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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.12.2009, 19:49
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Pitri Pitri ist offline
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Standard Fragen zu Baugenehmigung für einen Geräteschuppen

Hallo allwissendes,

ich habe da mal ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt...
Am Besten ich fange einfach mal von ganz vorne an.
Und zwar geht es um meine Schwiegereltern die seit ca. einem Jahr einen neuen Vermieter haben...Anfangs schien auch alles in Ordnung zu sein, doch nun sollten meine Schwiegereltern "Allgemeinstrom" bezahlen für einen Flur den sie garnicht nutzen. Damit sind sie natürlich nicht einverstanden da es auch im Grunde genommen nicht gerechtfertigt ist (Aussage des Mietervereins) .Sie wollten sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen um das Problem zu klären doch dieser stellte sich stur.
Nun haben meine Schwiegereltern nach wochenlangen Hin & Her einen Brief erhalten, wo drin steht das sie doch auf dem Grundstück den Holzschuppen & einen Räucherofen bis zum 10.01.10 abreißen möchten. Diese beiden Dinge standen allerdings schon, bevor der neue Vermieter das Haus übernahm und er erklärte sich damals damit einverstanden, dass jeder auf seinem Grundstück bauen kann was er will....
Nun meine Fragen...Muss das wirklich abgerissen werden? Brauch man dafür eine Baugenehmigung? Der Holzschuppen hat kein Fundament, sondern steht auf dem "nackten" Rasen.
Mir kommt es so vor als wenn das nur Rache wäre weil meine Schwiegereltern nicht mit der "Allgemeinstromzahlung"einverstanden sind.
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Sebastian
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  #2  
Alt 16.12.2009, 21:02
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Eine (Bau)genehmigung des Vermieters braucht man in jedem Fall! ... und zwar schriftlich oder Zeugen, die nicht Partei sind...

Und ob die Allgemeinstrom zahlen müssen, wenn es mehr als 2 Parteien gibt, dürfte das wohl so sein. Dafür müßte man aber Objekt, Teilungserklärung und ähnliches kennen, was vielleicht dem Mieterverein vorlag.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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  #3  
Alt 16.12.2009, 21:43
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Ohne Einblick in den Mietvertrag wird das hier nur Kaffee-Satz-Leserei. Das ist auch letztendlich kein Fall für den Mieterverein sondern für einen Anwalt für Mietrecht
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MfG Eric


Allet wird jut...
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  #4  
Alt 16.12.2009, 23:22
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Zitat:
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Hallo allwissendes,

ich habe da mal ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt...
Am Besten ich fange einfach mal von ganz vorne an.
Und zwar geht es um meine Schwiegereltern die seit ca. einem Jahr einen neuen Vermieter haben...Anfangs schien auch alles in Ordnung zu sein, doch nun sollten meine Schwiegereltern "Allgemeinstrom" bezahlen für einen Flur den sie garnicht nutzen. Damit sind sie natürlich nicht einverstanden da es auch im Grunde genommen nicht gerechtfertigt ist (Aussage des Mietervereins) .Sie wollten sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen um das Problem zu klären doch dieser stellte sich stur.
Nun haben meine Schwiegereltern nach wochenlangen Hin & Her einen Brief erhalten, wo drin steht das sie doch auf dem Grundstück den Holzschuppen & einen Räucherofen bis zum 10.01.10 abreißen möchten. Diese beiden Dinge standen allerdings schon, bevor der neue Vermieter das Haus übernahm und er erklärte sich damals damit einverstanden, dass jeder auf seinem Grundstück bauen kann was er will....
Nun meine Fragen...Muss das wirklich abgerissen werden? Brauch man dafür eine Baugenehmigung? Der Holzschuppen hat kein Fundament, sondern steht auf dem "nackten" Rasen.
Mir kommt es so vor als wenn das nur Rache wäre weil meine Schwiegereltern nicht mit der "Allgemeinstromzahlung"einverstanden sind.
Zu Frage 1 Flurstrom.
Haben Deine Schwiegereltern Zugang zu Flur?
Wenn ja müssen sie sich beteiligen,wenn ein separater Stromzähler vorhanden ist.
Ich muss mich an den Fahrstulkosten auch beteiligen,ob wohl ich im EG wohne.
Zu 2.Hütte
Rechtlich gesehen ist der Kauf eines Hauses ein Grundstückkauf.
Ein Grundstückkauf ist rechtlich gesehen ein Kauf eines Grundstück mit allen festverbauten Objekten.Somit Haus,Garage,Gartenhaus oder Kaminholzhütte.
2a.Eigenbesitz.
Ein Gartenhaus unterligt je nach Größe eine Genehmigung der Behörde.
Es muss Dreimeter Abstand von der Nachbargrenze sein.
Wer hat die Gartenlaube erbaut bezahlt und genehmigt.
Liegt eine schriftliche Zusage des Erstbesitzer vor?
Hat der Zeitbesitzer diese Zusage bestätigt?
Ohne Bestätigung gehört automatisch das Gartenhaus dem Zweiterwerber des Grundstücks und der kann damit machen was er will.
3.Räucherofen
Der Räucherofen ist Nebensache wenn keine Belästigung durch Rauch vorhanden ist.(Einladung zum Fischessen an den Vermieter)Bei Störung kann er es verbieten,wenn es im Mietvertrag steht das Grillen oder sonstige Rauchbelästigung verboten ist.
Nur dazu eine kleine Invormation.
Detlef
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  #5  
Alt 17.12.2009, 07:28
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Nein, Zugang zum Flur haben Sie nicht, dass ist ja das lustige an der Sache. Drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück sind vorhanden, und der Vorbesitzer des Hauses hat dem Bau des Geräteschuppens ohne zu zucken zugestimmt (Erbauer und Bezahler waren meine Schwiegereltern, Grundfläche beträgt ca. 2x2m).
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Sebastian
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  #6  
Alt 17.12.2009, 12:33
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Zitat:
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Nein, Zugang zum Flur haben Sie nicht, dass ist ja das lustige an der Sache. Drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück sind vorhanden, und der Vorbesitzer des Hauses hat dem Bau des Geräteschuppens ohne zu zucken zugestimmt (Erbauer und Bezahler waren meine Schwiegereltern, Grundfläche beträgt ca. 2x2m).
Erst einmal die Ruhe bewahren und abwarten wie der neue Vermieter sich verhält.Also Flurlicht nicht zahlen,wenn kein allgemeiner Verbrauch da ist.
Hütte stehen lassen und abwarten wie der Vermieter weiter vorgehen will um dann darauf genau zu reagieren.
mfg Detlef
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  #7  
Alt 17.12.2009, 15:37
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Der neue Vermieter macht ja den Stunk (hat das Haus vor ca. einem Jahr gekauft). Er hat gesagt das beide Dinge (Geräteschuppen und Räucherofen) bis zum 01.10.2010 abzureisen sind. Vor allen Dingen stand er im Sommer in diesem Geräteschuppen und hat ein lecker Bierchen getrunken und den Räucherofen bewundert. Und nun macht er Stress wegen dem Flurlicht. Der Eingang wird noch nichtmal genutzt von meinen Schwiegereltern.
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Sebastian
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  #8  
Alt 17.12.2009, 17:56
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bei 2x2m bräuchtest du keine Abstandsflächen einzuhalten (§11)LBO-MV, genehmigungspflichtig ist der Schuppen auch nicht(§65) LBO-MV. Es dürfte wohl auf eine Zivilrechtlichen Sachverhalt hinauslaufen.
Wie lange stand der Schuppen denn beim Grundstücksverkauf schon und gibt der Vermieter denn für die Notwendigkeit eines Rückbaus Gründe an? Wenn ich richtig interpretiere, ist die Mietsache bei Eintritt den neuen Vermieters ins Mietverhältnis bereits mit Schuppen und Räucherofen ausgestattet gewesen?
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der frühe Vogel kann mich mal...

Geändert von kmdx (17.12.2009 um 18:01 Uhr)
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  #9  
Alt 17.12.2009, 17:59
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Nee, ist in Dewitz...ist aber auch M-V. Der Schuppen stand ca. 1 Jahr bevor der jetzige Besitzer Haus und Grundstück gekauft hat.
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Sebastian
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  #10  
Alt 17.12.2009, 18:04
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will heißen, du bist Mieter einer Mietsache mit Schuppen und Räucherofen. Um wieviel will er denn die Miete senken wenn das alles weg ist?
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  #11  
Alt 17.12.2009, 18:08
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Miete will er nich senken. Er ist jetzt wohl gefrustet wegen dem Gemeinschaftsstrom. Wie meinst du das mit "Du bist Mieter einer Mietsache mit....."? Die Sachen wurden aber von meinen Schwiegereltern erbaut, oder steh ich grad auf dem Schlauch?
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Sebastian
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  #12  
Alt 17.12.2009, 18:20
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mein Fehler: Deine Schwiegereltern sind mieter einer Mietsache mit... usw usf...

Wenn Schuppen&Co sie seit nem Jahr dort stehen kann man fast davon ausgehen, dass der vorige Eigentümer die Errichtung zumindest geduldet hat. Da sie (wenn ich alles so weit richtig mitbekommen habe) fest mit dem Grundstück verbunden sind, gehören sie untrennbar dazu. Als der neue Vermieter in das bis dahin mit dem alten Vermieter bestehende Mietverhältnis mit Deinen Schwiegereltern eintrat, waren also all die Sachen Bestandteil der Mietsache. Ich kenne jetzt den Zustand des Schuppens nicht, aber wenn mit dem Abriss eine Verschlechterung der Mietsache einherginge, müsste man die Miete anpassen. Falls der alte Vermieter mit dem Bau einverstanden war, bliebe evtl sogar zu prüfen, ob im Falle des Abrisses darüberhinaus Deine Schwiegereltern für die damaligen Herstellungskosten zu entschädigen wären.

Abgesehen davon weiss ich nicht, ob der Vermieter willkürlich den Abriss verfügen darf, wenn von Schuppen&Co weder Emissionen noch Gefahren noch Auswirkungen auf Nachbarn ausgehen- zumal er die Sachen doch schon mit Bierchen in der Hand begutachtet und augenscheinlich für gut befunden hat (#7)?
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  #13  
Alt 17.12.2009, 18:22
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Danke, dass hilft mir (uns) schon sehr. Der Vorbesitzer hatte nix dagegen, ganz im Gegenteil. Und ja, von dem neuen Mieter wurde es mit Bier abgesgnet. Zum Räucherfisch/-schinken kam er auch immer pünktlich. Das macht er jetzt aus Trotz wegen dem Flurlicht.
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Sebastian

Geändert von Pitri (17.12.2009 um 18:38 Uhr)
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  #14  
Alt 18.12.2009, 17:36
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kmdx hat völlig recht.
Wie ich auch schon sagte warte erst einmal ruhig ab und lass das Datum verstreichen.
Danach muss er wenn überhaupt den Rechtsweg eingehen und begründen. Das Heißt Kosten Vorstrecken .Erst danach kann man gezielt im Einspruch Verfahren dagegen halten.Für Euch bis dahin noch keine Kosten,da man den Rechtsanwalt der Gegenseite nur Eure Sache darlegt.Danach sind die Anderen erst wieder am Zug.
Also Ruhe bewahren und abwarten.
mfg Detlef
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