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  #1  
Alt 11.08.2009, 16:32
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Amimitl Amimitl ist offline
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Standard Beleuchtung

Hallo,
ich habe ein Verständnissproblem ber der Beleuchtung. Ihr kennt doch bestimmt dieses Bild:

Muss die Rundumlampe unbedingt am Bug sein? Oder kann auch am Bug eine 2-Farbenlaterne und am Heck die Rundumlampe sein?

Grüße Patrick
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  #2  
Alt 11.08.2009, 17:03
Täuberich Täuberich ist offline
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unverbindlich, weil zu lange her:
Rundumlicht 1 m über Seitenlichter, Position solange mittschiffs egal. Muß aber von allen Seiten (rundum) sichtber sein.
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  #3  
Alt 11.08.2009, 18:05
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Edit: Anlage I KVR:
1. d) Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 12 Meter Länge darf das oberste Licht in einer Höhe von weniger als 2,5 Meter über dem Schandeckel führen. Werden jedoch ein Topplicht zusätzlich zu den Seitenlichtern und dem Hecklicht oder das Rundumlicht nach Regel 23 Buchstabe c Ziffer i zusätzlich zu den Seitenlichtern geführt, so müssen das Topplicht oder das Rundumlicht mindestens 1 Meter höher als die Seitenlichter geführt werden.
3. d) Ist für ein Maschinenfahrzeug nur ein Topplicht vorgeschrieben, so ist dieses Licht vorlicher als mittschiffs anzubringen; ein Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge braucht dieses Licht jedoch nicht vorlicher als mittschiffs anzubringen, muß es aber möglichst weit vorn führen.

Täuberich hat recht, die Position des Rundumlichtes ist nicht auf den Bereich im Bug beschränkt.

Geändert von AX842 (11.08.2009 um 18:16 Uhr)
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  #4  
Alt 11.08.2009, 19:06
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Zitat:
Zitat von AX842 Beitrag anzeigen
Edit: Anlage I KVR:
1. d) Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 12 Meter Länge darf das oberste Licht in einer Höhe von weniger als 2,5 Meter über dem Schandeckel führen. Werden jedoch ein Topplicht zusätzlich zu den Seitenlichtern und dem Hecklicht oder das Rundumlicht nach Regel 23 Buchstabe c Ziffer i zusätzlich zu den Seitenlichtern geführt, so müssen das Topplicht oder das Rundumlicht mindestens 1 Meter höher als die Seitenlichter geführt werden.
3. d) Ist für ein Maschinenfahrzeug nur ein Topplicht vorgeschrieben, so ist dieses Licht vorlicher als mittschiffs anzubringen; ein Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge braucht dieses Licht jedoch nicht vorlicher als mittschiffs anzubringen, muß es aber möglichst weit vorn führen.

Täuberich hat recht, die Position des Rundumlichtes ist nicht auf den Bereich im Bug beschränkt.
Hm ich denke die KVR gilt nicht auf Binne oder?
Grüße Patrick
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  #5  
Alt 11.08.2009, 19:10
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Die Angaben zur Lichterführung sind zutreffend.
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Gruß Hans
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  #6  
Alt 11.08.2009, 19:12
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Die Angaben zur Lichterführung sind zutreffend.
Meinst du die Regelung ist in KVR und Binnen gleich? Das kann nicht sein, denn nach KVR darf ein Boot unter 12m eine Rundumleuchte führen. Das gilt nicht auf Binnen.
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  #7  
Alt 11.08.2009, 19:32
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Seit wann darf ein Boot unter 12m eine Rundumleuchte führen? ...nur vor Anker...
Boote unter 7m Länge und 7kn Höchstgeschwindigkeit dürfen eine Rundumleuchte führen (aus technischen Gründen z.B., wenn es anders nicht möglich ist)
PS: oder meinst Du Rundumlicht in Verbindung mit Rot/Grün? Dann wäre es zutreffend mit dem Rundumlicht.
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  #8  
Alt 12.08.2009, 19:56
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Ok sorry verwechselt. Ja unter 7m und 7kn ist richtig. Aber ich dachte, das das nicht auf Binnen gilt. In der Binnenschifffahrtsordnung ist das so nicht zu finden.
Ich habe ein kleines 4,2 m Boot. Am Bug ziemlich mittig ist eine Dose zum Einstecken einer Leuchte, sowie eine Achtern, aber diese ist nicht mittig sondern rechts.
Jetzt würde ich gerne Vorn eine 2-Farbenlaterne anschließen und Hinten eine Rundumleuchte.
Nur wäre die Leuchte dann nicht in der Mitte.
Ist das zulässig?

Grüße Patrick
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  #9  
Alt 12.08.2009, 21:19
AX842 AX842 ist offline
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Hallo Patrick!
Es spricht soweit ich weiß, spricht nichts dagegen, das Rundumlicht an einer Seite und nicht mittig anzubringen. Denn oftmals ist es ja so (wie bei Dir wohl auch), dass achtern ein Außenbordmotor mittig ist und davor eine Mulde, die ein Anbringen einer Stange schwierig macht.
In meinen Äußerungen oben hab ich mich im Übrigen auf die SeeSchStrO in Verbindung mit den KVR bezogen. In wieweit die BinnSchStrO abweicht, weiß ich grad nicht genau und bin zu faul zum Suchen. Große Unterschiede sollte es aber nicht geben bei Binnen und Buten.
Wenn Dein Boot schneller als 7kn ist, müsste eine Rot-Grün-Leuchte vorne und ein Rundumlicht hinten zulässig sein. Dein Bild aus dem Startpost stammt doch von Binnen, oder? In den KVR sind nämlich andere Bilder...
Gruß ~ Jens ~
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  #10  
Alt 12.08.2009, 21:55
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
hab mich jetzt gerade noch mal mit der BinSchStrO beschäftigt.
Daraus geht nicht deutlich hervor, ob das Rundumlicht mittschiffs angebracht werden muss. Im Gegensatz zu den Topp- und Hecklichtern, wo man das aus den Abstrahlwinkeln herleiten könnte.

Aus Erfahrung würde ich aber zu der Anbringung mitschiffs anraten, gerade wenn eine Zweifarbenlaterne anstelle der Seitenlichter benutzt wird. Sinn- und Zweck der Nachtbezeichnung ist ja die Sichtbarkeit und Einschätzbarkeit für die übrigen Verkehrsteilnehmer. Wenn mir ein Fahrzeug bei Nacht entgegenkommt, kann ich anhand der Entfernungen zwischen Topp- (oder Rundum) und Seitenlichter auch den ungefähre Kursrichtung dieses Fahrzeuges einschätzen. Dies ist aber nicht mehr gegeben, wenn das Seitenverhältnis schon von Grund auf nicht stimmt.

Bis dann

Dominic
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  #11  
Alt 13.08.2009, 17:39
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Zitat:
Dein Bild aus dem Startpost stammt doch von Binnen, oder?
Ja, das stammt von Binnen
Zitat:
. Denn oftmals ist es ja so (wie bei Dir wohl auch), dass achtern ein Außenbordmotor mittig ist und davor eine Mulde, die ein Anbringen einer Stange schwierig macht
Ja, das ist genau das Problem. Ich komme wohl nicht umher dort das Rundumlicht anzubringen und Am Bug ist es kein Problem eine 2-Farbenlaterne mittig anzubringen.

Zitat:
Daraus geht nicht deutlich hervor, ob das Rundumlicht mittschiffs angebracht werden muss. Im Gegensatz zu den Topp- und Hecklichtern, wo man das aus den Abstrahlwinkeln herleiten könnte.
Ja danke, dann bin ich ja nicht der Einzige, der das so sieht.

Zitat:
us Erfahrung würde ich aber zu der Anbringung mitschiffs anraten, gerade wenn eine Zweifarbenlaterne anstelle der Seitenlichter benutzt wird.
Die 2-Farben Lampe am Bug ist kein Problem mittig anzubringen.

Noch eine weitere Frage, wie sieht es denn mit der Zulassung durch BSH oder DHI aus? Wird da von der Wasserschutzpolizei sehr drauf geachtet oder gibt es keine Probleme, wenn die Dinger keine Zulassung haben. Wie sind da Eure Erfahrungen?


Grüße Patrick
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