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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe gerade mein Boot, welches auf mich angemeldet ist, verkauft. Muss ich das Boot nun abmelden bevor ich es übergebe? Im Kaufvertrag ist vermerkt das der Käufer das Boot umgehend umzumelden/zuzulassen hat. Oder habe ich mit Abschluss des Kaufvertrages nichts zu befürchten, z.B. Regressionpflicht/Versicherung o.ä.?? Danke für die Hilfe Gruß PSL |
#2
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Ich würd die Daten des Käufers dem WSA oder ADAC usw. weitermelden.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#3
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Hallo,
entsprechend dem Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen muss bei einem Verkauf das Kennzeichen vom Boot entfernt werden. Ich habe danach den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen mit einer Kopie des Kaufvertrages an das WSA, welches den Ausweis ausgestellt hatte, übersandt. Gruß Ralf |
#4
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#5
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#6
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Hatte mich beim Schiffartsamt vor einigen Tagen erkundigt.
Das "Kennzeichen" kann bei einem Verkauf bleiben (übernommen werden), den Ausweis sollte man nicht aus der Hand geben sondern ans entsprechende WSA zurückschicken damit der Halter ausgetragen werden kann.
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#7
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Also sorry wenn ich jetzt grad mal überhaupt keine Ahnung habe. Welches Kennzeichen und welchen Ausweis? Zulassungsnummer?
Ich habe nur eine Zulassungsurkunde für das Boot. Es ist so ein kleines 6PS Teil was man ohne Fühererschein fahren darf... |
#8
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Die Kollegen meinen den int.Bootsschein oder nat.Zulassung die man beim ADAC oder anderen Behörden beantragt und eine Kennzeichnung zugeteilt bekommt. Diese dann auf das Boot klebt und los geht´s.
den Bootsschein muß man bei Änderungen oder Verkauf zurückschicken. Gruß Tim Tom |
#9
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Hier muss man sicher zwischen WSA Kennzeichen und Int. Bootsschein unterscheiden.
Ich kenne nur das Prozedere beim WSA. Der neue Eigentümer übernimmt auf Wunsch das Kennzeichen und der Schein wird an das Amt zurück geschickt. Fertig aus.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#10
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#11
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Da ich mein Kennzeichen für das neue Boot behalten wollte, hab ich es am alten Boot vor dem Verkauf entfernt, die neuen Bootsdaten zusammen mit dem alten Ausweis an das WSA geschickt und nach 4 Tagen hatte ich den neuen Ausweis.
Bei der Versicherung hab ich das alte Boot abgemeldet, den neuen Käufer (in meinem Fall den Händler) angegeben und erhielt eine Gutschrift, die mit der Prämie für das neue Boot verrechnet wurde.
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Gruß von Hartmut |
#12
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Man lernt niemals aus
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#13
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Viele Grüße Uwe ![]() --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#14
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...kein Problem (WSA Regensburg)
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Gruß von Hartmut |
#15
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Ich habe auch erst kürzlich mein Boot beim WSA Koblenz umgemeldet.
Der Verkäufer gab mir den orginal Bootsschein vertrauensvoller Weise mit. Kurzer Anruf beim WSA was die alles brauchen: Antrag auf Erteilung eines Kennzeichen auf der Homepage runtergeladen, Kopie des Kaufvertrags, einmalige Einzugsermächtigung für EUR 15,00 und den Bootsschein in die Post. Paar Tage später lag mein neuer Schein im Briefkasten ![]() Ach ja, wenn man das Kennzeichen des Vorbesitzers behalten will, muss man das Boot auch bei dem WSA ummelden bei dem es vorher angemeldet war. Bei mir war es in dem Fall Koblenz. Gruß Nils |
#16
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Hi,
ich habe gerade ein Kleinboot 4m gekauft und will damit auf die Ostsee,ist es eigentlich Pflicht es bei dem WSA zu registrieren oder ist es eine Kannbestimmung bei Kleinbooten? Gruß MAK1 |
#17
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Es hat nichts mit dem Boot zu tun, sondern mit dem Revier. Nur für Binnenfahrt brauchst du das "Kennzeichen für Kleinfahrzeuge", das du z.B. beim WSA, das deinem Wohnort am nächsten liegt, beantragen kannst.
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Gruß von Hartmut |
#18
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Habe mich schon gewundert das auf der Seite vom WSA nur für Binnenschifffahrt was zum runterladen war.
Gruß MAK1 |
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