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  #1  
Alt 19.08.2009, 13:56
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Standard Bootsführerschein ohne KFZ-Führerschein

Hallo liebe Leute aus dem
Nach dem ich meinen Sportbootsführerschein habe, will mein Kollege ihn auch machen.
Er hat nur ein Problem. Er hat vor 2 Jahren seinen KFZ Führerschein zwecks zu hoher Punkte abgenommen bekommen. Jetzt sagen die er brauch ein Führungszeugniss 0 oder O.
Kann das sein das er den Bootsführerschein dann nicht bekommt. Wo für brauchen die das Führungszeugniss.
Ich danke schon mal im Vorraus für eure antworten
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Grüße Andre aus Velen
Wir sind so wie wir sind. Endweder nimmt man uns so oder man lässt es!!!
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  #2  
Alt 19.08.2009, 13:59
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Standard

Du mußt "geeignet" sein, am Verkehr teilzunehmen, was durch das Führungszeugnis nachgewiesen wird. Wenn da nichts drinsteht = gut.

Die Nummer mit dem Führerschein ist nur eine Hilfskonstruktion. Wer einen FS hat, ist offensichtlich geeignet.
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  #3  
Alt 19.08.2009, 14:01
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Also mich hat seinerzeit niemand danach gefragt, ob ich einen KFZ-Führerschein besitze. Ist das heute so? Na und wenn schon, dann würde ich einfach "nein" ankreuzen. Is ja im vorliegenden Fall nichtmal gelogen.

Gruß Ecki
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Leo Tolstoi


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  #4  
Alt 19.08.2009, 14:07
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Zu Lehrgangsbeginn musste ich meinen Führerschein in Kopie den Anmeldedokumenten beilegen und das Original dann nochmal bei der Prüfung vorlegen.
Alternativ hätte ich statt der Kopie ein Führungszeugnis mitgeben können.

Ob man bei Verlust des Führerscheins durch ein zu hohes Punktekonto ungeeignet zum Führen von Wasserfahrzeugen ist, kann ich allerdings auch nicht sagen.
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Gruß, Alex

User "Tequila" v. 04.02.09: "Wenn ich allerdings am Wochenende auf der Piste bin und auf Rudel dieser 400 Kubik Kackstühle treffe, dann suche ich mir lieber enen Umweg denn an diesen Wanderschikanen in Divisionsstärke kommt man so gut vorbei wie am allsonntäglichen Rentnerband Ausflug vom Harley Chapter Dingenskirchen."
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  #5  
Alt 19.08.2009, 14:23
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Eigentlich ist das doch klar. Beispiel, wenn ich alle Führerscheine habe, und ich mit dem Auto Punkte sammel oder Alkohol habe, und mir der Führerschein entzogen wird, dann sind automatisch alle sich in meinem Besitz befindlichen Scheine weg, LKW, Motorrad, Boot egal. Anderstrum ist dann die logische Konsequenz, kein Auto Führerschein mehr wegen untauglichkeit, somit auch kein Bootsschein. Ist doch ganz einfach.
Das wäre ja auch zu schön, gell. Autoführerschein weg, na egal dann fahr ich halt mit dem Motorrad zur Arbeit, ne ne so einfach ist das leider nicht. Das hängt alles zusammen.
Aus diesem Grunde ist der Bootschein dann auch weg. Voraussetzung, die Behörde weiß von dem Bootsschein, ein Schelm der Böses denkt
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Gruß Klaus
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  #6  
Alt 19.08.2009, 14:26
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So ist es aber nicht.

Aus der sportbootführerscheinverordnung

Zitat:
§ 5 Allgemeine Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis



(1) Der Antragsteller muß für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

1. a) für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine das 16. Lebensjahr,
b) für das Führen eines Sportbootes unter Segel das 14. Lebensjahr vollendet haben;
2. körperlich und geistig zum Führen eines Sportbootes tauglich sein;
3. zuverlässig sein;

[...]

(4) Unzuverlässig ist insbesondere, wer gegen verkehrsstrafrechtliche Vorschriften
erheblich verstoßen hat und deswegen rechtskräftig verurteilt worden ist.
Punkte alleine sind keine Verurteilung. Also kommt es darauf an, wie er die Pappe los geworden ist. Wie ich oben schrieb: Wenn nichts im Führungszeugnis steht = gut.
Egal ob man 20 x 1 Punkt für Falschparken gesammelt hat.
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  #7  
Alt 19.08.2009, 14:27
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Eigentlich ist das doch klar.
Eigentlich ist das gar nicht klar. Weil der SBF kein Aufbaulehrgang auf einen bestehenden KFZ-Führerschein ist. Oder darf ich keinen SBF machen, nur weil ich auch kein Auto fahren kann/will?

Gruß Ecki
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  #8  
Alt 19.08.2009, 14:33
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Eigentlich ist das gar nicht klar. Weil der SBF kein Aufbaulehrgang auf einen bestehenden KFZ-Führerschein ist. Oder darf ich keinen SBF machen, nur weil ich auch kein Auto fahren kann/will?

Gruß Ecki
Nein der Autoführerschein ist nicht Voraussetzung für den Bootsschein.
Den Bootsschein kann jeder machen, auch wenn er keinen Autoführerschein hat (nie gemacht hat oder was weiß ich). Nur wer seinen Autoführerschein aktuell verloren hat, hat bewiesen das er nicht Verantwortungsvoll ist, und nicht geeignet ist ein Verkehrsmittel zu führen. Boote zählen da numal auch dazu.
Ich maße mir kein Urteil an über Leute die ihren Autoführerschein verloren haben (bitte mich nicht falsch verstehen, das kann jeden ganz schnell treffen), das liegt mir fern, ich will nur aufzeigen das der Bootschein dann halt auch weg ist, wenn man den Autoführerschein verliert.
So habe ich es in der Bootschule gelernt.
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  #9  
Alt 19.08.2009, 14:36
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Also kommt es darauf an, wie er die Pappe los geworden ist.
Nicht mal das wird wohl ein Kriterium sein. Wenn Aussicht auf Wiedererlangung besteht, dann wird das sicher nicht als Ausschlusskriterium für den SBF in einem Führungszeugnis stehen.

Wenn er natürlich 5 mal besoffen ohne Lappen abgeräumt wurde und dadurch eine dauerhafte Sperre kassiert hat, dann ist das sicher einen Vermerk wert.

Gruß Ecki
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  #10  
Alt 19.08.2009, 14:38
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
ich will nur aufzeigen das der Bootschein dann halt auch weg ist, wenn man den Autoführerschein verliert.
Das stimmt. Voraussetung ist nur, dass jemand mitbekommt, dass Du einen Boots-FS hast. Und wenn Du den nicht zufällig vorlegst, merkt das keiner.
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  #11  
Alt 19.08.2009, 14:41
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Man kann davon halten, was man will.
Es IST nunmal so.

Uns wurde in der Bootsfahrschule AUSDRÜCKLICH ans Herz gelegt, dass wir bis zur Prüfung ja nicht den Kfz-Führerschein abgeben sollen.
Weil bei der Binnen/See-Prüfung wird der verlangt (wurde ja schonmal geschrieben oben).
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  #12  
Alt 19.08.2009, 16:26
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Mein ehemaliger Ausbilder, im Nebenberuf Polizeibeamter, gab uns den Rat, nie!!! den SBF neben den Autoführerschein zu stecken. Wenn da die Kollegen im falschen Moment das mitkriegen....
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Gruß
Ewald
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  #13  
Alt 19.08.2009, 16:53
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...wenn du (wegen übertriebener eigener Dussligkeit und Unbelehrbarkeit oder anderer schwerwiegender Delikte) einen Lappen verlierst, ist bei Kenntnis durch die Behörde auch der andere Lappen weg...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #14  
Alt 20.08.2009, 15:45
Yagoona Yagoona ist offline
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101 Danke in 26 Beiträgen
Standard Bisher kaum Vernetzung von Behoerden

Wenn man seinen KFZ Lappen abgeben muss, gibt die Fuehrerscheinstelle die Infos zumindest bisher nicht an andere Behoerden weiter.

Eigentlich muesste man, wenn man auf Grund der Persoenlickeit nicht geeignet ist, einen PKW zu fuehren, auch

- seinen SBF
- seinen Jagdschein
- seinen Flugschein ( ich kenne Piloten, die keinen PKW fahren duerfen ( Raserei ), aber weiterhin mit 200 Leuten abheben, da sie Ihre Lizenz nicht abgegeben haben )
- ........

abgeben. Ich denke, es ist eine Frage der Zeit, wenn die Behoerden uebergreifende Vernetzung kommt.
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  #15  
Alt 20.08.2009, 17:13
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von Yagoona Beitrag anzeigen
Ich denke, es ist eine Frage der Zeit, wenn die Behoerden uebergreifende Vernetzung kommt.
Bloß dann trifft es ebenfalls viele Damen und Herren Sachbearbeiter ebenso. Meint Ihr die sind alle verkehrstechnisch unbescholten ?
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #16  
Alt 20.08.2009, 17:28
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Yagoona Beitrag anzeigen
Wenn man seinen KFZ Lappen abgeben muss, gibt die Fuehrerscheinstelle die Infos zumindest bisher nicht an andere Behoerden weiter.

Eigentlich muesste man, wenn man auf Grund der Persoenlickeit nicht geeignet ist, einen PKW zu fuehren, auch

- seinen SBF
- seinen Jagdschein
- seinen Flugschein ( ich kenne Piloten, die keinen PKW fahren duerfen ( Raserei ), aber weiterhin mit 200 Leuten abheben, da sie Ihre Lizenz nicht abgegeben haben )
- ........

abgeben. Ich denke, es ist eine Frage der Zeit, wenn die Behoerden uebergreifende Vernetzung kommt.
Klar und am besten jedem noch 20 Kameras in die Bude und auf Arbeit, um zu gucken, ob auch niemand in der Nase bohrt oder das Neue Deutschland liest, die Autobahn überwachen, um bei zu schnell gefahrenen Sektoren gleich Bußgelder verhängen zu können und in jeden Rechner eine Wanze, damit der Staat weiß, wo sich seine Bürger im Internet so rumtreiben.

Ich hab das Ganze -in erheblich stümperhafterem Umfang- schon mal mitgemacht und bin überhaupt nicht scharf drauf, dass Ganze mit den heutigen Mitteln in voller Pracht erleben zu müssen! *ausspuck*

Gruß Ecki, der das Ganze vor ein paar Jahren noch entspannt gesehen hat, aber mittlerweile auch Paranoia davor schiebt...
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