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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Morgen!
Du kannst und solltest den Vermieter jetzt in Verzug setzen. Nebenkosten müssen spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum beim Mieter vorliegen. Dein Abrechnungszeitraum endete am 31.08.2008. Die 12 Monate sind also locker rum. Ich würde 14 Tage Frist setzen zur Rückzahlung der Kaution und der Vorlage der Endabrechnung. Das Ganze mindestens per Einschreiben mit Rückschein, besser noch, Zustellung per Gerichtsvollzieher (kostet meines Wissens nach ca. 30 € - Infos beim zuständigen Amtsgericht). Das ist die wasserdichte Lösung (für ein eventuell folgendes Gerichtsverfahren) und macht beim Gegenüber (Ex-Vermieter) immer Eindruck. Die Zahlungsmoral wird dadurch deutlich angehoben weil er sieht, das Du es ernst meinst. Ansonsten: Anwalt! Der Streitwert ist ja vermutlich realtiv gering (es sei denn Du hattest eine 25 Zimmer Villa gemiet, klang aber nicht so...) und somit sind die Kosten für ein Anwaltsschreiben auch gering. Dürfte in Deinem Fall irgendwo zwischen 50 und 100 € liegen (geschätzt) und macht ebenfalls Eindruck und spart Deine Nerven. Viel Erfolg! Jan P.S. Das ist natürlich keine Rechtsberatung sondern nur meine laienhafte Meinung ![]()
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#27
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![]() Zitat:
mhm neee, leider nich... Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12 ... ich bin ja nur vorher ausgezogen sprich die Abrechnung lief bis zum 31.12.08, danach 1 Jahr Zeit seitens Vermieter für die Abrechnung, Dateline wäre dann der 31.12.09 und der is noch nich ![]() somit wäre ein in Verzugsetzen falsch. Alles Mist ... ![]()
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Geändert von Basstel-Bassti (22.10.2009 um 08:32 Uhr) |
#28
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Glaube ich nicht! Mit dem Auszug hast Du ein Recht auf eine Zwischenabrechnung (bzw. für Dich Endabrechnung). Die muss sogar der vermieter zahlen (den Ableser...). So gesehen müsste Die Frist für Deinen Vermieter am 31.08.2009 ausgelaufen sein. Zudem: die ganze Kaution aufgrund einer Abrechnung einzubehalten ist rechtlich heikel. Es sei denn, Du hast in den Vorjahren Nachzahlungen in Höhe Deiner Kaution gehabt. Das wage ich mal zu bezweifeln. Somit ist das Einbehalten der gesamten Kaution nicht rechtens, er befindet sich für den größten Teil der Kaution längst im Verzug!
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#29
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![]() Zitat:
leider nein ... der Abrechnungszeitraum beträgt immer ein Jahr ... dieser kann freiwählbar sein. Im häufigsten Fall von Dezember bis Dezember ... die Zwischenablesung ist richtig, muß der Vermieter aber nicht bezahlen. besonders wenn es um Elektr. Heizkostenverteiler handelt die die Daten speichern entfällt diese Zwischenablesung. Trotzdem bleibt es beim Intervall von 12 Monaten bis zur endgültigen Abrechnung. Es werden im Jahr sämtliche Kosten gesammelt und den entsprechenden Gerätschaften zugeordnet. Am Jahresende stehen die Kosten fest und können auf jede einzelne Einheit umgelegt werden. (Einheiten sind z.B. Warmwasserkosten pro Kubik,Heizkosteneinheiten usw.) Da diese Einheiten keinen Wert zum Jahresanfang haben (es ist doch vorher unbekannt welche Kosten im Jahr auf die Gemeinschaft auflaufen) kann nicht in der Jahresmitte für einen Mieter abgerechnet werden. Sind dann am Jahresende die Werte für die Einheiten rechnerisch ermittelt, bekommt jeder die Einheiten die er verbraucht hat berechnet. So kenne ich das, demnach kann ich meine Kaution noch nicht bekommen. Aber woher kommen dann die 6 - 12 Monaten bis zur Auszahlung ![]()
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#30
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Wenn du die letzten 2 Monate keine Miete gezahlt hättest hättest du keine Probleme.
So hätte ich das gemacht wenn ich weiß daß der Vermieter unzuverlässig ist. |
#31
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![]() Zitat:
und davon hat mir die Mieterzentrale (Kostenpflichtig ![]() Die Kaution darf z.B. nicht für Mietausfälle benutzt werden. Desweiteren hatte ich Bedenken bezüglich der Übergabe der Wohung (ich kannte den verstimmten Hausmeister zu dieser Zeit noch nicht)
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#32
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Auch auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole:
Die GANZE Kaution einzubehalten ist für eine noch fehlende Abrechnung in der Regel nicht statthaft! Einen kleinen Teil darf er gegebenenfalls noch bis zum 31.12.2009 einbehalten, sozusagen als Pfandrecht für mögliche Nebenkostennachzahlungen! Diese muss aber im Verhältnis zu den bisherigen Nebenkostennachzahlungen stehen und es muss berücksichtigt werden, das Du ja nur gut die Hälfte des Abrechnungszeitraumes in der Wohnung gewohnt hast! |
#33
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![]() Zitat:
Den exakt gleichen Thread für die gleiche Wohnung hattest Du doch hier im Boote Forum schon einmal gestartet... Da mußt Du gar nicht google fragen... http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=79298
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#34
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Gruß Torben
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#35
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ich wußte es nichtmehr ![]() ![]() ach du lieber Himmel !!! Danke ![]()
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#36
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nachdem was hier nun zu Tage getreten ist, werde ich die in Verzugsetzung abschicken.
Danke !! ist das peinlich ... sorry. ![]()
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Geändert von Basstel-Bassti (22.10.2009 um 10:11 Uhr) |
#37
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Viel Erfolg! Drück die Daumen!
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#38
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Mensch, das hatte ich hier ja schon wieder vergessen ... aber durch Panna ging mir ein Licht auf
![]() ich hatte Montag endlich mein Kautionssparbuch im Briefkasten und den Überschuß aus der Betriebskostenabrechnung kam ebenfalls aufs Konto ![]() ich hatte dann mitm Anwalt gedroht und die Tante in verzug gesetzt ... plötzlich kam ein Schreiben von Ihr zurück ![]() ![]() angeblich hatte sie meine neue Adresse nicht (steht auf dem Übergabeprotokoll) und konnte somit mich nicht kontaktieren ![]() usw. jede Menge anschuldigungen ... unter anderem auch : "Ostdeutsche Fluchtgedanken" "wenns um eigene Geld geht wird man wach" usw. usw. jedenfalls ist alles geklärt .... (ohne den Stempel von Anwalt wäre das nie was geworden ....)
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