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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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vielleicht kann mir hier Jemand was dazu sagen - ich finde im Netz nnichts verwertbares:
Ich war heute mit meinem Junior unterwegs und bei uns im Nachbarort gibt es einen großen Kreisverkehr (Straße wenig befahren). Die Insel in der Mitte ist mit Rasenfläche bedeckt und mittig darauf steht ein liebevoll hergerichteter Kohlewagen (Kipplohre). In der Nähe ist eine ehemalige Mine und dieser Wagen ist sehr schön restauriert dort platziert worden. Wir sind dann zu Fuß auf diese Insel gegangen um uns das Ding aus der Näche anzuschauen und kurz darauf hielt ein Polizeiwagen und wir wurden ziemlich schroff der Verkehrsinsel verwiesen. Nun die Frage: "Wo steht eigentlich geschrieben dass ich mich dort nicht aufhalten darf" ? ![]() Ich will das nicht auf die Spitze treiben, aber es interessiert mich schon ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#2
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Echt eine interessante Frage. Lange drin aufhalten möchte ich mich dort allerdings nicht.
Zuviele Autofahrer nehmen dieses Inselchen häufig auf 'ex' ... ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#4
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Seit Bußgelder und Punkte hochgeschraubt wurden, die meisten Leute deshalb ordentlich fahren, bekommt man immer mehr den Eindruck, dass unseren Ordnungshütern so langsam die Aufgaben abhanden kommen und sie sich deshalb immer mehr zu reinen Wichtigtuern entwickeln, um ihre Daseinsberechtigung zu manifestieren.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#5
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in BRB kam es offiziell in der Zeitung vor einiger Zeit das die Streifenpolizisten pro Kopf ein Quote haben, die sie erfüllen MÜSSEN.
hier wurde schon wegem "Sinnlosen Hin- und Herfahren" abkassiert. Quelle: §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#6
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Hast du schon mal einen verliebten 16jährigen mit Moped und offenem Auspuff in deiner Strasse auf und abfahren hören, der seiner Freundin zeigen wollte, was er für ein Kerl ist?
Ich schon...
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. ![]()
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#8
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![]() Ja und was hattest du davon?? ... du mußtest heiraten. ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#9
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Hm, ad hoc fällt mir nur ein, dass die Insel kein Gehweg ist und evtl. zur Strasse gehört. Fakt ist, dass die Insel, auch wenn sie grün angelegt sit, KEIN Park oder Speilfläche ist.
So wie man sich auch nicht mitte auf die Strasse stellt, so dürfte das Betreten der Insel auch nicht erlaubt sein?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#10
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Als ob wir hier keine anderen Sorgen hätten..... ![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#11
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nach unserem volksgesetz strassenverkehrsordnung (stvo) ist das betreten einer verkehrsinsel nicht verboten. dort darf lediglich nicht geparkt werden!!!!
den weisungen eines polizeibeamten ist aber folge zu leisten und deshalb ist recht haben und recht bekommen mal wieder zweierlei...
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#12
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Die Polizeibeamten sahen in Deinem Aufenthalt auf der Verkehrsinsel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, womit sie Dich nach der polizeirechtlichen Generalklausel (zumindest in BW) auffordern durften, die Insel zu verlassen.
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#13
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![]() Zitat:
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe
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#14
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schaut Euch mal diese Verkehrsinsel an - da gefährde ich Niemanden
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#15
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Das Gefährlichste an der Insel ist die Lore. Wenn da einer mit 80 Klamotten drünterbügelt, dann hat der den Handwagen im Gesicht!
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#16
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Also ich finde Kreisverkehre klasse. Die könnten gern überall sein.
Am liebsten habe ich die, wo die Mitte so schon gepflastert ist, damit man, wenn alles frei ist, so schön grade drüberbügeln kann !!! Das mit dem Betreten der Mitte ist so eine Sache... also wenn das ab jetzt verboten ist, tut es mir schon für alle Besucher der Siegessäule leid... ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#17
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in Deutschalnd ist alles erlaubt was nicht verboten ist, also Paragraphen her
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#18
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Die Grünen sehen das sicher nicht als Liegefläche o.ä. sondern als Verkehrstrennungsgebiet wie den Mittelstreifen auf einigen Strassen.-.-.-.-.-
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#19
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Das stimmt so nicht. Bestes Beispiel dafür ist die oben erwähnte polizeirechtliche Generalklausel, §§1, 3 PolG Baden-Württemberg.
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#20
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![]() Zitat:
In Frankreich ist alles erlaubt was nicht verboten ist. Oder wie war das... ![]() Kalli
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![]() "Der schwarze Schwamm!" |
#21
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![]() Zitat:
Hinzu kommt noch: wenn du einem Deutschen einen goldenen Knopf an die Jacke machst oder einen goldenen Stern auf die Schulter packst, sie sofort glauben die Gesamtherrschaft zu haben. Einer der vielen Gründe, warum ich in Spanien lebe. Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#22
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Uii, Stammtischparolen...
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#23
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Bsp. Parkplatz mit Ticketautomaten: Ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, wie es so schön heißt ^^ Die Erlaubnis dort zu parken erhält man durch das Lösen und im Fzg. Auslegen des Parkscheins.
Geändert von Starboat B-31 (07.09.2009 um 16:38 Uhr) |
#24
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Irgendwo im Ruhrpott steht eine Verkehrsinsel die als richtige Insel, also mit Sand, Palme und Liegestühlen ausgestattet ist. Als ich vorbeikam war leider niemand drauf aber ich kann mir unmöglich vorstellen dass dort das Betreten verboten sein soll.
Wenn mir so ein Schnittlauch komisch mit irgendwas kommt bitte ich ihn mir das doch bitte mal schriftlich zu zeigen. Meist ist der Fall damit erledigt. |
#25
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@ Andreas
Nur für Dich Tatbestandsnummer 102112, 102113, 102114 § 2, 49 StVO Lesen wirst Du doch wohl noch können. Gruss Werner |
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