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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.08.2009, 21:53
Benutzerbild von Powerman
Powerman Powerman ist offline
Captain
 
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Standard Mein kleiner soll in die Presse

Moin Moin,
mein kleiner Suzuki Samurai Baujahr 1997 soll auf Wunsch der Regierung in die Presse wandern und einem Jimny Platz machen.
Weis jemand wie das von Statten geht?
Muss der gesamte Wagen in die Presse oder kann man noch diverse Teile anderweitig verkaufen?
Die Reifen wurden erst dieses Jahr ersetzt und er hat div. Anbauteile wie z.B. einen zusätzlichen Überrollbügel damit man hinten auch 3 Punkt Gurte befestigen kann, Trittbretter und einen Rammschutz.
Die hinteren Sitze sind noch gut weil selten benutzt und ich habe ein Safarieverdeck im Zubehör gekauft was besser war als das Original.
Alles in allem ist es eigendlich zu Schade den ganzen Wagen zu verschrotten.
Der Motor hat bisher nur 78000 km gelaufen und der Wagen ist eigendlich bis auf einige Stellen Rostfrei.
Er wurde vor 5 Jahren speziell versiegelt und ein Jahr später haben die Schweller angefangen zu blühen.
Ach ja eine Anhängerkupplung ist auch montiert.
Im übrigen ist der Wagen absolut Unfallfrei.
Ich habe mir schon überlegt die Einzelteile extra zu verkaufen wenn das möglich ist.
Kann mir jemand von euch etwas dazu sagen?

Gruß Erik
__________________
Gruß und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel


Der Herr sagte : sei froh es könnte schlimmer kommen.
und ich war froh
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  #2  
Alt 21.08.2009, 22:06
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Standard

Hallo,

du brauchst nur dein Auto zu verschrotten, nicht das Zubehör.
Nun kenne ich den Gesetzestext nicht, aber das Auto in der Form wie es mal als Serie verkauft wurde sollte reichen.

Theoretisch : Rahmen, Fahrgestell, Aufbau, Antrieb

Um was geht es der Regierung eigentlich? Angeblich doch um die Abgasschleudern von der Strasse zu kriegen - also Motor verschrotten

Und wenn du dem Todeskandidaten mit alten Schluffen ablieferst kann das auch nicht falsch sein.

Gruß Ralf
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  #3  
Alt 21.08.2009, 22:30
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babsi babsi ist offline
Cadet
 
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Standard Mein kleiner soll in die Presse

Moin,

habe auch gerade meinen Alten verschrottet.Vorher habe ich das Radio und andere Extras ausgebaut.Die Reifen, die neuwertig waren, habe ich durch alte Reifen vom Schrottplatz ausgetauscht. Dann habe ich das Schrottauto der Fa., wo ich mein Neufahrzeug gekauft habe, auf den Hof gestellt und mein Neufahrzeug übernommen. Die Fa. hat dann die Entsorgung übernommen und auch für die Abmeldung gesorgt.
Ich würde alle Extras ausbauen. Bei der Anhängerkupplung wird es aber nicht viel bringen, weil Du dann den gesamten Kabelsatz mit ausbauen müßtest und das ist schwierig.
__________________
Gruß Werner
Der halbe Däne.

Ärgerlich, im Ruhestand bekommt man keinen Urlaub.
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  #4  
Alt 21.08.2009, 22:36
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Bär-Liner Bär-Liner ist offline
Lieutenant
 
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moin moin ,

der Händler ist nach dem Gesetz verpflichtet das Fahrzeug fachgerecht zu entsorgen und zwar im Zuge der Abwrackprämie so , daß dieses Fahrzeug mit eben der Fahrgestellnummer nicht mehr veräußert werden darf .
Dem Altautoentsorger Deines "SUFLAKI" würde sogar nur die rausgeflexte Blechplatte mit der Fahrgst.-Nr. reichen , nur leider ist es so ,daß die durch den Verkauf und die Ausschlachtung von dem Kuchen der Merkel auch was abbekommen wollen .
Zu Recht ,denn die Preise für den Weiterverkauf sind nicht auf bestem Niveau .


Gruß Ralf
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  #5  
Alt 21.08.2009, 22:52
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Eckaat Eckaat ist offline
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Und aufpassen! Ein ganze Menge Abwrackwütiger hat wieder mal nur die Hälfte gelesen und sich selber ins Knie geschossen. Erst verschrotten, dann abmelden! Sonst gibts keinen Penny von Angie!

Ich bin dem ganzen Trödel aus dem Weg gegangen, Radio raus, Alufelgen runter, Warndreieck und Verbandskasten sichergestellt. Dann den Hobel dem Neuwagenverkäufer auf den Hof gestellt und die 2,5 Steine gleich vom Kaufpreis abgezogen. Fertich war der Lack.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #6  
Alt 22.08.2009, 05:43
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hmigor hmigor ist offline
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...Text lesen...der amtliche Verwertungsnachweis über eine verschrottete Rohbaukarosse...


...was nichts anderes bedeutet, als daß es reicht eine (noch angemeldete) Karosse abzuliefern...

...also kannst du alles ausbauen...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #7  
Alt 22.08.2009, 06:13
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renn-harry renn-harry ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...Text lesen...der amtliche Verwertungsnachweis über eine verschrottete Rohbaukarosse...


...was nichts anderes bedeutet, als daß es reicht eine (noch angemeldete) Karosse abzuliefern...

...also kannst du alles ausbauen...
Da ich das ja ua Beruflich mache stimme ich dem 100%tig zu!

Wenn du es geschickt anstellst bekommst du sogar noch auf dem Schrottplatz was dafür wenn du ihn zusammen lässt.
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #8  
Alt 22.08.2009, 06:49
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...und die "Prämie" dürfte euch die Lager mit Teilen füllen und gleichzeitig aufgrund der höheren Verfügbarkeit die Preise für die Gebrauchtteile "versauen"...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #9  
Alt 22.08.2009, 07:31
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Ja klar kommt mehr rein wie raus.
Aber die Preise sind seltsamerweise noch stabil.
Wobei bei uns das Hauptklientel aus Osteuropa kommt und Pauschalpreise für Fahrzeuge bekommt.
Die zahlen Summe XXX für komplett Fahrzeug.

An privat geht bei uns fast nix da wir Endverwerter sind.
Ich arbeite als SUB bei denen und hole die Kisten ua ran.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #10  
Alt 22.08.2009, 08:17
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Und aufpassen! Ein ganze Menge Abwrackwütiger hat wieder mal nur die Hälfte gelesen und sich selber ins Knie geschossen. Erst verschrotten, dann abmelden! Sonst gibts keinen Penny von Angie!

Ich bin dem ganzen Trödel aus dem Weg gegangen, Radio raus, Alufelgen runter, Warndreieck und Verbandskasten sichergestellt. Dann den Hobel dem Neuwagenverkäufer auf den Hof gestellt und die 2,5 Steine gleich vom Kaufpreis abgezogen. Fertich war der Lack.

Gruß Ecki
Moin Ecki ...

Schuster bleib bei Deinen Leisten !
Wo hast Dun das denn gelesen ?
Alles was nach dem 14.01.09 abgemeldet wurde und
die Parameter erfüllt, darf selbstverständlich auch
nachträglich verschrottet werden !

Lars ... der die Regelung nur SO kennt.
__________________
Wer an den schönen Dingen des Lebens teilhaben will, darf seinen Körper nicht schonen.

Lars
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  #11  
Alt 22.08.2009, 08:24
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Zitat:
Zitat von Powerman Beitrag anzeigen
Moin Moin,
mein kleiner Suzuki Samurai Baujahr 1997 soll auf Wunsch der Regierung in die Presse wandern und einem Jimny Platz machen.
Weis jemand wie das von Statten geht?
Muss der gesamte Wagen in die Presse oder kann man noch diverse Teile anderweitig verkaufen?
Die Reifen wurden erst dieses Jahr ersetzt und er hat div. Anbauteile wie z.B. einen zusätzlichen Überrollbügel damit man hinten auch 3 Punkt Gurte befestigen kann, Trittbretter und einen Rammschutz.
Die hinteren Sitze sind noch gut weil selten benutzt und ich habe ein Safarieverdeck im Zubehör gekauft was besser war als das Original.
Alles in allem ist es eigendlich zu Schade den ganzen Wagen zu verschrotten.
Der Motor hat bisher nur 78000 km gelaufen und der Wagen ist eigendlich bis auf einige Stellen Rostfrei.
Er wurde vor 5 Jahren speziell versiegelt und ein Jahr später haben die Schweller angefangen zu blühen.
Ach ja eine Anhängerkupplung ist auch montiert.
Im übrigen ist der Wagen absolut Unfallfrei.
Ich habe mir schon überlegt die Einzelteile extra zu verkaufen wenn das möglich ist.
Kann mir jemand von euch etwas dazu sagen?

Gruß Erik
Auf jedenfall offen hin und wenn es regnen sollte )
Verdeck bei e bay rein..
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Wer einmal am grunde des ozeans war der fürchtet die pfütze nicht !! Gruß Thomas
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  #12  
Alt 22.08.2009, 09:39
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Jumpy Beitrag anzeigen
Moin Ecki ...

Schuster bleib bei Deinen Leisten !
Wo hast Dun das denn gelesen ?
Alles was nach dem 14.01.09 abgemeldet wurde und
die Parameter erfüllt, darf selbstverständlich auch
nachträglich verschrottet werden !

Lars ... der die Regelung nur SO kennt.
In den Bedingungen der BAFA steht als Vorraussetzung für die Erteilung der Umweltprämie:

Zitat:
4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs
• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.
• Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer
ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren
Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.
• Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung
des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.
• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31.
Dezember 2009 erfolgen.
• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung
erfolgt sein.
Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die
Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.
Wenn ich das Auto also am kommenden Montag abmelde und am nächsten Freitag verschrotte, dann war es vom Zeitpunkt der Verschrottung an zurückgerechnet, kein Jahr auf mich zugelassen, ganz egal, wie lange ich es vorher gefahren habe!

Gruß Ecki
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Leo Tolstoi


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  #13  
Alt 22.08.2009, 09:49
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Wieso soll Dein Auto auf Wunsch der Regierung in die Presse? Die Abwrackprämie ist doch freiwillig, Du MUSST die Kiste doch nicht verschrotten, wenn Du nicht willst. Oder wie oder was? Überlese ich da irgendeine Info zwischen den Zeilen?
__________________
Gruß
Nils
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  #14  
Alt 22.08.2009, 10:29
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Standard ...wenn man(n) um die Ecke denkt...

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
In den Bedingungen der BAFA steht als Vorraussetzung für die Erteilung der Umweltprämie:



Wenn ich das Auto also am kommenden Montag abmelde und am nächsten Freitag verschrotte, dann war es vom Zeitpunkt der Verschrottung an zurückgerechnet, kein Jahr auf mich zugelassen, ganz egal, wie lange ich es vorher gefahren habe!

Gruß Ecki
Moin

Ecki , Du machst das aber sehr kompliziert !
Tatsache ist , wenn die Abmeldung und die Verschrottung
zwischen den 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgt, ist alles im grünen Bereich ! (und Du vor Abmeldung 1 Jhr Zulassungsinhaber warst!)
Es ist keine Zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung festgelegt !
Lars
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Lars
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  #15  
Alt 22.08.2009, 17:05
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Was ist der Wagen eigentlich noch wert, wenn du ihn jetzt freihändig verkaufen würdest?
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  #16  
Alt 22.08.2009, 17:47
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Jumpy Beitrag anzeigen
Moin

Ecki , Du machst das aber sehr kompliziert !
Tatsache ist , wenn die Abmeldung und die Verschrottung
zwischen den 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgt, ist alles im grünen Bereich ! (und Du vor Abmeldung 1 Jhr Zulassungsinhaber warst!)
Es ist keine Zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung festgelegt !
Lars
Ich mach gar nichts kompliziert, die Regeln hat die BAFA aufgestellt. Und wenn dem Sesselfur....äääh...Sachbearbeiter dort 5 Tage zu einem vollen Jahr fehlen, dann fliegt der Zettel auf den Ablehnungsstapel. Und Leute wie du wundern sich dann darüber.

Gruß Ecki
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  #17  
Alt 22.08.2009, 18:41
tomkyle tomkyle ist offline
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wie verhält sich das eigentlich mit Unfallwagen sprich ich setz meinen vor die Wand und will die Reste dann abwracken ginge soetwas?
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


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  #18  
Alt 22.08.2009, 18:42
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Jumpy Jumpy ist offline
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Standard Ich gebe auf !

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Ich mach gar nichts kompliziert, die Regeln hat die BAFA aufgestellt. Und wenn dem Sesselfur....äääh...Sachbearbeiter dort 5 Tage zu einem vollen Jahr fehlen, dann fliegt der Zettel auf den Ablehnungsstapel. Und Leute wie du wundern sich dann darüber.

Gruß Ecki
Ecki, ich gebe auf !
Du hast natürlich Recht ...
Nein !Du bist leider völlig im Irrtum weil Du den Satz falsch Interpretierst !
Das was Du meinst steht da nicht !
Ich hoffe nur das keiner ´n Infarkt bekommt wenn er sein Auto vor der Verschrottung abgemeldet hat - und Dein leider FALSCHES Posting liest.
Die sonstigen Parameter müssen natürlich erfüllt sein.
Man kann halt nicht von allem ´ne Ahnung haben ...

PS : Wir haben schon einige 100 Autos unserm netten Verschrotter überlassen ... ... und haben uns vorher sorgfältigt Informiert.
Wahrscheinlich ticken die Uhren in HRO anders.
Lars
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Lars
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  #19  
Alt 22.08.2009, 18:52
Benutzerbild von Jumpy
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Zitat:
Zitat von tomkyle Beitrag anzeigen
wie verhält sich das eigentlich mit Unfallwagen sprich ich setz meinen vor die Wand und will die Reste dann abwracken ginge soetwas?
Jepp .. wenn sonst alles paßt.

Lars
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Lars
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  #20  
Alt 23.08.2009, 08:06
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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@Nils, evtl. meint er die private häusliche Regierung

Kai der seine 97`er Karre behält...
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Gruß
Kai
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