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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 09.09.2004, 17:11
GastMast1234
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Standard Upgrade vom Funkzeugnis

Weiß jemand ob und ev. wie man von dem "Beschränkt Gültigem Betrieszeugnis für Funker" aufstocken kann ,so daß der Funkbetrieb auf Grenz - und Kurzwelle möglich ist

Beste Grüße

MASTI
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  #2  
Alt 09.09.2004, 17:13
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.. vielleicht mal beim DSV der RegTP fragen?
Ich vermute im übrigen: "nein"

Doppelten Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #3  
Alt 09.09.2004, 17:17
GastMast1234
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Zitat:
Zitat von ugies
.. vielleicht mal beim DSV der RegTP fragen?
Ich vermute im übrigen: "nein"

Doppelten Gruß
Uwe
RegTP hat meines Wissenstandes nichts mehr bei "Yachties" zu regulieren!


Danke,

MASTI
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  #4  
Alt 09.09.2004, 17:22
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ugies ugies ist offline
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... deshalb auch der Hinweis auf den DSV ...

Gruß
Uwe
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Uwe
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  #5  
Alt 09.09.2004, 17:31
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O.k. werd ich dann mal per Tel. dort versuchen - Hoffentlich wirds nicht wie beim "Buchbinder Wanninger"von Karl Valentin....."Sie werden verbunden".....

Danke

MASTI
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  #6  
Alt 09.09.2004, 18:19
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Hallo
DSV Prüfungskommission in Duisburg(auch Funk)
Eberhard Dreyer
0203/33 27 23
Da werden sie geholfen.
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Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #7  
Alt 09.09.2004, 18:20
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Du wirst das LOC (Long Range Certificate) benötigen. Wende dich hier an den DSV, alternativ Regtp (wegen Adressen).
Das alte "Beschränkte" deckt das Binnenzeugnis mit ab!!
Selbst wenn du das neue LOC besitzt, darfst du binnen nicht funken, hier braucht man nach neuem Recht das UBI
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #8  
Alt 09.09.2004, 19:09
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Zitat:
Zitat von (B)Eule
Hallo
DSV Prüfungskommission in Duisburg(auch Funk)
Eberhard Dreyer
0203/33 27 23
Da werden sie geholfen.
Sieht sehr kompetent aus !

Danke !

MASTI
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  #9  
Alt 10.09.2004, 16:27
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Das war doch früher das allgemeine Sprechfunktzeugnis.

Da wirst Du ein neues Zeugnis (keine Ahnung wie das heute heißt) machen müssen, denn es gibt andere Geräte (Gerätekunde), andere Technik und auch zum Teil andere Art des Sprechens.

Von "oben" nach "unten" konnte man das dranhängen, andersherum eher nicht.

Das allgemeine hab ich mal gemacht und dann nur noch den GMDSS Schein hinten dran (sorum geht das) - den gab's noch nicht als ich mein Zeugnis gemacht habe, da gab's nur UKW.
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #10  
Alt 10.09.2004, 19:44
GastMast1234
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Zitat:
Zitat von apiroma
Du wirst das LOC (Long Range Certificate) benötigen. Wende dich hier an den DSV, alternativ Regtp (wegen Adressen).
Das alte "Beschränkte" deckt das Binnenzeugnis mit ab!!
Selbst wenn du das neue LOC besitzt, darfst du binnen nicht funken, hier braucht man nach neuem Recht das UBI

Danke und Glückwunsch zu Deinem 1 0 0 0....dtstem Posting !!!

Beste Grüße

MASTI
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  #11  
Alt 10.09.2004, 20:24
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danke.
Und, hast du schon Infos eingeholt (ich hatte auch schon mal eine ähnliche Idee). Unser damaliger Lehrer hatte da ca. 2 Jahre vor der Umstellung gesagt, unter "Beschränktem Bz. Klasse 1" macht er nichts mehr (fürs allgemeine mußte man da eine noch eine Seefahrtsschule besuchen). Einige sprangen ab, die Mehrheit fügte sich. War ein Glück.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
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  #12  
Alt 11.09.2004, 14:09
GastMast1234
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Habs am Freitag nicht mehr geschafft in Duisburg anzurufen - Werde nächste Woche berichten

MASTI
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  #13  
Alt 11.09.2004, 16:26
Wolf
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Zitat:
Zitat von TomM
Das allgemeine hab ich mal gemacht und dann nur noch den GMDSS Schein hinten dran (sorum geht das) - den gab's noch nicht als ich mein Zeugnis gemacht habe, da gab's nur UKW.
So isses.
Und ich hatte den Termin für die GMDSS Zusatzprüfung verpennt und deshalb bin ich jetzt Besitzer von 2 Funkzeugnissen.
Einmal das alte"Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst"
damit durfte ich aber den DSC-Controller nicht anfassen
und deshalb noch das "Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker 1" darin war aber noch das heutige "UBI" enthalten. Ist jetzt auch nicht mehr.
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  #14  
Alt 12.09.2004, 10:23
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Upgrade vom Funkzeugnis

Zitat:
Zitat von Masti
Weiß jemand ob und ev. wie man von dem "Beschränkt Gültigem Betriebszeugnis für Funker" aufstocken kann ,so daß der Funkbetrieb auf Grenz - und Kurzwelle möglich ist
Es gibt eine Ergänzungsprüfung vom neuen SRC (nur UKW) auf das neue
LRC (UKW + GW/KW + Sat).

Da das alte Betriebszeugnis für Funker I das SRC enthält, kann auch davon
auf das LRC aufgestockt werden.
Ein Merkblatt für Wassersportler dazu (Stand 01.01.2004) gibt es z.B. hier:
http://www.wsv.de/fvt/ubi/infos/boot...ubi_101203.pdf

Was nicht mehr per Ergänzungsprüfung aufgestockt werden kann, sind die
früheren reinen Sprechfunkzeugnisse. Wegschmeißen sollte man sie dennoch
nicht, denn sie gelten weiter im Binnenschifffahrtsfunk, was SRC und LRC
nicht tun.

Und schließlich gibt es noch die Möglichkeit, vom alten Betriebszeugnis für
Funker II, das nur in deutscher Sprache geprüft wurde, mittels einer ver-
kürzten Prüfung auf das SRC aufzustocken. Auch hier gilt, dass das alte
Zeugnis für den Binnenschifffahrtsbereich weiterhin behalten werden sollte.

Belem
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  #15  
Alt 12.09.2004, 10:27
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
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Standard Re: Upgrade vom Funkzeugnis

Zitat:
Zitat von Masti
Weiß jemand ob und ev. wie man von dem "Beschränkt Gültigem Betriebszeugnis für Funker" aufstocken kann ,so daß der Funkbetrieb auf Grenz - und Kurzwelle möglich ist
Noch eine Ergänzung:

Eine graphische Übersicht über alte und neue Funkzeugnisse sowie die
Aufstockungsmöglichkeiten gibt es hier:
http://homepages.compuserve.de/rolfbahrl/bahrl1.pdf

Belem
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  #16  
Alt 12.09.2004, 14:20
Wolf
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Standard Re: Upgrade vom Funkzeugnis

Zitat:
Zitat von Belem
(...) Wegschmeißen sollte man sie dennoch
nicht, denn sie gelten weiter im Binnenschifffahrtsfunk, was SRC und LRC
nicht tun.(...)



Belem
Das ist wohl wahr!
Aber nach wie vor, kann man mit dem "Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" immer noch das Gleiche machen, wie früher.
Nämlich UKW, KW und Grenzwelle.

Nur mit dem wichtigen Unterschied, die Teile dürfen keinen DSC Controller haben. Also nicht am GMDSS teilnehmen.
Also nicht nur wegen Binnenfunk, nicht wegwerfen, sondern es soll ja noch KW-Geräte ohne DSC geben, oder?

Mal ganz davon abzusehen, dass Tom, weil er halt die Frist eingehalten hat, mit seiner Zusatzprüfung den Status des LRC hat.
Nur mal nebenbei, mit dem "Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst", welches wir ja alle nicht wegwerfen, konnte man damals als Funker zur See fahren, auf richtig großen Schiffen!
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  #17  
Alt 12.09.2004, 17:40
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Upgrade vom Funkzeugnis

Zitat:
Zitat von Wolf
Also nicht nur wegen Binnenfunk, nicht wegwerfen, sondern es soll ja noch KW-Geräte ohne DSC geben, oder?
Völlig richtig. Das Problem mit Grenz- und Kurzwelle ist allerdings, dass dort
keine Hörwachen mehr gegangen werden müssen. Zwar gibt es noch
Küstenfunkstellen, die z.B. auf der Grenzwelle 2182 kHz mithören, aber
viele sind das nicht mehr. Sprechen darfst Du also mit dem Sprechfunk-
zeugnis noch, aber der Gesprächsanfang wird immer mühseliger.

Belem
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  #18  
Alt 12.09.2004, 17:52
Wolf
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Standard Re: Upgrade vom Funkzeugnis

Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Wolf
Also nicht nur wegen Binnenfunk, nicht wegwerfen, sondern es soll ja noch KW-Geräte ohne DSC geben, oder?
Völlig richtig. Das Problem mit Grenz- und Kurzwelle ist allerdings, dass dort
keine Hörwachen mehr gegangen werden müssen. Zwar gibt es noch
Küstenfunkstellen, die z.B. auf der Grenzwelle 2182 kHz mithören, aber
viele sind das nicht mehr. Sprechen darfst Du also mit dem Sprechfunk-
zeugnis noch, aber der Gesprächsanfang wird immer mühseliger.

Belem
Wir sprechen doch nicht über Hörwachen, sondern über die Dinge, welche
mit diesem "alten" aber hochwertigem Sprechfunkzeugnis ursprünglich vorgesehen waren und heute noch möglich sind!
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  #19  
Alt 13.09.2004, 08:19
Belem Belem ist offline
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110 Danke in 63 Beiträgen
Standard Re: Upgrade vom Funkzeugnis

Zitat:
Zitat von Wolf
Wir sprechen doch nicht über Hörwachen, sondern über die Dinge, welche mit diesem "alten" aber hochwertigem Sprechfunkzeugnis ursprünglich vorgesehen waren und heute noch möglich sind!
Diese Dinge sind aber nur möglich, wenn jemand auch wahrnimmt, dass
Du mit ihm sprechen willst, und das wiederum geht nur, wenn er zumindest
eine Frequenz ständig abhört, um festzustellen, ob jemand mit ihm sprechen
will. Eine solche Frequenz nennt man gemeinhin Anruffrequenz, und deren
ständige Beobachtung heißt nun mal Hörwache.

Mein Einwand war, dass ohne das Abhören solcher Anruffrequenzen, also
ohne Hörwache, Deine behördliche Erlaubnis, Sprechfunk auf Grenz- und
Kurzwelle betreiben zu dürfen, von höchst begrenztem Wert ist.

Belem (mit "altem" ABZ unterwegs)
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  #20  
Alt 13.09.2004, 08:59
Wolf
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Standard Re: Upgrade vom Funkzeugnis

Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Wolf
Wir sprechen doch nicht über Hörwachen, sondern über die Dinge, welche mit diesem "alten" aber hochwertigem Sprechfunkzeugnis ursprünglich vorgesehen waren und heute noch möglich sind!
Diese Dinge sind aber nur möglich, wenn jemand auch wahrnimmt, dass
Du mit ihm sprechen willst, und das wiederum geht nur, wenn er zumindest
eine Frequenz ständig abhört, um festzustellen, ob jemand mit ihm sprechen
will. Eine solche Frequenz nennt man gemeinhin Anruffrequenz, und deren
ständige Beobachtung heißt nun mal Hörwache.

Mein Einwand war, dass ohne das Abhören solcher Anruffrequenzen, also
ohne Hörwache, Deine behördliche Erlaubnis, Sprechfunk auf Grenz- und
Kurzwelle betreiben zu dürfen, von höchst begrenztem Wert ist.

Belem (mit "altem" ABZ unterwegs)
Ist schon O.K.

Mir ging nur der Spruch: "Braucht man nicht wegwerfen", gegen den Strich.
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