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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 17.01.2010, 15:29
Benutzerbild von Carlson
Carlson Carlson ist offline
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Standard Räumpflicht und Lärmbelästigung

Hallo, ich habe da mal eine Frage, da ich heute morgen um kurz nach 7 von unserem Nachbarn aus dem Schlaf gerissen wurde da er meinte so früh schon Schnee schieben zu müssen wüsste ich gerne mal ob es eine Regelung gibt ab welcher Uhrzeit man seiner Räumpflicht nachkommen muss.

Gruß Aaron
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  #2  
Alt 17.01.2010, 15:35
Benutzerbild von checki
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Standard

Zitat:
Zitat von Carlson Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe da mal eine Frage, da ich heute morgen um kurz nach 7 von unserem Nachbarn aus dem Schlaf gerissen wurde da er meinte so früh schon Schnee schieben zu müssen wüsste ich gerne mal ob es eine Regelung gibt ab welcher Uhrzeit man seiner Räumpflicht nachkommen muss.

Gruß Aaron
Ab 7.00 muß beräumt sein.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #3  
Alt 17.01.2010, 15:37
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Moin Aaron,

die Räumpflicht beginnt, wie Dein Nachbar es richtig gemacht hat um 7:00h und muß permanent aufrecht erhalten werden, selbst wenn es noch schneit.

Edith: schiet, mal wieder zu langsam
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Gruß aus der schönsten Stadt der Welt
Thorsten
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  #4  
Alt 17.01.2010, 15:45
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Wie oben schon gesagt, meist um 7:00 bis 20:00, steht aber genauer in der Ortssatzung.

Und Krach macht das Schneeräumen eigentlich auch nicht , oder schläfst du vor dem Haus.....
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Gruß Dirk


SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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  #5  
Alt 17.01.2010, 15:47
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nimmerland nimmerland ist offline
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Bis 8:00 Uhr soll der Pflicht nachgegangen worden sein. Bei starkem Schneefall muss man auch schon abends räumen.
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Gruß aus Hamburg
Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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  #6  
Alt 17.01.2010, 15:51
life0815 life0815 ist offline
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Erstaunlich ist, dass im Allgäu einfach halt Winter ist
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Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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  #7  
Alt 17.01.2010, 15:55
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen

Und Krach macht das Schneeräumen eigentlich auch nicht , oder schläfst du vor dem Haus.....
Wenn man einen Metall-Schneeschieber hat und diesen über die Pflastersteine seines Eingangs schiebt dann schon!


Zählt diese Regelung auch für das Wochenende, sprich Sonn- bzw. Feiertage?
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  #8  
Alt 17.01.2010, 15:58
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
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Zitat:
Zitat von Carlson Beitrag anzeigen
Zählt diese Regelung auch für das Wochenende, sprich Sonn- bzw. Feiertage?
Nur wenn keine Ausgangssperre verhängt ist.
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Gruß
Wolfgang
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  #9  
Alt 17.01.2010, 16:01
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Es wird mit Sicherheit auch in Hamburg eine Satzung zur Strassenreinigung geben, die gibts ja sogar bei uns aufm Dorf...

Da steht das alles haarklein niedergeschrieben, auch, wie und bis wann das bei Schnee und Glätte zu erledigen ist.

Gruß
Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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  #10  
Alt 17.01.2010, 16:03
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Du bist Hamburger ? Laut Satzung wäre dann 8 Uhr in der Woche und 9 Uhr am Sonntag ausreichend, aber Dein Nachbar hat nichts falsch gemacht ! Selbstverständlich darf er auch schon um 7 Uhr seiner Pflicht zur Verkehrswegesicherung nachkommen...

Nach wie vor finde ich es aber zum Kotzen, dass eine Stadt (wie in meinem Beispiel Emden) einfach nur ein Pappschild (10x15cm, "eingeschränkter Winterdienst") am Anfang eines Stadtteils aufstellen braucht, um in dem gesamten Gebiet keinerlei Räumarbeiten mehr ausführen zu müssen, während der Bürger unter Androhung von Geldbußen gezwungen ist, den ganzen Tag die Wege freizuhalten.

Insbesondere im verkehrsberuhigten Bereich ist dieser Zwang ein schlechter Scherz, da man damit im Prinzip nur eine Rennpiste für die PKW freimacht...

Von drohenden Schmerzensgeldern und Schadenersatz für Leute, die keinen Schnee kennen oder Probleme mit ihrer Feinmotorik haben, will ich ja noch garnicht anfangen...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #11  
Alt 17.01.2010, 16:07
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nimmerland nimmerland ist offline
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Zitat:
Zitat von Carlson Beitrag anzeigen
Wenn man einen Metall-Schneeschieber hat und diesen über die Pflastersteine seines Eingangs schiebt dann schon!


Zählt diese Regelung auch für das Wochenende, sprich Sonn- bzw. Feiertage?
Habe ich eben auf Hamburg.de gefunden:

In Hamburg sind Anlieger und Eigentümer von Grundstücken nach dem Wegegesetz (HWG) verpflichtet, die an das Grundstück angrenzenden Gehwege von Schnee und Glätte zu befreien.
Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls weggeräumt, glatte Flächen unmittelbar nach Einsatz abgestreut werden. Hierfür muss Sand oder Splitt verwendet werden.
Die gesicherte Breite muss mindestens einen Meter betragen. Bei Eckgrundstücken muss bis zur Bordsteinkante gesichert werden.
Die Schneeräumpflicht besteht von 8:30 Uhr bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9:30 Uhr.
Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes kontrolliert, ob Wege ordentlich gesichert sind. Kommt der Räumungspflichtige seiner Verpflichtung nicht nach, meldet die Wegeaufsicht dies an das Bezirksamt.
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Gruß aus Hamburg
Sven


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  #12  
Alt 17.01.2010, 16:55
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mein Gott - wo wohnt Ihr alle

Wenn`s bei uns schneit, dann schneit`s eben und die Leut` die Sonntags Morgens zur Kirche wollen ziehen eben Stiefel an
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  #13  
Alt 17.01.2010, 18:51
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Blödes Internet.


Satzung der Stadt Overath

§ 3
Art und Umfang der Reinigungspflicht
(1) Fahrbahnen und Rad- und/oder Gehwege sind einmal wöchentlich, und zwar an einem der beiden letzten Werktage der Woche
in der Zeit vom 01.04.-30.09. bis spätestens 18.00 Uhr
und
in der Zeit vom 01.10.-31.03. bis spätestens 17.00 Uhr
zu säubern. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen.
...

(4) In der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind un-verzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 19.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Da sag noch einer was über die schwäbische Kehrwoche.
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Gruß
Wolfgang
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  #14  
Alt 17.01.2010, 21:12
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Heute habe ich den Reinigungsdienst, den der Nachbar beauftragt hat, erwischt - die kamen nämlich auch erst so gegen 10 . Leider sprachen sie kaum deutsch aber haben dann doch verstanden, dass ich stocksauer war. Sie fahren nämlich vor unserem Haus den an den Rand geschaufelten Schnee platt, schieben ihre Schneefräse durch die aufgeschichteten Haufen auf den (heute noch nicht geräumten) Gehsteig vor unserem Haus, trampeln dort den Schnee fest und haben ihn beim Nachbarn fein säuberlich weggeschoben
Und ich hab mich immer gewundert, warum an der einen Seite der Schnee immer so festgetreten ist!!!! (Die sind ja normalerweise früher dabei als ich....eben morgens um 7!!!)

Heute haben die das aber fein wieder sauber gemacht!!!

Anneke
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  #15  
Alt 17.01.2010, 21:47
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Akki Akki ist offline
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Wie breit muß ich den Weg auf Privatgrundstück bis zur Haustür räumen?

Reicht eine Schaufelbreite ??
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #16  
Alt 17.01.2010, 21:50
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Privatgrundstück???? Muss da der Postbote ran oder warum willst Du da räumen?

Anneke
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  #17  
Alt 17.01.2010, 22:02
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Ja der Postmann und Paketmann z.B.
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...

Geändert von Akki (17.01.2010 um 22:10 Uhr)
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  #18  
Alt 17.01.2010, 22:09
Esmeralda Esmeralda ist offline
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1 oder 1,50 m würde ich sagen......

Anneke
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  #19  
Alt 17.01.2010, 22:09
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Wie breit muß ich den Weg auf Privatgrundstück bis zur Haustür räumen?
Reicht eine Schaufelbreite ??
Ja, auf dem Grundstück genügt eine Breite (Schneeschieberbreite), daß eine Person gehen kann. Auf dem öffentlichen Fußweg vor dem Grundstück sollte die Breite ca. 1 m betragen (so breit, daß zwei Personen aneinander vorbei können). So steht es bei uns in der Gemeindesatzung zum Winterdienst.
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cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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  #20  
Alt 18.01.2010, 07:47
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Blödes Internet.



Satzung der Stadt Overath

Das es `ne Reinigungspflicht gibt ist mir klar. Wie man damit umgeht ist die Frage

Ich räume meine 20 m Straßenfront nur äußerst selten, mein Nachbar macht es mal um 6:00 , mal um 12:00

Nur aufregen tut sich keiner
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* Heinz *
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  #21  
Alt 18.01.2010, 07:58
Arno Arno ist offline
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
mein Gott - wo wohnt Ihr alle

Wenn`s bei uns schneit, dann schneit`s eben und die Leut` die Sonntags Morgens zur Kirche wollen ziehen eben Stiefel an
Gerade im Fernsehenie Telefonleitungen der Ordnungsämter sind total überlastet,-
von Denunzianten, die ihre Nachbarn,wegen Vernachlässigung der Räumpflicht, anschwärzen.
Wir sind ein Volk!(stimmt wahrscheinlich doch)
Gruß Arno

Geändert von Arno (18.01.2010 um 19:31 Uhr)
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  #22  
Alt 18.01.2010, 16:26
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
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ich wohne im verkehrsberuhigten Bereich. Habe bei der Stadt per Mail nachgefragt und sogar Antwort bekommen. Inder Satzung steht nämlich nur etwas von Gehwegen und Fahrbahnen. Gehwege gibt es aber in einheitlich gepflasterten verkehrsberuhigten Zonen so wenige....

Antwort: von der Grundstücksgrenze ab 1.30m, so dass 2 Personen aneinander vorbei gehen können. Dort wo die Blumenrabatte steh und nur eine Breite von 50cm lassen reicht es diese frei zu machen.
Klar - oder soll ich die Blumen udn Bäume ausbuddeln um auf 1,30m zu kommen *ggg*

Aber jetzt ist der Schnee ja (erst mal) weg.
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #23  
Alt 18.01.2010, 16:42
Benutzerbild von naut
naut naut ist offline
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Die Räumpflicht ist in allen Gemeinden unterschiedlich geregelt. Da muss schon jeder in seine eigene schauen, allgemeine Regelungen gibt es da nicht, auch wenn die einzelnen Satzungen sich ähneln. Bei uns ist das in der Satzung sogar straßenweise geregelt. Da wir ein Eckgrundstück haben und die beiden Straßen verschiedenen Reinigungsklassen angehören, habe ich sogar 2 verschiedene Regelungen beim selben Haus. Beiden gemeinsam ist allerdings die Pflicht, werktags bis 7:00 und feiertags bis 8:00 den Schnee auf einer Breite von 1,50m geräumt zu haben.
Aber ich kann mich noch glücklich schätzen. Unsere Sekretärin, die in einem anderen Stadtteil wohnt, darf den Schnee bis zur Fahrbahnmitte (!) räumen. Da stellt sich schon die Frage: Wohin eigentlich?

Gruß,
Ulrich
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  #24  
Alt 18.01.2010, 22:15
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
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Ist doch klar: eimerweise ins Haus tragen und ab ins Klo damit ...
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  #25  
Alt 19.01.2010, 08:29
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
Cadet
 
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Beiträge: 19
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ist doch klar: eimerweise ins Haus tragen und ab ins Klo damit ...
Dann schon lieber die Einführung der Altschneetonne (Farbe: Hellgrau) für die sortenreine Abfuhr von nicht mehr benötigtem Altschnee.

Dafür könnte man dann auch eine schöne, neue Gebühr erheben.

grüße

ralf
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