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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.09.2009, 18:51
Carlos1 Carlos1 ist offline
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Standard P - Schein beim Boot??

Hallo Bootsfreunde,

kann mir jemand sagen ob ich einen speziellen Führerschein zum befördern (Gewerblich) von Personen auf dem Wasser brauche.So wie beim Auto der P - Schein ab 9 Personen. Beim WSA in Hamburg haben sie mir gesagt das ich so viele Personen beförder kann wie in der Zulassung steht.Kann ich der guten Dame das glauben? Vielleicht kenn sich jemand von Euch aus.

Danke und nen schönen Restsonntag.

vom Carlos
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  #2  
Alt 27.09.2009, 19:31
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AC_Olli AC_Olli ist offline
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Standard

Hallo Carlos,

die Aussage ist im Seebereich zumindest nur halb richtig.
Da benötigst Du zur gewerblichen fahrt mindestens einen Sportseeschiffer Schein. Dann darfst Du soweit ich weis auch maximal 12 Personen mitnehmen.
Das Ganze bezieht sich auf den Transport von Zahlenden Gästen im Sportbereich.

Zu Binnen kann ich Dir leider nichts sagen.

Viele Grüße

Olli
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  #3  
Alt 27.09.2009, 19:35
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45meilen 45meilen ist offline
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Standard

Das Kriterium ist hier

Gewerblich

Somit mußt Du Auflagen erbringen
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #4  
Alt 27.09.2009, 20:09
Carlos1 Carlos1 ist offline
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Was für Auflagen meinst Du??

Gruß Carlos
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  #5  
Alt 27.09.2009, 20:31
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Da sind einige Fragen zu klären.

1. Was für ein Fahrzeug wird genutzt?

Sportboot oder Fahrgastschiff?

2. Wo wird gefahren?

Seeschiffahrtsstraße?
Binnenwasserstraße?
anderes?
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  #6  
Alt 27.09.2009, 20:37
Carlos1 Carlos1 ist offline
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Es handelt sich um ein 7m Holzboot und es sollte nur in Gewässern stattfinden wo ausschließlich Sportbootverkehr ist. Im kleinen Stil mit ca. 5 - Personen.
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  #7  
Alt 27.09.2009, 21:01
life0815 life0815 ist offline
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Guter Rat. Fange in Deutschland nie ein Geschäft an. Du musst soviele Regeln und Gesetze wie Vorschriften beachten, bis dir schwarz vor Augen wird.Mach das privat gegen Benzingeld. Pass aber auf, dass du keine Konkurrenz hast. Alles nicht ganz ernst gemeint
__________________
Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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  #8  
Alt 27.09.2009, 21:02
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Carlos1 Beitrag anzeigen
Es handelt sich um ein 7m Holzboot und es sollte nur in Gewässern stattfinden wo ausschließlich Sportbootverkehr ist. Im kleinen Stil mit ca. 5 - Personen.
Binnen oder Seeschiffahrtsstraße?

Ist das Boot ein Sportboot?

Es würde leichter fallen eine Antwort zu geben, wenn Du die Fragen beantwortest.
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  #9  
Alt 27.09.2009, 21:05
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Seewulf01 Seewulf01 ist offline
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Pass auch das dich keiner erwischt und falls jemand fragt das sind alles deine Freunde. (bitte nicht ernst nehmen)
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  #10  
Alt 27.09.2009, 21:07
Carlos1 Carlos1 ist offline
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Es hat eine Sportboot zulassung und fährt auf Binnenwasserstraßen.

Gruß Carlos
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  #11  
Alt 27.09.2009, 21:13
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Hallo Carlos,
man wird für die Binnenwasserstrasse das hierfür nötige Patent verlangen.
Wenn du dein Sportboot gewerblich benutzen willst.
Es gib eine Möglichkeit hier den Gesetzgeber zu umgehen, was jedoch sehr aufwendig ist.
Gruß Michael
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  #12  
Alt 27.09.2009, 21:17
Carlos1 Carlos1 ist offline
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Wie aufwendig wird es denn??

Carlos
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  #13  
Alt 27.09.2009, 21:22
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Du musst einen Verein gründen.
Das Boot geht in den Vereinseigentum.
Alle mitfahrenden Gäste erhalten gegen eine eimalige Zahlung eine Tagesmitgliedschaft und dürfen bei dir mitfahren.

Du must jedoch tatsächlich Mitgliedsausweise ausstellen.

Das ist jedoch kein Problem wenn du Tage im Voraus weißt wer, wann und wieviel mitfahren.
Willst du jedoch z.B. nur als Fähre im 15 Minutentakt über einen Fluss setzen ist der Aufwand unmöglich.

Michael
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  #14  
Alt 27.09.2009, 21:26
Carlos1 Carlos1 ist offline
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Danke für den Tip. Was wäre der Bürokratische weg?

Carlos
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  #15  
Alt 27.09.2009, 21:34
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Carlos1 Beitrag anzeigen
Danke für den Tip. Was wäre der Bürokratische weg?

Carlos
Der ist ganz einfach: Du erwirbst das Schifferpatent C1 oder für den Rhein das Kleine Patent. Damit darfst Du dann Fahrgastschiffe bis 35 Meter Länge gewerblich führen.
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  #16  
Alt 27.09.2009, 21:35
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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schau mal hier:
http://www.akademie.de/fuehrung-orga...-gruenden.html

Michael
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  #17  
Alt 27.09.2009, 21:38
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Der ist ganz einfach: Du erwirbst das Schifferpatent C1 oder für den Rhein das Kleine Patent. Damit darfst Du dann Fahrgastschiffe bis 35 Meter Länge gewerblich führen.
Damit bist du immer auf der sicheren Seite.
Hebelst sogar evtl. Neider aus.

Michael
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  #18  
Alt 27.09.2009, 21:52
Benutzerbild von 1viper
1viper 1viper ist offline
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
Damit bist du immer auf der sicheren Seite.
Hebelst sogar evtl. Neider aus.

Michael
Aber nicht das Finanzamt.

Dein Einkommen unterliegt der Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt. Sie ist eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und Steuerpflichtiger (wirtschaftlich Belasteter) nicht identisch sind. Die Steuer wird prozentual berechnet.
Besteuert werden dabei Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. im Gesamtpreis enthaltene Umsatzsteuer.


Gewerbe in der zuständigen Stadt oder Gemeinde anmelden (Kleingewerbe).


Ansonsten sind Ärger und zusätzliche Kosten zu erwarten!
__________________
LG
Falko aus HH
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  #19  
Alt 27.09.2009, 21:59
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
Admiral
 
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Ich gehe davon aus, das wenn er das Boot offiziell gewerblich nutzen will, er weiß das er dann auch dieses Gewerbe anmelden muss.

Hallo, sonst wäre das ja Schwarzarbeit. Das macht man nicht in Deutschland.

Michael
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  #20  
Alt 27.09.2009, 22:03
life0815 life0815 ist offline
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, das wenn er das Boot offiziell gewerblich nutzen will, er weiß das er dann auch dieses Gewerbe anmelden muss.

Hallo, sonst wäre das ja Schwarzarbeit. Das macht man nicht in Deutschland.

Michael
.........und mit der Anmeldung des Kleingewerbes geht dann der ganze Zirkus los
__________________
Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

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  #21  
Alt 27.09.2009, 22:11
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1viper 1viper ist offline
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, das wenn er das Boot offiziell gewerblich nutzen will, er weiß das er dann auch dieses Gewerbe anmelden muss.

Hallo, sonst wäre das ja Schwarzarbeit. Das macht man nicht in Deutschland.

Michael
Du und Ich wir wissen das, aber es war von mir nur zur Vorsicht gemeint!
__________________
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Falko aus HH
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  #22  
Alt 27.09.2009, 22:24
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Cencipena Cencipena ist offline
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unbedingt beim WSA anfragen, am besten beim Landes WSA, die lokalen erzählen Dir nur Mist

Personentransport mit dem Sportboot geht nicht...so einfach
du brauchst: immer einen zweite Person, Rettungsringe, nur Dieselmotor geht, und und und...
lieber die Leute privat mitnehmen und ....glücklich sein...
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  #23  
Alt 28.09.2009, 07:27
Shorty 1 Shorty 1 ist offline
Lieutenant
 
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Geh zum Gewerbeaufsichtsamt und frag einfach nach welche Bedingungen erfüllt werden müssen für ein Boot Taxi Gewerbe für kurz strecken.
Gruss Detlef
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  #24  
Alt 28.09.2009, 10:29
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Methusalix Methusalix ist offline
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Michael

Hier ein Beispiel, wie sowas ungefähr gehen könnte:


http://www.edersee-faehre.de/

(Fähre Scheid - Rehbach).

(Der Schiffsführer erzählte mir damals (gut ein Jahr zurück?), dass die Gesamtkonstruktion gezielt darauf angelegt wurde, dass die Vereinsmitglieder das kleine Ding mit SFB binnen fahren dürfen.) Was davon jetzt aber rein gewässerspezifisch ist, und anderenorts nicht so laufen würde, weiß ich nicht.

Vereinsmitglied musste ich allerdings nicht werden, Geld abdrücken reichte
__________________
Grüße,
Andreas
_____________________________

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