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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin zusammen,
beim Ausräumen des Schlafzimmers habe ich an der Außenwand hinterm Schrank einen riesigen Schimmelfleck gefunden ![]() Zu wenig gelüftet kann nicht sein da ich körperlich bedingt unfrierbar bin und das Schlafzimmerfenster fast 24Std/Tag gekippt war. Eine Übernachtungsdame hatte im Winter schonmal gesagt, das sich die Wand feucht anfühlt, ich hatte es nur als kalt empfunden. Mal abgesehen davon, das es sicherlich nicht besonders gesund war in dem Raum muß ich noch für nächsten Monat die Miete zahlen, weil ich etwas zu spät gekündigt habe. Haltet ihr es für angebracht, wenn ich morgen bei Abnahme der Wohnung dem Vermieter sage, das ich aufgrund des Schimmels für Oktober nicht mehr bezahlen werde? Wäre das ok oder zuviel Abzug?
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![]() Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
#2
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da wär ich vorsichtig... zu wenig Lüftung kann auch bedeuten, dass der Schrank zu nah an der Wand stand und dann geht der Schuss nach hinten los und Du zahlst die Sanierung
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . . ![]()
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#3
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Der Schimmel kam weil du immer das Fenster angeklappt hattest. ![]() Und der Vermieter wird dir sicherlich sagen das du schuld am Schimmel bist und dir somit auch keine Mietminderung zusteht ![]()
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#4
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Ja aber man sieht eindeutig, das es von unten unterm Fußboden hochkommt. Darunter ist ein feuchter Keller
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#5
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Hallo Jörg,
da währe ich vorsichtig, das kann nach hinten los gehen. Der Vermieter kann Dich für den Schimmel verantwortlich machen, das der Schrank zu dicht an der Wand stand. Und Fenster auf Kipp bringt nicht viel, auser, das die Bude auskühlt. Stoßlüften ist da wesentlich efektiver. Viele Grüße Olli
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#6
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![]() Zitat:
Aber du sollst auch eine anständige Antwort bekommen. Ich persönlich gehe davon aus, dass es doch ein Lüftunsgproblem ist. Wer nämlich sein Fenster permament auf Kipp lässt, lüftet den Raum nicht, sondern kühlt ihn nur aus. Öffnet man die Tür zum Schlafzimmer, dann kommt warme, feuchte Luft ins SZ und diese setzt sich dann an den kalten Wänden ab. Das Unheil nimmt seinen Lauf. Ich wäre an deiner Stelle froh, wenn er die Kaution rausrückt und dich nicht schadenerstazpflichtig macht.... Für eine Mietkürzung bist du nachweispflichtig.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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Ich wär da auch ganz vorsichtig. Hast als Mieter nämlich auch ne Schadensminderungspflicht, will heißen Du hättest schon bei den kleinsten Anzeichen den Vermieter informieren müssen (Dame sagt es riecht schimmlig usw.) Mindern/Schadenersatz kannst vergessen. Persönlich würd ich noch nen Schritt weitergehen und dass ganz schnell streichen, damit es bei der Abnahme nicht auffällt, sonst behalten die die Kaution ein mit der Begründung der Schrank stand zu dicht an der Wand.
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In der Regel hält das Boot mehr aus als die Mannschaft... |
#8
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Viele Grüße Olli P.S. Sei froh, wenn Du das nicht noch sanieren mußt. Das wird wohl teurer als eine Monatsmiete. |
#9
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Die Wand ist eindeutig bei nasser kalter Witterung feucht, es kommt von außen oder unten, das wird auch ein Gutachter feststellen, wenn es soweit kommt.
Also gehen wir mal davon aus, das ich keine Schuld habe, eine Monatsmiete Abzug ok?
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#10
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]()
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#11
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Hier nach gibt das nur 10% http://www.internetratgeber-recht.de...engel/mdma.htm
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#12
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Gute Idee für VW,aber scheixxxe den Nachmieter gegenüber...
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#13
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Auch wenn es nicht die feine englische Art ist; das wäre das die einzige Möglichlichkeit mit dem Thema umzugehen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#14
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Ich fahre mal schnell in den Baumarkt....
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![]() Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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#15
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Ganz schnell übermalen!-hasst ja noch bis morgen Zeit!
![]() Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#16
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![]() so wird der Vormieter das auch gemacht haben ![]()
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#17
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![]() Damit hast du wahrscheinlich leider recht... ![]()
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#18
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Mein Tipp: Vergiß es und sieh zu, dass er Dir den Schaden nicht anlastet wie die Vorredner bereits sagten. Trotzdem hier ein paar Fakten:
1. die Haupturteile, auf die immer Bezug genommen werden. Hier maximal 20% des Mietzinses.... 2. rückwärtige Minderung und 3. Unrechtmäßige Mietpreisminderung. Daraus ein Fazit zu ziehen überlasse ich Dir. Aber wenn Dir an Deiner Kaution gelegen ist, würde ich 3. genau lesen. Für rechtsschutzversicherte Krawallbrüder sind Punkt 1. und 2. eher geeignet ![]() ![]() ![]() Mietkürzung bei Schimmel, maßgebliche Urteile: geringfügig 5-10%, LG Hamburg, Urteil v. 10.4.1984, Az. 16 S 211/83, WuM 1985, 21 mittel 20%, LG Osnabrück, Urteil v. 2.12.1988, Az. 11 S 277/88, WuM 1989, 370 Darf Ihr Mieter verspätet und rückwirkend mindern? Nicht selten kommt es vor, dass ein Mieter nicht nur anfängt die Miete zu mindern, sondern dies dann auch rückwirkend tut. Folge: Je nach Minderungshöhe zahlt der Mieter die Miete dann zunächst fast gar nicht mehr – rechtmäßig ist dies aber nur, wenn Ihr Mieter die folgenden drei Grundsätze beachtet: 1. Grundsatz Trotz vorbehaltloser Mietzahlung darf der Mieter später noch mindern. Grundsätzlich darf ein Mieter auch wegen eines schonmehrereMonate bestehenden und dem Vermieter angezeigten Mietmangels mit der Mietminderung beginnen. Ausnahme: Wenn der Mieter Ihnen gegenüber deutlich zu erkennen gegeben hat, dass er an der Mangelbeseitigung kein Interesse hat, verliert er sein Recht auf Mietminderung. 2. Grundsatz Trotz verspäteter Mängelanzeige darf der Mieter für die Zukunft mindern. Auch wenn Ihr Mieter Sie mit mehreren Monaten Verspätung über einen Mangel informiert hat, kann er von diesem Zeitpunkt an für die Zukunft durchaus die Miete mindern. Beachten Sie: Eine rückwirkende Minderung für die Zeit vor der Mängelanzeige darf Ihr Mieter aber nicht vornehmen. Außerdem haftet Ihnen der Mieter für alle Schäden, die Ihnen durch die verspätete Mängelanzeige entstehen. 3. Grundsatz Rückwirkende Minderung ist grundsätzlich möglich. Zeigt der Mieter Ihnen einen Mangel umgehend an und mindert er nicht die Miete in der Hoffnung, derMangel werde bald beseitigt, so riskiert er sein Mietminderungsrecht nicht. Dies gilt aber nur, wenn er Ihnen gegenüber deutlich macht, dass er die Mangelbeseitigung wünscht. Erfüllt sich die Hoffnung des Mieters auf Beseitigung des Mangels nicht, darf er die Miete mindern und auch für die Vergangenheit die Rückzahlung überbezahlter Mieten von Ihnen verlangen. Außerdem darf er mit diesem Rückzahlungsanspruch auch aufrechnen, also die aktuelle Miete entsprechend kürzen. Unrechtmäßige Mietkürzung 6. Selbstverschuldung Hat der Mieter (oder sein Mitbewohner, Gast, Handwerker) einenMangel selbst verschuldet, darf er hierauf gestützt nicht die Miete mindern. Beispiel: Das Heiz- und Lüftungsverhalten desMieters ist völlig unzureichend, weshalb sich an einigenWänden der Wohnung Schimmel gebildet hat. In solchen Fällen ist allein der Mieter für die Behebung des Schadens verantwortlich. Dies gilt ebenso, wenn derMieter oder ein von ihmbeauftragter Handwerker versucht hat, einenMangel selbst zu beseitigen, wodurch sich der Schaden aber noch vergrößert hat. Quelle: Vermieterrechtvertraulich Ausgabe 4/2008
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#20
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Wieso? Woran erkennst Du das?
![]() Vllt. stand da vorher kein Schrank, oder nicht so nah an der Wand... oder es wurde korrekt gelüftet... Es ist nunmal so, dass im Schlafzimmer am meisten Luftfeuchtigkeit anfällt und die muß ordentlich durch sogenanntes "Stoßlüften" nach draussen. Das kann man nicht wegdiskutieren ![]() |
#21
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Ja, es wird kurz quer gelüftet und der Rest wird mit Farbe geregelt...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#22
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Wolln wir jetzt den Moralapostel rauskehren?
Kenne genug Vermieter, die es ganz genauso machen! ![]()
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#23
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Hier mal ein Link vom Immobilienverband Deutschland für alle Interessierten:
http://www.ivd-nord-west.net/files/R...und_heizen.pdf So geht es richtig. Quelle: ivd Nord-West
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#24
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Erstmal vielen Dank für eure Antworten aber...
...war was?????? ![]() ![]()
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#25
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haste Bilder gebogen, oder wirklich schon gemalt?
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