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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.11.2009, 17:45
Benutzerbild von jensen2100
jensen2100 jensen2100 ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Fletcher
61 Danke in 32 Beiträgen
Standard SEERECHT.. Auslaufen trotz bekannten Motorschaden erlaubt??

Liebe Bootgemeinde,
habe wieder mal eine Frage?? Vielleicht ist ja ein Fachmann oder Anwalt da???!!

Problem:
Ich habe dieses Jahr im Mai mein altes Boot verkauft. Probelauf alles durchgeführt u. auch eindeutig im KV "keine Schäden "vermerkt. Vorher habe ich NIE Probleme mit dem Boot gehabt.Wirklich!!!
Plötzlich bekam ich im Juli von dem Käufer eine Sms. " Das Boot läuft nur noch 3000 umin. Keine Leistung mehr. Nehme es aber erstmal trotzdem mit in den Urlaub an die Ostsee"

Nach einer Woche erhalte ich eine SMS. Totalausfall der Maschine sowie Havarie, würde das Boot gerne wieder zurück geben.

Nett wie wir auch sind haben wir Natürlich gesagt: Bring vorbei!!! Wird sich schon regeln...werden uns wohl einig. Hatten ja auch Mittleid weil er eigentlich wirklich nett war. . u. echt kein Bock auf StRESS -konnte ihm auch echt nachfühlen...

Samstags im August kam dann der Käufer mit dem Boot u. der Schock kam dazu: Jedemenge Kratzer,Macken, Sitz zerbrochen, Scheibe defekt,Lampenträger vom Trailer Kaputt gefahren u.u.u.1000€ haben wir einbehalten - heute haben wir Post von seinem Anwalt bekommen wo er die Kohle zurück fordert.


Eine Woche später bemerkte ich das daß Zündschloss wohl aufgeschraubt wurde.-Denn es saß ursprunglich mit 4 Schrauben fest... Bei der Rückgabe nur mit 2en. Reingeschaut 1 Kabel ab.-Komisch aus Jux den Motor versucht zu starten"Siehe da!! Er läuft. Leistung konnten wir bis jetzt nicht prüfen...Zeitmangel !!
Misstrauen kam auf.. . Merkwürdig das Ganze

Nun eigentlich meine Frage:
Hätte er fahren bzw. auslaufen dürfen obwohl ihm bekannt war das der Motor kaputt ist bzw nicht Ornungsgemäß läuft?? Gehört es nicht zur allgemeinen Sorgfalltspflicht "Nicht auszulaufen"!!!
Wie ist da die Gesetzeslage im Seerecht oder der Gesetzestext??? Ist doch grob Fahrlässig oder??? Somit hätte er die Schäden doch abwenden können(Kratzer,Sitz, u.u.) Wollen uns nämlich den Anwalt sparen....


Also wenn ich noch etwas Verkaufe dann nur noch als Bastlerware
Liebe Grüße
Jensen
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  #2  
Alt 10.11.2009, 17:48
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Standard

Den Anwalt werdet ihr euch wohl nicht sparen können.
Ihr habt ja schon Post von seinem Anwalt bekommen.
Dagegen kommt ihr alleine nicht an und
eine Rechtsberatung darf ein Anwalt öffentlich im Forum und auch privat
ohne ein Mandat von euch nicht geben.
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  #3  
Alt 10.11.2009, 17:53
Benutzerbild von jensen2100
jensen2100 jensen2100 ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Fletcher
61 Danke in 32 Beiträgen
Standard

Vielen Dank,
Naja ??Weiss nicht???Brauchte bis dato noch keinen Ra.u. hatte trotzdem Erfolg...
Ist doch ein Rechtstaat,steht ja jedem frei ob er sich vertreten lassen will..???
Übrigens ist es ja keine Rechtsberatung, es stellt sich nur die Frage ob ein "Auslaufen erlaubt ist; trotz bekannten Maschinenschaden"

Lg
Jensen

Geändert von jensen2100 (10.11.2009 um 18:02 Uhr) Grund: Was vergessen
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  #4  
Alt 10.11.2009, 17:56
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von jensen2100 Beitrag anzeigen
[b]
..............
heute haben wir Post von seinem Anwalt bekommen wo er die Kohle zurück fordert.
.................
Wollen uns nämlich den Anwalt sparen....
............
Ob das eine gute Idee ist, mag ich bezweifeln

Du hast IMHO, etwas blauäugig reagiert

Im übrigen, Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen,
höchstens Erfahrungen, da Rechtsberatungen, öffentlich
im Internet, hier in Deutschland nicht gestattet ist

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #5  
Alt 10.11.2009, 18:00
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Ob das eine gute Idee ist, mag ich bezweifeln

Du hast IMHO, etwas blauäugig reagiert

Im übrigen, Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen,
höchstens Erfahrungen, da Rechtsberatungen, öffentlich
im Internet, hier in Deutschland nicht gestattet ist

Gruß
UWE
Haben sich unsere beiden Beiträge überschnitten, oder bin ich neuerdings auf deiner Ignorierliste ?
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  #6  
Alt 10.11.2009, 18:03
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Haben sich unsere beiden Beiträge überschnitten, oder bin ich neuerdings auf deiner Ignorierliste ?
Ignorierliste geht net, bin Mod. da muss ich durch
Wahrscheinlich warst du schneller
__________________
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  #7  
Alt 10.11.2009, 18:04
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Barracuda Barracuda ist offline
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sicher war das auslaufen fahrlässig-warum hast Du Ihn nicht gleich nach der SMS darauf hingewiesen wenn Dir das bewusst war-die Havarie hätte dann vermieden werden können Du siehst, ohne Anwalt bist Du auf verlorenem Posten
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #8  
Alt 10.11.2009, 18:04
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stummelchen1972 stummelchen1972 ist offline
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Boot: SeaRay
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Schreib Dein Problem mal hier http://www.recht.de/phpbb/
Auch ein Forum mit vielen Anwälten.
Musst nur schreiben "Person A hat verkauft, B hat gekauft und nehmen wir mal an usw. usw."
Da kriegste Rat.
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Björn

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  #9  
Alt 10.11.2009, 18:07
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Style Style ist offline
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Uwe, Du hast vergessen - hier bekommt er auch MEINungen.

M.M. wäre den entstandenen Schaden (Kratzer und MOTOR!!!) per Gutachter feststellen zu lassen, und dann als Wertminderung via Anwalt gegen zu rechnen.

So einfach hätte ich das Boot nicht zurückgenommen. Unabhängig von den Mängel

PS: Du hast das Boot zurückgenommen - weil er so NETT war
Sein Brief vom Anwalt, zeigt wie nett!

Bei Geld hört die Freundschaft auf!! Und wenn er noch so NETT ist...
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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  #10  
Alt 10.11.2009, 18:12
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Ich schätze als Laie einfach mal, daß dein Fehler war, das Boot anzunehmen.
Wenn der Käufer schon agt, der Motor mache Probleme und dann damit in den Urlaub fährt, dürft er jedes Rückgaberecht verwirkt haben, da er dabei evtl. den Schaden erst angerichtet hat.
M. E. nach ist da das Seerecht irrelevant.

Das ist so kompliziert - du hast der Urlaubsfahrt zugestimmt, du hast auch mit der Rücknahme des Bootes dieser zugestimmt, er hat die 1000€ genommen und damit diesen zugestimmt etc....

Geh zum Anwalt!
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  #11  
Alt 10.11.2009, 18:15
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jensen2100 jensen2100 ist offline
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
sicher war das auslaufen fahrlässig-warum hast Du Ihn nicht gleich nach der SMS darauf hingewiesen wenn Dir das bewusst war-die Havarie hätte dann vermieden werden können Du siehst, ohne Anwalt bist Du auf verlorenem Posten
Danke,danke,
war selber zu dem Zeitpunkt im Urlaub u. erhlich gesagt hatte ich keinen Bock.
Jedoch bin ich der Meinung das ich nicht auf die Ostsee fahre wenn der Motor nicht vernünftig FUNZT.
Ich denke dieses verstösst doch gegen die Allgemeine Sorgfalltspflicht- u- somit hätte er die SCHÄDEN vermeiden können-oder???
Ich dachte hierbei nicht unbedingt an eine Rechtsberatung sondern wollte Eure Meinung mal hören bezüglich dieser Gesetzeslage - ist doch fast das selbe - aber macht ja nix oder???

lg
Jensen
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  #12  
Alt 10.11.2009, 18:19
balticskipper balticskipper ist offline
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Jensen,

ohne Anwalt wird nun nichts mehr gehen.
Deine Anfangsfrage ist schnell beantwortet, man muß ihm erst mal beweisen, daß er wissentlich und vorsätzlich mit einem Schaden ausgelaufen ist, dies wird nicht klappen, denn wenn er einen Schaden schon im Hafen hatte, hätte er gar nicht auslaufen können.
Schon sein schnelles Einschalten eines Anwaltes zeigt doch, was für ein netter Mensch er ist, oder?

Ahoi Dietrich
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  #13  
Alt 10.11.2009, 18:19
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen

PS: Du hast das Boot zurückgenommen - weil er so NETT war
Sein Brief vom Anwalt, zeigt wie nett!

Bei Geld hört die Freundschaft auf!! Und wenn er noch so NETT ist...
Klopf,klopf
würde mir auch nicht mehr passieren...ich weiss
Ja ich konnte ihm nachfühlen ,Echt.
Ich Dussel!!!

Lg
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  #14  
Alt 10.11.2009, 18:20
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Hattest DU im Vertrag eine Motorgarantie eingerichtet?
Wenn ja, würde ich sogar verstehen, dass Du das Teil zurückgenommen hast.

Wenn nein, steht Frage der versteckten Mängel... (Sachmängelhaftung)

Hebe die SMS als Beweismittel auf, da er immerhin einen Schaden erkannt hat, aber einen Totalausfall mit seiner Urlaubfahrt in Kauf genommen hat.
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  #15  
Alt 10.11.2009, 18:24
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wolf b. wolf b. ist offline
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Wenn ich heute von dir ein Auto kaufe und nach 2 Monaten merke, daß die Bremsen schlechter werden, kann ich dir das Auto auch nicht zurück bringen, wenn ich deswegen in den Graben fahre.
Da käme wohl niemand auf die Idee!
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  #16  
Alt 10.11.2009, 18:31
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Ensign
 
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oh mann was nen quatsch...er hat gekauft!!! maschine zu wenig leistung? das ist doch ne automatische funktion auf zu hohe motortemperatur oder nicht? da nehm ich doch alle hände vom gashebel und reinige erstmal das thermostat oder kontrolliere den seewasserfilter...wenn nicht hilft FACHMANN an bord . welcher hoschi läuft dann noch aus??? rechtsfrage geklärt...wer zu doof is muss selber blechen! mfg tom
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  #17  
Alt 10.11.2009, 18:34
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wolf b. wolf b. ist offline
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Boot: Volksyacht Fishermen
45.191 Danke in 16.654 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Müritzer Jung Beitrag anzeigen
...wer zu doof is muss selber blechen! mfg tom
.... die Frage dabei ist, ob es doof war das Boot zurück zu nehmen.
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  #18  
Alt 10.11.2009, 18:45
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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dein Käufer wird sich denken ...

"Mensch, das ist ja billiger als mieten"
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  #19  
Alt 10.11.2009, 18:46
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Also beim Auto ist es doch so, gekauft wie gesehen, oder nicht?

Da hätte ich das Boot sicher nicht zurück genommen. Hast doch sicher nen Mustervertrag mit ihm unterschrieben, oder? Das sollte schon drin stehen, das es keine Garantie gibt, wenns von Privat ist. Sollte normal sein, bist ja kein Händler, oder?
__________________
Gruß Christoph

Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish
https://ineuropaunterwegs.travel.blog/
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  #20  
Alt 10.11.2009, 18:55
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Die Rücknahme hat nun mal schon stattgefunden und wie ich meine auch das Geld bis auf 1000,-€ zurück gegeben, also das hilft im Moment ihm nicht weiter, ok eigene Dumheit.
Nach seinem Bericht hat beim Verkauf sogar eine schriftliche Mängelfreie Übergabe stattgefunden.
Vielleicht kann er mit einem guten Anwalt die Rücknahme rückgängig machen, ich würde es jedenfalls versuchen.

Dietrich
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  #21  
Alt 10.11.2009, 19:09
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also:
für den zustand des bootes beim auslaufen ist ganz alleine der bootsführer verantwortlich.
da sind sogar die besitzverhältnisse ohne bedeutung...

steht im kaufvertrag irgendwas zur sachmängelhaftung? oder hast du einen musterkaufvertrag verwendet?

wenn du die private sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hast, haftet du unbeschränkt für den verkauften gegenstand.
der käufer muss dir aber nachweisen, dass die mängel schon VOR dem verkauf und der übergabe vorgelegen haben. das wird wohl oft über ein beweissicherungsverfahren gemacht... also werden gutachten erstellt, die den zustand des streitgegenstands zu einem bestimmten zeitpunkt wiedergeben sollen.

du solltest auf jeden fall einen anwalt aufsuchen!
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  #22  
Alt 10.11.2009, 19:42
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jensen2100 jensen2100 ist offline
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Vielen Dank für EURE Meinungen,
er hat mit uns einen Musterkaufvertrag gemacht. Darin bestätigte er sogar das das Boot keine Schäden hat. Ohne Auschluss der Sachmängelhaftung.

Naja-Man(n) lernt nie aus. Da ist man nett u. hat mitleid u.dann der Hammer.
Bin wirklich voll AGRO.....

NAJA werde aufjedenfall kämpfen!! So eine LINKE S . .

Lg
Jens
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  #23  
Alt 10.11.2009, 19:55
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jensen2100 jensen2100 ist offline
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Ich nochmal,
wie hätte ich es unterbinden sollen das er damit an die OSee fährt???

Übrigens war ich ja selber im Urlaub, so das ich die SMS sowieso erst 4 Tage später lesen konnte.

Deswegen denke ich das es Grobfahrlässig sein könnte.
Ich kennen keinen Bootsführer (Nur einen) der seine Familie in einem kaputten Boot über die Ostsee schippert. Ich finde es wohl unverantwortlich!!! Und käme NIE auf solch eine Idee...Wobei das Wort Havarie wohl etwas hart gewählt wurde. . .

Lg
Jensen
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  #24  
Alt 10.11.2009, 20:13
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du kannst so etwas nicht unterbinden.
den begriff havarie kann man schon benutzen... allerdings gebe ich dir recht, havarie klingt sehr dramatisch.
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  #25  
Alt 11.11.2009, 08:50
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Zitat:
Zitat von jensen2100 Beitrag anzeigen
Ich nochmal,
wie hätte ich es unterbinden sollen das er damit an die OSee fährt???

Übrigens war ich ja selber im Urlaub, so das ich die SMS sowieso erst 4 Tage später lesen konnte.

Deswegen denke ich das es Grobfahrlässig sein könnte.
Ich kennen keinen Bootsführer (Nur einen) der seine Familie in einem kaputten Boot über die Ostsee schippert. Ich finde es wohl unverantwortlich!!! Und käme NIE auf solch eine Idee...Wobei das Wort Havarie wohl etwas hart gewählt wurde. . .

Lg
Jensen
Du hättest sofort eine SMS zurückschreiben können und es untersagen können auch nach vier Tagen, moderne Handys speichern die unter gesendete NAchrichten ab, ist zwar kein richtiger Beweis aber besser als nichts. Eine Rücknahme hättest du ebenfalls nicht tun dürfen, ist quasi ein Schuldeingeständnis.
__________________
Grüße
Michael

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