boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 27.11.2009, 16:50
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.648
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.478 Danke in 1.536 Beiträgen
Standard Frage zum TÜV-HU bei LKW

Bin mit dem LKW (4,5 to, privat auf mich zugelassen) durch die HU gefallen, weil der Fahrtenschreiber keine aktuelle Abnahme besitzt und eine Schraube lose und eine Umrißleuchte defekt war. Die beiden geringfügigen, letztgenannten Mängel habe ich behoben.

Da ich den LKW ablasten wollte (spart die Fahrtenschreibereichung und sehr viel Versicherung und TÜV/AU Gebühren, da nur alle 2 Jahre), war ich nun wieder beim TÜV und ein Prüfer hat mir ein Ablastungsgutachten ohne technische Änderungen geschrieben, während ein anderer die Nachuntersuchung machte.

Letzterer hat mir nun 2 Jahre statt 1 Jahr HU bestätigt (also Plakette, Stempel im Schein und Bericht), was es bei LKW ja eigentlich nur für 1 Jahr gibt und eigentlich gar nicht, weil Fahrtenschreiber nicht geprüft wurde.

Frage: Was kann mir da jetzt passieren wenn die mich mal anhalten? Sollte ich nochmal hin und ihn auf den Fehler aufmerksam machen? Im Internet steht immer nur was von gewerblichem Güterverkehr, den fahre ich ja nicht, sondern nur mal was zu meiner privaten Baustelle, irgendwas für meine Hobbies oder ähnliches.
Muß ich als Privatmann den TÜV auf so einen Fehler aufmerksam machen oder gibt es vielleicht eine neue Regelung? Droht mir da was??? Danke schonmal...
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 27.11.2009, 16:57
jaguar10 jaguar10 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.10.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 410
4.129 Danke in 981 Beiträgen
Standard

wenn du auf 3,5 t abgelastet hast gibt es doch 2 jahre tüv
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 27.11.2009, 17:27
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.648
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.478 Danke in 1.536 Beiträgen
Standard

Bislang ist ja nicht abgelastet, ich habe ja nur ein Gutachten bekommen, mit dem ich zur Zulassungsstelle gehen könnte, um dan dort abzulasten... Oder eben so weiterfahren...
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 27.11.2009, 17:56
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 26.01.2002
Ort: München
Beiträge: 3.289
14.562 Danke in 4.360 Beiträgen
Standard

Ich befürchte, ohne Eichplakette am Fahrtenschreiber wird es sehr teuer, wenn die BAG die aufhält. Egal ob du TÜV hast.
Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 27.11.2009, 19:09
Water Water ist offline
BF-Sponsor
 
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 3.879
Boot: kleines offenes Sportboot
12.701 Danke in 3.306 Beiträgen
Standard

Ich habe da was zum Lesen für Interessierte.

http://bundesrecht.juris.de/fpersv/B...00Kontaktdaten Rechtsanwalt Sönke TettingFachanwalt für VerkehrsrechtFockestr. 15, 30827 GarbsenTelefon 05131 478088 | Fax 05131 478090E-Mail | Homepage

http://www.stuttgart.ihk24.de/servic...nschreiber.jsp

http://de.wikipedia.org/wiki/Tachograph

Man beachte die Ausnahmen. "Oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die nicht gewerblich eingesetzt werden"

Gruß Walter

Geändert von Water (27.11.2009 um 19:24 Uhr) Grund: Ergänzung
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 27.11.2009, 19:29
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.01.2007
Ort: Schleswig Holstein, rechts unten
Beiträge: 12.942
Boot: derzeit keines
33.497 Danke in 12.513 Beiträgen
Standard

Ich denke das die Ablastung erst dann Gültigkeit hat wenn sie eingetragen wurde.
Derzeit hast Du " nur " das Gutachten und entsprechend des Gutachtens wurde auch schon die Prüfung ( HU / AU ) durchgeführt.
Also ab zum Verkehrsamt und die Änderung " amtlich " machen lassen.
Dann sollte es passen.
Nur m.M.
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 27.11.2009, 21:00
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2002
Ort: Erde
Beiträge: 6.939
Boot: z. Z. kein Boot
Rufzeichen oder MMSI: DF....
3.551 Danke in 2.467 Beiträgen
Standard

Hol DIr mal Auskünfte bei der BAG!!!
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 27.11.2009, 23:32
rolopolo rolopolo ist offline
Vize Admiral
 
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 469
1.542 Danke in 827 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Hol DIr mal Auskünfte bei der BAG!!!
Wenn du nachweislich privat fährst, brauchst du keinen Fahrtschreiber, keine Lenkzeiten einzuhalten und die BAG hat mit dir nichts zu tun.

Die überprüfen nur den gewerblichen Güterverkehr oder hast du schon mal gehört, dass die Wohnmobile, die teilweise bis zu 7,49 Tonnen wiegen kontrollieren, ich jedenfalls nicht.

Solange du kein Geld für die Sachen, die du damit durch die Gegend kutschierst verlangst, kann dir eigendlich nichts passieren.

Ich hab mir schon so dann und wann bei einem ehemaligen Arbeitgeber, einen 7,49t LKW geliehen um private Transporte damit durchzuführen, da hat mir der Versandleiter, der geschult war, jedesmal bestätigt, dass ich keine Scheibe einlegen muss und auch Sonntags fahren durfte.
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 28.11.2009, 10:24
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.648
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.478 Danke in 1.536 Beiträgen
Standard

Sonntags dürfen LKW bis 7,49 to ohnehin fahren aber ich habe ja keine TÜV Plakette bekommen mi der Begründung, "EG-Kontrollgerät/Fahrtenschreiber: Keine gültige Abnahme"...

Wenn ich das richtig verstehe muß ich die Einrichtung in geeichtem Zustand haben aber nicht benutzen ???
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 28.11.2009, 12:27
rolopolo rolopolo ist offline
Vize Admiral
 
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 469
1.542 Danke in 827 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen

Wenn ich das richtig verstehe muß ich die Einrichtung in geeichtem Zustand haben aber nicht benutzen ???

Bei ausschließlich privater Nutzung m.E. nicht.

Auch die beim TÜV machen nicht immer alles richtig.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 28.11.2009, 12:54
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Werfen wir mal einen Blick in die StVZO, genauer gesagt, auf den §57a:

Code:
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät

 (1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,

Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,

zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Das solltest du dem Prüfer mal vorlegen und höflich um Stellungnahme bitten.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 29.11.2009, 02:21
RoterBaron RoterBaron ist offline
Commander
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 344
301 Danke in 167 Beiträgen
Standard

Ich bin kürzlich mit meiner Schubkarre zum TÜV gefahren und habe sie auf 10 Tonnen auflasten lassen. Einen Fahrtensschreiber hatte sie schon drin.

Zu allen offnene Fragen, die ich noch hatte, wie es denn nun ist, wenn eine ehemalige Handschubkarre nun mit einem 480 Ps Diesel betreibe und damit bis zu 7 Tonnen Nutzlast befördere, konnten mir die TÜV Prüfer sofort bei der 21er Neuabnahme der Handschubkarre exkate Auskunft geben. Das sparte mir sehr viel Zeit, ich brauchte deshalb nicht nach einem Schubkarrenforum und nach anderen Schubkarrenbesitzern suchen, die ihre Schubkarre aulasten ließen.

Ich habe wirklich gestaunt: die TÜV Prüfer konnten direkt bei der Abnahme alle meine Fragen bezüglich der erkaubten Höchstgeschwindigkeit meiner Schubkarre auf Autobahnen, Bundesstraßen und in Einbahnstraßen beantworten.

Sie konnten mir sogar detaillerte Angaben zur erforderlichen neuen Bereifung der Schubkarre machen, das alles kostete mich nur ein Lächeln und die Überwindung meiner Schüchternheit und Angst vor einem TÜV Prüfer. Dieselben müssen bei einigen Leuten so riesengroß sein, daß sie beim TÜV, der das alles endgültig absegnen und genehmigen muß, gewaltig sein, so gewaltig, daß sie da, wo sie alle Auskünfte bekommen können und das amtlich, den Mund nicht aufkriegen und sich hinterher ratsuchend von Forum zu Forum quälen, wo man zwar interessante Erfahrungsberichte bekommt, aber weder amtliche Plaketten noch verbindliche Auskünfte, die eben nur die Prüfstellen erteilen können.

Wer Ironie in diesem Beitrag finden sollte, darf sie behalten.

PS: hat hier noch wer ne aufgelastete Schubkarre? Gibts vielleicht sogar Fans von Schubkarrendragsterrennen?
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 29.11.2009, 07:18
Benutzerbild von TOM Milos 585
TOM Milos 585 TOM Milos 585 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 123
Boot: Hellwig Milos 585
184 Danke in 68 Beiträgen
Standard Fahrtenschreiber ist nicht EG-Kontrollgerät

Moin

Hier wird wieder Fahrtenschreiber und EG Kontrollgerät in einen Topf geworfen, das ist aber ein großer Unterschied.

Fahrtenschreiber:
zeichnet nur Fahren (Geschwindigkeit) und Stehen auf.
Ist vorgeschrieben für Fahrzeuge die bauartbedingt schneller als 40km/h fahren können und ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5t oder höher haben. (ab 7,5t) egal ob privat oder gewerblich genutzt.

EG-Kontrollgerät:

zeichnet Fahren, Lenken, Ruhen auf und dient neben dem Geschwindigkeitsnachweis vorallem zum Nachweis der Einhaltung der Ruhezeiten im gewerblichen Güterverkehr.
Ist vorgeschrieben für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 3,5t zul Gesamtgewicht.


Beispiele:


Lkw bis 7,49t privat genutzt: braucht gar nix
Lkw ab 7,50t privat genutzt: braucht Fahrtenschreiber (ab 7,5t)
deshalb privat genutzte Fahrzeuge auf max 7490kg zulassen !

Lkw bis 3,50t gewerblich genutzt: braucht nix
Lkw über 3,50t gewerblich genutzt braucht EG-Kontrollgerät (Ausnahmen beachten: Schausteller, Milchtransporte, Landwirtschaft, Handwerker im Umkreis von 50km .....)

Lkw bis 3,5t mit Anhänger, wenn die Kombination im zul. Ges.Gew. über 3,5t und gewerblich genutzt wird benötigt ein EG Kontrollgerät.


Wenn der Lkw bis 3,5t der eine Anhängerkupplung hat und sogar mit Anhänger zur HU kommt, ist ein nicht geprüftes oder nicht vorhandenes EG-Kontrollgerät KEIN Mangel, da bei der HU grundsätzlich Einzelfahrzeuge begutachtet werden.

In Deinem Fall war der Prüfer mit der 2 Jahresfrist einfach kundenfreundlich, hat es aber genaugenommen falsch gemacht. Zum Zeitpunkt der HU war Dein Auto, obwohl schon im Gutachten auf 3,5t abgelastet, rein rechtlich noch ein 4,5t Fahrzeug, denn Du hättest das Gutachten ja auch einfach wegwerfen können.
Der gesunde Menschenverstand des Prüfers sagte ihm wohl, dass er davon ausgehen kann, dass jemand der seinen Lkw ablastet, ja auch die Vorteile haben will (Steuerersparnis, Versicherungsersparnis, doppelte HU/AU Frist, niedrigere HU/AU Gebühr) diese auch sofort umsetzt.
Außerdem steht mit Sicherheit in Deinem Gutachten der Satz.

"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich"

Ich finde es sehr kundenfreundlich, dass er Dir schon die "neue" 2 Jahresfrist gegeben hat, zeigt, daß es kein "Korintenkacker" (niederrheinischer Ausdruck für Erbsenzähler) ist.

Die Bemängelung der fehlenden §57b Prüfung Deines EG-Kontrollgerätes als erheblicher Mangel ist voll OK. Der Prüfer muß davon ausgehen, dass Du den Wagen gewerblich nutzt.
Mit Deiner Rücksprache hätte man aber auch nur als Hinweis auf den Bericht vermerken können, daß das Gerät nicht geprüft ist, da das Fahrzeug lt. Halterangabe ausschließlich privat verwendet wird (also"schwarzer Peter" an den Halter weitergeben.)

Keiner wird am Tag so oft belogen wie ein TÜV- oder DEKRA-Prüfer.
"Das ist original .... ; War schon immer so ... ; habe ich so gekauft .... ; habe ich schon bestellt ... ; repariere ich gleich .... "


Die momentane Erbsenzählerei bei den TÜV und DEKRA und GTÜ Prüfern hat auch einen Hintergrund:

Die Prüfingenieure werden unangekündigten Nachkontrollen unterzogen !

d.h. es fährt eine Prüfungskommission herum, die die Prüfer prüft. Der Prüfer wird beobachtet und sobald er die HU abgeschlossen hat, "springt der Kasper aus der Dose" und die Kommission prüft Dein Auto nochmal und das Prüfergebnis wird mit dem des Prüfers verglichen. Werden Abweichungen festgestellt, hat das disziplinarische Maßnahmen von Nachschulung über Prüfen unter Aufsicht bis zum Verlust der Zulassung zufolge. Alles auf Anordnung der obersten Landesbehörden.

Da setzt sich kein Prüfer mehr ne Laus in den Pelz, die wollen alle noch bis zur Rente Ihren Job behalten, dann kann man das wohl auch verstehen, daß der Prüfer gerade bei "Vorschriftsmängeln" keine Grauzone hat.

Entweder ist das EG-Kontrollgerät geprüft oder nicht, ein bischen geprüft gibt es halt nicht, das ist so wie "ein bischen schwanger"


Um noch zum Abschluß ein Wort zum zuvor erwähnten Sonntagsfahrverbot zu verlieren.
Lkw bis 7,5t dürfen solo am Sonntag fahren, aber ganz wichtig und oft vergessen; am Sonntag dürfen Anhänger hinter Lkw nicht verkehren !!!

Das ist im Minimalfall schon der 400kg Anhänger hinter dem Golf-Caddy

oder in unserem Fall wohl eher der Bootstrailer hinter dem Sprinter (Lkw geschl. Kasten) oder hinter dem Pickup mit Lkw Zulassung.



Gruß Tom
__________________
... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... (alte lat. Lebensweisheit)
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 29.11.2009, 11:11
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.648
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.478 Danke in 1.536 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von RoterBaron Beitrag anzeigen
Ich bin kürzlich mit meiner Schubkarre zum TÜV gefahren und habe sie auf 10 Tonnen auflasten lassen.

...den Mund nicht aufkriegen und sich hinterher ratsuchend von Forum zu Forum quälen, wo man zwar interessante Erfahrungsberichte bekommt, aber weder amtliche Plaketten noch verbindliche Auskünfte, die eben nur die Prüfstellen erteilen können.
Danke an RoterBaron auch für diesen qualifizierten Beitrag, der allerdings komplett an der Frage vorbeigeht... Du antwortest ja gerne und wiederholt so inhaltlich wertvoll in meinen Threads.... Schön, daß Dir der TÜVler sogar sagen kann wie schnell Du auf Landstraßen und Autobahnen fahren darfst, das lernt man normalerweise beim Führerschein, solltest Du also schon gewußt haben...

Die von Water, rolopolo und Wohnbusfahrer netterweise bereitgestellten Informationen verlinken oder benennen die rechtlich relevanten Quellen und sind damit für mich sehr hilfreich - habe ich mir im Original gleich mal ausgedruckt und ins Auto gelegt. Dafür nochmals ganz herzlichen Dank!
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 29.11.2009, 11:29
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.648
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.478 Danke in 1.536 Beiträgen
Standard

Danke für die genaue Ausführung!
War mal so frei, im Zitat zu antworten..., in blau:

Zitat:
Zitat von TOM Milos 585 Beitrag anzeigen
Moin

Hier wird wieder Fahrtenschreiber und EG Kontrollgerät in einen Topf geworfen, das ist aber ein großer Unterschied.
Stimmt aber der Hanse TÜV hat für beides nur eine Fehlernummer bzw. Textbaustein...

In Deinem Fall war der Prüfer mit der 2 Jahresfrist einfach kundenfreundlich, hat es aber genaugenommen falsch gemacht.
Das Gefühl hatte ich auch, wollte ja aber nicht, daß er die Plakette wieder abkratzt (auch schon erlebt, beim Oldtimer Bj 1952 nach einer Rückfrage nach bestandener HU) und habe deshalb hier nocheinmal nachgefragt, was dem RotenBaron anscheinend sehr sauer aufgestoßen ist - sorry...

Außerdem steht mit Sicherheit in Deinem Gutachten der Satz:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich"

Nein, darin steht, dieses Gutachten "ermöglicht die Zulassung mit jedem beliebigen zulässigem Gesamtgewicht zwischen 3500 und 4600 kg". Zudem ist das Gutachten solange gültig bis Umbauten erfolgen, die einer Wiedervorführung bedürfen. Da das Fahrzeug rund 3000 kg leer wiegt, kann man es so als 3500kg zulassen (mit o.g. Vorteilen), mit 3990kg (damit in der Versicherung immer noch billig, da unter 1 to Zuladung aber jählich HU und ggfs Fahrtenschreiber) und als 4600 kg mit 1,6 to Zuladung wie bisher.

Die Bemängelung der fehlenden §57b Prüfung Deines EG-Kontrollgerätes als erheblicher Mangel ist voll OK. Der Prüfer muß davon ausgehen, dass Du den Wagen gewerblich nutzt.
Er hat zum Beispiel auf die Vorlage eines Prüfbuches / UVV Abnahme der Hebebühne verzichtet, da es auf mich privat zugelassen ist aber an dem Mangel Fahrtenschreiber/EG-Kontrollgerät festgehalten.

Keiner wird am Tag so oft belogen wie ein TÜV- oder DEKRA-Prüfer.
"Das ist original .... ; War schon immer so ... ; habe ich so gekauft .... ; habe ich schon bestellt ... ; repariere ich gleich .... "
Aber viele sind sehr hilfsbereit, wie dieser, der die Zulassung mit jedem Gewicht zwischen 3,5 und 4,6 to von sich aus ermöglichte statt starr ein Gutachten mit 3,5to zu schreiben - das ist Kundenservice wie ich ihn verstehe!

Die momentane Erbsenzählerei bei den TÜV und DEKRA und GTÜ Prüfern hat auch einen Hintergrund:
Die Prüfingenieure werden unangekündigten Nachkontrollen unterzogen !
d.h. es fährt eine Prüfungskommission herum, die die Prüfer prüft.
Das erklärt warum er beim Kombi letzte Woche einen verdeckten Vermerk "Fahrzeug vorrepariert" gemacht hat, er erklärte mir dann auch, daß sei nur intern, da Fahrzeuge in der Alters-/KM-Klasse sonst mehr Mängel haben und ich dachte immer, daß sei "Die" Institution...
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 29.11.2009, 15:02
rolopolo rolopolo ist offline
Vize Admiral
 
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 469
1.542 Danke in 827 Beiträgen
Standard

http://www.youtube.com/watch?v=Wxmia7CA3lA
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 30.11.2009, 01:43
RoterBaron RoterBaron ist offline
Commander
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 344
301 Danke in 167 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Dafür nochmals ganz herzlichen Dank!
Keine Ursache, ich verlinke eben nicht auf "rechtlich relevante Seiten", weil es beim TÜV und Straßenverkehrsamt keinen juckt, ob ich auf irgendwelche Forenbeiträge und Webseiten verweisen kann und man mir da auch keine Einträge in Fahrzeugpapiere macht, nur weil ich weiß, wo und wann in welchem Forum, die User es für richtig hielten. Das juckt nämlich auf den Ämtern überhaupt keinen, ob in China ein Sack Reis umfällt oder in einem Forum was geschrieben wird und ob es in den Forum Verweise auf "rechtlich relevante" Webseiten gibt. Ich hab übrigens noch keinnen TÜV, KÜS, Dekra oder Straßenverkehrsamt erlebt, wo man nicht nach sofortigen Nachfragen, notfalls mit Nachdruck, genaue und absolut exakte Auskunft geben konnte, wie und wo was erlaubt ist und in Papiere eingetragen wird.

Falls der Beitrag immer noch nicht verstanden wurde: Der OT Poster ging zum Tüv und kam mit Fragen ins Forum. Warum so umständlich? Wenn man schon beim TÜV ist, kann man da auch löchern, bis die alle Auskünfte und ihr ja und Amen geben.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 30.11.2009, 10:33
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@Roter Baron
ich empfehle auch niemandem, einen Ausdruck aus einem Forum mitzunehmen. Aber einen Ausdruck eines Gesetzestextes, das ist sinnvoll. Weil die Herren beim Tüv auch nicht alles wissen und öfter mal auf die richtige Spur gebracht werden müssen ...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 30.11.2009, 15:24
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.648
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.478 Danke in 1.536 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von RoterBaron Beitrag anzeigen
Keine Ursache, ich verlinke eben nicht auf "rechtlich relevante Seiten", weil es beim TÜV und Straßenverkehrsamt keinen juckt, ...
Wäre mir neu, dass die nicht an STVO und Co. gebunden sind?

Schade, dass Du den Thread noch immer nicht gelesen (oder verstanden?) hast aber beliebig kommentierst... Willst Du Aufmerksamkeit für Deine
Zitat:
ehemalige Handschubkarre nun mit einem 480 Ps Diesel
Wohnbusfahrer hat es ja schon auf den Punkt gebracht. Den Dreien (Water, rolopolo und Wohnbusfahrer) nochmals Danke
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 02.12.2009, 01:10
RoterBaron RoterBaron ist offline
Commander
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 344
301 Danke in 167 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Schade, dass Du den Thread noch immer nicht gelesen (oder verstanden?)
Was wirft Du mir das vorß Den Thread und die Frage hat doch fast keiner, der hier geantwortet hat gelesen UND verstanden!

"Frage: Was kann mir da jetzt passieren wenn die mich mal anhalten? Sollte ich nochmal hin und ihn auf den Fehler aufmerksam machen? Im Internet steht immer nur was von gewerblichem Güterverkehr, den fahre ich ja nicht,"

Die ganze Frage ist schon blödsinnig, die Kiste ist ja wohl abgelastet und als privat genutztes Fahrzeug eingetragen worden.

"Muß ich als Privatmann den TÜV auf so einen Fehler aufmerksam machen oder gibt es vielleicht eine neue Regelung? Droht mir da was??? Danke schonmal...

"Muß ich als Privatmann den TÜV auf so einen Fehler aufmerksam machen oder gibt es vielleicht eine neue Regelung? Droht mir da was??? Danke schonmal..."

Ja, was für ein Fehler den überhaupt?

Lesen wir noch einmal den OT:

"Frage: Was kann mir da jetzt passieren wenn die mich mal anhalten? Sollte ich nochmal hin und ihn auf den Fehler aufmerksam machen? Im Internet steht immer nur was von gewerblichem Güterverkehr, den fahre ich ja nicht,"

Ach, das ist wohl der Fehler, vor dem der OT Poster Angst hat, weil eben im Internet alles mögliche zu lesen ist.

Wenn die Kiste kein LKW mehr ist und er TÜV private Nutzung eingetragen hat, was der OT Poster ja nicht verrät, gibt es keinen Fehler und der ganze Zwergenaufstand an Tipps ist Zeitvergeudung. Wie auch dieser Beitrag.

Falls die Hauptsorge des OT Poszer der Fahrtenschreiber ist: dazu kann im jeder TÜV ne Auskunft geben, wenn er seine Papier über die abgelastete Karre vorlegt.
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 03.12.2009, 19:43
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.648
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.478 Danke in 1.536 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von RoterBaron Beitrag anzeigen
Was wirft Du mir das vorß Den Thread und die Frage hat doch fast keiner, der hier geantwortet hat gelesen UND verstanden!

"Frage: Was kann mir da jetzt passieren wenn die mich mal anhalten? Sollte ich nochmal hin und ihn auf den Fehler aufmerksam machen? Im Internet steht immer nur was von gewerblichem Güterverkehr, den fahre ich ja nicht,"

Die ganze Frage ist schon blödsinnig, die Kiste ist ja wohl abgelastet und als privat genutztes Fahrzeug eingetragen worden.

"Muß ich als Privatmann den TÜV auf so einen Fehler aufmerksam machen oder gibt es vielleicht eine neue Regelung? Droht mir da was??? Danke schonmal...

"Muß ich als Privatmann den TÜV auf so einen Fehler aufmerksam machen oder gibt es vielleicht eine neue Regelung? Droht mir da was??? Danke schonmal..."

Ja, was für ein Fehler den überhaupt?

Lesen wir noch einmal den OT:

"Frage: Was kann mir da jetzt passieren wenn die mich mal anhalten? Sollte ich nochmal hin und ihn auf den Fehler aufmerksam machen? Im Internet steht immer nur was von gewerblichem Güterverkehr, den fahre ich ja nicht,"

Ach, das ist wohl der Fehler, vor dem der OT Poster Angst hat, weil eben im Internet alles mögliche zu lesen ist.

Wenn die Kiste kein LKW mehr ist und er TÜV private Nutzung eingetragen hat, was der OT Poster ja nicht verrät, gibt es keinen Fehler und der ganze Zwergenaufstand an Tipps ist Zeitvergeudung. Wie auch dieser Beitrag.

Falls die Hauptsorge des OT Poszer der Fahrtenschreiber ist: dazu kann im jeder TÜV ne Auskunft geben, wenn er seine Papier über die abgelastete Karre vorlegt.
Spitzenbeitrag, Prost!
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.