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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.01.2010, 05:14
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
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Standard Feuerlöscherprüfung

Bei uns hat am Montag ein Mitarbeiter einer Feuerlöschgerätebaufirma aus dem Rhein-Neckar-Kreis einen Zettel in den Briefkasten geworfen, er käme diese Woche zur Überprüfung der Feuerlöscher und Rauchmelder.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Feuerlöscher müssten nach den einschlägigen Vorschriften spätestens nach zwei Jahren geprüft und instandgesetzt werden. Die Zeitabstände zwischen den Prüfungen könnten auch kürzer sein, wenn das durch Spezialvorschriften festgelegt ist.

Der Zettel sah aus wie die Benachrichtigung vom Schornsteinfeger, dass er zur Abgasmessung kommen wolle. Halte das ganze für reichlich unseriös und habe meiner Frau eingeschärft, dass sie den Kameraden ja nicht ins Haus lässt, wenn ich nicht da bin.

Soweit ich weiß, sind bei uns Feuerlöscher in Privathaushalten nicht zwingend vorgeschrieben. Gibt es da irgendwas, das vorschreiben würde, in welchen Zeitabständen eine Überprüfung vorhandener Geräte gemacht werden müsste ?
Gibt es irgendwelche Regelungen für Rauchmelder ?
__________________
Gruß
Wolfgang

Geändert von kaceka (14.01.2010 um 05:24 Uhr)
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  #2  
Alt 14.01.2010, 05:25
thball thball ist offline
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Standard

Hallo,

es ist empfehlenswert alle Feuerlöscher in einem regelmäßigen Abstand zu prüfen (2 Jahre). Wir haben bei einer Übung auch schon Löscher ausprobiert, die nicht gewartet wurden. Die konnte man eigentlich nur noch in das Feuer werfen - Löschen war nicht mehr möglich.

Aber so einen Zettel würde ich auch wegwerfen. In Deiner Nähe gibt es bestimmt Servicestationen - diese sind auch nicht teuer!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #3  
Alt 14.01.2010, 08:27
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Antaris Antaris ist offline
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Hast du keinen auf dem Boot ?

meinen habe ich mal vergessen prüfen zu lassen,
bereits nach 3 Jahren war der wirkungslos, da kein Druck
mehr drauf.
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Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
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  #4  
Alt 14.01.2010, 10:10
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
Hast du keinen auf dem Boot ?

meinen habe ich mal vergessen prüfen zu lassen,
bereits nach 3 Jahren war der wirkungslos, da kein Druck
mehr drauf.

Meiner hat ein Manometer, das auf grün steht.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #5  
Alt 14.01.2010, 10:28
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Meiner hat ein Manometer, das auf grün steht.
Und ist das Pulver noch schön locker?
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Gruß
Ewald
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  #6  
Alt 14.01.2010, 10:36
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Tomahawk Tomahawk ist offline
Lieutenant
 
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Wenn hier jemand dazu etwas sagen kann, ist dass doch sicher charlyvoss.

Werde ihn anmailen und fragen, ob er hierzu Auskunft geben kann.

Gruß

Michael
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  #7  
Alt 14.01.2010, 10:42
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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Ich hatte letztes oder vorletzte Jahr einen Alten Feuerlöscher (50-60Jahre) geleert, das Pulver war noch locker und im Gasdruckbehälter war auch noch ein Hammerdruck.
Allerdings muss man schon sagen es gibt glaube nicht Dooferes als vorm Feuer zu stehen abzudrücken, und es kommt nix...
Also ich bin ja bei manch wiederkehrender Prüfungen skeptisch über Sinn und Unsinn aber der Feuerlöscher muss einfach sicher funzen..
__________________
---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
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  #8  
Alt 14.01.2010, 10:45
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Und ist das Pulver noch schön locker?

Musst du ab und zu mal aufschütteln.
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  #9  
Alt 14.01.2010, 10:46
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klastey klastey ist offline
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Hi,
zur Anfangsfrage: entweder ist das ein Reisender in Feuerlöschprüfungen (sowas gibt es)oder er will sich Zugang zum Haus verschaffen. Es ist nur ein Angebot, ich würd sowas nicht unbedingt als seriös ansehen.

Feuerlöscher unterliegen selbstverständlich der Überprüfungspflicht.
Überprüfungsintervall unterliegt der Bauart und der Art der Füllung.

Pulverlöscher auf einem Boot, die stundenlanger rüttellei ausgestzt sind würde ich jährlich auflockern lassen, auch wenn der Druck noch im grünen Bereich liegt.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #10  
Alt 14.01.2010, 10:50
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Musst du ab und zu mal aufschütteln.

Gutes Gelingen!

Allerdings sind die Gesichter der Leute immer wieder amüsant, die auf einen Feuerlöscher draufkloppen und es kommt nix raus.
Peinlich nur, wenn er wirklich gebraucht würde.
__________________
Gruß
Ewald
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  #11  
Alt 14.01.2010, 10:52
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Gutes Gelingen!

Allerdings sind die Gesichter der Leute immer wieder amüsant, die auf einen Feuerlöscher draufkloppen und es kommt nix raus.
Peinlich nur, wenn er wirklich gebraucht würde.

Hast du mal selber einen Feuerlöscher aufgeschüttelt?

Ist beim LKW Löscher vor dem Löschen pflicht.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #12  
Alt 14.01.2010, 11:06
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Moin zusammen,

bei privat genutzten Löschern gibt es m.W. keinerlei Verpflichtungen, diese prüfen zu lassen. Empfohlen wird allerdings alle 2 Jahre.
Auch bei geprüften Löschern hat man keinerlei Garantie, daß sie auch wirklich funktionieren, wenn man sie braucht.
Aus meiner Sicht sind die Handfeuerlöscher mit Manometer (Dauerdrucklöscher) die Löscher, die man als "Durchschnittsbürger" am zuverlässigsten überprüfen kann: Druck im grünen Bereich, Ohr ans Gehäuse und umdrehen, um Rieselfähigkeit des Pulvers zu überprüfen.
Habe mal beruflich tragbare Löscher geprüft und habe aus Erfahrung mitgenommen: 100% ausschließen kann man eine Fehlfunktion nicht, aber man kann froh sein, einen solchen Löscher bei der Überprüfung gefunden zu haben...

Gruß Torben

Geändert von GrunAIR (14.01.2010 um 11:17 Uhr)
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  #13  
Alt 14.01.2010, 11:21
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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Bei uns werden die Löscher alle 2 Jahre geprüft und gewartet der Automatiklöscher im Motorraum meines Bootes ist noch ein Halonlöscher (ich weiß das die verboten sind). Aber mit Manometer und mein Prüfer meinte wäre wohl auch zuverlässig könne man aber gegen CO² Löscher tauschen.
Ich bin froh das die Feuerlöscher regelmäßig gewartet werden um wenigstens etwas Sicherheit zu haben.
Ich hab auch 5 Löscher wenn mal einer nicht funzen sollte.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #14  
Alt 14.01.2010, 11:22
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
bei privat genutzten Löschern gibt es m.W. keinerlei Verpflichtungen, diese prüfen zu lassen.

Gemäß DIN 14 406 Teil 4 müssen tragbare Feuerlöscher spätestens alle 24 Monate durch ausgebildete Sachkundige instandgehalten werden. Dabei sind vom Sachkundigen die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller zu beachten. Weiterhin sind Feuerlöscher gemäß § 15
BetrSichV, von einer befähigten Person gemäß BetrSichV und TRBS 1203, instand zu halten.








http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerl%...erpr.C3.BCfung
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
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  #15  
Alt 14.01.2010, 11:43
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Hallo,
was noch nicht beantwortet wurde, mich aber in diesem Zusammenhang auch interessiert: Müssen die Feuerlöscher im privaten Bereich überprüft werden? Also, das ganze natürlich aus versicherungsrechtlicher Sicht betrachtet? Ich glaube bei einer Ölheizung (wie ich sie habe) ist so ein Dingens Pflicht, somit vermute ich mal, dass es versicherungsrechtlich relevant ist, dass der auch gültig ist.
Kennt sich da jemand genauer aus?
Viele Grüße
Jürgen
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  #16  
Alt 14.01.2010, 11:44
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Ich meine, der link von Klaus beantwortet das: ja. Hatte ich auch nicht gewusst...

Gruß Torben
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  #17  
Alt 14.01.2010, 11:50
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Hallo,
naja den link hab ich "übersehen"
Gruß
Jürgen
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  #18  
Alt 14.01.2010, 11:55
Astrogator Astrogator ist offline
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Ich denke (ich weiss es aber nicht), dass man nach folgender Faustregel vorgehen kann.
Ist ein Feuerlöscher Pflicht, dann muss er geprüft werden. Hat man ihn freiwillig ist man selbst verantwortlich.

Gruss Marcel
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  #19  
Alt 14.01.2010, 12:00
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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@ Marcel das stimmt wohl eher nicht, denn was ist schlimmer als kein Feuerlöscher?
Ein defekter Feuerlöscher der jemand an der Flucht hindert weil er denkt "ich kann ja noch löschen"


Ich weiß nur ein Beispiel ausm Auto Bereich Nebelscheinwerfer sind nicht Pflicht, wenn sie aber dran sind MÜSSEN sie auch funktionieren.Und nicht funktionierennde Nebelscheinwerfer sind wohl harmloser,oder?
Ist aber nur meine bescheidene Meinung.
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  #20  
Alt 14.01.2010, 12:00
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Ich meine, der link von Klaus beantwortet das: ja. Hatte ich auch nicht gewusst...

Gruß Torben

Dann haue ich mal lieber meine Löscher in Tonne.
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  #21  
Alt 14.01.2010, 12:04
bootsmann bootsmann ist offline
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Ich habe auf unserem Ferienhausgrundstück einen Flüssiggastank stehen.
An der Hausanschlußstelle ist ein Feuerlöscher angebracht .(Vorschrift)

Seitdem ich diesen Feuerlöscher an der Hauswand habe, kommen in regelmäßigen Abständen immer wieder Fahrzeuge von irgentwelchen Wartungsfirmen und bieten ihre Dienste an. Meine Frau hat die Anweisung
sich nichts aufschwatzen zu lassen, obwohl einige dieser Herren es darauf
anlegen, einen "offiziellen Eindruck" zu vermitteln!
Wer meinen Feuerlöscher überprüft, bestimmt nur einer!-und das bin ich
Ich habe für die letzte Wartung 35€ bezahlt!
Meine Nachbarin(ältere Dame!) zahlte für den gleichen Löscher 10 min. später 55€!
soviel zu dem Wartungspersonal!
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  #22  
Alt 14.01.2010, 12:18
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Wenn Feuerlöscher vorgehalten werden weil sie von einer Behörde (Bauaufsicht, Gewerbeamt usw) vorgeschrieben wurden, müssen diese spätestens nach 2 Jahren geprüft werden. Im privaten Bereich kann das z.B. für den Heizöllagerraum oder den Heizraum vorgeschrieben werden. Auch als Ersatz für nicht einhaltbare Brandschutzvorschriften könnten Feuerlöscher oder Rauchmelder angeordnet werden.

Feuerlöscher, die freiwillig im privaten Bereich vorgehalten werden, müssen natürlich nicht geprüft werden, da man sie ja auch nicht vorhalten muss.
Wenn man sich allerdings entschließt einen FL anzuschaffen, sollte man ihn auch prüfen lassen. Wenn der im Gebäude vorgehalten wird, reicht m.E. eine Prüfung alle 3 Jahre.

Rauchmelder werden von einigen Bundesländern in Privathaushalten vorgeschrieben. Eine Prüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Dafür sind die RM mit einer Prüftaste und mit einer Warneinrichtung bei leerer Batterie ausgerüstet. Da kann jeder die Prüfung selbst machen.

Sollten RM durch eine Behörde vorgeschrieben worden sein (siehe 1. Absatz) müssen diese auch geprüft werden (Technische Richtlinien für Brandmeldeanlagen).
__________________
Charly
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  #23  
Alt 14.01.2010, 12:20
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Hier ist ein Link dazu (Feuerlöscher), Kosten, Pflichten, unseriöse Anbieter:
http://www.erwin-ruff.de/pruefpflich...rloescher.html

ich habe ca. 10 Euro für einen 2 kg Löscher bezahlt,
35 Euro für 6 kg kann dann passen.
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Gruß
Axel

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  #24  
Alt 14.01.2010, 12:59
Astrogator Astrogator ist offline
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
@ Marcel das stimmt wohl eher nicht, denn was ist schlimmer als kein Feuerlöscher?
Ein defekter Feuerlöscher der jemand an der Flucht hindert weil er denkt "ich kann ja noch löschen"


Ich weiß nur ein Beispiel ausm Auto Bereich Nebelscheinwerfer sind nicht Pflicht, wenn sie aber dran sind MÜSSEN sie auch funktionieren.Und nicht funktionierennde Nebelscheinwerfer sind wohl harmloser,oder?
Ist aber nur meine bescheidene Meinung.
Ja klar. Ich habe in meinem Auto einen Feuerlöscher, keine Pflicht und werde im Schadensfall bestraft wenn er nicht funktioniert?
Ich habe geschrieben: "ich denke, weiss es aber nicht", weil ich es für Deutschland nicht weiss und kein rechtsverbindliche Auskunft geben will.
Dass es aber in der Schweiz genau so ist wie geschrieben, dass weiss ich. Und in Deutschland scheint es sich gleich zu verhalten wie man an den vorgängigen Postings erkennen kann.

Nachdenken hilft im Leben - in allen Belangen.

Gruss Marcel

Geändert von Astrogator (14.01.2010 um 13:06 Uhr)
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  #25  
Alt 14.01.2010, 13:09
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Wenn bei uns in der Firma geprüft wird, nehme ich meine mit hin. So spare ich Anfuhr und nutze den Mengenrabatt.
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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