf Deinem Rechner ist/war.
Kannst Du das Schriftstück, mache deinen Namen ec. unkenntlich hier einstellen. Leider nein, immer schön abheften den Scheixx wer weis was noch von denen kommt. Zitat:
Hier wird das gut Beschrieben http://www.internet-law.de/labels/Abmahnung.html Das heisst nur Du hast das Werk auf Deinem Rechner in einem freigegebenen Verzeichnis auf das jeder über das Internet zugreifen könnte. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die zur verbesserten Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte geschaffene Enforcement-Richtlinie verpflichtet in Art. 8 Abs. 1 die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die zuständigen Gerichte in Verfahren wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte auf Antrag anordnen können, dass der Verletzer oder Dritte Auskunft über bestimmte Umstände erteilen müssen. Auch dies gilt nach Abs. 3 unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen, die den Schutz der Vertraulichkeit von Informationsquellen oder die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln. Schließlich seien Art.17 Abs. 2 (Schutz des geistigen Eigentums) sowie Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Gemeinschaften (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) zu beachten. Aus http://www.kahlert-anwaelte.de/urheb...tenschutz.html Peter lies Dir auch den Link von Jan „Superlolle“ durch und schau ob Dein Anwalt auch aufgeführt ist Wenn eindeutig ja hilft nur ein Angebot von Dir, sprich über den Preis handeln. Gruss Markus
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Markus ![]() es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ![]() |
#41
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Moinsen,
Das problem hatten wir auch, einmal aus Frankfurt von dem Herrn Weber, und Karlsruhe bestimmt von Nümann und lag. Ich kann Dir nur sagen, geh zum Anwalt, der soll das für Dich machen. Leider haftest Du selber für die Rechnung, da es keine Rechtsschutz dafür gibt ( Urheberrechtsverletzung)... ![]() Ansonsten kann ich Dir noch Netzwelt.de anbieten, dort sind nochmehr geschädigte von denen, die fast alle das gleiche geloadet haben, oder mal wieder Dream Dance, mit Matthew Tasa, als Kläger... ![]()
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![]() "Einfachheit ist das Resultat der Reife" ![]() |
#42
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![]() Zitat:
die Logik erschliesst sich mir - insbesondere nach dem Morgenstern-Gutachten - nicht. Mittlerweile steht ja gerade bei volljährigen Kindern im Haus die Störerhaftung sehr in Frage. Aber letztendlich muss natürlich jeder wissen, wieviel er sich selbst zutraut und ab wann er lieber an Profis abgibt. @Peter: Wenn Du einen Anwalt nimmst, nimm lieber einen auf Urheberrecht spezialisierten. |
#43
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ich hab den ganzen schrieb nun meinem stiefsohn in die hand gedrückt, und er hat schon kontakt mit einem rechtsanwalt...
der rest geht mich nun hoffentlich nichts mehr an... ich werd aber hier zur gegebener zeit berichten wie der stand der dinge ist bzw. wie es ausging nochmal danke an alle tipgeber das ist eben das unübertroffene bf ![]()
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gruß peter
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#44
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![]() Zitat:
An Deiner Stelle würde ich den Stiefsohn ein bisschen überwachen. Seine Entscheidung hat ggf. direkte Auswirkungen Dir gegenüber.
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Beste Grüße John
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