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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.10.2004, 09:07
Benutzerbild von Ebro Skipper
Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Standard Haftung in eingetragenem Verein

Wer kennt sich mit Vereinsrecht aus?
Folgendes Problem:
In einem Verein soll eine größere Anschaffung getätigt werden. Die Kosten der Anschaffung übersteigen aber ads Guthaben des Vereins.
Im Moment kann man vermuten, dass der Minusbetrag im kommenden Jahr aber wieder in die Kasse zurückfließt.
Jetzt die Frage.:
Sollte das nicht der Fall sein, wer haftet für die Schulden?
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Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #2  
Alt 07.10.2004, 09:11
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Neimand, das ist nämlich nicht möglich. Ein Verein darf keine Schulden machen. Wenn die Kasse leer ist gibt einer das Geld, der hat dann Pech wenn er es nicht mehr wieder bekommt.
Geht es um unbezahlte Rechnungen haftet der Vorstand mit dem privat Vermögen.
Alles mein "nicht juristisches" Halbwissen
Bernd
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Bernd
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  #3  
Alt 07.10.2004, 09:13
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Hallo Bernd,
ich bin eigentlich Deiner Meinung.
Ist bei mir aber auch nur ungesundes Halbwissen,
deshalb meine Frage
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Gruß
Jürgen



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  #4  
Alt 07.10.2004, 09:16
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Hi,

mit ebensoviel Halbwissen:

Der Verein kann sehr wohl Schulden machen. Im Zweifelsfall zahlen alle Vereinsmitglieder.
Ich glaube das noch aus einer Aktion vom hiesigen Fussballverein zu wissen. Dis haben sich damals eine "Muckibude" gebaut, mit allem Drum und dran (Gebäude, Einrichtung, usw)
Aber wie gesagt, Halbwissen, daher ohne Gewähr.

Gruß
Klaus Ender
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  #5  
Alt 07.10.2004, 09:16
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Hallo !

Berd hat schon recht- Helmut wird das sicher erklären können..
Geht da nichts mit einer Subvention der Gemeinde?

Grüße Andi
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  #6  
Alt 07.10.2004, 09:17
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Das ein (gemeinnütziger) Verein keine Schulden machen darf und das der Vorstand mit dem privat Vermögen haftet weiß ich zu 90% sicher.

Darlehen, weil es die ja eigentlich nicht gibt, sind wieder eine juristische Auslage, ob der der das Geld gibt "selber schuld ist" oder "im guten glauben"....

Absatz 1 weiß ich jedenfalls.
Bernd
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  #7  
Alt 07.10.2004, 09:19
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Einfach mal hier lesen
http://www.wegweiser-buergergesellsc...faehigkeit.php

und natürlich BLÄTTERN

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #8  
Alt 07.10.2004, 09:20
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Oh,

reden wir von "eingetragen" oder "gemeinnützig" ?

Da gibt es glaube ich schon Unterschiede.

Gruß
Klaus Ender
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  #9  
Alt 07.10.2004, 09:22
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Zitat:
Zitat von K.Ender
Oh,

reden wir von "eingetragen" oder "gemeinnützig" ?

Da gibt es glaube ich schon Unterschiede.

Gruß
Klaus Ender
Lese mal Uwes Link. Gemeinnützig heißt nur "von der Steuer befreit". Eingetragen: Der Verein haftet für die Schulden (als der Vorstand). Aber Schulden kann man wohl machen (ist mir neu, Kredite bekommt man definitiv nicht als e.V.)
Bernd
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  #10  
Alt 07.10.2004, 09:28
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Zitat:

Der eingetragene Verein ist eine juristische Person. Das Vermögen des e.V. gehört nicht seinen Mitgliedern, sondern ihm selbst. Die Schulden des e.V. sind nicht Schulden seiner Mitglieder. Der Verein haftet in der Regel für die Begleichung der Büromiete oder das Gehalt der Bürokraft, nicht jedoch die Mitglieder.


OK, ich lag falsch. Danke Uwe

Gruß
Klaus Ender
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  #11  
Alt 07.10.2004, 09:32
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Es handelt sich um einen e.V. der aber nicht gemeinnützig ist.
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Gruß
Jürgen



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  #12  
Alt 07.10.2004, 09:36
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Zitat:
Zitat von Ebro Skipper
Es handelt sich um einen e.V. der aber nicht gemeinnützig ist.
Dann müsste man den Vereinsgründer aber nachträglich den Popo hauen
Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #13  
Alt 07.10.2004, 09:38
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Gemeinnützigkeit kann man nachträglich "erhalten", muss also nicht zur Gründung stehen.
Also halten wir fest: Für die Schulden haftet der Vorstand (privatvermögen)
Kredite bekommt man nicht (nicht nak 200€ Dispo )
Wenn das Geld von privat kommt Keine Ahnung.
Bernd
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