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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 12.01.2010, 20:44
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huebi huebi ist offline
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Standard Patientenverfügung

Wir haben zum Glück noch überhaupt keinen Grund, aber das Thema Patientenverfügung kommt in letzter Zeit immer mal wieder zur Sprache. Wie das auszusehen hat, kann man im Netz sehen, aber muß ich wirklich das Ganze juristisch absichern, oder reicht es, wenn der Hausarzt bescheinigt, daß wir bei voller geistiger Klarheit uns so entschieden haben? Ggf. können die Kinder ebenfalls ihre Unterschrift druntersetzen.
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  #2  
Alt 12.01.2010, 20:59
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Unterschrift vom "Hausarzt" und der Kinder ist nicht notwendig, kann aber natürlich nicht schaden...

Es reicht grundsätzlich eine eigenhändig unterschriebene Patientenverfügung, die einigermassen aktuell sein sollte.

Wenn die allerdings verbunden ist mit einer Vorsorgevollmacht (und das ist empfehlenswert), dann sollte die - insbesondere mit Blick auf die Banken, die sich da zum Teil etwas zieren - lieber vor einem Notar erklärt, also beurkundet werden.

Das kostet relativ wenig, ist aber effektiv.

Hat z.B. den Vorteil, dass das ganze ins zentrale Vorsorgeregister eingetragen wird und dann - wenn´s drauf ankommen sollte - auch gefunden wird.

Mehr Infos hier:

http://www.elrv.info/de/zvr/index.php

gruss
lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #3  
Alt 12.01.2010, 21:00
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Es reicht wenn 2 unabhängige Leute den Standardvordruck mit unterschreiben, quasi als Zeugen
Gerade mit Schwiegermutter hinter uns
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #4  
Alt 12.01.2010, 21:04
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45meilen 45meilen ist offline
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ok Lars ist da Profi

Ich ziehe zurück, war allerdings das was der Hausarzt meinte
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #5  
Alt 13.01.2010, 08:28
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
Hat z.B. den Vorteil, dass das ganze ins zentrale Vorsorgeregister eingetragen wird und dann - wenn´s drauf ankommen sollte - auch gefunden wird.
In die Liste kann aber auch jede Privatperson eintragen lassen, die Beauftragung eines Notars/Rechtsanwaltes ist nicht Voraussetzung dafür.

https://www.zvr-online.de/zvr/Meldung.aspx

grüße

ralf
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  #6  
Alt 13.01.2010, 09:18
BirgitHb BirgitHb ist offline
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Das leidige Thema mit den Patientenverfügungen (gerade in Krankenhäusern) ist aber, daß sie dort keiner liest. Und da ist es sehr häufig auch egal ob so etwas existiert oder nicht. Es wird sich nicht daran gehalten. Der Arzt doktort weiter bis zum Abwinken. Und die Angehörigen oder sonstige Personen, die ermächtigt sind nach dem Patientenwillen zu handeln, können oder wollen sich nicht durchsetzen.

Gruß Birgit
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Der Kluge lernt aus den eigenen Fehlern....,
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  #7  
Alt 13.01.2010, 09:25
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Zitat:
Zitat von BirgitHb Beitrag anzeigen
Das leidige Thema mit den Patientenverfügungen (gerade in Krankenhäusern) ist aber, daß sie dort keiner liest. Und da ist es sehr häufig auch egal ob so etwas existiert oder nicht. Es wird sich nicht daran gehalten. Der Arzt doktort weiter bis zum Abwinken. Und die Angehörigen oder sonstige Personen, die ermächtigt sind nach dem Patientenwillen zu handeln, können oder wollen sich nicht durchsetzen.

Gruß Birgit
mit diesem Problem müssen wir leben, ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, wenn die Angehörigen sich deutlich äußern, wird auch danach gehandelt. Da habe ich bei meiner Familie keine Bedenken.
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  #8  
Alt 13.01.2010, 09:44
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Karlsson Karlsson ist offline
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ich habe es auch mit meinem Vater "durch"
Er wollte keine "Künstliche am Leben erhaltende Geräte" .
Er hat dieses dem Arzt im Krankenhaus in meinem beisein deutlich gesagt als er klar bei "Sinnen" war ( 2 Tage später ging es ihm so schlecht da wäre es nicht mehr gegangen) und dieser hat es ohne jede Niederschrift akzeptiert. Er hatte es auch niedergeschrieben .. habe ich es aber erst nach dem Tod gefunden

Ich denke mein Vater wußte bei der Einlieferung besser als wir wie es um ihn stand...
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By Karsten
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  #9  
Alt 13.01.2010, 09:44
BirgitHb BirgitHb ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
mit diesem Problem müssen wir leben, ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, wenn die Angehörigen sich deutlich äußern, wird auch danach gehandelt. Da habe ich bei meiner Familie keine Bedenken.
Dein Wort in Gottes Gehörgang.
Habe da leider schon ganz andere Sachen erlebt. Und das nicht nur einmal
Gruß Birgit
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  #10  
Alt 13.01.2010, 10:00
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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Naja solange der Mensch lebt können die Kliniken daran verdienen, richtet man sich nach einer Patientenverfügung verliert man ja nen Goldesel.

Traurige Realität,hatte ich auch schon im Bekanntenkreis erlebt.
Ebenso hab ich das bei meiner Zivistelle im Altenheim gesehen, alte Leute die nur noch dahinvegetieren sich nimmer rühren und auch nur noch in eine Richtung starren (1 Jahr lang) ,aber wir sind ja so human (Mit Tieren den die würden davon erlöst).

Bei uns in Deutschland würde ich das nur hieb und stichfest machen, denn sonst heisst es nachher, da war ja das oder jenes, nur keinen Raum für Spitzfindigkeiten geben.
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Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
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  #11  
Alt 13.01.2010, 11:40
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wir haben zum Glück noch überhaupt keinen Grund, ...
Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, weißt Du wahrscheinlich genauso gut wie ich, dass dieser (halbe) Satz Unsinn ist. Leider!
Eine Patientenverfügung ist keine Frage des Alters oder des aktuellen körperlichen oder geistigen Zustands. Jeden von uns kann es von einem Tag auf den anderen 'treffen'; da ist eine entsprechende Vorsorge schon ratsam.

Gruß Visara.
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  #12  
Alt 13.01.2010, 12:12
rolopolo rolopolo ist offline
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Jeder der eine solche Vollmacht annimmt, sollte sich auch über die diesbezügliche Verantwortung im Klaren sein.

Leider ist es oft auch so, dass viele dann meinen schneller an das Vermögen des Verstorbenen zu kommen.

Viele schreien nach der Vollmacht, nur werden ihnen dann schnell die Augen geöffnet.

Sinnvoll ist diese Vollmacht um dem Betroffenen in gewissen Dingen den Vormund vom Amt zu ersparen, der entscheidet nach "Aktenlage" und nicht emotionell.

Für grundlegende Dinge, wie Geräte abschalten oder Veräusserung von Immobilien wird in der Regel, egal welche Vollmacht erteilt wurde, immer noch das Vormundschaftsgericht zu Rate gezogen.

Das ist für die Bevollmächtigten auch besser, da sie dann weniger in einen Gewissenskonflikt kommen können, denn manchen wurde erst bewusst, welche Verantwortung sie übernommen haben, als es Ernst wurde.
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  #13  
Alt 13.01.2010, 12:13
rolopolo rolopolo ist offline
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Zitat:
Zitat von BirgitHb Beitrag anzeigen
Das leidige Thema mit den Patientenverfügungen (gerade in Krankenhäusern) ist aber, daß sie dort keiner liest. Und da ist es sehr häufig auch egal ob so etwas existiert oder nicht. Es wird sich nicht daran gehalten. Der Arzt doktort weiter bis zum Abwinken. Und die Angehörigen oder sonstige Personen, die ermächtigt sind nach dem Patientenwillen zu handeln, können oder wollen sich nicht durchsetzen.

Gruß Birgit

Kann ich so nicht bestätigen!

Als unsere Mutter letzens mal wieder ins Krankenhaus musste, war bei der Aufnahem eine der ersten Fragen, ob eine Vollmacht besteht und wer Bevollmächtigter ist.
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  #14  
Alt 13.01.2010, 22:10
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...bitte den linken Ausgang nutzen und jeder nur ein Kreuz!
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  #15  
Alt 13.01.2010, 22:19
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
Naja solange der Mensch lebt können die Kliniken daran verdienen, richtet man sich nach einer Patientenverfügung verliert man ja nen Goldesel.

Traurige Realität,hatte ich auch schon im Bekanntenkreis erlebt.
Ebenso hab ich das bei meiner Zivistelle im Altenheim gesehen, alte Leute die nur noch dahinvegetieren sich nimmer rühren und auch nur noch in eine Richtung starren (1 Jahr lang) ,aber wir sind ja so human (Mit Tieren den die würden davon erlöst).

Bei uns in Deutschland würde ich das nur hieb und stichfest machen, denn sonst heisst es nachher, da war ja das oder jenes, nur keinen Raum für Spitzfindigkeiten geben.

mein vater vegetiert seit fast 2 jahren,in seinem haus,das er seit 78 jahren bewohnt,dahin...in seiner patientenverfügung steht...erhaltet mich so lange wie möglich am leben...mit allem was dazu gehört....wenn ich ihn sehe könnte ich heulen und hab es auch schon mehrfach getan...aber es ist sein wille und den werde ich/wir akzeptieren....
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Gruß Andrea
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  #16  
Alt 13.01.2010, 23:47
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
mit diesem Problem müssen wir leben, ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, wenn die Angehörigen sich deutlich äußern, wird auch danach gehandelt. Da habe ich bei meiner Familie keine Bedenken.
Das Thema hab ich grad erst durch mit meinem Vater.
Er hatte vorgesorgt und uns die beste Pat.Verfügung die man sich vorstellen kann beim Notar absegnen lassen und jedem Kind an die Hand gegeben.

Nach einer Hirnblutung und einer Reanimation (von uns schon nicht gewollt) meinten die Ärzte, mann könnte den übriggebliebenen Körper ja nochmal auf Reha schicken.

Das war der Moment, in dem ich mit über 30 Jahren Rettungsdiensterfahrung den behandelnden Ärzten verboten habe ihre Behandlung fortzusetzen. ...So eine Ignoranz und Selbstgerechtigkeit habe ich meiner gesamten Berufserfahrung noch nicht erlebt.

Nach einem über 2 h Streitgespräch habe ich ihnen den Unterschied zwischen einem Pitbull und einem Notarzt erklärt. (Der Pitbull hört auf, wen der Gegner tot ist).

Endefekt war, das ich meinen Vater von der Station genommen habe und auf einer Paliativstation unterbringen konnte, die von ehemaligen Arbeitskollegen, jetzt Freunden geleitet wird.

Meine Patverfügung war nur soviel wert, wie ich sie durchsetzen konnte.
Ein Laie hätte sich da nicht durchsetzen können.

Also bestimme in deiner Pat.Verfügung jemand, der sich damit auskennt
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #17  
Alt 13.01.2010, 23:58
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen

Für grundlegende Dinge, wie Geräte abschalten oder Veräusserung von Immobilien wird in der Regel, egal welche Vollmacht erteilt wurde, immer noch das Vormundschaftsgericht zu Rate gezogen.
Da muß ich dir widersprechen, das stimmt absolut nicht. Bei den Ärzten ist der Bevollmächtigte derjenige, von dem sich grundsätzlich das Einverständnis eingeholt werden muß. Auch das Abstellen von Maschienen gehört dazu, wobei Beatmungsmaschienen grundsätzlich nicht abgestellt werden dürfen. (aktive Sterbehilfe)
Dafür kann aber jegliche medikamentöse Behandlung, Nahrungsaufnahme usw. verweigert werden.
Schmerzmittel usw. sollte man aber reichlich zulassen.
Selbstverständlich haben Ärzte das Recht einen Richter zu Rate zu ziehen und klären zu lassen, ob die Pat. Verfügung rechtens ist.

Wenn in der Pat. Verfügung steht, das ich seine finanziellen Geschäfte übernehmen soll, kann ich auch sein Häuschen zu seinem Wohl verkaufen.
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Gruß Klaus



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  #18  
Alt 14.01.2010, 01:03
rolopolo rolopolo ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Da muß ich dir widersprechen, das stimmt absolut nicht. Bei den Ärzten ist der Bevollmächtigte derjenige, von dem sich grundsätzlich das Einverständnis eingeholt werden muß. Auch das Abstellen von Maschienen gehört dazu, wobei Beatmungsmaschienen grundsätzlich nicht abgestellt werden dürfen. (aktive Sterbehilfe)
Dafür kann aber jegliche medikamentöse Behandlung, Nahrungsaufnahme usw. verweigert werden.
Schmerzmittel usw. sollte man aber reichlich zulassen.
Selbstverständlich haben Ärzte das Recht einen Richter zu Rate zu ziehen und klären zu lassen, ob die Pat. Verfügung rechtens ist.

Wenn in der Pat. Verfügung steht, das ich seine finanziellen Geschäfte übernehmen soll, kann ich auch sein Häuschen zu seinem Wohl verkaufen.

Problem ist hier, jeder Notar erzählt dir was anderes, unserer hat es jedenfalls so erklärt.

Allerdings entscheidet man zwischen Patientenverfügung, Vorsorge- und Generalvollmacht, da sind im einzelnen die Kompetenzen genau abgegrenzt und unterschiedlich.

Ohne Notar kann ich keinem empfehlen, das könnte ggf. als nicht rechtskräftig hingestellt werden, genau wie ein nicht handgeschriebenes und nur unterschriebenes Testament.(ne Unterschrift ist mal schnell gefälscht)

Nur fest steht, dass man diese Sachen abschliisst, sie in den Schrank legt und hofft sie niemals zu brauchen.

Geändert von rolopolo (14.01.2010 um 01:09 Uhr)
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  #19  
Alt 14.01.2010, 01:11
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waldrandhexe waldrandhexe ist offline
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Zitat:
Zitat von BirgitHb Beitrag anzeigen
Das leidige Thema mit den Patientenverfügungen (gerade in Krankenhäusern) ist aber, daß sie dort keiner liest. Und da ist es sehr häufig auch egal ob so etwas existiert oder nicht.
Genau, und außerdem im Notfall...bis die jemand gefunden und gelesen hat, hängt man schon längst an den Schläuchen und Strippen und kein Mensch macht die dann mehr ab, die Patientenverfügung taugt dann oft soviel, wie ein Zloty in Dubai.
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  #20  
Alt 14.01.2010, 01:16
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Als unsere Mutter letzens mal wieder ins Krankenhaus musste, war bei der Aufnahem eine der ersten Fragen, ob eine Vollmacht besteht und wer Bevollmächtigter ist.
Bei geplanten Aufnahmen generell, da geb ich dir Recht, ist bei uns auch obenauf... aber im Notfall von der Strasse kommt die oft nicht zum Tragen, leider.
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  #21  
Alt 14.01.2010, 07:44
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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@ Andrea wie geschrieben ,war Hausmeisterzivi in nem Altenheim, daher kenne ich eben die Bilder, und weiß was ich mir jedesmal gedacht habe wo ich bei den Leuten im Zimmer war, hoffentlich ,wenn mir sowas passiert, dann da wo mich keiner findet solange bis es vorbei ist.
Ich stell mir das immer so vor du bekommst alles mit aber kannst dich nicht rühren ,verständlich machen gar nix mehr, bekommst aber jede Sekunde mit. Also für mich ist das nicht human ,sondern Folter.Und ja die Ärzte können schon sagen das der mensch nichts mehr mitbekommt,mag sein, mag nicht sein, kann man ja nicht fragen, aber selbst wenn, was macht das für nen Sinn?Es liegt da, mal hart ausgedrückt, ein Klumpen Fleisch im Bett, da das Gehirn anscheinend schon so bedämmert und leer ist ist doch der Mensch den man kannte eh nicht mehr da.Ist nur meine Meinung also das sich da keiner angepi... fühlt davon.
Und ob dein Vater das nochmal so verfügen würde?Klar es war sein Wille und der sollte repektiert werden, ebenso sollte aber der Wille der Menschen respektiert werden die eben ein solches Leben nicht wollen.
Aber wenn man so Berichte sieht werden diese Menschen regelrecht stigmatisiert und verurteilt.
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  #22  
Alt 14.01.2010, 07:56
Kay1100 Kay1100 ist offline
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Ich hab meine Verfügung von Notar beurkunden lassen, ist nicht übermäßig teuer und absolut rechtssicher.
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  #23  
Alt 14.01.2010, 08:02
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das schlimme ist ja das mein vater das meiste alles mitbekommt...
sein geist ist meistens klar...
er kann sich aber nur noch schlecht ausdrücken und bekommt auch viel durcheinander.bildet sich ein das er ja in die werkstatt muss weil seine angestellten auf ihn warten.die warten aber schon 15 jahre nicht mehr auf ihn.
mein vater ist nun schon der dritte aus unserer familie der so dahin vegetiert.seinen eltern ging es auch nicht anders..

ich habe noch keine patientenverfügung gemacht und ich bin mir auch nicht sicher wie ich sie machen würde..
auf der einen seite will ich solange als möglich leben,auf der anderen seite aber auch nicht leiden...für mich wäre es eine schwere entscheidung...
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Gruß Andrea
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  #24  
Alt 14.01.2010, 08:35
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Zitat:
Zitat von Kay1100 Beitrag anzeigen
Ich hab meine Verfügung von Notar beurkunden lassen, ist nicht übermäßig teuer und absolut rechtssicher.
Da wäre ich mir nicht so sicher das die Verfügung rechtssicher ist. Der Knackpunkt hier in Deutschland ist nämlich, daß das alles noch sehr schwammig ist (auch in den Gesetzestexten). Notariell beglaubigte/beurkundete Verfügung hin oder her.
Gruß Birgit
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  #25  
Alt 14.01.2010, 10:56
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen

ich habe noch keine patientenverfügung gemacht und ich bin mir auch nicht sicher wie ich sie machen würde..
auf der einen seite will ich solange als möglich leben,auf der anderen seite aber auch nicht leiden...für mich wäre es eine schwere entscheidung...
Wo ist dein Problem.

Nach über 30 Jahren Rettungsdienst weiß ich, das Leben auch etwas mit Lebensqualität zu tun hat.
Hab ich keine normale nachvollziehbare Lebensqualität mehr, möchte ich auch nicht mehr leben.
Das steht in der Patientenverfügung auch so drin.
Wer einmal einen nassen sabbernden Körper pflegen mußte, der weiß was ich meine
__________________
Gruß Klaus



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