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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 20.11.2009, 18:39
isi isi ist offline
Cadet
 
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Standard Hilfe, kann mein Trailer nicht anmelden. Behörden Schikane?

Hallo zusammen, habe große Probleme mit der Zulassungsstelle.
Hier eine Kurze Zusammenfassung.
Habe ein boot mit einem Trailer gekauft. Trailer WSC Zggw: 1750kg Bj. 1994 eigentlich in einem sehr guten Zustand. Leider ohne Papiere.
Konnte aber eine Komplettauskunft(8 Seiten mit allem was man brauch) bekommen. Der Trailer wurde ca. 2001 mit allen Papieren nach Holland verkauft. Ca. 2006 wurde der Trailer durch mein Vorgänger nach Deutschland geholt. Ich habe den Trailer von Ihn abgekauft. Folgende Unterlagen kann ich bislang vorweisen. Komplettauskunft. Der TüV kann den Trailer ohne Probleme abnehmen (Hauptuntersuchung). Eine Auskunft der KBA das der Trailer weder gestohlen noch Straftaten mit verübt worden sind. Eine Unbedenklichkeitbescheinigung. Also ich zum Straßenverkehrsamt. Die haben festgestellt dass der Trailer immer noch auf den ersten Besitzer angemeldet ist. D.h. der Holländer hat das ding nie abgemeldet. Der Deutsche (mein Vorgänder auch nicht, Hafen Trailer).
Die Zulassungsstelle meint nun trotz KBA, der Trailer könnte trotzdem gestohlen sein. Die möchten nun einen lückenlosen Halternachweis. Wie soll ich das schaffen. Ist doch gar nicht möglich. Muss ich den Trailer jetzt in der Weser versenken.? Wie soll ich rausbekommen was in Holland gelaufen ist.???? Ich komme nicht weiter. Selbst der TÜV meint dass es an Schikane grenzt. Könnt Ihr mir Hinweise geben?
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  #2  
Alt 20.11.2009, 18:59
Leafde Leafde ist offline
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hole dir in den niederlanden eine unbedenklichkeitsbescheinigung.

wobei das eigendlich nicht nötig ist. hast du einen kaufvertrag? wenn ja und der preis angemessen der ware ist, spielt es keine rolle ob gestohlen oder legal. der besitzer ist dann der, der es gekauft hat. der eigendlich eigentümer der dumme. wie es bei einem verkauf nach deutschland ist kann ich dir nicht sagen. die deutsche zulassungsstelle kann nicht sehen ob der anhänger noch zugelassen ist. sie benötigen aber eine abmeldebescheinigung.
setz dich mal dafür mit dem www.rdw.nl in verbindung.
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  #3  
Alt 20.11.2009, 19:12
isi isi ist offline
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hallo Andreas, Ich habe einen Kaufvertrag. Der preis ist angemassen. Die Zulassungsstelle hat rausbekommen das der Halter aus deutschland noch eigetragen ist. Diesen Halter habe ich bereits kontaktiert. Er war recht überrascht das sein Trailer noch angemaldet ist. Wieso kann die Zulassungstelle davon ausgehen das das ding gestohlen ist, wenn kba sagt dass alle sauber ist. Wiso ist es wichtig das der Halter von vor etlichen Jahren noch eingetragen ist. wenn ich den trailer anmelde wird er abgemeldet. Es ist alles sauber. das sind nur Fomalitäten. oder übersehe da etwas.
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  #4  
Alt 20.11.2009, 20:00
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hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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...also ist dein Hänger noch in D angemeldet. Dann melde die ursprünglichen Papiere als verloren/eidesstattliche Versicherung und melde den Trailer um.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #5  
Alt 20.11.2009, 21:28
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Lilin Lilin ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von isi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, habe große Probleme mit der Zulassungsstelle.
Hier eine Kurze Zusammenfassung.
Habe ein boot mit einem Trailer gekauft. Trailer WSC Zggw: 1750kg Bj. 1994 eigentlich in einem sehr guten Zustand. Leider ohne Papiere.
Konnte aber eine Komplettauskunft(8 Seiten mit allem was man brauch) bekommen. Der Trailer wurde ca. 2001 mit allen Papieren nach Holland verkauft. Ca. 2006 wurde der Trailer durch mein Vorgänger nach Deutschland geholt. Ich habe den Trailer von Ihn abgekauft. Folgende Unterlagen kann ich bislang vorweisen. Komplettauskunft. Der TüV kann den Trailer ohne Probleme abnehmen (Hauptuntersuchung). Eine Auskunft der KBA das der Trailer weder gestohlen noch Straftaten mit verübt worden sind. Eine Unbedenklichkeitbescheinigung. Also ich zum Straßenverkehrsamt. Die haben festgestellt dass der Trailer immer noch auf den ersten Besitzer angemeldet ist. D.h. der Holländer hat das ding nie abgemeldet. Der Deutsche (mein Vorgänder auch nicht, Hafen Trailer).
Die Zulassungsstelle meint nun trotz KBA, der Trailer könnte trotzdem gestohlen sein. Die möchten nun einen lückenlosen Halternachweis. Wie soll ich das schaffen. Ist doch gar nicht möglich. Muss ich den Trailer jetzt in der Weser versenken.? Wie soll ich rausbekommen was in Holland gelaufen ist.???? Ich komme nicht weiter. Selbst der TÜV meint dass es an Schikane grenzt. Könnt Ihr mir Hinweise geben?
Habe auch mal sowas ähnliches durch......Die vorherigen Halter müssen an Eides statt erklären, dass sie nicht mehr Eigentümer des Trailers sind bzw. ihn verkauft haben an ... . Du solltest die ehem. Halter anschreiben, anders gings bei mir damals auch nicht.
__________________
"Männer werden 7 Jahre alt, danach wachsen sie nur noch!" ANNETT
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  #6  
Alt 20.11.2009, 22:57
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gnanpf gnanpf ist offline
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oder etwas " illegal " der Deutsche vorbesitzer auf dem der Trailer noch gemeldet ist
schreibt dir nen Kaufvertag und meldet den Trailer ab dann hast du nen Vertrag und eine abmeldung !
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  #7  
Alt 20.11.2009, 23:13
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werbemaxe werbemaxe ist offline
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Manche Zulassungstellen sind echt der Hammer. Ich hatte auch einige Probleme. Kannst du vielleicht zu einer anderen Zulassungstelle gehen? Manchmal hakt es nur beim Sachbearbeiter...
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  #8  
Alt 21.11.2009, 00:33
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Akki Akki ist gerade online
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Wenn er noch angemeldet ist, ist doch alles gut. Besorg dir das alte Kennzeichen und fahr los...
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #9  
Alt 21.11.2009, 00:46
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dieguzzidieputzi dieguzzidieputzi ist offline
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Nicht auf die Zulassungsstelle schimpfen, die verhält sich m.E. absolut korrekt. Der Holländer hat bei der Zulassen keine Abmeldung zur deutschen Behörde gemeldet, demnach ist der Trailer immer noch gem. Zul.Stelle auf den ehem. deutschen Vorbesitzer zugelassen.

Also weiter wie Lilin schreibt (muss ja auch im Interesse des ehem. Deutschen Vorbesitzer sein, den Trailer nicht mehr auf seinen Namen zu haben).
__________________
Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan

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  #10  
Alt 21.11.2009, 01:41
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schnapp dir ein paar schlagbuchstaben, hau die alte fahrgestellnummer raus und klopf dir selber eine.

dann gehst zum tüv und sagst "eigenbau!".

fertig.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #11  
Alt 21.11.2009, 06:42
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
schnapp dir ein paar schlagbuchstaben, hau die alte fahrgestellnummer raus und klopf dir selber eine.

dann gehst zum tüv und sagst "eigenbau!".

fertig.
Da schlummert aber eine Menge an krimineller Energie. Ich nehme an, der Tipp ist nicht ernst gemeint, oder? Aus der Nummer kommt man kaum noch raus. Ggf. an einer Grenze zu stehen und mit "Eigenbau-Fahrgestellnummer" erwischt zu werden ist bestimmt keine Option. (So könnte man ja dann ganz einfach auch einen gestohlenen Trailer legalisieren...)
Zumal man als Eigenbau auch nicht alles selbst bauen kann/darf. Achse und Zugrohr sollten schon Teile sein, die entsprechende Papiere haben, sonst werden die Prüfungen weitaus umfangreicher und teurer.

Hinzu kommt, dass er ja nur in seinem Kreis anmelden darf, und es ist ja unwahrscheinlich unauffällig, erst eine Anmeldung erwirken wollen, dann abgewiesen zu werden und kurz darauf mit einem Eigenbau zur Anmeldung aufzutauchen.... Da muß er nun halt durch:

Stellungnahme des ehemaligen Halters, dass der Trailer ordnungsgemäß verkauft, aber nicht (wie mit dem Käufer vereinbart) abgemeldet wurde, sollte reichen und ist legal. Also quasi holt der ehemalige Halter die Abmeldung ohne Zulassung und Schilder (da in Verlust geraten) damit nach, verschwindet aus der Halterliste und der Weg sollte frei sein.
__________________
gregor


Geändert von Dicke Lippe (21.11.2009 um 06:46 Uhr) Grund: Komma
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  #12  
Alt 21.11.2009, 07:42
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...also ist dein Hänger noch in D angemeldet. Dann melde die ursprünglichen Papiere als verloren/eidesstattliche Versicherung und melde den Trailer um.
Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
schnapp dir ein paar schlagbuchstaben, hau die alte fahrgestellnummer raus und klopf dir selber eine.

dann gehst zum tüv und sagst "eigenbau!".

fertig.

Da bin ich ja froh, das ihr das gesagt habt. Bei mir wäre Uwe schon wieder mit erhobenen Zeigefinger dagewesen und hätte erklärt das es verboten ist zu kriminellen Handlungen aufzurufen.


Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Da schlummert aber eine Menge an krimineller Energie. Ich nehme an, der Tipp ist nicht ernst gemeint, oder?

Stellungnahme des ehemaligen Halters, dass der Trailer ordnungsgemäß verkauft, aber nicht (wie mit dem Käufer vereinbart) abgemeldet wurde, sollte reichen und ist legal. Also quasi holt der ehemalige Halter die Abmeldung ohne Zulassung und Schilder (da in Verlust geraten) damit nach, verschwindet aus der Halterliste und der Weg sollte frei sein.
Das wäre der sicherste Weg, meiner Meinung nach.

Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #13  
Alt 21.11.2009, 10:38
Leafde Leafde ist offline
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ist sehr merkwürdig. der niederländer kann den hänger eigendlich nicht einführen in die niederlande wenn er noch zugelassen ist. da dürfte also schon was schief gelaufen sein. aber du hast den ersten eigner ja erreicht also sollte jetzt alles klappen. unter normalen umständen wäre ja nur ummelden nötig gewesen.
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  #14  
Alt 21.11.2009, 10:41
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santhos santhos ist offline
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
hole dir in den niederlanden eine unbedenklichkeitsbescheinigung.

wobei das eigendlich nicht nötig ist. hast du einen kaufvertrag? wenn ja und der preis angemessen der ware ist, spielt es keine rolle ob gestohlen oder legal. der besitzer ist dann der, der es gekauft hat. der eigendlich eigentümer der dumme. wie es bei einem verkauf nach deutschland ist kann ich dir nicht sagen. die deutsche zulassungsstelle kann nicht sehen ob der anhänger noch zugelassen ist. sie benötigen aber eine abmeldebescheinigung.
setz dich mal dafür mit dem www.rdw.nl in verbindung.
Der Käufer ist der Dumme, denn an gestolenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben.
__________________
Grüße
Michael

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  #15  
Alt 21.11.2009, 11:13
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Der Käufer ist der Dumme, denn an gestolenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben.

In den Niederlanden aber doch.

Gruß Werner
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  #16  
Alt 21.11.2009, 11:23
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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in Russland auch
Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #17  
Alt 21.11.2009, 12:44
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
schnapp dir ein paar schlagbuchstaben, hau die alte fahrgestellnummer raus und klopf dir selber eine.

dann gehst zum tüv und sagst "eigenbau!".

fertig.
Würd' ich auch so machen.

Bei manchen Sesselpupern geht's halt nicht anders.
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  #18  
Alt 21.11.2009, 12:50
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Der Käufer ist der Dumme, denn an gestolenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben.

in nl ist es ein wenig anders

ein grund warum käufe oder verkäufe fast ausschließlich via notar gemacht werden. (ist natürlich preisabhängig )

Geändert von Leafde (21.11.2009 um 13:02 Uhr)
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  #19  
Alt 21.11.2009, 12:52
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lachshunter lachshunter ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Würd' ich auch so machen.

Bei manchen Sesselpupern geht's halt nicht anders.
Ich weiß nicht, was das mit "Sesselpupsern" zu tun hat. Es dient lediglich dem Halterschutz. Solange ein zulassungspflichtiges Fahrzeug noch ein Kennzeichen hat, ist eine ordentliche Zulassung auf einen neuen Halter nicht möglich. Und das ist auch gut so.
Ich möchte dich mal sehen, wenn dein gestohlener Trailer neben dir an der Tanke mit umgeschlagener Nummer steht...bin gespannt, was du dann dem "Sesselpupser" erzählst.


Gruß, Frank.
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  #20  
Alt 21.11.2009, 12:54
isi isi ist offline
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Hallo zusammen und vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
Ich denke gregor hat nicht gerade Unrecht. zuerst legal versuchen, wenn es nickt klappt mit Eigenbau ankommen. Das fliegt auf. Bislang befinde ich mich auf dem legalen Boden, dort wollte ich auch nach Möglichkeit bleiben.
Der deutsche Besitzer wird mir jetzt bescheinigen, das er den Trailer legal nach Holland verkauf hat. In Holland wir es kaum möglich sein die Eigentumsverhältnisse zu klären. Vor 3 Jahren ist der Trailer wieder in Deutschland aufgetaucht. Von dem hab ich es erworben. Auch dieser wir nach den Kaufverträgen suchen.
Also klafft noch die Lücke "Holland". Ich hoffe die Frau Sachbearbeiterin wird ein einsehen haben, dass ich nicht alles beschaffen kann.
Übrigen eine andere Zulassungsstelle sieht da keine Probleme. Diese würden es Zulassen.
Was ich nicht verstehe ist dass bisslang kein Nachweis eines Diebstahls vorliegt. warum geht man immer von schlimmsten aus. KBA sagt alles ok. ich habe einen Kaufvertrag. Der TÜV sagt auch alles klar. Gibt es denn keine Rechtliche Regelung, die den Ermessensspielraum einiger übereifriger einschränken. Montag habe ich ein Gespräch mit den Amtsleiter. Mal schaun.?
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  #21  
Alt 21.11.2009, 12:57
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, was das mit "Sesselpupsern" zu tun hat. Es dient lediglich dem Halterschutz. Solange ein zulassungspflichtiges Fahrzeug noch ein Kennzeichen hat, ist eine ordentliche Zulassung auf einen neuen Halter nicht möglich. Und das ist auch gut so.
Ich möchte dich mal sehen, wenn dein gestohlener Trailer neben dir an der Tanke mit umgeschlagener Nummer steht...bin gespannt, was du dann dem "Sesselpupser" erzählst.


Gruß, Frank.
Hast du nicht gelesen, was isi geschrieben hat ?
Er hat eine positiv-Auskunft vom KBA, was willst du mehr ?

Ich würde vor dem (zugegebenermaßen illegalen) Umstempeln der Herstellernummer noch einen Versuch bei einer anderen Zulassungsstelle machen, aber dann... umstempeln !!!
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  #22  
Alt 21.11.2009, 13:01
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lachshunter lachshunter ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Hast du nicht gelesen, was isi geschrieben hat ?
Er hat eine positiv-Auskunft vom KBA, was willst du mehr ?
die KBA-Auskunft ist solange positiv, wie nix negatives gemeldet ist. Beispiel?: Dein Boot steht in ....im Winterlager, Trailer wird entwendet und jemand versucht ihn anzumelden. KBA weiß nichts davon, ein neuer KV ist schnell gemacht und im März kommst du zum auswintern wieder....viel Spaß.


Gruß, Frank.
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  #23  
Alt 21.11.2009, 13:02
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
...Ich möchte dich mal sehen, wenn dein gestohlener Trailer neben dir an der Tanke mit umgeschlagener Nummer steht...
Ich schneide sie raus und kloppe meine wieder rein...

Derzeit sehe ich überhaupt kein Problem darin, dass der alte Eigentümer ihn nun endlich abmeldet, wo er doch noch auf ihn angemeldet ist, wird das kein Problem sein. Er braucht dafür noch nicht mal aus dem Haus, er kann dir einfach eine Vollmacht schicken. Dazu noch einen Kaufvertrag von ihm selber ausgestellt, dann ist Holland ganz außen vor, er war quasi nie dort...

Bekommst du alles in einem Rutsch bei Amt erledigt, die alten Kennzeichen meldest du als verloren.
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #24  
Alt 21.11.2009, 13:06
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Mork Mork ist offline
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also bitte?

es ist ja wohl ein unterschied ob ich aus fragwürdiger quelle einen "günstigen" hänger erstehe oder aber einen, dessen historie lückenlos geklärt ist, nur dem amt das so nicht reicht.

allerdings hast du geschrieben: "eine andere zulassungsstelle sieht da kein problem" - was hält dich denn noch auf?

schnapp dir nen spezl der in deren kreis wohnt, der soll den hänger auf sich zulassen und ne woche später meldest um - das sollte sogar für deine zulassungsstelle ein bewältigbarer akt sein.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

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  #25  
Alt 21.11.2009, 13:10
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Also, wenn ich weiter darüber nachdenke, bekomme ich Brechreiz und bin stinkend sauer. Wenn die Frau B aus s die unterlagen die ich noch beschaffen werde. nicht akzeptiert muss ich den Trailer wohl einstapfen. DAS KANN ES NICHT SEIN.!!
Muss ich denn illegale Wege gehen.? Kann den der gesunde Menschenversand nicht mal siegen. Einige von euch haben Recht.
Hätte ich die Nummer unkenntlich gemacht, gäbe es jetzt keine Diskussionen.
So wird man event. in eine Ecke gedrängt wo man nicht hin möchte.
Na Dankeschön.
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