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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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... alles Mist
![]() Bin vor 3 Jahren in einen Wohnung gezogen, nach einen Jahr wieder aus, weil sich die Vermietrin um nichts kümmerte, die Wände schimmelten usw. usw. ... Habe bis dato keine einzige Betriebskostenabrechnung bekommen (andere Mieter die nachzahlen mussten schon) usw. usw. ... nun möchte ich doch gern wenigstens die Kaution wiederbekommen ... ![]() Der Hausmeister der in dem Haus mitwohnt, hat keinerlei Geld mehr von Ihr bekommen damals, Wohnungsübergabeprotokoll war i.O. . Habe ich Ordnungsgemäß per Einschreiben auch weggeschickt. Schlüssel beim Hausmeister abgegeben. Was kann ich tun ?? Wie gesagt, Vermieterin ist telefonisch nicht zu erreichen. Einschreiben werden in Empfang genommen, allerdings wird darauf nicht reagiert. Vermieter ist privat und wohnt in Hamburg ![]() ![]() Was ist das für ne Gegend "Holsteiner Chaussee" ![]() bin, wenn sich nichts tut in 14 Tagen oben ![]() ![]() Bank eben angerufen, die brauchen natürlich das Sparbuch und die Unbedenklichkeitsbescheinigung ![]() Hüüüülfe !!!
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#2
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![]() Zitat:
Mahnbescheid? ![]()
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MFG René ![]() ![]() |
#3
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geht das ??
Kann ich als Privat Person einfach ne Frist setzen ?? Vorallem darf und kann doch so´n Mietkautionskonto auch von Ihr nicht angerührt werden, oder ??
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#4
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klar geht das, einfach machen
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#5
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Auf Herausgabe der Kaution klagen, wenn keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde, darfst du davon ausgehen, dass keine angefallen sind und die monatlichen Vorauszahlungen zurückfordern.
Mit Hinfahren und bla bla bringt nix. Anwalt nehmen und ggf. klagen. |
#6
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...das Gute am Mietkautionskonto ist noch, daß der Vermieter es nicht veruntreuen kann...
...aber so wie das in deinem Fall aussieht, wirst du um juristischen Beistand nicht umhinkommen. Fristen kannst du auch als Privatperson setzen.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#7
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![]() Zitat:
Hoffentlich wurde überhaupt ein solches Konto angelegt.........
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#8
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Moin,
relativ einfache Angelegenheit: Anwalt gehen, Kautionsrückzahlung einklagen (lassen). Vorher schonmal ne Frist setzten (privat) verkürzt das Verfahren. Achtung, die Rückforderung kann verjähren (3Jahre). Nebenkostenabrechnungen verjähren übrigens auch nach 3 Jahren. Mein dringender Tip: nicht lange rumtüdeln, gleich zum Anwalt. Gruß und viel Erfolg, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz ![]() |
#9
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jau von mir und sollte habe dann das Sparbuch in die Verbrecherstadt geschickt
![]() 3 Jahre ??? ![]() Nee, 1 Jahr beim Vermietern, 12 Jahre bei Mietern, ... ne ?? ![]()
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#10
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Eine Fristsetzung ist erstmal das wichtigste. Woher soll der Vermieter denn sonst wissen wann du deine Kohle wieder haben willst
![]() ![]() Ein Mietkautionskonto können auch nur beide Parteien gemeinsam auflösen. Hinfahren ist da nicht die schlechteste Idee. Du musst doch noch den Schriebs von der Bank haben. Holst du dir also einfach einen Stempel und die Unterschrift vom Vermieter und gut ist. Wenn er darauf nicht eingeht kann man immer noch zum Anwalt gehen. Ich habe nämlich seit 2003 ein ähnlich gelagertes Problem. Nur bin ich im Besitz des Sparbuches (also nicht ordentlich verpfändet) die Kohle gehört aber dem Vermieter für die letzte Betriebskostenabrechnung ![]() Ich war sogar schon auf der Bank und habe denen gesagt die sollen das Sparbuch auflösen und dem Vermieter überweisen. Die weigerten sich ![]() |
#11
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jut, ich mache nen schreiben fertig.
Fahr nach Hamburg und lass mir die Fristsetzung bestätigen ... danach werde ich evt. das Hamburger Inkasso aufn Bier einladen und weitere Maßnahmen besprechen ![]()
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#12
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![]() Zitat:
Zitat:
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#13
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![]() Zitat:
Gruß, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz ![]() |
#14
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() und persönlich aufkreuzen würde ich da auch nicht, sonst geht jedes Gericht gleich ml von einem problematischem Mietverhältnis aus...
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#15
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![]() Zitat:
habe ich wieder ein Smiley vergessen ![]()
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#16
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Schau mal hier:http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburg-Schnelsen
@ Oceanix: Du musst das auch ein wenig verstehen. Wenn da mal jemand aus Provinz nach Hamburg will und mit der Bahn fahren muss, weil er dem Strassenverkehr in der Großstadt nicht gewachsen ist und Mutti, die ihn bei so einem Ausflug begleitet, Angst vor dem ach so langen Elbtunnel hat. Dann sieht er das Treiben am und im Hauptbahnhof. Da muss ihn Hamburg doch als Verbrecherstadt vorkommen. ![]() ![]() ![]() Gruß Michael der bis 2004 in Hamburg gut gelebt hat
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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#17
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Verstehe sowieso nicht was der Kollege will... Wenn er per Einschreiben wirksam eine Frist gesetzt hat, Mahnbescheid beantragen, geht doch heute von zu Hause aus und die Gebühren sind deutlich weniger als das Spritgeld. Wenn der Vermieter Widerspruch einlegen sollte, hat er aber wohl eine andere Nasicht als Basti, 14 Tage nach Zustellung herrscht Klarheit.
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#18
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![]() Zitat:
wenn du stenkern willst, such dir nen anderen Trööt ... ich habe gefragt, was zuerst zu tun ist ... Antwort erhalten und wird jetzt in Angriff gebracht ... und glaub mir, ich hatte nie eine Möglichkeit mit dem Vermieter ein "ernstes " Gespräch führen zu können ... war bis dato auch nicht nötig, wenn mir was nicht passt, ziehe ich aus und fertig ... alles andere ist reine Spekulation ... Mit angepissten Grüßen ...
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#19
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Eigentlich ist - verteilt über die Beiträge - alles gesagt.
![]() 1 bzw. 3 Jahre sind korrekt und beziehen sich auf die Verjährung von Ansprüchen bzgl. der Nebenkosten. Eine Mietkaution dient übrigens nicht nur für die Begleichung von evtl. noch offenen Nebenkostennachforderungen. Die Rückzahlungsfrist nach Wohnungsübergabe beträgt in der Regel 2 bis 6 Monate und ist abhängig davon, wann die laufende Abrechnungsperiode endet (also eventuelle Nebenkostennachforderungen feststehen). Wenn sich DANN noch nichts getan hat (so wie hier im geschilderten Fall), kann/sollte man tatsächlich einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Wobei ich sagen muss, dass mir das geschilderte Verhalten des Vermieters sehr abwegig vorkommt. ![]() Gruss einer aus der Vermieter-Fraktion
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#20
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![]() Zitat:
Geänderte Rechtslage Hintergrund der Verjährung ist die geänderte Rechtslage seit der Mietrechtreform vom September 2001. Danach gilt für Mietverträge, die nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution nach drei Jahren und nicht wie bisher nach dreißig Jahren verjährt. Der Mieter kann die Rückzahlung natürlich erst nach Auszug verlangen, und er muss dem Vermieter auch einen angemessenen Bearbeitungszeitraum gewähren. Nach Auskunft des Berliner Mietervereins billigen die Gerichte den Vermietern bis zu sechs Monate zu, in denen sie prüfen können, ob sie ihrerseits noch Gegenforderungen aus dem Mietverhältnis haben. Denkbar ist dies für Schäden, die der Mieter verursacht hat oder für ausstehende Nebenkosten. Diese Gelder kann der Vermieter gegen die Kaution aufrechnen. Bei dieser kurzen Verjährung beginnt die Frist mit Ende des Jahres zu laufen, in dem der Mieter auszieht, weil damit der Anspruch auf die Rückzahlung entsteht. Wenn der Vermieter auf nicht reagiert ,dann hilft wirklich nur ein Anwalt. In diesem Fall immer den Streitwert im Auge behalten.Es könnte nach hinten los gehen .Auf Gerichten ist alles möglich,nicht nur der Gewinnfall.
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Grüße aus der Hallertau von Michael ![]() ![]() |
#21
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![]() Zitat:
jau das glaube ich gerne ... ist aber der Grund, warum die anderen Mieter auch ausgezogen sind .. die Häuser (Vorder und Hinterhaus) mit 18 Mieteinheiten sind bis auf 2 Wohnungen komplett leer mittlerweile ... Angeblich war die Vermieterin zwischenzeitlich auf Kur (wegen geistiger Überbelastung) und die beiden Häuser nun bei der Bank wegen Verschuldung ... Habe mich mit dem Hausmeister unterhalten ![]() Also allet schicke. Bin ein netter zuvorkommender Mieter, der noch nie irgendwelchen Streß hatte ... besonders nicht mit Vermietern, die sitzen am längeren Hebel ![]()
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#22
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Ich weiß, über Google gibt es ca. 23586939256382634217845284589484 Beträge dazu muit ebenso vielen "Fach-Foren"
Leider kenne ich nur ein Fachforum, das ist das hier ![]() ![]() Nun mal keine Frage an den Sternekoch, an den Wirtschaftweise oder an den Juwelier sondern an den Vermieter/Mieter oder alle die sich auskennen. (Die sich nicht auskennen kommen eh ![]() Ab wann wird die Kaution fällig ![]() Wir sind zum 31.08.08 aus der Wohnung ausgezogen. Und hören von dem Vermieter rein gar nichts. Kurze Vorgeschichte: am 01.08.06 dort eingezogen, bis dato keinerlei Betriebskostenabrechnung erhalten, das Haus verfällt zunehmens (darum auch der Auszug). Übergabeprotokoll beim Auszug wurde beim Mini-Job Hausmeister ausgefüllt, der ebenfalls kein Geld sieht (für Ihn war es die letzte Wohung die er betritt sagt er) usw. usw. usw. Also ab wann kann ich den Vermieter in Verzug setzen um zumindest die Kaution widerzubekommen. Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung haben wir abgeschrieben - achja, diejenigen die nachzahlen sollten haben die Abrechnung wie üblich im Dezember erhalten ![]() Das Einschreiben sollte heute nach Hamburg (!!!) gehen.
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#23
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Wenn du Pech hast bist zur Endabrechnung der Nebenkosten
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]()
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#24
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#25
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![]() ![]() ![]() ![]() mhm das ist genau der Knackpunkt ob die Fristsetzung heute rausgeht oder nicht ![]()
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