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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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P - Schein beim Boot??
Hallo Bootsfreunde,
kann mir jemand sagen ob ich einen speziellen Führerschein zum befördern (Gewerblich) von Personen auf dem Wasser brauche.So wie beim Auto der P - Schein ab 9 Personen. Beim WSA in Hamburg haben sie mir gesagt das ich so viele Personen beförder kann wie in der Zulassung steht.Kann ich der guten Dame das glauben? Vielleicht kenn sich jemand von Euch aus. Danke und nen schönen Restsonntag. vom Carlos |
#2
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Hallo Carlos,
die Aussage ist im Seebereich zumindest nur halb richtig. Da benötigst Du zur gewerblichen fahrt mindestens einen Sportseeschiffer Schein. Dann darfst Du soweit ich weis auch maximal 12 Personen mitnehmen. Das Ganze bezieht sich auf den Transport von Zahlenden Gästen im Sportbereich. Zu Binnen kann ich Dir leider nichts sagen. Viele Grüße Olli |
#3
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Das Kriterium ist hier
Gewerblich Somit mußt Du Auflagen erbringen
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#4
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Was für Auflagen meinst Du??
Gruß Carlos |
#5
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Da sind einige Fragen zu klären.
1. Was für ein Fahrzeug wird genutzt? Sportboot oder Fahrgastschiff? 2. Wo wird gefahren? Seeschiffahrtsstraße? Binnenwasserstraße? anderes? |
#6
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Es handelt sich um ein 7m Holzboot und es sollte nur in Gewässern stattfinden wo ausschließlich Sportbootverkehr ist. Im kleinen Stil mit ca. 5 - Personen.
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#7
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Guter Rat. Fange in Deutschland nie ein Geschäft an. Du musst soviele Regeln und Gesetze wie Vorschriften beachten, bis dir schwarz vor Augen wird.Mach das privat gegen Benzingeld. Pass aber auf, dass du keine Konkurrenz hast. Alles nicht ganz ernst gemeint
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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#8
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Zitat:
Ist das Boot ein Sportboot? Es würde leichter fallen eine Antwort zu geben, wenn Du die Fragen beantwortest. |
#9
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Pass auch das dich keiner erwischt und falls jemand fragt das sind alles deine Freunde. (bitte nicht ernst nehmen)
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#10
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Es hat eine Sportboot zulassung und fährt auf Binnenwasserstraßen.
Gruß Carlos |
#11
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Hallo Carlos,
man wird für die Binnenwasserstrasse das hierfür nötige Patent verlangen. Wenn du dein Sportboot gewerblich benutzen willst. Es gib eine Möglichkeit hier den Gesetzgeber zu umgehen, was jedoch sehr aufwendig ist. Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#12
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Wie aufwendig wird es denn??
Carlos |
#13
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Du musst einen Verein gründen.
Das Boot geht in den Vereinseigentum. Alle mitfahrenden Gäste erhalten gegen eine eimalige Zahlung eine Tagesmitgliedschaft und dürfen bei dir mitfahren. Du must jedoch tatsächlich Mitgliedsausweise ausstellen. Das ist jedoch kein Problem wenn du Tage im Voraus weißt wer, wann und wieviel mitfahren. Willst du jedoch z.B. nur als Fähre im 15 Minutentakt über einen Fluss setzen ist der Aufwand unmöglich. Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#14
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Danke für den Tip. Was wäre der Bürokratische weg?
Carlos |
#15
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Der ist ganz einfach: Du erwirbst das Schifferpatent C1 oder für den Rhein das Kleine Patent. Damit darfst Du dann Fahrgastschiffe bis 35 Meter Länge gewerblich führen.
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#16
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#17
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Zitat:
Hebelst sogar evtl. Neider aus. Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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#18
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Zitat:
Dein Einkommen unterliegt der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt. Sie ist eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und Steuerpflichtiger (wirtschaftlich Belasteter) nicht identisch sind. Die Steuer wird prozentual berechnet. Besteuert werden dabei Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. im Gesamtpreis enthaltene Umsatzsteuer. Gewerbe in der zuständigen Stadt oder Gemeinde anmelden (Kleingewerbe). Ansonsten sind Ärger und zusätzliche Kosten zu erwarten!
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LG Falko aus HH |
#19
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Ich gehe davon aus, das wenn er das Boot offiziell gewerblich nutzen will, er weiß das er dann auch dieses Gewerbe anmelden muss.
Hallo, sonst wäre das ja Schwarzarbeit. Das macht man nicht in Deutschland. Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#20
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.........und mit der Anmeldung des Kleingewerbes geht dann der ganze Zirkus los
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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#21
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Du und Ich wir wissen das, aber es war von mir nur zur Vorsicht gemeint!
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LG Falko aus HH |
#22
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unbedingt beim WSA anfragen, am besten beim Landes WSA, die lokalen erzählen Dir nur Mist
Personentransport mit dem Sportboot geht nicht...so einfach du brauchst: immer einen zweite Person, Rettungsringe, nur Dieselmotor geht, und und und... lieber die Leute privat mitnehmen und ....glücklich sein...
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#23
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Geh zum Gewerbeaufsichtsamt und frag einfach nach welche Bedingungen erfüllt werden müssen für ein Boot Taxi Gewerbe für kurz strecken.
Gruss Detlef |
#24
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Zitat:
Hier ein Beispiel, wie sowas ungefähr gehen könnte: http://www.edersee-faehre.de/ (Fähre Scheid - Rehbach). (Der Schiffsführer erzählte mir damals (gut ein Jahr zurück?), dass die Gesamtkonstruktion gezielt darauf angelegt wurde, dass die Vereinsmitglieder das kleine Ding mit SFB binnen fahren dürfen.) Was davon jetzt aber rein gewässerspezifisch ist, und anderenorts nicht so laufen würde, weiß ich nicht. Vereinsmitglied musste ich allerdings nicht werden, Geld abdrücken reichte
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON
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